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Gesundheitsdirektion Wirksamkeit der Prämienverbilligung Christof Gügler Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen Medienkonferenz vom 28. Januar 2009.

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Präsentation zum Thema: "Gesundheitsdirektion Wirksamkeit der Prämienverbilligung Christof Gügler Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen Medienkonferenz vom 28. Januar 2009."—  Präsentation transkript:

1 Gesundheitsdirektion Wirksamkeit der Prämienverbilligung Christof Gügler Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen Medienkonferenz vom 28. Januar 2009

2 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 2 Erreicht die Prämienverbilligung ihr Ziel? Zweck der Prämienverbilligung "Durch die Verbilligung der Prämien für die Krankenpflege- versicherung soll den beitragsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden." (§ 1 des Gesetzes betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung)

3 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 3 Sozialziel Antrag des Bundesrates (1991): Die Ausgaben eines Haushaltes für die Prämien der Krankenversicherung sollen 8 Prozent des steuerbaren Einkommens nicht übersteigen.  Vom Parlament nicht umgesetzt; Kantone weitgehend frei

4 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 4 Monitoring der sozialpolit. Wirksamkeit Regelmässige Untersuchungen des Bundesamtes für Gesundheit 1998, 2000, 2002, 2004, 2007 Massgebender Zielwert: Die verbleibende Prämienbelastung soll 6 Prozent des verfügbaren Einkommens* nicht übersteigen (entspricht ca. 8 Prozent des steuer- baren Einkommens). *) Nettolohn minus Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern

5 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 5 Zentrale Frage Welchen Anteil des verfügbaren Einkommens muss ein Haushalt unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufwenden? Prämien8'907 Prämienverbilligung- 5'525 Verbleibende Prämien3'382 3.8 % Nettolohn90'240 Steuern- 1'827 Verfügbares Einkommen88'413 Beispiel (Grossfamilie, ZG, 2007):

6 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 6 Methodik Untersucht werden fünf Fallbeispiele: –alleinstehende Rentnerin –Mittelstandsfamilie (2 + 2) –Alleinerziehenden-Haushalt (1 + 2) –Grossfamilie (2 + 4) –Familie mit einem Kind und einer jungen erwachsenen Person in Ausbildung (2 + 1 + 1) Durchschnittswert für Zielerreichung ("Familienbeispiele")

7 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 7 Sozialpolitische Wirksamkeit * *) Quelle: Balthasar A., Bieri O., Gysin B.: Die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den Kantonen (Monitoring 2007). Experten-/Forschungsberichte zur Kranken- und Unfallversicherung. Bundesamt für Gesundheit (Hrsg.): Bern, Februar 2008 10 % 5 % 0 % 15 % 10 % 5 % 0 % 15 % Mittlere verbleibende Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens

8 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 8 Schlussfolgerungen –Nur vier Kantone haben 2007 das Sozialziel erreicht: Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Zug und Appenzell Ausserrhoden. –Der Kanton Zug belegt bei der sozialpolitischen Wirksamkeit der Prämienverbilligung Platz 3 von 26 Kantonen. –Die verbleibende mittlere Prämienbelastung reicht je nach Kanton von 4 Prozent bis hin zu fast 15 Prozent. Die ver- bleibende Prämienbelastung ist im Kanton Zug halb so hoch wie im schweizerischen Durchschnitt.

9 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 9 Fallbeispiel "Mittelstandsfamilie" * Fr. *) Quelle: Balthasar A., Bieri O., Gysin B.: Die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den Kantonen (Monitoring 2007). Experten-/Forschungsberichte zur Kranken- und Unfallversicherung. Bundesamt für Gesundheit (Hrsg.): Bern, Februar 2008 Prämien

10 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 10 Fallbeispiel "Mittelstandsfamilie" * Fr. *) Quelle: Balthasar A., Bieri O., Gysin B.: Die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den Kantonen (Monitoring 2007). Experten-/Forschungsberichte zur Kranken- und Unfallversicherung. Bundesamt für Gesundheit (Hrsg.): Bern, Februar 2008 Prämien Prämienverbilligung

11 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 11 Schlussfolgerungen –Im Fall der "Mittelstandsfamilie" wird der zweithöchste Prämienbeitrag im Kanton Zug ausgerichtet – wenngleich die Prämien vergleichsweise tief sind. –Die Unterschiede bei der verbleibenden Prämienbelastung sind enorm (> Fr. 7'000.--).

12 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 12 Beitragsberechtigte Einkommen * Bis zu welchem Einkommen (Bruttolohn) wird im Fall der "Mittelstandsfamilie" Prämienverbilligung ausgerichtet? Fr. *) Quelle: Balthasar A., Bieri O., Gysin B.: Die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den Kantonen (Monitoring 2007). Experten-/Forschungsberichte zur Kranken- und Unfallversicherung. Bundesamt für Gesundheit (Hrsg.): Bern, Februar 2008 Kantonskennzeichen mit Apostroph bedeutet: Sonderregelung für Kinderprämien (auch für höhere Einkommen)

13 Gesundheitsdirektion, 28. Januar 2009 Seite 13 Schlussfolgerungen –Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind bei den beitragsberechtigten Einkommen sehr gross. –Familien erhalten im Kanton Zug sowohl bei geringen wie bei mittleren Einkommen Prämienverbilligung. –Es bestätigt sich, dass die Prämienverbilligung im Kanton Zug sehr familienfreundlich ausgestaltet ist und auch den Mittelstand erfasst.


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