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Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

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Präsentation zum Thema: "Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung
Folien zur Informationsveranstal-tung am 28. Juni 2007

2 Erste Juristische Prüfung
PFP 70 % + SPP 30 % oder Klausur mündliche Prüfung Klausur Studienarbeit mündliche Prüfung 6 Klausuren + mündliche Prüfung Prof. Dr. Thomas Raab

3 Verhältnis von staatlichem Teil und Schwerpunktprüfung
Zwei selbständige Prüfungsteile Das Prüfungsverfahren läuft unabhängig voneinander ab (allerdings zeitlich koordiniert durch Absprachen LPA-PrüfA) Jede der beiden Teilprüfungen muss für sich genommen bestanden werden  keine Kompensation Examensnoten Note für staatlichen Teil (Note 1) Note für Schwerpunkt (Note 2) Gesamtnote (Note 1 x 70 + Note 2 x 30 : 100) Zeugnis Gesamtzeugnis weist alle drei Noten aus (zuständig: LPA) Eigenes Zeugnis über Schwerpunktprüfung (zuständig: PrüfA FB V) Prof. Dr. Thomas Raab

4 Schwerpunktprüfung - Modelle
Klausurmodell 2 Klausuren Mündliche Prüfung Seminarmodell 1 Studienarbeit (Prüfungsseminar) 1 Klausur Prof. Dr. Thomas Raab

5 Voraussetzungen des Bestehens der Schwerpunktprüfung
Schriftlicher Teil Insgesamt mind. 8 Punkte (§ 17 Abs. 1 TStudPO) Beispiel (Klausurlösung) 1. Klausur 2 P. 2. Klausur 6 P. Mündliche Prüfung (keine eigenständigen Bestehensvoraussetzungen) Gesamtprüfung: Durchschnittsnote 4,00 P. (§ 18 Abs. 2 TStudPO) Prof. Dr. Thomas Raab

6 Schwerpunktprüfung - Modelle
Klausurlösung SPB 4: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie und Europäisches Strafrecht SPB 7: Deutsches und Internationales Steuerrecht Seminarlösung SPB 1: Grundlagen der europ. Rechtsentwicklung SPB 2: Unternehmensrecht SPB 3: Arbeits- und Sozialrecht SPB 5: Umwelt- und Technikrecht SPB 6: Europäisches und internationales Recht Prof. Dr. Thomas Raab

7 Ablauf des SP-Studiums
Ab 5. Sem.: Anmeldung für einen Schwerpunktbereich (§ 13 Abs. 3 TStudPO; PrüfA FB V) Ab 6. Sem.: Prüfungsseminar (Seminarlösung, Anmeldung beim PrüfA FB V; § 16 Abs. 2 TStudPO) Anmeldung zu den (der) SP-Klausur(en) (§ 14 Abs. 4 TStudPO) Nach Bestehen des schriftlichen Teils  Mündliche Prüfung Prof. Dr. Thomas Raab

8 Anmeldung zum Schwerpunktstudium
Wo und wann muss man sich anmelden? Anmeldung beim Prüfungsamt Anmeldung erfolgt im Regelfalle im 5. Fachsemester Termin Anmeldung ist innerhalb einer vom Dekan bestimmten Frist möglich. Zeitpunkt: Etwa in der Mitte des Semesters Konkreter Termin wird besonders bekannt gegeben (Aushänge beachten!) Verfahren Anmeldung per Formular (auf den Seiten des Dekanats abrufbar) Ab WS 07/08: voraussichtlich online-Anmeldung möglich Prof. Dr. Thomas Raab

9 Anmeldung zum Schwerpunktstudium Bedeutung
Erforderlich für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Schwerpunkt Vorlesungen können auch ohne Anmeldung besucht werden Angezeigt werden müssen: Die erstmalige Wahl des SPB Ein Wechsel des SPB Bei unverändertem SPB erfolgt Fortschreibung (keine Rückmeldung in jedem Semester erforderlich) Prof. Dr. Thomas Raab

10 Wechsel des Schwerpunktes
Wechsel ist möglich Keine Begrenzung der Zahl der Wechsel Zeitliche Begrenzung Nach Ablauf der Anmeldefrist kein Wechsel mehr für das laufende Semester Wechsel des SPB im nächsten Semester möglich Beachte: Nach Anmeldung zu einem Teil der SP-Prüfung (Prüfungsseminar oder Klausur) ist kein Wechsel mehr möglich Prof. Dr. Thomas Raab

11 Beispiel 1 Student S ist im WS 2007/2008 für keinen Schwerpunkt angemeldet S meldet sich zum Ende des WS für ein Prüfungsseminar im SS 2008 an. Folge: Keine Zulassung zur Studienarbeit S muss sich zunächst im SS 08 für den SPB registrieren lassen (Anmeldefristen beachten!) Teilnahme an Prüfungsseminar erst im WS 08/09 möglich Prof. Dr. Thomas Raab

12 Beispiel 2 Student S hat sich im WS 2007/2008 für SPB 2 angemeldet
Im SS 2008 entscheidet sich S für einen Wechsel in SPB 7 und meldet sich für diesen Schwerpunkt sowie für die Prüfungsklausuren im SPB 7 nach dem SS 2008 an. Folge: Keine Zulassung zu den Klausuren Teilnahme an den Klausuren erst im WS 08/09 möglich Prof. Dr. Thomas Raab

13 Anmeldung zum Prüfungsseminar
Anmeldung erfolgt in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit für die im folgenden Semester angebotenen Prüfungsseminare Prüfungsseminare werden mit Angabe des Oberthemas und des Dozenten/Prüfers vom Prüfungsamt besonders bekannt gemacht (Aushang) Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich Anmeldetermine werden durch das Prüfungsamt bekannt gegeben Achtung: Die Anmeldung zum Schwerpunktstudium gilt nicht gleichzeitig als Anmeldung zum Prüfungsseminar!! Prof. Dr. Thomas Raab

14 Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsseminar
§ 16 Abs. 2 TStudPO Mind. 6. Fachsemester Bestandene Zwischenprüfung Mind. zwei bestandene Übungen für Fortgeschrittene Anmeldung zum jeweiligen Schwerpunkt in dem auf die Studienarbeit vorangehenden Semester (d. h. in dem Semester, in dem die Anmeldung zum Prüfungsseminar erfolgt) Prof. Dr. Thomas Raab

15 Studienarbeit Die Studienarbeit besteht aus (§ 16 Abs. 1 TStudPO)
einem Referat und einem mündlichen Vortrag mit Diskussion Die Einzelheiten bestimmt der für das Seminar verantwortliche Dozent Prof. Dr. Thomas Raab

16 Prüfungsseminar – zeitlicher Ablauf
Ausgabe der Themen durch das Prüfungsamt Zeitpunkt Seminare im WS: Anfang/Mitte September Seminare im SS: Mitte März Bearbeitungszeit: 4 Wochen ab Ausgabe der Themen Mündlicher Vortrag: Während der Vorlesungszeit in den Seminarsitzungen Nach Abschluss der Vorträge: Bekanntgabe der Ergebnisse durch das Prüfungsamt (Aushang) Prof. Dr. Thomas Raab

17 Schwerpunktprüfung (Klausur[en] + mündliche Prüfung)
Anmeldung ist gemeinsam mit der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung möglich (gemeinsamer Anmeldetermin von LPA und Prüfungsamt) Schwerpunktklausuren finden im zeitlichen Zusammenhang mit den Klausuren des staatlichen Teils statt  es besteht die Möglichkeit, beides „in einem Zug“ zu schreiben Beachte: Es besteht nur die Möglichkeit, nicht die Pflicht, staatlichen Teil und Schwerpunktprüfung zu verbinden!!! Prof. Dr. Thomas Raab

18 Zulassungsvoraussetzungen Schwerpunktprüfung
§ 14 Abs. 4 TStudPO, insbes. Mind. sechssemestriges Jurastudium (davon vier Semester in Deutschland) Bestehen der Zwischenprüfung Bestehen aller drei großen Übungen (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) Einschreibung an der Uni Trier in dem Prüfungssemester und in den beiden vorausgehenden Semestern (§ 2 Abs. 1, § 14 Abs Spiegelstrich TStudPO) Anmeldung für den Schwerpunktbereich in dem auf die Prüfung vorausgehenden Semester Prof. Dr. Thomas Raab

19 Folgen der Zulassung zur Prüfung
Mit der Anmeldung besteht die Pflicht zur Teilnahme an der(n) Klausur(en) des folgenden Prüfungstermins Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Ladung zum nächsten Termin der mündlichen Prüfung („Kampagnensystem“) Prof. Dr. Thomas Raab

20 Bsp: SPB mit Klausurenlösung (SPB 4 und 7)
Student S meldet sich im Dezember 2006 für die Prüfung Frühjahr 2007 an Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung) verpflichtet, an den Klausuren im Frühjahr 2007 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; § 13 Abs. 1 TStudPO). Ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus beiden Klausuren mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2007 geladen) Prof. Dr. Thomas Raab

21 Bsp: SPB mit Studienarbeit (SPB 1, 2, 3, 5, 6)
Student S meldet sich im Dezember 2006 für die Prüfung Frühjahr 2007 an Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung) verpflichtet, an der Klausur im Frühjahr 2007 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; § 13 Abs. 1 TStudPO). Hat S die Studienarbeit bereits vorher angefertigt oder wird sie im auf die Klausur folgenden SS 2007 angefertigt und ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus Studienarbeit und Klausur mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2007 geladen) Prof. Dr. Thomas Raab

22 Abfolge von Prüfungsseminar und Klausur
Reihenfolge ist beliebig wählbar Modell 1: Erst Prüfungsseminar (studienbegleitend) Am Ende des Studiums Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren) Mündliche Prüfung Modell 2: Erst Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren) Während der Korrekturzeit Prüfungsseminar Prof. Dr. Thomas Raab

23 Achtung: Anmeldung zum Prüfungsseminar nicht vergessen!
Bei nachgelagerter Studienarbeit ist eine gesonderte Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderlich Gründe: Keine Pflicht zur Anfertigung der Studienarbeit in dem auf die Klausur folgenden Semester Für einen SPB können mehrere Prüfungsseminare angeboten werden. Folge: Aus der Anmeldung zur SPB-Prüfung lässt sich nicht ableiten, wann das Prüfungsseminar belegt werden soll. Die Entscheidung über das konkret zu belegende Prüfungsseminar muss erst erfolgen, wenn die angebotenen Prüfungsseminare und deren Themenstellungen feststehen. Prof. Dr. Thomas Raab

24 Mündliche Prüfung Ladung nach bestandener schriftlicher Prüfung (also mind. 8 P.) Prüfung in Gruppen mit regelmäßig bis zu 4 Prüflingen Prüfungsdauer je Prüfling 10 Min.  Gesamtdauer i. d. R. 40 Min. Bei mind. 12 P. (= Durchschnitt 4,00 P.) nach der mündlichen Prüfung ist die Schwerpunktprüfung insgesamt bestanden Prof. Dr. Thomas Raab

25 Freiversuch Staatliche Pflichtfachprüfung Schwerpunktprüfung
Vollständige Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen nach dem 8. Semester Anrechnung von bis zu zwei Semestern bei FFA oder Auslandsstudium Schwerpunktprüfung Ablegung der gesamten Prüfung bis zum Schluss des 9. Semesters Anrechnung FFA/Auslandsstudium wie staatliche Pflichtfachprüfung Beachte: Trotz unterschiedlicher Formulierung ergeben sich dieselben zeitlichen Vorgaben Prof. Dr. Thomas Raab

26 Beispiel Student S hat sein Studium im WS 2005/2006 begonnen und eine FFA abgeschlossen WS 09/10 = 8. Semester SS 10 = 9. Semester Folge für Freiversuch Staatlicher Teil S muss an den nach dem WS 09/10 (etwa März 2010) stattfindenden staatlichen Klausuren teilnehmen Mündliche Prüfung: Juli/August 2010 Schwerpunktprüfung S muss die Prüfung im SS 2010 abschließen, also einschließlich der mündlichen Prüfung Da die mdl. Prüfungen etwa im Juni 2010 angeboten werden, muss S an den nach dem WS 09/10 angebotenen Klausuren und (bei Seminarlösung) spätestens im SS 2010 am Prüfungsseminar teilnehmen, um die Voraussetzungen zu erfüllen Prof. Dr. Thomas Raab

27 Wiederholung bei Nichtbestehen
Fälle des Nichtbestehens Nach schriftlicher Prüfung Gesamtpunktzahl < 8 P. Nach mündlicher Prüfung Durchschnittspunktzahl < 4,00 P. (Gesamtpunktzahl < 12 P.) Anzahl der Wiederholungen Freiversuch: zwei  Freiversuch gilt als nicht unternommen (§ 19 Abs. 2 TStudPO), der Folgetermin zählt als erster Versuch Außerhalb des Freiversuchs: einmal Zeitpunkt der Wiederholung Freiversuch  keine zeitlichen Vorgaben Außerhalb des Freiversuchs  zum nächst zulässigen Prüfungstermin (§ 19 Abs. 1 TStudPO) Prof. Dr. Thomas Raab

28 Wiederholung zur Notenverbesserung
Staatliche Pflichtfachprüfung Vorauss.: erster Versuch in Rheinland-Pfalz (sonst keine Voraussetzungen; § 5 Abs. 6 JAG) Frist: Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Pflichtfachprüfung (maßgeblich ist die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten) Schwerpunktprüfung (§ 19 Abs. 3 TStudPO) Notenverbesserung nur bei Bestehen im Freiversuch Frist: Zum jeweils nächsten Prüfungstermin Prof. Dr. Thomas Raab

29 Was muss wiederholt werden?
1. Fall: Nichtbestehen in der schriftlichen Prüfung Alle schriftlichen Leistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 TStudPO) Mündliche Prüfung (erstmals) 2. Fall: Nichtbestehen in der mündlichen Prüfung Nur die mündliche Prüfung (§ 19 Abs. 1 S. 2 TStudPO) 3. Fall: Notenverbesserung Alle schriftlichen Prüfungsleistungen Mündliche Prüfung Prof. Dr. Thomas Raab

30 Wiederholung bei unverschuldeter Verhinderung
Grundsatz: die versäumte Prüfungsleistung ist in einem neuen Prüfungstermin nachzuholen (§ 3 Abs. 1 S. 4 und 5 TStudPO) Verhinderung in der schriftlichen Prüfung  der jeweilige schriftliche Prüfungsteil ist nachzuholen Verhinderung in der mündlichen Prüfung  die mündliche Prüfung ist nachzuholen Prof. Dr. Thomas Raab


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