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Veröffentlicht von:Ludo Ralf Waltz Geändert vor über 8 Jahren
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Von der Seelsorgeeinheit zur Gesamtkirchengemeinde Wie kann dieser Weg aussehen?
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Was heißt GKG für uns? Keine Fusion! Gemeinden (mit eigenen Wahlen) bleiben erhalten Einiges tun wir heute schon (Beispiel: Katechese) Jede lokale Kirchengemeinde behält ihren KGR Verantwortung Eigentum
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Stichwort Eigentum Verbleibt in Kirchengemeinde Immobilien Rücklagen Finanzvermögen... GKG Eigentümer für neue “Anschaffungen” ab Bildung der GKG
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Pastorale Ansprechperson Bestellung einer pastoralen Ansprechperson Pfarrer kann künftig Aufgaben als Vorsitzender des KGR/PaR delegieren (Letztverantwortung und Vetorecht bleibt) kraft Amtes Stimmrecht im KGR und VA Verantwortlichkeit „am Ort“
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Bsp. Kindergärten Oef FB Smi Gesamtkirchen- Kindergarten-Ausschuss Gesamtkirchen- Kindergarten-Ausschuss Geschäftsführender Ausschuss, bzw. Gesamtkirchengemeinderat Geschäftsführender Ausschuss, bzw. Gesamtkirchengemeinderat Rückkopplung, z.B. bei wichtigen (seltenen) “Leitungs-Besetzungen” Berät, regelt, empfiehlt... Beschließt
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Herausforderungen und Chancen Verwaltungsaufgaben abgeben, um Gestaltungsfreiheit zu gewinnen Entlastung von Verwaltungs- besprechungen und Effizienzsteigerung Rückkopplung bei wichtigen Entscheidungen bleibt erhalten
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Herausforderungen und Chancen Was passiert mit unserem Personal? Anstellungsträger wird GKG Attraktivere Stellenumfänge Einfachere Vertretungen Schnellere Entscheidungen
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Zusammensetzung Oef FB Smi Gesamtkirchengemeinderat 12 KGR 12 KGR 16 KGR 3 3 3 3 4 4 Je 1/4 der einzelnen KGR’s für Gesamt- kirchengemeinderat Der Gesamtkirchengemeinderat bildet den geschäftsführenden Ausschuss mit Mitgliedern aller KGR’s
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