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Www.ip4inno.eu ip4inno Module 5C Durchsetzung von Patenten.

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Präsentation zum Thema: "Www.ip4inno.eu ip4inno Module 5C Durchsetzung von Patenten."—  Präsentation transkript:

1 www.ip4inno.eu ip4inno Module 5C Durchsetzung von Patenten

2 www.ip4inno.eu ip4inno is brought to you by: Der Europäischen Kommission (EC), DG Enterprise & Industry Dem Europäischen Patentamt (EPO) 19 Konsortium Partner im ersten ip4inno-Projekt Dieses Modul wurde verfasst von: Dr. Benedikt Neuburger, MBR www.zimpat.com Mit finanzieller Unterstützung von EC und EPO Z I M M E R M A N N & P A R T N E R

3 www.ip4inno.eu Haftungsausschluss Diese Trainingsunterlagen befassen sich nur im Allgemeinen mit geistigem Eigentum (intellectual property) und Geschäftsstrategien. Bitte verlassen Sie sich nicht auf die Trainingsunterlagen, wenn Sie bestimmte Geschäfts- oder Rechtsentscheidung- en treffen. Bitte kontaktieren Sie hierfür entsprechende Spezialisten.

4 www.ip4inno.eu Übersicht I. Grundlagen über den Patentverletzungsprozess (PVP) II. Risiken und Chancen eines PVP III. Wie kann ein PVP verhindert werden? IV. Maßnahmen für den Patentinhaber V.Maßnahmen für den Verletzter VI.Zusammenführender Teil

5 www.ip4inno.eu Teil I: Grundlagen des Patentverletzungsprozesses

6 www.ip4inno.eu Grundlagen: Welche Rechte gewährt ein Patent? Ein Patent gewährt dem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die geschützte Erfindung –herzustellen; –zum Verkauf anzubieten; –in Umlauf zu bringen; –zu importieren; und/oder –zu benutzen. Was, wenn es jemand trotzdem macht?

7 www.ip4inno.eu Verletzung: Ansprüche des Patentinhabers Rechte des Patentinhabers Unterlassungs- anspruch Schadensersatz- anspruch Weitere Ansprüche: -...auf Besichtigung... auf Vernichtung - etc.

8 www.ip4inno.eu Verletzung: Ansprüche des Patentinhabers Patentinhabers Rechte Unterlassungs- anspruch Schadensersatz- anspruch Weitere Ansprüche: - Anspruch auf Inaugenscheinnahme Anspruch auf Vernichtung - etc.

9 www.ip4inno.eu Zoll vernichtet 1,2 Millionen Schuhe Hamburg, November 2006:

10 www.ip4inno.eu Unterlassungsanspruch Ziel:Verletzer muss den Verkauf/ das Anbieten des Verletzungs- gegenstandes unterlassen Mittel:Falls dringend: Einstweilige Verfügung Ansonsten: Verletzungsprozess

11 www.ip4inno.eu Schadensersatzanspruch Ziel: Ausgleich des dem Patentinhaber auf Grund der Verletzung entstandenen Schadens Mittel: Verletzungsverfahren Berechnung: Meist über eine virtuelle Lizenzgebühr

12 www.ip4inno.eu Schadensersatzanspruch Ziel: Ausgleich des dem Patentinhaber auf Grund der Verletzung entstandenen Schadens Mittel: Verletzungsverfahren Berechnung: Meist über eine virtuelle Lizenzgebühr

13 www.ip4inno.eu Schadensersatz Ziel des Schadensausgleiches : (nicht in den USA!) Der Patentinhaber soll nicht besser oder schlechter gestellt sein als ohne Verletzung! => Der Patentinhaber soll keinen Gewinn mit der Verletzung machen => Der Verletzer soll nicht bestraft werden

14 www.ip4inno.eu Verletzungsverfahren Es gibt kein “Europäisches Patent”, das in ganz Europa durch ein einziges Verletzungsverfahren geltend gemacht werden kann. Das Bündel aus nationalen Patenten muss in jedem Staat vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden Die Verfahren finden gemäß nationalem Recht statt (eventuell umfangreiches Verfahrensrecht!) In einigen Ländern gibt es spezialisierte Gerichte / Senate

15 www.ip4inno.eu Verletzungsverfahren Es gibt kein “Europäisches Patent”, das in ganz Europa durch ein einziges Verletzungsverfahren geltend gemacht werden kann. Das Bündel aus nationalen Patenten muss in jedem Staat vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden Die Verfahren finden gemäß nationalem Recht statt (eventuell umfangreiches Verfahrensrecht!) In einigen Ländern gibt es spezialisierte Gerichte / Senate

16 www.ip4inno.eu Zeitverlauf Veröffent- lichung der Anmeldung Patent- erteilung Einreichen der Anmeldung Ende der Laufzeit (<=20 Jahre) Entschädigung - Unterlassungsanspruch - Schadensersatzanspruch - weitere Ansprüche 18 Monate Jahres- gebühren …………… Jahres- gebühren

17 www.ip4inno.eu Zeitverlauf Entschädigung 18 Monate Einreichen der Anmeldung Veröffent- lichung der Anmeldung Patent- erteilung - Unterlassungsanspruch - Schadensersatzanspruch - weitere Ansprüche Ende der Laufzeit (<=20 Jahre) Jahres- gebühren …………… Jahres- gebühren

18 www.ip4inno.eu Aspekte der Verletzung Verletzung Leicht zu erkennen bspw. Produkt Schwieriger zu erkennen bspw. Verfahren, Software,… Direkte Verletzung bspw. ein verletzendes Verfahren Indirekte Verletzung bspw. eine speziell zur Ausführung des verletz- enden Verfahrens ausgebildete Maschine Hersteller oder Importeur Einzel- handel großes Unternehmen kleines Unternehmen

19 www.ip4inno.eu Aspekte der Verletzung Verletzung Leicht zu erkennen bspw. Produkt Schwieriger zu erkennen bspw. Verfahren, Software,… Direkte Verletzung bspw. ein verletzendes Verfahren Indirekte Verletzung bspw. eine speziell zur Ausführung des verletz- enden Verfahrens ausgebildete Maschine Hersteller oder Importeur Einzel- handel großes Unternehmen kleines Unternehmen

20 www.ip4inno.eu Aspekte der Verletzung Verletzung Leicht zu erkennen bspw. Produkt Schwieriger zu erkennen bspw. Verfahren, Software,… Direkte Verletzung bspw. ein verletzendes Verfahren Indirekte Verletzung bspw. eine speziell zur Ausführung des verletz- enden Verfahrens ausgebildete Maschine Hersteller oder Importeur Einzel- handel großes Unternehmen kleines Unternehmen

21 www.ip4inno.eu Teil II: Risiken und Chancen des Patentverletzungsprozesses

22 www.ip4inno.eu Patente Patentschutz KEIN Patentschutz Territorialitäts- grundsatz Durchsetzung möglich: ABER: In jedem Land einzeln: - US; - BR; - ES; - etc. Kopierer willkommen!

23 www.ip4inno.eu Patente Patentschutz KEIN Patentschutz Territorialitäts- grundsatz Durchsetzung möglich: ABER: In jedem Land einzeln: - US; - BR; - ES; - etc. Kopierer willkommen!

24 www.ip4inno.eu Patente Patentschutz KEIN Patentschutz Territorialitäts- grundsatz Durchsetzung möglich: ABER: In jedem Land einzeln: - US; - BR; - ES; - etc. Kopierer willkommen!

25 www.ip4inno.eu Aber wo klagen? Eine praktische Antwort Verletzungsverfahren wird in nur einem Land begonnen, das  einen relevanten Marktanteil aufweist;  eine zuverlässige Entscheidung erwarten lässt; und  ein schnelles und nicht teures Verfahren bietet Gerichtsentscheidung Verhandlungen der Parteien Außergerichtliche Einigung nur ein Land weltweit gültig

26 www.ip4inno.eu Aber wo klagen? Eine praktische Antwort Verletzungsverfahren wird in nur einem Land begonnen, das  einen relevanten Marktanteil aufweist;  eine zuverlässige Entscheidung erwarten lässt; und  ein schnelles und nicht teures Verfahren bietet Gerichtsentscheidung Verhandlungen der Parteien Außergerichtliche Einigung nur ein Land weltweit gültig

27 www.ip4inno.eu Kosten und Dauer des Verfahrens

28 www.ip4inno.eu Direkte Kosten: Gerichts- und Anwaltsgebühren > Achtung Liquiditätsprobleme < Gerichts- und Anwaltsgebühren: Anteil am Streitwert in Patentangelegenheiten (normalerweise) > 500 T€ Verlierer muss alles zahlen, aber jede Partei muss das Geld vorstrecken Patentinhaber muss ggfs. eine Sicherheitszahlung für mögliche Schäden des Verletzers hinterlegen Anwälte können zusätzliche Vergütung verlangen, die nicht durch die Gebühren gedeckt ist (zusätzlich in US oder UK: Erfolgsprämie) EPA Einsprüche: einheitliche Gebühr, jede Partei zahlt die eigenen Kosten

29 www.ip4inno.eu Direkte Kosten: Gerichts- und Anwaltsgebühren > Achtung Liquiditätsprobleme < Gerichts- und Anwaltsgebühren: Anteil am Streitwert in Patentangelegenheiten (normalerweise) > 500 T€ Verlierer muss alles zahlen, aber jede Partei muss das Geld vorstrecken Patentinhaber muss ggfs. eine Sicherheitszahlung für mögliche Schäden des Verletzers hinterlegen Anwälte können zusätzliche Vergütung verlangen, die nicht durch die Gebühren gedeckt ist (zusätzlich in US oder UK: Erfolgsprämie) EPA Einsprüche: einheitliche Gebühr, jede Partei zahlt die eigenen Kosten

30 www.ip4inno.eu Indirekte Kosten Opportunitätskosten –Kosten für Anwälte und Gerichte –Rücklagen für den Fall des Verlierens –für das Verfahren eingesetzte Zeit Rufschaden –Beispiel: Apple* Kosten von Umgehungslösungen * Geschützte Marke

31 www.ip4inno.eu Indirekte Kosten Opportunitätskosten –Kosten für Anwälte und Gerichte –Rücklagen für den Fall des Verlierens –für das Verfahren eingesetzte Zeit Rufschaden –Beispiel: Apple* Kosten von Umgehungslösungen * Geschützte Marke

32 www.ip4inno.eu Indirekte Kosten Opportunitätskosten –Kosten für Anwälte und Gerichte –Rücklagen für den Fall des Verlierens –für das Verfahren eingesetzte Zeit Rufschaden –Beispiel: Apple* Kosten von Umgehungslösungen * Geschützte Marke

33 www.ip4inno.eu Indirekte Kosten Opportunitätskosten –Kosten für Anwälte und Gerichte –Rücklagen für den Fall des Verlierens –für das Verfahren eingesetzte Zeit Rufschaden –Beispiel: Apple* Kosten von Umgehungslösungen * Geschützte Marke

34 www.ip4inno.eu Zusammenfassung: Risiken und Chancen Risiken: –Direkte und indirekte Kosten –Unsicherheit über mehrere Jahre –Im Fall des Nichtstuns: Wettbewerber missachten eigene Patente

35 www.ip4inno.eu Zusammenfassung: Risiken und Chancen Risiken: –Direkte und indirekte Kosten –Unsicherheit über mehrere Jahre –Im Fall des Nichtstuns: Wettbewerber missachten eigene Patente

36 www.ip4inno.eu Zusammenfassung: Risiken und Chancen Chancen: –Verletzer muss sich aus Markt zurückziehen –Schadensersatz –Ein Wettbewerber weniger –Klare Ansage an weitere Wettbewerber: Sie setzen Ihre Patente auch ein!

37 www.ip4inno.eu Zusammenfassung: Risiken und Chancen Chancen: –Verletzer muss sich aus Markt zurückziehen –Schadensersatz –Ein Wettbewerber weniger –Klare Ansage an weitere Wettbewerber: Sie setzen Ihre Patente auch ein!

38 www.ip4inno.eu Teil III: Wie kann ein Patentverletzungsprozess verhindert werden ?

39 www.ip4inno.eu Wie kann ein Patentverletzungsprozess verhindert werden? Zeit Beginn einer möglichen Verletzung Verhinderung der Verletzung Verhinderung des Verletzungsverfahrens

40 www.ip4inno.eu Wann wird verletzt? 1.Es muss ein gültiges+rechtsbeständiges Patent geben. 2.Das Produkt muss unter den Patentschutz fallen. 3.Es gibt keine Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung. 4.Die Benutzung ist gewerblich.

41 www.ip4inno.eu Verhinderung der Verletzung / Klage Überprüfe regelmäßig erteilte Patente (Pflicht!) Sammle Stand der Technik (Artikel, Broschüren, Hand-outs von Reden, etc.) Lass die Verletzung von einem Profi überprüfen Gibt es Umgehungslösungen? Sammle Dokumentation über die eigenen Produkte / Erfindungen (Vorbenutzungsrecht!) Kontaktiere den Patentinhaber. Angebot von: –alternativer Streitbeilegung (“Alternative Dispute Resolution” - ADR) –einer Lizenz –anderen Wegen der Kooperation (bspw. ein Joint-venture) zu 1: zu 2: zu 3:

42 www.ip4inno.eu Verhinderung der Verletzung / Klage Überprüfe regelmäßig erteilte Patente (Pflicht!) Sammle Stand der Technik (Artikel, Broschüren, Hand-outs von Reden, etc.) Lass die Verletzung von einem Profi überprüfen Gibt es Umgehungslösungen? Sammle Dokumentation über die eigenen Produkte / Erfindungen (Vorbenutzungsrecht!) Kontaktiere den Patentinhaber. Angebot von: –alternativer Streitbeilegung (“Alternative Dispute Resolution” - ADR) –einer Lizenz –anderen Wegen der Kooperation (bspw. ein Joint-venture) zu 1: zu 2: zu 3:

43 www.ip4inno.eu Verhinderung der Verletzung / Klage Überprüfe regelmäßig erteilte Patente (Pflicht!) Sammle Stand der Technik (Artikel, Broschüren, Hand-outs von Reden, etc.) Lass die Verletzung von einem Profi überprüfen Gibt es Umgehungslösungen? Sammle Dokumentation über die eigenen Produkte / Erfindungen (Vorbenutzungsrecht!) Kontaktiere den Patentinhaber. Angebot von: –alternativer Streitbeilegung (“Alternative Dispute Resolution” - ADR) –einer Lizenz –anderen Wegen der Kooperation (bspw. ein Joint-venture) zu 1: zu 2: zu 3:

44 www.ip4inno.eu Alternative Streitbeilegung (ADR) Ziel: Streitbeilegung ohne Gerichtsverfahren Vorgehen: Parteien können sich auf ein modus operandi einigen Mittel (nicht abschließend): –Verhandlung –Mediation –Schlichtung („Conciliation“) –Schiedsverfahren –etc. Macht und Entscheidungs- befugnisse des Unparteiischen

45 www.ip4inno.eu Alternative Streitbeilegung (ADR) Ziel: Streitbeilegung ohne Gerichtsverfahren Vorgehen: Parteien können sich auf ein modus operandi einigen Mittel (nicht abschließend): –Verhandlung –Mediation –Schlichtung („Conciliation“) –Schiedsverfahren –etc. Macht und Entscheidungs- befugnisse des Unparteiischen

46 www.ip4inno.eu Alternative Streitbeilegung (ADR) Ziel: Streitbeilegung ohne Gerichtsverfahren Vorgehen: Parteien können sich auf ein modus operandi einigen Mittel (nicht abschließend): –Verhandlung –Mediation –Schlichtung („Conciliation“) –Schiedsverfahren –etc. Macht und Entscheidungs- befugnisse des Unparteiischen

47 www.ip4inno.eu Vorteile von ADR Geringere Kosten, weniger Verfahrensrecht und Komplexität; „freundlicher“ Charakter: Erhalt der Geschäftsbeziehungen Schnelle Beilegung ist möglich; Flexibilität des Verfahrens - ADR wird von den Parteien bestimmt; Parteien können einen Experten als neutralen Dritten wählen; Weitere für die Parteien (aber nicht rechtlich) relevanten Aspekte können berücksichtigt werden; Auf die Interessen und Bedürfnisse der Parteien zugeschnittene, praktische Lösungen; Geheimhaltung, d.h. Nichtöffentlichkeit des Verfahrens und der Entscheidung

48 www.ip4inno.eu Vorteile von ADR Geringere Kosten, weniger Verfahrensrecht und Komplexität; „freundlicher“ Charakter: Erhalt der Geschäftsbeziehungen Schnelle Beilegung ist möglich; Flexibilität des Verfahrens - ADR wird von den Parteien bestimmt; Parteien können einen Experten als neutralen Dritten wählen; Weitere für die Parteien (aber nicht rechtlich) relevanten Aspekte können berücksichtigt werden; Auf die Interessen und Bedürfnisse der Parteien zugeschnittene, praktische Lösungen; Geheimhaltung, d.h. Nichtöffentlichkeit des Verfahrens und der Entscheidung

49 www.ip4inno.eu Lizenz (a) Ausschließliche Lizenz -Lizenznehmer kann jeden von der Benutzung der Erfindung ausschließen -Lizenznehmer kann bei Verletzung unmittelbar rechtliche Schritte einleiten (b) Einfache Lizenz -Lizenznehmer kann die Erfindung nutzen -Es kann weitere Lizenznehmer geben (nicht im Fall der “Einzellizenz”) Lizenzgeber erhält Vergütung (Bsp. Einmalgebühr oder Umsatzbeteiligung) Lizenznehmer erhält das Recht, die patentierte Erfindung „zu nutzen“ VERTRAG

50 www.ip4inno.eu Lizenz (a) Ausschließliche Lizenz -Lizenznehmer kann jeden von der Benutzung der Erfindung ausschließen -Lizenznehmer kann bei Verletzung unmittelbar rechtliche Schritte einleiten (b) Einfache Lizenz -Lizenznehmer kann die Erfindung nutzen -Es kann weitere Lizenznehmer geben (nicht im Fall der “Einzellizenz”) Lizenzgeber erhält Vergütung (Bsp. Einmalgebühr oder Umsatzbeteiligung) Lizenznehmer erhält das Recht, die patentierte Erfindung „zu nutzen“ VERTRAG

51 www.ip4inno.eu Lizenz (a) Ausschließliche Lizenz -Lizenznehmer kann jeden von der Benutzung der Erfindung ausschließen -Lizenznehmer kann bei Verletzung unmittelbar rechtliche Schritte einleiten (b) Einfache Lizenz -Lizenznehmer kann die Erfindung nutzen -Es kann weitere Lizenznehmer geben (nicht im Fall der “Einzellizenz”) Lizenzgeber erhält Vergütung (Bsp. Einmalgebühr oder Umsatzbeteiligung) Lizenznehmer erhält das Recht, die patentierte Erfindung „zu nutzen“ VERTRAG

52 www.ip4inno.eu Lizenz (a) Ausschließliche Lizenz -Lizenznehmer kann jeden von der Benutzung der Erfindung ausschließen -Lizenznehmer kann bei Verletzung unmittelbar rechtliche Schritte einleiten (b) Einfache Lizenz -Lizenznehmer kann die Erfindung nutzen -Es kann weitere Lizenznehmer geben (nicht im Fall der “Einzellizenz”) Lizenzgeber erhält Vergütung (Bsp. Einmalgebühr oder Umsatzbeteiligung) Lizenznehmer erhält das Recht, die patentierte Erfindung „zu nutzen“ VERTRAG

53 www.ip4inno.eu Kreuzlizensierung -mehr als 2 Vertragsparteien möglich -die betroffenen Patente decken typischerweise verschiedene Aspekte eines Produktes ab  keine Partei könnte das Produkt ohne das gegenseitige Abkommen herstellen / verkaufen A erhält das Recht die Patente von B „zu benutzen“ B erhält das Recht die Patente von A „zu nutzen“ VERTRAG Beispielhafte Illustration des Patentschutzes von 50 Patenten

54 www.ip4inno.eu Teil IV: Mittel für den Patentinhaber

55 www.ip4inno.eu Nicht-rechtliche Schritte Erkundigt sich nach Interesse an einer Lizenz schlägt ADR vor sendet Berechtigungs- anfrage PatentinhaberVerletzer

56 www.ip4inno.eu Nicht-rechtliche Schritte Erkundigt sich nach Interesse an einer Lizenz schlägt ADR vor sendet Berechtigungs- anfrage PatentinhaberVerletzer

57 www.ip4inno.eu Rechtliche Schritte Patentinhaber sendet Abmahnung erwirkt einstweilige Verfügung beginnt Verletzungsverfahren stellt Strafantrag Verletzer „Härtegrad“

58 www.ip4inno.eu Abmahnung Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens Enthält zu unterschreibende Unterlassungserklärung wenn gerechtfertigt: Verletzer muss die Anwaltsgebühren zahlen Verletzungsverfahren Gerichtsverfahren Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Rechtsbeständigkeit möglich: eine Klage basierend auf mehreren Patenten Einstweilige Verfügung Zweck: Situation bis zur endgültigen Entscheidung im Verletzungsverfahren “einfrieren” Beispiel: Verletzer auf einer Messe unmittelbar stoppen Der angegriffene Verletzer muss von dem Gericht nicht angehört werden!! Strafrechtliche Verfolgung Äußerst selten in Praxis wenngleich in einigen Rechtssystemen möglich Absoluter Notfall

59 www.ip4inno.eu Abmahnung Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens Enthält zu unterschreibende Unterlassungserklärung wenn gerechtfertigt: Verletzer muss die Anwaltsgebühren zahlen Verletzungsverfahren Gerichtsverfahren Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Rechtsbeständigkeit möglich: eine Klage basierend auf mehreren Patenten Einstweilige Verfügung Zweck: Situation bis zur endgültigen Entscheidung im Verletzungsverfahren “einfrieren” Beispiel: Verletzer auf einer Messe unmittelbar stoppen Der angegriffene Verletzer muss von dem Gericht nicht angehört werden!! Strafrechtliche Verfolgung Äußerst selten in Praxis wenngleich in einigen Rechtssystemen möglich Absoluter Notfall

60 www.ip4inno.eu Abmahnung Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens Enthält zu unterschreibende Unterlassungserklärung wenn gerechtfertigt: Verletzer muss die Anwaltsgebühren zahlen Verletzungsverfahren Gerichtsverfahren Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Rechtsbeständigkeit möglich: eine Klage basierend auf mehreren Patenten Einstweilige Verfügung Zweck: Situation bis zur endgültigen Entscheidung im Verletzungsverfahren “einfrieren” Beispiel: Verletzer auf einer Messe unmittelbar stoppen Der angegriffene Verletzer muss von dem Gericht nicht angehört werden!! Strafrechtliche Verfolgung Äußerst selten in Praxis wenngleich in einigen Rechtssystemen möglich Absoluter Notfall

61 www.ip4inno.eu Abmahnung Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens Enthält zu unterschreibende Unterlassungserklärung wenn gerechtfertigt: Verletzer muss die Anwaltsgebühren zahlen Verletzungsverfahren Gerichtsverfahren Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Rechtsbeständigkeit möglich: eine Klage basierend auf mehreren Patenten Einstweilige Verfügung Zweck: Situation bis zur endgültigen Entscheidung im Verletzungsverfahren “einfrieren” Beispiel: Verletzer auf einer Messe unmittelbar stoppen Der angegriffene Verletzer muss von dem Gericht nicht angehört werden!! Strafrechtliche Verfolgung Äußerst selten in Praxis wenngleich in einigen Rechtssystemen möglich Absoluter Notfall

62 www.ip4inno.eu Abmahnung Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens Enthält zu unterschreibende Unterlassungserklärung wenn gerechtfertigt: Verletzer muss die Anwaltsgebühren zahlen Verletzungsverfahren Gerichtsverfahren Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Rechtsbeständigkeit möglich: eine Klage basierend auf mehreren Patenten Einstweilige Verfügung Zweck: Situation bis zur endgültigen Entscheidung im Verletzungsverfahren “einfrieren” Beispiel: Verletzer auf einer Messe unmittelbar stoppen Der angegriffene Verletzer muss von dem Gericht nicht angehört werden!! Strafrechtliche Verfolgung Äußerst selten in Praxis wenngleich in einigen Rechtssystemen möglich Absoluter Notfall

63 www.ip4inno.eu Abmahnung Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens Enthält zu unterschreibende Unterlassungserklärung wenn gerechtfertigt: Verletzer muss die Anwaltsgebühren zahlen Verletzungsverfahren Gerichtsverfahren Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Rechtsbeständigkeit möglich: eine Klage basierend auf mehreren Patenten Einstweilige Verfügung Zweck: Situation bis zur endgültigen Entscheidung im Verletzungsverfahren “einfrieren” Beispiel: Verletzer auf einer Messe unmittelbar stoppen Der angegriffene Verletzer muss von dem Gericht nicht angehört werden!! Strafrechtliche Verfolgung Äußerst selten in Praxis wenngleich in einigen Rechtssystemen möglich Absoluter Notfall

64 www.ip4inno.eu Vorsicht! Patentinhaber sendet Abmahnung erwirkt einstweilige Verfügung beginnt Verletzungsverfahren stellt Strafantrag) beschuldigter Verletzer erweist sich als ungerechtfertigt ! Schadensersatzpflicht !

65 www.ip4inno.eu Teil V: Mittel für den beschuldigten Verletzer

66 www.ip4inno.eu Unmittelbare Schritte Sofort professionelle Hilfe aufsuchen! –insbesondere: Verletzungsgutachten Überprüfung der Patentrechtsbeständigkeit / Angriff des Patents! Überprüfung der Verletzungssituation. Wenn Verletzung eines gültigen Patentes wahrscheinlich –Überprüfung möglicher Vorbenutzungsrechte –Verkaufsstopp / Umgehungslösung (wenn möglich) –Bildung von Rücklagen zur Schadensersatzzahlung –Kontaktieren des Patentinhabers und Vorschlag von ADR

67 www.ip4inno.eu Unmittelbare Schritte Sofort professionelle Hilfe aufsuchen! –insbesondere: Verletzungsgutachten Überprüfung der Patentrechtsbeständigkeit / Angriff des Patents! Überprüfung der Verletzungssituation. Wenn Verletzung eines gültigen Patentes wahrscheinlich –Überprüfung möglicher Vorbenutzungsrechte –Verkaufsstopp / Umgehungslösung (wenn möglich) –Bildung von Rücklagen zur Schadensersatzzahlung –Kontaktieren des Patentinhabers und Vorschlag von ADR

68 www.ip4inno.eu Unmittelbare Schritte Sofort professionelle Hilfe aufsuchen! –insbesondere: Verletzungsgutachten Überprüfung der Patentrechtsbeständigkeit / Angriff des Patents! Überprüfung der Verletzungssituation. Wenn Verletzung eines gültigen Patentes wahrscheinlich –Überprüfung möglicher Vorbenutzungsrechte –Verkaufsstopp / Umgehungslösung (wenn möglich) –Bildung von Rücklagen zur Schadensersatzzahlung –Kontaktieren des Patentinhabers und Vorschlag von ADR

69 www.ip4inno.eu Unmittelbare Schritte Sofort professionelle Hilfe aufsuchen! –insbesondere: Verletzungsgutachten Überprüfung der Patentrechtsbeständigkeit / Angriff des Patents! Überprüfung der Verletzungssituation. Wenn Verletzung eines gültigen Patentes wahrscheinlich –Überprüfung möglicher Vorbenutzungsrechte –Verkaufsstopp / Umgehungslösung (wenn möglich) –Bildung von Rücklagen zur Schadensersatzzahlung –Kontaktieren des Patentinhabers und Vorschlag von ADR

70 www.ip4inno.eu Wie kann das Patent angegriffen werden? Erteilung Zeit Offen- barung Einspruchs- frist Patentinhaber Verletzer Rechtliche Schritte gegen Verletzer Ende des Einspruchs Einspruch Beitritt zum Einspruch Einrede im Verletzungs- verfahren ODER Nichtigkeitsklage => Nur auf nationaler Basis! Eingabe Dritter

71 www.ip4inno.eu Wie kann das Patent angegriffen werden? Erteilung Zeit Offen- barung Einspruchs- frist Patentinhaber Verletzer Rechtliche Schritte gegen Verletzer Ende des Einspruchs Einspruch Beitritt zum Einspruch Einrede im Verletzungs- verfahren ODER Nichtigkeitsklage => Nur auf nationaler Basis! Eingabe Dritter

72 www.ip4inno.eu Wie kann das Patent angegriffen werden? Erteilung Zeit Offen- barung Einspruchs- frist Patentinhaber Verletzer Rechtliche Schritte gegen Verletzer Ende des Einspruchs Einspruch Beitritt zum Einspruch Einrede im Verletzungs- verfahren ODER Nichtigkeitsklage => Nur auf nationaler Basis! Eingabe Dritter

73 www.ip4inno.eu Wie kann das Patent angegriffen werden? Erteilung Zeit Offen- barung Einspruchs- frist Patentinhaber Verletzer Rechtliche Schritte gegen Verletzer Ende des Einspruchs Einspruch Beitritt zum Einspruch Einrede im Verletzungs- verfahren ODER Nichtigkeitsklage => Nur auf nationaler Basis! Eingabe Dritter

74 www.ip4inno.eu Gründe für fehlende Rechtsbeständigkeit Nicht neu am relevanten Zeitpunkt (bspw. Anmeldetag) –Öffentlichkeit hatte Zugang durch schriftliche / mündliche Offenbarung oder durch offenkundige Vorbenutzung irgendwo, zu irgendeiner Zeit, in irgendeiner Sprache. Zu diesem Zeitpunkt nicht erfinderisch –Erfindung war für den Fachmann naheliegend Formale Gründe –Unzulässige Erweiterung, mangelnde Offenbarung etc. => Recherche nach Stand der Technik!!

75 www.ip4inno.eu Hauptgründe für fehlende Rechtsbeständigkeit => Finde Stand der Technik!! Nicht neu am relevanten Zeitpunkt (bspw. Anmeldetag) –Öffentlichkeit hatte Zugang durch schriftliche / mündliche Offenbarung oder durch offenkundige Vorbenutzung irgendwo, zu irgendeiner Zeit, in irgendeiner Sprache. Zu diesem Zeitpunkt nicht erfinderisch –Erfindung war für den Fachmann naheliegend Formale Gründe –Unzulässige Erweiterung, mangelnde Offenbarung etc.

76 www.ip4inno.eu Hauptgründe für fehlende Rechtsbeständigkeit => Finde Stand der Technik!! Nicht neu am relevanten Zeitpunkt (bspw. Anmeldetag) –Öffentlichkeit hatte Zugang durch schriftliche / mündliche Offenbarung oder durch offenkundige Vorbenutzung irgendwo, zu irgendeiner Zeit, in irgendeiner Sprache. Zu diesem Zeitpunkt nicht erfinderisch –Erfindung war für den Fachmann naheliegend Formale Gründe –Unzulässige Erweiterung, mangelnde Offenbarung etc.

77 www.ip4inno.eu Hauptgründe für fehlende Rechtsbeständigkeit => Finde Stand der Technik!! Nicht neu am relevanten Zeitpunkt (bspw. Anmeldetag) –Öffentlichkeit hatte Zugang durch schriftliche / mündliche Offenbarung oder durch offenkundige Vorbenutzung irgendwo, zu irgendeiner Zeit, in irgendeiner Sprache. Zu diesem Zeitpunkt nicht erfinderisch –Erfindung war für den Fachmann naheliegend Formale Gründe –Unzulässige Erweiterung, mangelnde Offenbarung etc.

78 www.ip4inno.eu Weitere Möglichkeiten für den Verletzer In einigen wenigen Ländern: Pflicht des Patentinhabers, die Erfindung zu nutzen; sonst ist es ungültig Antrag auf ein Nicht-Verletzungsgutachten vom Patentamt Zwangslizenz

79 www.ip4inno.eu EPA Statistik 2009: Erteilte Patente und Einsprüche Anmeldungen 134.542 Erteilungen 51.969 Eingereichte Einsprüche 2.695 Quelle: EPO Annual Report 2009 Siehe http://www.epo.org/about-us/publications/general- information/annual-reports/2009.html Einspruchsentscheidungen (2314 gesamt):

80 www.ip4inno.eu Weitere Mittel Umfassende und unternehmensweite Analyse Öffentlichkeitskampagne Aufbau eines eigenen, blockierenden Patentportfolios „zurückschlagen“ –in dem speziellen Fall –überprüfen, ob der Patentinhaber eigene Patente verletzt –patentfremde Mittel/Aspekte miteinbeziehen –Kunden des Patentinhabers verklagen Druckausübung auf Zulieferer des Patentinhabers Zusammenschluss mit anderen Wettbewerbern Achtung: Ungerechtfertigte Bedrohung!

81 www.ip4inno.eu Weitere Mittel Umfassende und unternehmensweite Analyse Öffentlichkeitskampagne Aufbau eines eigenen, blockierenden Patentportfolios „zurückschlagen“ –in dem speziellen Fall –überprüfen, ob der Patentinhaber eigene Patente verletzt –patentfremde Mittel/Aspekte miteinbeziehen –Kunden des Patentinhabers verklagen Druckausübung auf Zulieferer des Patentinhabers Zusammenschluss mit anderen Wettbewerbern Achtung: Ungerechtfertigte Bedrohung!

82 www.ip4inno.eu Weitere Mittel Umfassende und unternehmensweite Analyse Öffentlichkeitskampagne Aufbau eines eigenen, blockierenden Patentportfolios „zurückschlagen“ –in dem speziellen Fall –überprüfen, ob der Patentinhaber eigene Patente verletzt –patentfremde Mittel/Aspekte miteinbeziehen –Kunden des Patentinhabers verklagen Druckausübung auf Zulieferer des Patentinhabers Zusammenschluss mit anderen Wettbewerbern Achtung: Ungerechtfertigte Bedrohung!

83 www.ip4inno.eu Warum ist ein Patenttroll so gefährlich? Umfassende und unternehmensweite Analyse Öffentlichkeitskampagne Aufbau eines eigenen, blockierenden Patentportfolios „zurückschlagen“ –in dem speziellen Fall –überprüfen, ob der Patentinhaber eigene Patente verletzt –patentfremde Mittel/Aspekte miteinbeziehen –Kunden des Patentinhabers verklagen Druckausübung auf Zulieferer des Patentinhabers Zusammenschluss mit anderen Wettbewerbern

84 www.ip4inno.eu Vermeidung der Verletzung Drei Alternativen, teure Verletzungskosten zu vermeiden: –Aufkauf der verletzenden Firma –den Verletzer auf anderem Weg übertrumpfen (besseres Marketing kann billiger als ein Verletzungsverfahren sein) –Verkauf das Schutzrecht an Wettbewerber des Verletzers!

85 www.ip4inno.eu Teil VI: Zusammenführender Teil

86 www.ip4inno.eu Zusammenfassung rechtliche Mittel = wirtschaftliche Optionen auf rechtlichen Mitteln basierend + weitere wirtschaftliche Optionen auf nicht- rechtlichen Mitteln basierend Menge an wirtschaftlichen Optionen !! Analyse !!

87 www.ip4inno.eu Zusammenfassung rechtliche Mittel = wirtschaftliche Optionen auf rechtlichen Mitteln basierend + weitere wirtschaftliche Optionen auf nicht- rechtlichen Mitteln basierend Menge an wirtschaftlichen Optionen !! Analyse !!

88 www.ip4inno.eu Analyse Menge an wirtschaftlichen Optionen Worst case Szenario Chancen/Risiken Analyse Erwartungswert für jedes Szenario Rationale Geschäftsentscheidung

89 www.ip4inno.eu Analyse Worst case Szenario Erwartungswert für jedes Szenario Chancen/Risiken Analyse Rationale Geschäftsentscheidung Menge an wirtschaftlichen Optionen

90 www.ip4inno.eu Analyse Menge an wirtschaftlichen Optionen Worst case Szenario Chancen/Risiken Analyse Erwartungswert für jedes Szenario Rationale Geschäftsentscheidung

91 www.ip4inno.eu Patentanmeldung Erteilung Zurück- weisung Nichts mehr weiter Beschwerde ohne Schutz fortfahren Einspruch Verletzung Nichts tun Verletzungs- klage Rechtsbe- ständigkeit angegriffen Verletzungsverfahren gewonnen Verletzungs- verfahren verloren Rechtsbe- ständigkeit nicht angegriffen Patent aufrechterhalten Patent geändert Patent widerrufen Patent aufrechterhalten Patent geändert Patent widerrufen Beschwerde Keine Beschwerde Entschei- dungsbaum Verletzungs- verfahren gewonnen Verletzungsverfahren verloren einstweilige Verfügung Verletzer kontaktieren ADR vorschlagen Zusammen- arbeit vorschlagen Lizenz anbieten Entscheidung anderer Eigene Entscheidung

92 www.ip4inno.eu Detailliertes Beispiel Verletzung Nichts tun Verletzungs- prozess ChancenRiskenWorst caseWahr.Erwartungs- wert Nichts tun - Keine weiteren Kosten oder anderen Aufwendungen - Wettbewerber wird nicht zurückklagen (bspw., auf Verletzung eines anderen Patents) - Verletzer erhöht Marktanteil - Passiver Ruf: weitere Verletzer werden folgen - 50% Verlust an Marktanteilen -Umsatzeinbruch um 5 Mio. €/Jahr 0.1 - 10% Verlust an Marktanteilen - Umsatz- einbruch um 1 Mio.€/Jahr Ge- richts ver- fahren - Stoppt Verletzer - Schadensersatz - Abschreckung weiterer Wettbewerber - Gerichts- und Anwaltsgebühren - Rufschaden - Gegenangriff - Widerruf des Patents - Verlieren des Verletzungs- verfahrens und des Patents - ½ Mio.€ Gebühren 0.15 - Patent überlebt in geänderter Fassung, die Verletzung noch deckt - Schadensersatz von 1Mio.€

93 www.ip4inno.eu Detailliertes Beispiel Verletzung Nichts tun Verletzungs- prozess ChancenRiskenWorst caseWahr.Erwartungs- wert Nichts tun - Keine weiteren Kosten oder andere Aufwendungen - Wettbewerber wird nicht zurückklagen (bspw., auf Verletzung eines anderen Patents) - Verletzer erhöht Marktanteil - Passiver Ruf: weitere Verletzer werden folgen - 50% Verlust an Marktanteilen -Umsatzeinbruch um 5 Mio. €/Jahr 0.1 - 10% Verlust an Marktanteilen - Umsatz- einbruch um 1 Mio.€/Jahr Ge- richts ver- fahren - Stoppt Verletzer - Schadensersatz - Abschreckung weiterer Wettbewerber - Gerichts- und Anwaltsgebühren - Rufschaden - Gegenangriff - Widerruf des Patents - Verlieren des Verletzungs- verfahrens und des Patents - ½ Mio.€ Gebühren 0.15 - Patent überlebt in geänderter Fassung, die Verletzung noch deckt - Schadensersatz von 1Mio.€

94 www.ip4inno.eu Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Over 50 hours of teaching material, case studies, exercises, links and more can be found at www.ip4inno.eu


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