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European Market Infrastructure Regulation EMIR-ready mit Schwabe, Ley & Greiner.

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Präsentation zum Thema: "European Market Infrastructure Regulation EMIR-ready mit Schwabe, Ley & Greiner."—  Präsentation transkript:

1 European Market Infrastructure Regulation EMIR-ready mit Schwabe, Ley & Greiner

2 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 2 Überblick über die Verordnung Die Verordnung basiert auf drei wesentlichen Säulen  Meldung aller Derivate an Transaktionsregister  Clearing von Derivaten über zentrale Gegenparteien  Risikominderungstechniken für nicht geclearte Derivate Zielsetzung  Transparenz  Reduzierung des Gegenparteirisikos  Reduzierung der operationellen Risiken „All standardized OTC derivative contracts should be traded on exchanges or electronic trading platforms, where appropriate, and cleared through central counter- parties by end-2012 at the latest. OTC derivative contracts should be reported to trade repositories. Non-centrally cleared contracts should be subject to higher capital requirements.” G20, Pittsburgh 2009

3 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 3 Meldepflicht an zentrale Transaktionsregister – obligat für alle Derivate! Meldepflichtige Produkte  Künftig sind alle Derivate an ein Transaktionsregister zu melden – auch interne!  Meldepflicht für Derivate, die am oder nach dem 16. August 2012 offen waren Meldebeginn  Meldepflicht ab 12. Februar 2014 für alle Derivateklassen Inhalt und Art der Meldung  Meldepflichtig sind Kontrahenteninformationen sowie Kontraktdetails – in Summe bis zu 70 Meldefelder!  Clearingpflichtige Kontrahenten sind außerdem verpflichtet, täglich die Marktwerte und Collaterals zu melden. Meldefrist, Meldefrequenz, Melderelevanz  Meldung bis spätestens t+1 erforderlich  Einzelheiten aller geschlossenen Derivatekontrakte und jeglicher Änderung oder vorzeitige Beendigung von Kontrakten sind zu melden.

4 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 4 Clearing über zentrale Gegenparteien für clearingpflichtige Unternehmen Clearingpflichtige Kontrahenten  FC: finanzielle Gegenparteien (Banken, Versicherungen etc.)  NFC+: nichtfinanzielle Gegenparteien bei Überschreitung der Clearingschwelle Keine Clearingpflicht  NFC-: nichtfinanzielle Gegenparteien bei Unterschreitung der Clearingschwelle Clearingschwellen (Berechnung auf Gruppenebene) (Durchschnitt des ausstehenden Derivate-Nominalvolumens der Unternehmensgruppe über einen Zeitraum von 30 Tagen)  Kreditderivate> EUR 1 Milliarde  Aktienderivate > EUR 1 Milliarde  Zinsderivate> EUR 3 Milliarden  Währungsderivate > EUR 3 Milliarden  Rohstoffderivate und sonstige Derivate> EUR 3 Milliarden Den Clearingschwellen werden nur jene Derivate angerechnet, die nicht zur Absicherung des Grundgeschäftes getätigt werden!

5 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 5 Risikominderungstechniken – bei nicht geclearten Derivaten Anwendungspflicht der Risikominderungstechniken  Alle nicht geclearten OTC-Derivate unterliegen den Risikominderungstechniken.

6 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 6 Wie kann SLG bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützen?  Analyse des Derivateportfolios  Welche konkreten Pflichten ergeben sich aus Ihrem Derivateportfolio?  Wie müssen die Prozesse angepasst werden?  Welche konkreten Arbeitsschritte sind nötig?  Überprüfung der Systemlandschaft  Welche Systeme/Systemanpassungen sind nötig?  Welche zusätzlichen Berichte sind erforderlich?  Mögliche Aufgaben externer Dienstleister  Ist eine direkte Anbindung an ein Transaktionsregister erforderlich?  Welche Dienstleistungen können Banken übernehmen?  Besteht eine Prüfpflicht durch den Wirtschaftsprüfer?  Zu treffende Vereinbarungen  Welche Vereinbarungen bestehen mit Banken und welche sind noch erforderlich?  Welche schriftlichen Vereinbarungen müssen mit Tochtergesellschaften getroffen werden?  Einführen eines Meldesystems  Aufsetzen eines Meldesystems (TIP)  Anbinden des Meldesystems an ein Transaktionsregister

7 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 7 Meldung mit TIP, der Treasury Information Platform von SLG  Leicht bedienbar Die Eingabe der Daten über die Web-Oberfläche von TIP ist intuitiv und schnell erledigt.  Offen Unterschiedlichste Formate können durch das flexible Schnittstellenmodul einfach erzeugt werden. Daher ist TIP bestens für die Anbindung von unterschiedlichen Melderegistern gerüstet.  Vollständig TIP ermöglicht die vollständige Darstellung aller Geschäfte und erlaubt es, diese nach beliebigen Kriterien (Business-Segmente, Divisionen, Regionen, Bankengruppe, Typen) zu gliedern.  Konsistent TIP bietet Berichte auf unterschiedlichsten Ebenen (Management-Berichte, Arbeitsberichte, Kontrollberichte etc.) an, wobei stets dieselbe Datenbasis verwendet wird.

8 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 8 In 3 Schritten zur Meldung mit TIP Workshop und Vorbereitung Umsetzen der Meldung in TIP Tägliches Melden der Daten  Anforderungen  Systeme  Schnittstellenlandschaft  Berichte  System aufsetzen  Stammdaten erfassen  Derivate erfassen  Transaktionsregister anbinden  Berichte erstellen  Melden (nach Möglichkeit des Registers)  Manuell  per SFTP-Service  …

9 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 9 Erfassen der Derivate

10 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 10 Abrufen von Berichten

11 © Schwabe, Ley & Greiner – www.slg.co.at 2013 EUROPEAN MARKET INFRASTRUCTURE REGULATION 11 Haben Sie Interesse oder Fragen? So können Sie uns erreichen: Schwabe, Ley & Greiner Margaretenstraße 70 A-1050 Wien Tel.: +43-1-585 48 30 Fax: +43-1-585 48 30-15 Internet: www.slg.co.at E-Mail: info@slg.co.at Ihre Ansprechpartner für Deutschland und international: Jochen Schwabe js@slg.co.at für Österreich und Schweiz: Martin Winkler mw@slg.co.at


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