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VOM VERHÄLTNIS ZWISCHEN KIRCHE UND GESELLSCHAFT RELIGION UND STAAT.

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Präsentation zum Thema: "VOM VERHÄLTNIS ZWISCHEN KIRCHE UND GESELLSCHAFT RELIGION UND STAAT."—  Präsentation transkript:

1 VOM VERHÄLTNIS ZWISCHEN KIRCHE UND GESELLSCHAFT RELIGION UND STAAT

2 Mögliche Formen Das separatistische System, in dem Staat und Religion strikt getrennt sind (FR, Irland, NL, Belgien…) Das Konkordat und das Vertragssystem, in dem die Beziehung zwischen Kirchen und Staat vertraglich geregelt sind. (D, Österreich) Das Einheitssystem, verkörpert in der Staatskirche, in dem das Staatsoberhaupt gleichzeitig das Kirchenoberhaupt ist. (England, Norwegen)

3 Kirche und Staat weltweit

4 Staaten mit Staatsreligionen

5 Staatsreligion eine von einem Staat gegenüber anderen Religionen bevorzugte Religion geringe Ausprägung – Staat bevorzugt eine Religion, lässt aber Religionsfreiheit zu (England) starke Ausprägung – Staat erlaubt nur eine Religion; Andersgläubige müssen mit Benachteiligung bis hin zu Verfolgung rechnen stärkste Ausprägung – Theokratie – Staatsoberhaupt ist gleichzeitig religiöser Vertreter Gottes auf Erden; Religion prägt politischen Alltag

6 Staatsreligionen mit Religionsfreiheit Christentum + Liechtenstein ist die römisch-katholische Kirche eine Landeskirche und genießt als hervorgehobene Religion den vollen Schutz des Staates + Malta ist die römisch-katholische Kirche Staatsreligion. Abtreibungen und „oben ohne“ zu Baden sind streng verboten und strafbar. Am 29. Mai 2011 stimmten die Malteser in einer Volksbefragung für das Scheidungsrecht Orthodox +Griechenland – Religion genießt besonderen Schutz des Staates Evangelisch-lutherisch +Dänemark, Finnland… Kirche besitzt besondere Vorrechte

7 Staatsreligionen ohne Religionsfreiheit Sunnitisch - Bsp. Saudi-Arabien + Wahlspruch des Landes: „Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Prophet.“ +Land gilt als besonders strenggläubig und islamisch- konservativ +Gesetze der Scharia gelten als Staatsgesetze zum Teil drastische Strafen (Zwangsamputation) +Praktizieren anderer Religionen verboten +Rechte der Frauen eingeschränkt; gesetzlichen männlichen Vormundschaft; Lenken von Kraftfahrzeugen in der Stadt untersagt; seit 1966 dürfen Frauen Schulen besuchen; +Trennung der Geschlechter im öffentlichen Raum

8 Trennung von Kirche und Staat Kirche und Staat kraft staatlicher Anordnung organisatorisch voneinander getrennt verschiedene Trennungsmodelle: +Staatsatheismus (Albanien) +Laizismus +Kooperationsformen

9 Kirche und Staat in Österreich bereits seit Joseph II – Toleranzpatent Religionsfreiheit im Verfassungsrang Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Religionsmündigkeit ab 14 Österreich hat KEINE Staatsreligion Differenzierung zwischen anerkannten und nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften (Schulwesen, Seelsorge, Schutz von religiösen Riten, Steuern,…)


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