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Veröffentlicht von:Cornelia Kristina Bach Geändert vor über 8 Jahren
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LRS in der SEK II Grundlagen und Vorgehen - ein Überblick
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Rechtliche Grundlagen Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) – §7 Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Bewertung bei SuS mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen – §37-§44 SuS mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen http://www.rv.hessenrecht.hessen.de
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Grundsätze Feststellung bereits in der Unterstufe externe Gutachten berücksichtigen durchgängige Förderung – schulinterner Förderkurs – außerschulische Förderung ( Nachweispflicht) halbjährliche Überprüfung (Klassenkonferenz) Erstellung eines Förderplans (halbjährlich) Abschluss der Maßnahmen bis Ende SEK I
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Ablauf Antrag auf Fortführung in der SEK II ( Erziehungsberechtigte) Klassenkonferenz entscheidet: – begründeter Ausnahmefall – Fördermaßnahmen Eingabe ans Staatliche Schulamt – Klassenkonferenzbeschluss – Begründung des Beschlusses – Entscheidungsrelevante Unterlagen – Antrag der Eltern
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Weiteres Vorgehen Koordination durch Deutschlehrkraft Teilnahme an Förderkurs halbjährliche Überprüfung Förderplan Zeugnisvermerk (bei Notenschutz, ggf. auch im Abiturzeugnis) Kein Notenschutz bei Abiturprüfungen – Nachteilsausgleichsmaßnahmen nach Antrag und Entscheidung durch Prüfungskommission ( Bescheid ans SSA)
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Beratung und Hilfestellung Katja Körner
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