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ÖPUL 2007 Stand: August 2006 (Vorbehaltlich der Genehmigung!!)

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Präsentation zum Thema: "ÖPUL 2007 Stand: August 2006 (Vorbehaltlich der Genehmigung!!)"—  Präsentation transkript:

1 ÖPUL 2007 Stand: August 2006 (Vorbehaltlich der Genehmigung!!)

2 30.05.2016 /Folie 2 Wichtigste Änderungen zum ÖPUL 2000  Mittelvolumen in der Höhe von rd. 535 Mio. € (2005: € 641,90 Mio.)  7-jährige Laufzeit (Ausstiegsmöglichkeit nach 5 Jahren)  Grundförderung wird ersatzlos gestrichen  ( im ÖPUL 2000: Grünland :72€, Acker 36€)  Entfall der Obergrenze von 2 GVE/ha  jetzt ist der maximal erlaubte Stickstoffanfall (aus Wirtschaftsdünger) von 210 kg der begrenzende Faktor  Mindestteilnahmeflächen von 2ha bzw. bei Alpung 3ha und 3 aufgetriebene RGVE wird nur mehr im ersten Jahr geprüft

3 30.05.2016 /Folie 3 Wichtigste Änderungen zum ÖPUL 2000  Bei Bio und Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Grünlandflächen müssen mind. 5% der Mähflächen (ohne Bergmähder) max. 2 mal genutzt werden (Weide zählt ebenfalls zur Nutzung; Nachweide nach 1.10. ist erlaubt)  Aufzeichnungen über den ausgebrachten Stickstoff sind für jeden Betrieb (Bio+UBAG) verpflichtend (auch über Wirtschaftsdüngerausbringung)  0,5 RGVE/ha sind keine Förderungsvoraussetzung bei Bio und Düngeverzicht mehr, jedoch Prämienabstufung: 0 – 0,5 RGVE/ha, 0,5-1,2 RGVE/ha, >1,2 RGVE/ha (gemessen an 13 Stichtagen bzw. Tierliste, LN (HW, einm., BM *0,6) ohne Almflächenanteile  Ackerfutter (Kleegras, Wechselwiesen,...) zählt prämienmäßig nun wie Grünland

4 30.05.2016 /Folie 4 Wichtigste Änderungen zum ÖPUL 2000  CC und GLÖZ sind auch im ÖPUL einzuhalten (jedoch keine Zusatzauflage wie z.B. GVO-Verbot)  Flächentoleranz: (Herausnahme aus der lw. Nutzung bzw. Flächenweitergabe an Betrieb mit anderen Maßnahmen) pro Jahr: 10%, jedenfalls 5000m², maximal jedoch 5 ha  Grünlanderhaltung: - einzuhalten bei Bio und UBAG - Flächentausch Acker/Grünland erlaubt - Umwandlung in Obstfläche jedenfalls möglich - Umbruchstoleranz: 5% der Grünlandfläche des ersten Teilnahmejahres, jedenfalls 1 ha, max. 5 ha (Umbruch zum Vorjahr ist zu berücksichtigen;

5 30.05.2016 /Folie 5  Erhaltung von Landschaftselementen: Wichtigste Änderungen zum ÖPUL 2000 - Einzuhalten bei BIO und UBAG - Landschaftselemente: Baumreihen, Böschungen, landschaftsprägende Einzelbäume, Steinmauern, Streuobstwiesen, Feuchtwiesen,… (siehe Anhang F; AMA Merkblatt) - Naturverträglicher Umgang: kein Entfernen, keine Geländekorrekturen… (siehe Anhang F; AMA-Merkblatt) - Veränderungen der Größe, Lage:  nur im Einvernehmen mit Naturschutzabteilung - Prüfung Vor-Ort mit Hofkarte!!!

6 30.05.2016 /Folie 6  Ausgleichzulage  Einheitliche Betriebsprämie Nicht betroffen sind:

7 30.05.2016 /Folie 7  Neueinstieg in ÖPUL 2007 ist nach Beendigung des ÖPUL 2000 (Verpflichtungsbeginn 2001, 2002) mit freier Maßnahmenwahl und „neuen“ Flächen möglich.  Die Flächennutzung kann individuell geändert werden ZB Hutweide zu mehrmähdiger Wiese oder Kulturweide zu Bergmahd,....  Das Flächenausmaß kann sanktionslos richtig gestellt werden.  Letzte Digitalisierungsmöglichkeiten bis Weihnachten 2006  Termin vereinbaren! Übergangsbestimmungen

8 30.05.2016 /Folie 8 Beispiel V02 PB V02 Grundförderung Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel Pflege ökologisch wertvoller Flächen Alpung und Behirtung V01 V01 V01

9 30.05.2016 /Folie 9  Umstieg von ÖPUL 2000 auf ÖPUL 2007  vor Beendigung der Laufzeit ist mit gleich- oder höherwertigen Maßnahmen möglich  HINWEIS:  bei vorzeitigem Umstieg können die Flächen um max. 10%, jedenfalls 50 ar, max.jedoch 5 ha verringert werden  Prämien sind gleich bzw. geringer Übergangsbestimmungen

10 30.05.2016 /Folie 10 Beispiel V04 oder V05 PB V04 oder V05 Grundförderung Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel Pflege ökologisch wertvoller Flächen Gefährdete Tierrassen V03

11 30.05.2016 /Folie 11 Neueinstieg/Umstieg mittels Herbstantrag: -Für Ackerbetriebe : bis spätestens 16.10. -Für alle anderen: bis spätestens 15.11.  Keine Nachreichfrist!! Maßnahmenstorno:  Unmögliche Maßnahmenkombinationen (z.B. Bio und Düngeverzicht) können nur bis 31.12.2006 storniert werden  Alle anderen Maßnahmenstornos (GFT, OH, WF,...) sind bis 15.5.2007 zu stornieren (wobei grundsätzlich von 1.1. Bis 15.5. Die Verpflichtung einzuhalten wäre) Übergangsbestimmungen Wer keinen Herbstantrag erhalten hat – es liegen Leerformular bei der BBK auf

12 30.05.2016 /Folie 12 Biologische Wirtschaftsweise (1)  Teilnahme mit gesamter landwirtschaftlicher Betriebsfläche und sämtlicher Nutztiere  Einhaltung VO 2092/91 und Österreichischer Lebensmittelkodex  Kontrollvertrag bis 31. Jänner des ersten Teilnahmejahres  Kurs:  Mind. 15 Stunden – Betriebsführungsvertraute Person  Bis 31. Mai des 1. Verpflichtungsjahres  N-Düngung: Einhaltung Obergrenzen und betriebsbezogene Aufzeichnung l  Pflanzenschutzgeräteüberprüfung (Prüfprotokoll von autorisierter Werkstätte nicht älter als 3 Jahre)

13 30.05.2016 /Folie 13 Biologische Wirtschaftsweise (2)  Grünlanderhaltung  Naturverträglicher Umgang mit Landschaftselementen  max. 210 kg N-Anfall/ha LN (Ausbringung von max. 170 kg aus Wirtschaftsdünger; Differenz mit Abnahmeverträgen abgeben)  mind. 5 % des gemähten Grünlandes max. 2 Nutzungen (Weide zählt ebenfalls zur Nutzung; Nachweide nach 1.10. ist erlaubt)  Raufutterverzehrern ist bei Silagefütterung Heu anzubieten  Kontrollzuschuss  OFFEN (früher €36,- für max 10 ha)  Lt. Anhang VII der Bio-Verordnung 2092/91 dürfen Biobetriebe max. 2 GVE/ha halten HINWEIS:  Kleinerzeugerregelung offen!! (Anbindehaltung ab 2011 nicht mehr erlaubt; Forderung LK: Umstieg von Bio in Verzicht muss bei Überschreitung der Kleinerzeugerregelung ohne Rückforderung möglich sein)

14 30.05.2016 /Folie 14 Biologische Wirtschaftsweise (3) Prämien: Grünland 1) (und Ackerfutter 2) >25% der Ackerfläche): ÖPUL 2007 (Öpul 2000) < 0,5 RGVE€ 110/ha (160€) ab 0,5 RGVE – < 1,2 RGVE€ 230/ha (250€) ab 1,2 RGVE € 250/ha (250€) 1) Grünland: Faktor 1: Mehrmähdige Wiese, Kulturweide Faktor 0,6: Einmähdige Wiese, Hutweide, Streuwiese, Bergmähder 2) Ackerfutter: Wechselwiese, Klee, Kleegras, Futtergräser, Luzerne, sonstiges Feldfutter

15 30.05.2016 /Folie 15  Teilnahme mit gesamter Acker- und Grünlandfläche  Grünlanderhaltung  Erhaltung von Landschaftselementen  Pflanzenschutzgeräteüberprüfung (Prüfprotokoll nicht älter als 3 Jahre) sofern Einsatz bei Gemüse, Erdäpfel, Rüben, Erdbeeren, Heil- und Gewürzpflanzen, Mohn, Kümmel, Marien-distel, Lein, Lupinen (Alternativen), Sämereienvermehrungen  max. 210 kg N-Anfall/ha LN (Ausbringung von max. 170 kg aus Wirtschaftsdünger; Differenz mit Abnahmeverträgen abgeben)  Fruchtfolgeauflage, wenn > 5 ha Acker: max. 75% der Ackerfläche Getreide und Mais Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen (=Sockel)

16 30.05.2016 /Folie 16 Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen (=Sockel) Prämien: Grünland und Ackerfutter ÖPUL 2007 ÖPUL 2000 < 0,5 RGVE/ha€ 50/ha (69€) 0,5 - <1,2 RGVE/ha€ 95/ha (109€) 1,2 RGVE/ha€ 110/ha (109€) Ackerfläche (ohne Ackerfutter)€ 85/ha (Getreide 98€, Mais 72€)

17 30.05.2016 /Folie 17 Verzicht auf allen Ackerfutter- und Grünlandflächen (1)  Teilnahme am Sockel  Teilnahme mit allen Ackerfutter- und Grünlandflächen (Ackerfutter: Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Futtergräser, sonstiges Feldfutter)  Verzicht Pflanzenschutzmittel:  Biomittel sind erlaubt (VO 2092/91)  Einzelpflanzenbehandlung (Punktbekämpfung) zulässig  1x im Verpflichtungszeitraum auf max. 10 % flächige Bekämpfung von Giftpflanzen/Ampfer (BBK-Gutachten erforderlich)  Verzicht Düngemittel (Ausnahme: erlaubte Düngung lt. VO 2092/91)  Verzicht auf Klärschlamm und Klärschlammkompost  Verbot Kauf und Lagerung unzulässiger Betriebsmittel  mind. 5 % des gemähten Grünlandes max. 2 Nutzungen (Weide zählt ebenfalls zur Nutzung; Nachweide nach 1.10. ist erlaubt)

18 30.05.2016 /Folie 18 Verzicht auf allen Ackerfutter- und Grünlandflächen (2) Prämien: ÖPUL 2007 ÖPUL 2000 0 – < 0,5 RGVE/ha: 50€ (0€) inkludiert Sockel : 0,5 - <1,2 RGVE/ha: 145€ (160€) >1,2 RGVE/ha: 160€ (160€)  Entscheidungshilfe:  Bei UBAG-Sockel ist die Auflage der 5% der Mähflächen mit max. 2 Nutzungen nicht enthalten und könnte daher ohne Düngeverzicht (wo es gefordert wird) beantragt werden. Das ergibt Förderungseinbußen von 50€/ha vom Sockel auf den Düngeverzicht!

19 30.05.2016 /Folie 19 Mahd von Steilflächen  mindestens ein mal jährlich vollflächige Mahd und Abtransport des Mähgutes  mindestens 0,3 ha im ersten Verpflichtungsjahr  Teilnahme mit ausgewählten Grünlandflächen des Betriebes Prämie: ÖPUL 2007 ÖPUL 2000 25 – 35 % Hangneigung:€ 105/ha (145€) 35 – 50 % Hangneigung:€ 230/ha (232€) > 50 % Hangneigung:€ 370/ha (363€)

20 30.05.2016 /Folie 20 Bewirtschaftung von Bergmähdern  Lage über der Dauersiedlungsgrenze  mähen und Verbringen des Mähgutes mindestens 1 x alle 2 Jahre aber max. 1 x pro Jahr  keine Beweidung  kein Pflanzenschutz  keine Düngung (Ausnahme Festmist)  Verzicht Klärschlamm und kompostierten Klärschlamm  naturverträglicher Umgang mit Landschaftselementen PrämieÖPUL 2007 ÖPUL 2000 Traktormahd € 350/ha (218€) Motormäher Mahd € 430/ha Handmahd € 700/ha nicht kombinierbar mit anderen Maßnahmen  Hinweis: höherer Fördersatz als Kulturweide oder einmähdige Wiese – dies können beweidet werden

21 30.05.2016 /Folie 21 Erhaltung von Streuobstbeständen  Bewirtschaftung von Streuobstwiesen oder Baumreihen 1) auf Grünland  Mind. 30 Bäume/ha  Mindestteilnahmefläche: 0,10 ha im ersten Teilnahmejahr (nicht alle Streuobstbestände müssen teilnehmen)  Mind. 1 x Mahd und Abtransport des Mähgutes oder vollflächige Beweidung  Erhaltung der Obstbäume  Ausnahme: Überalterung od. Krankheit  Mindestbaumanzahl jedenfalls erhalten => ev. Nachpflanzung standort- gerechter Sorten Prämie:€ 120/ha (109€) 1 ) Förderbare Baumreihe: mind. 5 Bäume, Baumabstand in der Reihe max. 20 Meter, anrechenbare Fläche: Länge der Baumreihe x max. 10 Meter

22 30.05.2016 /Folie 22 Alpung und Behirtung (1)  Alm muss im Almkataster eingetragen sein  Tiere mindestens 60 Tage durchgängig aufgetrieben  Mindestbesatz 3 RGVE  2,23RGVE/ha und Almperiode Viehbesatz maximal ( 0,67 RGVE / ha Almfutterfläche); Viehbesatz = gealpte RGVE multipliziert mit 0,3 / ha)  Prämiengewährung für maximal 1 RGVE / ha Almfutterfläche  die natürliche Futtergrundlage der Alm muss für die aufgetriebenen RGVE ausreichend sein; zulässig: Ausgleichsfütterung (z. B. Heu)  keine almfremde Silage und kein almfremdes Grünfutter  keine almfremde Gülle und keine almfremde Jauche  Verzicht auf Düngemittel mit Ausnahme jener des Anhangs II der VO (EWG) Nr 2092/91 (Bio) 

23 30.05.2016 /Folie 23 Alpung und Behirtung (2)  Verzicht auf Klärschlamm und kompostierten Klärschlamm  Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln mit Ausnahme Biomittel  Einsatz anderer Pflanzenschutzmittel, wenn:  Notwendigkeit durch Gutachten Almwirtschafts- und Naturschutzstellen des Landes festgestellt  Prüfung von Alternativen  Auszäunung der behandelten Fläche im Jahr der Anwendung, beginnend von Anwendung und solange Tiere auf der Alm  Behirtungszuschlag auf Basis der jährlich behirteten RGVE (ohne Milchkühe)  Pro Hirte Prämie für maximal 70 RGVE  Milchkuh: die Kuh muss auf der Alm mehr als die Hälfte der Gesamtalpungsdauer gemolken werden (Hinweis – gemolkene Mutterkühe auf der Alm)

24 30.05.2016 /Folie 24 Erschließungszustand der Alm Gealpte RGVE €/ha Behirt- ung ÖPUL 2000 Behirt- ung Alm mit Allradtraktor und Anhänger über Weg mit Unterbau erreichbar Milchkühe Sonst. Rinder, Schafe, Ziegen Pferde 150,- 50,- 70,- 25,- (159,-) (50,-) (72,-) (21,-) Alm nur mit Seilbahn oder Bergbauernspezialmaschine erreichbar Milchkühe Sonst. Rinder, Schafe, Ziegen Pferde 180,- 60,- 80,- 30,- Alm nur über Fußweg oder Viehtriebweg erreichbar Milchkühe Sonst. Rinder, Schafe, Ziegen Pferde 195,- 65,- 90,- 35,-

25 30.05.2016 /Folie 25 Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen Nur noch eine einheitliche Maßnahme in ganz Österreich  Möglich für Acker, Grünland und Teiche  3 Flächentypen:  Rotflächen (Einzelflächenbezogen – wie bisher)  Gelbflächen (Flächen können innerhalb des Betriebes wechseln)  Blauflächen (Naturschutz und Oberflächenwasserschutz)  Antragstellung zur Begutachtung bis 31.Mai jeden Jahres  Auflagen und Prämien laut einheitlichem Katalog (ÖPUL Anhang)  Prämie mit keiner anderen Maßnahme kombinierbar  Biobetriebe erhalten einen 40€ Prämienzuschlag  Auf Laufzeitende der Naturschutzmaßnahme bei Umstieg/Neueinstieg achten

26 30.05.2016 /Folie 26 Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen Förderung bisher: Grundstufe: 508 €/ha Förderung ab 2007: Grundstufe: 518 €/ha dies beinhaltet Verzögerung des Schnittzeitpunktes um 56 Tage Verzögerung des Schnittzeitpunktes um 56 Tage Einmalige Nutzung mit Abtransport des Mähgutes Einmalige Nutzung mit Abtransport des Mähgutes Erhaltung von Landschaftselementen Erhaltung von Landschaftselementen keine Düngung und Beweidung keine Düngung und Beweidung keine Geländeveränderungen, Einsaaten und Neu-Drainagierung keine Geländeveränderungen, Einsaaten und Neu-Drainagierung kein Aufüllen von Senken und Bodenunebenheiten und Aufschüttungen kein Aufüllen von Senken und Bodenunebenheiten und Aufschüttungen Förderungsbeispiel – Streuwiese/Motormähermahd Prämie:Grundprämie + Zuschläge +LE-Zuschlag (Erhaltung/Pflege) Gesamtprämie + Sonstige Auflagen/Voraussetzungen

27 30.05.2016 /Folie 27 Verlustarme Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgüllen  Mind. 50 % der ausgebrachten Menge an Gülle, Jauche und Biogasgülle  Biogasgülle: Ausgangsmaterialien dürfen nicht Abfall sein (gemäß Bundes- abfallwirtschaftsgesetz) => zulässig sind Wirtschaftsdünger,  Ausbringung mit Geräten, die unmittelbar auf bzw. in Boden ablegen (Schleppschlauchverteiler, -schuhverteiler, Gülleinjektor)  Aufzeichnungen über anfallende bzw. ausgebrachte Mengen  Erforderliche Nachweise:  Bei Einsatz betriebsfremder Geräte: Rechnungen  Bei Ausbringung Biogasgülle: Nachweis über Ausgangsprodukte Prämie verlustarm ausgebrachte Menge: € 1 pro m³ max. EUR 30/ha

28 30.05.2016 /Folie 28 Seltene Nutztierrassen (1)  Zucht und Haltung von Tieren der gefährdeten und hochgefährdeten Nutztierrassen gemäß Anhang H (AMA Merkblatt)  Rassenliste weitgehend unverändert; Änderungen bei Pferden (keine hoch gefährdeten mehr) und neue Schafe und Ziegen  Mindestteilnahme pro Jahr: ein förderbares Tier  Bestätigung der verantwortlichen Zuchtorganisation über die Ein- tragung in Herdebuch und Einhaltung Generhaltungsprogramm  Haltedauer mindestens 01. April bis 31. Dezember – Nachbesetzung  Wirtschaftsdüngeranfall am Betrieb (unter Berücksichtigung der Stall- und Lagerverluste): max. 210 kg N/ha

29 30.05.2016 /Folie 29 Seltene Nutztierrassen (2): Prämien (145€) (21€) (65€) (436€) (290€) (43€) (87€)

30 30.05.2016 /Folie 30 Seltene Nutztierrassen  Gefährdete Rasse: Hochgefährdete:  Rinder: Original Pinzgauer, Tiroler GrauviehEnnstaler Bergschecken, Kärntner Blondvieh, Morbodner, Original Braunvieh, Pustertaler Sprinzen, Tux-Zillertal, Waldviertler, Blondvieh Pferd: Österreichischer Noriker, Lipizzaner, Huzulen, Alt-Österreichisches Warmblut, Shagya Araber Schafe: Tiroler SteinschafKärnter Brillenschaf, Alpines Steinschaf, Braunes Bergschaf, Krainer Steinschaf, Montafoner Steinschaf, Waldschaf, Zackelschaf Ziegen: Gemsfarbige Gebirgsziege, Pfauenziege, Tauernschecke, Pinzgauer Strahlenziege, Pinzgauer Ziege, Steirische Scheckenziege, Schweine:Mangaliza, Turopolje

31 30.05.2016 /Folie 31 Düngungsaufzeichnungen  Maximal dürfen aufgrund der Nitratrichtlinie unabhängig vom ÖPUL 170 kg/ha LN (lagerfallend) aus Wirtschaftsdünger ausgebracht werden  Das WRG erlaubt eine mineralische Ergänzungsdüngung auf max. 210 kg N/ha LN (feldfallend)  Nitratrichtlinie ist begrenzender Faktor auch im ÖPUL. Dadurch entfällt die Viehbestandsobergrenze  Der N-Anfall ist bei Milchkühen abhängig von der Milchleistung  Aufzeichnungen sind bei Bio und UBAG verpflichtend  Alm wird mit 0,2 ha pro aufgetriebenem GVE angerechnet (bei mind. 60 Tg.)  Nitratrichtlinie und WRG rechnet mit der LN, bei ÖPUL-Teilnahme an Bio und UBAG wird mit der düngungswürdigen Fläche gerechnet.  Ab 90 kg N/ha düngungswürdiger Fläche ist eine kulturbezogene Aufzeichnung (nach Düngerbedarf der Kulturen) erforderlich  Näherungsberechnung wird durch Kammer angeboten (Zustimmungserklärung bei Abgabe HA notwendig)

32 30.05.2016 /Folie 32 Düngungsaufzeichnungen  Bruttoanfallend N  Lagerfallend N  170 kg N/LN laut Nitratschutzrichtlinie  Feldfallend N  210 kg N laut WRG / LN  210 kg N laut ÖPUL/düngungswürdige Fläche  Wenn über 170 kg N lagerfallend anfällt kann ein Abnahmevertrag durchgeführt werden.

33 30.05.2016 /Folie 33 Unter Bezug auf das Datenschutzgesetz wird folgende Vereinbarung getroffen: Hiermit erteile ich meine Zustimmung zur Herausgabe nachfolgend angeführter Betriebsdaten über meinen Betrieb seitens der AMA bzw. des Landeskontrollverbandes Salzburg zum Zweck der internen Verwendung bzw. zur Düngerberechnung für meinen Betrieb an die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg: Flächen- und Tierbestandsdaten Sofern vorhanden: Anlieferungsmengen per 31.3. von A-, D-, und Almmilchquoten Milchleistungskontrolldaten Hinweis: Für das ÖPUL 2007-2013 sind für jeden Betrieb, der an der Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise bzw. Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen teilnimmt, Düngeraufzeichnungen betreffend des Stickstoffanfalles verpflichtend. Die Landwirtschaftskammer Salzburg bietet nach Möglichkeit Hilfestellungen an, für jeden Landwirt die notwendigen Daten gebündelt für die Berechnung zur Verfügung zu stellen und diese auch bei der Berechnung zu unterstützen. Dies kann nur mit Einverständnis des Landwirtes zur Weiterverarbeitung der hierfür notwendigen, oben angeführten Daten erfolgen. Diese Zustimmungserklärung gilt bis auf Widerruf! Ort, Datum Unterschrift.......................................................................................... Zustimmungserklärung

34 30.05.2016 /Folie 34 Angaben über die Entmistungssysteme der einzelnen Tierkategorien für die Berechnung (bitte ankreuzen): TierkategorieEntmistungssystem Kälber und Jungrinder unter ½ Jahr Jungvieh ½ bis 1 Jahr Jungvieh 1 bis 2 Jahre Ochsen, Stiere Kalbinnen Milch- und Mutterkühe GülleMistJaucheTiefstallmist Angaben über die Lagerkapazität der Wirtschaftsdünger: Die Lagerkapazität für meine/n Betrieb/e beträgt in Summe:.............. m³ Grubenraum.............. m² Festmistlager

35 30.05.2016 /Folie 35 Cross Compliance  Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ) + Dauergrünlanderhaltung  Grundwasserschutz Sickerwässer von Mistlagerstätten bzw Silo, Jauche, Gülle dürfen nicht indirekt in den Boden gelangen  Verwendung von Klärschlamm (in Salzburg verboten)  Nitratrichtlinie Düngeverbotszeiten mit Gründeckung stickstoffhaltige Mineraldünger, Jauche, Gülle von 15.11 - 15.2 Stallmitst, Kompostvon 30.11 – 15.2 Düngelagerkapazität – mindestens 6 Monate (Gülle, Festmist)

36 30.05.2016 /Folie 36 Kennzeichnung  Rinderkennzeichnung  Schweinekennzeichnung und Meldung an die ÖSTAT  Schaf- und Ziegenkennzeichnung  Cross Compliance und Naturschutz  Hormonanwendungsverbot und Tierarzneimittelanwendung  Lebensmittelsicherheit  Futtermittelsicherheit


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