Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Referat 24, Ambulante medizinische Versorgung, Kranken- und Pflegeversicherung,

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Referat 24, Ambulante medizinische Versorgung, Kranken- und Pflegeversicherung,"—  Präsentation transkript:

1 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Referat 24, Ambulante medizinische Versorgung, Kranken- und Pflegeversicherung, Gesundheitsberufe Referatsleiterin: Olivia Lange Die generalisierte Pflegeausbildung – Inhalt und Stand der Gesetzgebung

2 2 Gliederung: Ausgangslage Herausforderungen in der Versorgung Exkurs: Derzeitige Ausbildung in Sachsen-Anhalt Exkurs: Angemessene Ausbildungsvergütung in der Pflege 3 Ziele des Gesetzes Künftige Ausbildung Entscheidungsbedarf für zusätzliche Gremien mit neuen Strukturen Finanzierung Finanzielle Auswirkungen für Sachsen-Anhalt Hauptkritikpunkte Zeitschiene Koalitionsvertrag

3 Ausgangslage:  Demografische Entwicklung: wachsender Anteil von Pflegebedürftigen, Zunahme von demenziell veränderten Menschen, Abnahme von Schulabgängern  Schwierigkeiten, offene Stellen in der Altenpflege nach zu besetzen  Kritik an fehlender Attraktivität des (Alten-)Pflegeberufes (schlechtere Bezahlung, schlechtere Ausbildungsvergütung, fehlende Möglichkeiten zwischen Altenpflegebereich und Krankenpflegebereich zu wechseln, wenig Aufstiegsmöglichkeiten, wenig Möglichkeiten einer akademischen Qualifizierung) 3

4 Herausforderungen in der Versorgung: Demenzpatienten in Krankenhäusern brauchen andere Pflege als „normale“ Akutpatienten; Behandlungspflegebedarf im Bereich der Langzeitpflege steigt, auch weil Patienten früher aus Krankenhäusern entlassen werden; ambulante Versorgungsformen werden zunehmend wichtiger; spezifische Anforderungen an die Pflege (chronisch) kranker Kinder und Jugendlicher sowie von Personen mit psychischen Erkrankungen steigen; rasche Zunahme pflegewissenschaftlichen Wissens muss besser in die Praxis überführt werden. 4

5 Exkurs: Derzeitige Ausbildung in Sachsen-Anhalt Anzahl der Krankenpflegeschulen: 23 (Davon wird an 8 Schulen derzeit keine Krankenpflege-Ausbildung angeboten.) Anzahl der privaten Altenpflegeschulen: 38 Anzahl der öffentlichen Altenpflegeschulen: 5 Anzahl der Auszubildenden in der Krankenpflege: 1.459 Anzahl der Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege: 105 Anzahl der Auszubildenden in der Altenpflege: 2.730 davon an privaten Schulen:2.213 und öffentlichen Schulen: 517 5

6 AusbildungsjahrEntgelte 1. Ausbildungsjahr 990,70 € 2. Ausbildungsjahr1.056,70 € 3. Ausbildungsjahr1.163,00 € Exkurs: Angemessene Ausbildungsvergütung in der Pflege TVA-L Pflege Tabelle gültig ab 1.3.2016 (Quelle: dbb) 6

7 3 Ziele des Gesetzes: bisher getrennt geregelte Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten beruflichen Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss zusammengeführt Neuordnung der Finanzierungsgrundlagen durch  bundesweite Einführung eines Umlageverfahrens (Landesausbildungsfonds)  Wegfall des Schulgeldes und angemessene Ausbildungsvergütung Einführung eines bundesrechtlich geregelten primärqualifizierenden Pflegestudiums 7

8 Künftige Ausbildung Ausbildung in Vollzeit = drei Jahre Gliederung in theoretischen und praktischen Unterricht an Pflegeschulen und eine praktische Ausbildung Ausbildung umfasst 4.600 Stunden, davon 2.100 Stunden als theoretischer und praktischer Unterricht durch die Pflegeschule und 2.500 Stunden praktische Ausbildung praktische Ausbildung erfolgt für alle Auszubildenden in den Einsatzbereichen der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege, sowohl ambulant als auch stationär sowie in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung 8

9 Stationäre Akutpflege 400 Std. Stationäre Langzeitpflege400 Std. Ambulante Akut-/Langzeitpflege400 Std. Pädiatrische Versorgung120 Std. Psychiatrische Versorgung120 Std. Vertiefungseinsatz500 Std. Orientierungseinsatz400 Std. Weiterer Einsatz (z.B. Pflegeberatung) 80 Std. Zur freien Verteilung 80 Std. 2.500 Std. über den Vertiefungseinsatz kann in einem dieser Bereiche ein Ausbildungsschwerpunkt gesetzt werden 9

10 mit dem Träger der praktischen Ausbildung schließt der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag und erhält eine Ausbildungsvergütung Über die betriebliche Zuordnung zum Trägerbetrieb werden die betrieblichen Mitbestimmungsrechte der Auszubildenden zum Ausbildungsbetrieb sichergestellt die Pflegeschule trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung die Ausbildung endet mit einem einheitlichen Abschluss in Form einer staatlichen Abschlussprüfung; im Abschlusszeugnis wird der in der praktischen Ausbildung gewählte Vertiefungseinsatz ausgewiesen. 10

11 Entscheidungsbedarf für zusätzliche Gremien mit neuen Strukturen Bestimmung einer zuständigen Stelle (Landesausbildungsfonds) Organisation und Verwaltung des Ausbildungsfonds (im Land oder länderübergreifend) Ermittlung des erforderlichen Finanzbedarfs Erhebung von Umlagebeträgen bei den Einrichtungen sowie die Zahlung von Ausgleichszuweisungen an die Träger der praktischen Ausbildung und den Pflegeschulen 11

12 Verhandlungen über Pauschalbudgets auf Landesebene  zu den Kosten der praktischen Ausbildung: zwischen Land, Landeskrankenhausgesellschaft, Vereinigungen der Träger der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Land, Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Landesausschuss der privaten Krankenversicherung  zu den Ausbildungskosten der Schulen: zwischen Land, Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie dem Landesausschuss der privaten Krankenversicherung und Interessenvertretungen der öffentlichen und der privaten Pflegeschulen im Land. 12

13 Finanzierung Zugelassene Krankenhäuser: 57,2380 % (1,566 Mrd. Euro p.a.) / GKV Zugelassene Pflegeeinrichtungen: 30,2174 % (827 Mio. Euro p.a.) / Pflegebedürftige und PV Anteil der Länder: 8,9446 % (245 Mio. Euro p.a.) Anteil der Pflegeversicherung: 3,6 % (99 Mio. Euro p.a.) 13

14 Mehrkosten in Höhe von 322 Millionen Euro (bundesweit) gegenüber dem heutigen Stand der Ausbildungskosten in der Altenpflege und Krankenpflege von insgesamt rund 2,41 Milliarden Euro pro Jahr verbesserte Ausstattung und Infrastruktur der Schulen (102 Millionen Euro) Qualitätsverbesserungen insbesondere im Bereich der Praxisanleitung (150 Millionen Euro) Angleichung der Ausbildungsvergütungen (54 Millionen Euro) Verwaltungskosten der Ausbildungsfonds (16 Millionen Euro / 0,3 % Fondsvolumens) Kosten für die Liquiditätsreserve des Fonds (3 % des Fondsvolumens / 80 Millionen Euro) 14

15 Finanzielle Auswirkungen für Sachsen-Anhalt Derzeit noch offen: Sachsen-Anhalt hat noch keine Schulgeldfreiheit und noch nicht durchgängig eine angemessene Ausbildungsvergütung; deshalb Mehrkosten vermutlich höher als im Durchschnitt geschätztes jährliches Fondsvolumen: etwa 90 Mio. € davon Anteil des Landes etwa 7 Mio. € (ohne Hochschulkosten) 15

16 Hauptkritikpunkte : generalistisch ausgebildete Pflegekräfte werden überwiegend in der Krankenpflege arbeiten wollen; Altenpflege noch mehr gefährdet als heute Ausbildung in der Kinderkrankenpflege ist gefährdet, da viel zu wenig Ausbildungsplätze in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Generalistische Ausbildung führt dazu, dass zu wenig pflegefachspezifisch ausgebildet wird; Befürchtung: Niveau der Pflege sinkt. Akademisch ausgebildete Pflegekräfte pflegen nicht besser; „man braucht sie nicht“. Zeitschiene (zur Umsetzung zu wenig Zeit) 16

17 Zeitschiene: Februar 2016: 1. Durchgang Bundesrat März 2016:Vorlage der Eckpunkte für eine Prüfungs- und Ausbildungsverordnung 18.03.2016: 1. Lesung Bundestag 30.05.2016:gemeinsame Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Verabschiedung des Gesetzes: vor der Sommerpause Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Anfang Juni terminiert, der zweite Durchgang im Bundesrat einen Monat später. SpiBu, Verband der PKV, Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und die DKG vereinbaren bis drei Monate nach Verkündung des Gesetzes im Benehmen mit den Ländern Vorschläge für die Finanzierungsverordnung, die vom BMG und dem BMFSFJ mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2018 ? 17

18 Auszug aus dem Koalitionsvertrag vom 25.04.2016: Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt - verlässlich, gerecht und nachhaltig „Im Bereich der Pflege zeichnet sich darüber hinaus u.a. durch die Umstellung auf eine generalistische Pflegeausbildung, den sich verschärfenden Fachkräftemangel und die gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene großer Handlungsbedarf ab. Um diesen zu begegnen wird das Land noch im Jahr 2016 einen Runden Tisch "Pflege" einrichten, der Handlungsempfehlungen für die Politik formulieren soll.“ 16

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17


Herunterladen ppt "Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Referat 24, Ambulante medizinische Versorgung, Kranken- und Pflegeversicherung,"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen