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Veröffentlicht von:Kasimir Langbein Geändert vor über 10 Jahren
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Literatur Wittig, Petra: Wirtschaftsstrafrecht, 2010
Tiedemann, Klaus: Wirtschaftsstrafrecht, Einführung und Allgemeiner Teil, 2. Aufl. 2007 Tiedemann, Klaus: Wirtschaftsstrafrecht, Besonderer Teil mit wichtigen Gesetzes‑ und Verordnungstexten, 2. Aufl. 2008 Achenbach, Hans/Ransiek, Andreas: Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 2. Aufl. 2007 Wabnitz, Heinz-Bernd/Janovsky, Thomas: Handbuch des Wirtschafts‑ und Steuerstrafrechts, 3. Aufl. 2007 Müller-Gugenberger, Christian: Handbuch des Wirtschaftsstra‑ und ‑ordnungswidrigkeitenrechts, 5.Aufl. 2010 Grosse Vorholt, André: Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl. 2010 Beck, Susanne/Valerius, Brian: Fälle zum Wirtschaftsstrafrecht, 2009 Beckemper, Katharina/Hellmann, Uwe: Fälle zum Wirtschaftsstrafrecht, 2. Aufl. 2007
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Gegenstand der Vorlesung: Wirtschaftsstrafrecht?!
Bedeutung und Begriff des Wirtschaftsstrafrechts Gegenstand der Vorlesung: Wirtschaftsstrafrecht?! Eine gesetzliche Definition fehlt. Häufig werden darunter gefasst: Betrug, §263 StGB Untreue, §266 StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, §266a StGB Korruption im öffentlichen Dienst, §331ff. StGB Wettbewerbsstrafrecht im StGB und im UWG Geldwäsche, §261 StGB Insolvenzstrafrecht Zoll- und Steuerstrafrecht Umweltstrafrecht Computerstrafrecht Straftaten im Gesundheitswesen Lebensmittel- und Arzneimittelstrafrecht Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrecht Kapitalgesellschaftsstrafrecht Marken- und Urheberstrafrecht Kapitalmarktstrafrecht
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„Wirtschaftskriminalität“
Bedeutung und Begriff des Wirtschaftsstrafrechts Täterbezogene Definition: White-collar crime Tatbezogene Definition: Erzielen von Vermögensvorteilen ohne physisches Zutun Opferbezogene Definition: Sozialschädlichkeit als Leitkriterium Unternehmensbezogene Definition: occupational crime oder corpaorate crime
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Folgedefinition „Wirtschaftsstrafrecht“
Bedeutung und Begriff des Wirtschaftsstrafrechts Folgedefinition „Wirtschaftsstrafrecht“ Strafprozessualer Begriff: § 74c GVG Strafrechtsdogmatischer Ansatz stellt auf die Schutzrichtung der strafrechtlichen Normen ab, Schutz überindividueller Rechtsgüter Erschütterung des Vertrauens in die allgemeine Wirtschaftsordnung
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