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1 Wieviel Arbeit darf sein? Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeit im Wandel.

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Präsentation zum Thema: "1 Wieviel Arbeit darf sein? Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeit im Wandel."—  Präsentation transkript:

1 1 Wieviel Arbeit darf sein? Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeit im Wandel

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3 Belastung der Beschäftigten durch Arbeitszeit? 3 N=1174 Quelle: BGV, Arbeit und Gesundheit in Hamburg, 2013

4 4 Rechtlicher Rahmen Deutschland Europäische Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) vom 4. November 2003, in Kraft getreten am 2. August 2004 Arbeitszeitgesetz und Verordnungen Tarifverträge - TVöD BT – B - AVR Diakonie, Caritas - TVH – ASD pp.

5 Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz? Es gilt für: alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auszubildende (Ausnahme: Jugendliche) Es gilt nicht für Leitende Angestellte, Chefärzte Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen …. 5

6 6 -In der Regel 8 Stunden täglich -Mit Ausgleich auch 10 Stunden -Durchschnittlich 48 Stunden in der Woche -Abweichungsbefugnis für Tarifverträge: Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich §§ 3, 7 Arbeitszeitgesetz Wieviel Arbeit darf sein?

7 7 Arbeitszeit ist „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“. Art. 1 Abs. 4 Nr. 1 RL 2003/88/EG Was ist eigentlich Arbeitszeit?

8 Bereitschaftsdienst -Sog. Jaeger Urteil; Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2003; C-151/02 Arbeitsbereitschaft -Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2005; 5 AZR 479/02 Rufbereitschaft -Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. Dezember 2013; 4 Sa 201/12 8

9 Was ist eigentlich Arbeitszeit? 9 Fahrzeiten im Außendienst -Urteil des EuGH vom 10. September 2015; C-266/14 Umkleidezeiten -Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. September 2012; 5 AZR 678/11  Urteil des LAG Hamburg vom 6. Juli 2015; 8 Sa 53/14 Waschzeiten  Beschluss des ArbG Berlin vom 17. Oktober 2012 – 28 BV 14611/12

10 10 Wochenendarbeit 1991 knapp 20 % der Beschäftigten am Wochenende 2010 ca. 30 % der Beschäftigten, davon die Hälfte auch am Sonntag. In einer repräsentativen Befragung in Hamburg im Jahr 2012 haben sogar 41,2 Prozent der Befragten angegeben, samstags oder sonntags arbeiten zu müssen. Belastung der Beschäftigten durch Arbeitszeit?

11 Sonntagsbeschäftigung 11 Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht zulässig. § 9 ArbZG

12 Sonntagsbeschäftigung 12 Das Arbeitszeitgesetz enthält Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit! z.B. in Not- und Rettungsdiensten, im Gesundheitswesen, in Verkehrsbetrieben, in Energie- und Wasserversorgungsbetrieben in Hotels- und Gaststätten, bei Musik- und Theatervorstellungen, Filmvorführungen, § 10 Abs. 1 Nr. 1 – 16 ArbZG und Genehmigungsmöglichkeiten §§13, 15 ArbZG

13 Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 1. Dezember 2009; BVerfGE 125, 39-103 „ Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG). Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage zielt daneben auch auf den Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG). Auch die Vereinigungsfreiheit lässt sich so effektiver wahrnehmen (Art. 9 Absatz 1 GG).“ Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 26. November 2014; 6 CN 1.13 13 Sonntagsbeschäftigung

14 Grundsätze für eine einheitliche Genehmigungspraxis der Länder bei Anträgen auf Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Die Grundsätze sind im Internet veröffentlicht (Beschluss der ASMK in Band 1- Protokoll S.63 ff; Grundsätze in Band 2 - Anlagen S. 216 ff). http://www.asmk.sachsen- anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/ASMK/90_A SMK/Protokoll_90_ASMK_final_extern_barrierefrei.pdf 14 Sonntagsbeschäftigung

15 ….und noch mehr Sonntagsarbeit AN dürfen im Anschluss an eine werktägliche Ladenöffnung bis 24 Uhr an darauf folgenden Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden, um bei Ladenschluss noch anwesende Kunden zu bedienen oder Aufräum- und Abschlussarbeiten vorzunehmen. BVerwG vom 4.12.2014; 8 B 66/14 Die durch einen Streik entstandenen Rückstände können nur durch Anordnung von Sonntagsarbeit abgebaut werden, wenn an den Sonntagen in einem beachtlichen Umfang gerade solche Tätigkeiten vorgenommen werden sollen, die an Werktagen nicht vorgenommen werden können. (…)  OVG NW vom 10.07.2015; 4 B 791/15

16 16 Der Anteil der Erwerbstätigen, die in der Zeit zwischen 18.00 und 23.00 Uhr arbeiten, ist zwischen 1992 von 15 % auf 27% im Jahr 2011 gestiegen. Der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig nachts arbeiten, ist von 6,8% in 1991 auf 9,6 % in 2011 gestiegen. Statistische Bundesamt September 2012 Belastung der Beschäftigten durch Arbeitszeit?

17 Nacht- und Schichtarbeit § 6 ArbZG Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Besondere Arbeitsmedizinische Betreuung Ggfs. Umsetzung auf einen Tagarbeitsplatz Ausgleich für Nacht- und Schichtarbeit 17

18 18 „ Erholungszeiten“ Ruhepausen Bis 6 Stundenkeine Pause Von 6 - 9 Stundenmin. 30 Minuten Über 9 Stunden min. 45 Minuten Ruhezeit: Grundsätzlich 11 Stunden Ersatzruhetage bei Sonn- und Feiertagsbeschäftigung 15 Arbeitsfreie Sonntage Und außerdem:

19 19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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