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Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a a.a. 2015/2016 Fachsprache Wirtschaft 03.11.2015.

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1 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a a.a. 2015/2016 Fachsprache Wirtschaft 03.11.2015

2 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Die Ellipse Frage: Ist das eine Ellipse? „Die Solidarität, die diese Steuer im Namen trägt, ist deshalb weniger eine (Solidarität) zwischen Ost und West, sondern vielmehr eine (Solidarität) zwischen allen Steuerzahlern und der Staatskasse“ Definition: Die Ellipse ist ein Stilmittel, das aus Auslassungen von Satzteilen oder der Verkürzung aufs Wesentliche besteht. Präzisierung: de Auslassung von grammatisch notwendigen Satzteilen Schlussfolgerung: Hier wird nichts grammatikalisch Notwendiges ausgelassen, ergo handelt es sich hier zwar um eine Auslassung aus sprachökonomischen oder stilistischen Gründen (um Wiederholung/ Betonung zu vermeiden), aber nicht um das Stilmittel Ellipse.

3 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Standardsprache Hochsprache Dialekt regionale Unterschiede Fachsprache Jargon Verkehrssprache Sondersprache Gebrauchssprache Gesamtsprache Gemeinsprache (alle verstehen sie) Alltagssprache Umgangssprache

4 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Textsortenkonventionen Textsorten sind Texte, die bestimmte gemeinsame Merkmale aufweisen, sog. konventionell geltende Muster, die sich beschreiben lassen. Sie zeigen sich im: Layout (Spalten in Tageszeitungen, schwarzer Rand bei Todesanzeigen) Formalismen (Presse-Mitteilungen immer mit Boilerplate, Zeitungsbericht Lead-Stil) Struktur (Interview mit Fragen und Antworten) Formulierung (Beileidsbekundungen, Geschäftsberichte, Handelsbriefe) Lexik (Werbeanzeigen mit Superlativen)

5 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Unternehmenskommunikation Informative Texte Geschäftsbericht Fact Sheet Autorenbeitrag Pressemitteilung Imagebildende Texte Imagebroschüre Unternehmens-Homepage redaktionelle Anzeige Gewinnspiele Pressemitteilung Dialogorientierte Texte Blog- Beiträge Facebook-Post Tweet bei Twitter Obligationstexte Code of Conduct Leitbild Social Media Richtlinien

6 Informative Texte/Imageprägende Texte: Die Pressemitteilung Informative TexteImageprägende Texte SpracheDeskriptiv/sachlichAppellativ FunktionInformierenÜberzeugen InhalteInformationen/TatsachenUnternehmenswerte, kommunikative Botschaften AutorenschaftUnternehmen Perspektive„Das Unternehmen“„Wir“ Ansprache des LesersNiemals direkte AnspracheTeilweise direkte Ansprache Stilistische BesonderheitenTatsachenbetontVerwendung von Werbesprache (Hochwertwörter, Schlüsselwörter)

7 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Obligationstext: Leitbild SpracheDeskriptiv FunktionFestschreiben InhalteVisionen, Missionen, Werte, Regeln AutorenschaftUnternehmen PerspektiveWir Ansprache des LesersKeine direkte Ansprache Stilistische BesonderheitenAllgemeingültige Formulierungen (Gelöbnis)

8 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Rechtstexte Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher Vorschriftentexte müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. Jedermann sollte ohne juristische Beratung in der Lage sein, den rechtlichen Rahmen zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten.

9 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Die Rechtssprache knüpft an die Gemeinsprache an. Der Übersetzer trifft im Bereich der Lexik auf das Nebeneinander von exakt definierten abstrakten Fachtermini und den unbestimmten und bestimmten Begriffswörtern des Rechts. Termini sind lexikographisch gut dokumentiert. Hermeneutische Verstehensprobleme bieten dagegen die Rechtsbegriffe. Übersetzungsprinzip: Gemeinsames Minimum (z.B. einen allgemeineren Begriff finden, denn ein Oberbegriff impliziert immer den kleineren) Gebot: Mitdenken und sachliches Verständnis entwickeln, Vergleichstexte konsultieren (Vgl. Stolze, Radegundis: Fachübersetzten – ein Lehrbuch für Theorie und Praxis. Berlin 3 2013.)

10 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Konventionen: Rechtssprache ist Deutsch Vorschriften müssen redlich sein Keine Modewörter Keine übertriebenen Wortzusammensetzungen „Rind­fleisch­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­über­tra­gungs­ge­setz“ Keine Fremdwörter Keine Sparschreibung (der/die KäuferIn) Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen (Haushaltshilfe statt Putzfrau) Datum: einstellige Tageszahlen ohne Null Währung nachgestellt und ausgeschrieben Keine Abkürzungen Stichtag klar nennen (bis 31. Dezember 2008/bis 1. Januar 2009)

11 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Der Kaufvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als Richtlinie 93/13/EWG weitgehend in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen.Richtlinie 93/13/EWG Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.

12 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Das Widerrufsrecht „Die Widerrufsbelehrung ist ein rechtliches Muss für alle Shopbetreiber, die an Verbraucher verkaufen.“

13 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Was ist und wozu dient eine Widerrufsbelehrung? Die Widerrufsbelehrung ist ein wesentliches Element des Widerrufsrechts. Nur eine ordnungsgemäß erteilte Widerrufsbelehrung setzt die Frist zum Widerruf in Gang. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung hat der Kunde ein unbegrenztes Widerrufsrecht.

14 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Worin unterscheidet sich das Widerrufsrecht vom Rückgaberecht? Während das Widerrufsrecht durch Rücksendung der Ware oder durch Erklärung des Widerrufs ausgeübt werden kann, kann ein Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Das Widerrufsrecht ist der gesetzliche Regelfall, ein Rückgaberecht kann der Verkäufer dem Kunden vertraglich einräumen. Wird ausdrücklich ein Rückgaberecht eingeräumt, so sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht entsprechend anwendbar.

15 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Problematik: „Da das Recht an die Gemeinsprache anknüpft trifft der Übersetzer beim Verstehen eines juristischen Textes im Bereich der Lexik auf das Nebeneinander von exakt definierten abstrakten Fachtermini und den unbestimmten und bestimmten Begriffswörtern des Rechts.“ Lösung: Mitdenken – sachliches Verständnis entwickeln – Vergleichstexte lesen/analysieren

16 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Vorgehensweise Text lesen Textanalyse machen Termini unterstreichen Phraseologismen identifizieren und markieren


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