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Studienaufenthalt im europäischen Ausland

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Präsentation zum Thema: "Studienaufenthalt im europäischen Ausland"—  Präsentation transkript:

1 Studienaufenthalt im europäischen Ausland
LLP / ERASMUS – SM Bewerbung um einen Studienaufenthalt im europäischen Ausland für das Studienjahr 2009/2010

2 LLP / ERASMUS - SM Begrüßung und Vorwort
Bedeutung der Internationalisierung Beitrag der Studierenden durch Mobilität (Mobilitätsprogramme und Netzwerke) Bologna Prozess - ECTS (European Credit Transfer System; gemeinsamer europäischer Hochschulraum) Schwerpunktsetzung (südöstliches Europa) Bedeutung für berufliche Qualifizierung Bedeutung der Internationalisierung: Aufbau eines starken internationalen Profils, Stimulation für Forschung und Lehre und gemeinsame Projekte Beitrag der Studierenden mit ihrer Mobilität: Wichtiger Beitrag zur Internationalisierung von den Studierenden (gewonnene Erfahrungen und Einblicke nach Rückkehr in ihr weiteres Studium einbringen) Bologna-Prozess: Schaffung eines europäischen Bildungsraumes, Ziele sind umzusetzen und aktiv mitzugestalten; Soll: 3 Mio mobile Studierende bis 2013 – dzt. etwas über 1 Mio! Schwerpunktsetzung SOE (geographische Lage - traditionell!) u.a. durch spezielle Programme (Stipendium der Rektorenkonferenz der ARGE Alpen-Adria; Virtueller Campus – VMC Virtual Medical Campus) Bedeutung für die berufliche Qualifizierung: Auslandserfahrung fast überall gewünscht, wenn nicht vorausgesetzt

3 Bereich Internat. Beziehungen und Weiterbildung
LLP / ERASMUS - SM Bereich Internat. Beziehungen und Weiterbildung Abteilung Internationale Beziehungen Institutional Coordinator / Ansprechperson: Silvia Adler Mozartgasse 12 / 2. Stock, ZiNr. 205 8010 Graz Tel.: / 4030

4 Was ist das ERASMUS-Programm?
LLP / ERASMUS - SM Was ist das ERASMUS-Programm? LLP (Programm für lebenslanges Lernen): als Folgeprogramm von SOKRATES ein Programm der Europäischen Kommission zur Förderung von Bildung in allen Lebensphasen ERASMUS (EuRopean Action Scheme for the Mobility of University Students) ist als Teil von LLP ein Mobilitätsprogramm für ordentliche HörerInnen, die eine Staatsbürgerschaft eines EU/EWR- bzw. assoziierten Staates (Bewerberländer) besitzen Die Medizinische Universität hat 2004 im Mai die sgn. University-Charta (institutioneller Vertrag) verliehen bekommen und nimmt seit damals erfolgreich am Erasmus-Programm teil. Bis Ende 2006 war das im Rahmen des Sokrates-Programms, quasi als Dachprogramm. Heuer im Februar mussten wir neuerlich die Charta als Teilnahmeberechtigung beantragen, diesmal für das neue Programm für lebenslanges Lernen – sie wurde uns wieder verliehen.sodass die Teilnahme an diesem Mobilitätsprogramm auch künftig gesichert ist. Das neue Programm läuft bis 2013. Code unserer Universität: A GRAZ23

5 LLP / ERASMUS - SM Teilnahmeberechtigte Staaten
Mitgliedstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (rosa) der Europäischen Union Assoziierter Staat Türkei: EWR = EU plus EFTA-Staaten, sofern diese noch nicht zur EU gehören Sonderregelung für Kroatien (HR) und die Schweiz (CH)

6 Allgemeine Voraussetzungen
LLP / ERASMUS - SM Allgemeine Voraussetzungen Auf Universitätsebene: Erasmus Universitätscharta (EUC) Inter-institutionelle Abkommen („inter-institutional agreement“) Mobilitätsantrag Für die teilnehmenden Studierenden: noch kein ERASMUS-Aufenthalt bei Antritt mindestens im 3. Semester Vorlage eines Nachweises über die Anrechenbarkeit von Prüfungen („Vorausbescheid“): mind. 6 Semesterstunden bis 5 Monate mind. 12 Semesterstunden von 6 bis 10 Monaten mind. 18 Semesterstunden für 11 und 12 Monate (1 Semesterstunde an der MUG = 15 Stunden à 45 min. Workload) oder mind. 3 ECTS-Punkte pro Monat (1 ECTS-Credit = 20 bis 25 Stunden Workload) - Soll: 30 ECTS-Credits pro Semester! Nach dem Aufenthalt muss die tatsächliche Anerkennung nachgewiesen werden (außer bei der Diplomarbeit oder der Dissertation – hierfür reicht Bestätigung des Betreuers über den erfolgreichen Fortgang der Arbeit). Die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen müssen mit dem Studienrektor vereinbart werden und eine Kopie des „Antrags auf Anerkennung des Studienerfolgs“ ist dann bis voraussichtlich Mitte Mai 2008 (für Beginn WS 2008/09) bzw. bis Anfang November 2008 (für Beginn SS 2009) abzugeben. Durchschnittlich sollten pro Semester 30 ECTS-Punkte erreicht werden!

7 Teilnahmeberechtigt sind Studierende, die
LLP / ERASMUS - SM Teilnahmeberechtigt sind Studierende, die die Staatsbürgerschaft eines der zuvor genannten Staaten besitzen oder als Flüchtlinge anerkannt sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens seit 1 Jahr ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben Richtlinien zur Erasmus-Studierendenmobilität (SM):

8 LLP / ERASMUS - SM Merkmale von ERASMUS
Dauer: mindestens 3 Monate (od. vollständiges Trimester) und maximal 12 Monate (zwischen und ) Befreiung von den Studiengebühren an der Gastuniversität Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland Beträge 2008/09: zwischen € 226,- und € 323,- monatlich (Ausnahmen CH: € 148,- und SFR 200,- bis 250,- von der schweizer Gastinstitution; HR: € 330,--) Doppelfinanzierung ist nicht zulässig (keine weiteren ministeriellen oder EU-Mittel!) – Überweisung erfolgt auf ein Konto eines österreichischen Geldinstituts! auszahlende Stellen: ÖAD oder Studienbeihilfenbehörde Auf Antrag: Befreiung von den Studiengebühren auch an der Heimatuniversität für ausreichende Versicherung müssen Studierende selbst Sorge tragen (Basisdeckung durch ÖH-Beitrag gewährleistet) Verlängerungen müssen kürzer sein, als der ursprünglich beantragte Zeitraum, insgesamt aber bis max. 12 Monate. Zu den Stipendien der Studienbeihilfenbehörde gibt es noch sgn. Topups, die die niedrigeren Beiträge der Studienbeihilfenbehörde an die Sätze des ÖAD angleichen sollen (Höhe der topups abhängig davon, ob Studierende eigenen Wohnsitz haben, oder noch bei den Eltern wohnen). StudienbeihilfenbezieherInnen sollen darauf achten, dass sie trotz Auslandssemester oder –jahr in Graz gemeldet bleiben, da das sonst negative Auswirkungen auf ihre Studienbeihilfe haben könnte – bitte bei der Studienbeihilfenbehörde informieren!!!

9 LLP / ERASMUS - SM Zweck des Aufenthalts
Vollzeitstudium (inkl. Famulaturen und Praktika) sowie Arbeiten im Rahmen einer Hausarbeit, Projektarbeit, Diplomarbeit, Bakkalaureatsarbeit, Masterthesis oder Dissertation Fremdsprachkenntnisse erwerben/verbessern - vorbereitende Sprachkurse: mind. 2 Wochen bis max. 1 Monat unmittelbar vor Beginn des Studienaufenthalts - EILC-Sprachkurse (Erasmus Intensive Language Courses) für weniger verbreitete Sprachen Infos und Liste siehe Internet unter: bzw. Intensivsprachkurse (EILCs) werden für nicht so häufige Sprachen in den entsprechenden Gastländern angeboten – Dauer: mind. 3 max. 8 Wochen über Sprache und Kultur des Gastlandes. Bewerbung erfolgt über die Heimatinstitution, die Auswahl erfolgt über die veranstaltenden Institute in Zusammenarbeit mit der Nationalagentur des Gastlandes Bewerbungsfrist für Kurse, die im Sommer beginnen: 31. Mai 2008 (Rückmeldungen der ausländischen Institute über Auswahl an Studierende und entsendende Institution : bis spätestens 20. Juni 2008), für Kurse die im Jänner bzw. Februar beginnen: 31. Oktober 2008 (Rückmeldungen der ausländischen Institute über Auswahl an Studierende und entsendende Institution : bis spätestens 20. November 2008)

10 LLP / ERASMUS - SM Bewerbungsablauf
Informelle Bewerbung bei der/dem zuständigen FachkoordinatorIn bis mit den nötigen Unterlagen Bewerbung um ein Mobilitätsstipendium Nominierung durch die/den FachbereichskoordinatorIn Anfang März Informationsveranstaltung für nominierte Studierende (voraussichtl. zw März 2009, 14 – 16 Uhr HS 07.02, Terminbestätigung folgt!) Formulare: Abgabe der Antragsformulare bis spätestens 31. März 2009 Mobilitätsantrag ca. 15. März 2008 – Bekanntgabe der Flüsse beim ÖAD Abgabe des „Vorausbescheids“ und Learning Agreements (Kopie bis spätestens Mitte April 2009 für Beginn im Sommer, bis Mitte Mai 2009 für WS 2009/2010 bzw. bis Anfang November 2009 für Beginn SS 2010) Nachfrist für Restplätze: für das WS 2009/10: bis Ende Mai 2009 (bzw. Ende Juni 2009 und für das SS 2010 bis Mitte Oktober 2009) Das Antragspaket für das Mobilitätsstipendium ist dann Ende Februar für das Studienjahr 2008/09 überarbeitet auf unserer homepage zu finden - bei Nominierung dann bitte zur 2. Info-Veranstaltung zum Ausfüllen des Stipendienantrags Mitte März mitbringen!

11 Weitere Vorgehensweise
LLP / ERASMUS - SM Weitere Vorgehensweise Stud.: Bezahlung der Platzkaution (Richtlinien der Medizinischen Universität Graz: IPZ: Nominierung in die „Erasmus-Online“-Datenbank und Nominierungsmail (f. WS: Mitte Mai und Mitte Juni – f. SS: Anfang Dezember) Stud.: Kontrolle und ggf. Korrektur der Daten in der „Erasmus-Online“-Datenbank Stud.: Bewerbung an der jeweiligen Gastuniversität: eigene Antragspakete und sehr unterschiedliche Anmeldefristen! (siehe Homepages der einzelnen Partneruniversitäten) Stud.: Vertragsunterzeichnung beim ÖAD (über die „Erasmus-Online“-Datenbank ca. 1 Monat vor der Abreise) Stud.: StudienbeihilfenbezieherInnen im 2. Abschnitt und weiter: Wichtig!: Bewerbung um Beihilfe für ein Auslandsstudium bei der Studienbeihilfenbehörde (Rechtsanspruch!) Stud.: Ansuchen um Studiengebührenbefreiung, Zuschuss zu Reisekosten und Sprachkursen im IPZ Stud.: ggf. Bewerbung um einen EILC-Platz (Fristen: 31. Mai bzw. 31. Oktober) ( ) Stud.: ggf. Verlängerungsantrag (Verlängerung muss kürzer als ursprüngl. Zeitraum sein, gesamt max. 12 Monate) Stud.: Bestätigungen, Anrechnung und Bericht Ad 3.: StudienbeihilfebezieherInnen, die bereits eine Diplomprüfung oder ein Rigorosum abgelegt haben, oder sich (wenn Studium nicht in Abschnitte gegliedert ist) bereits im 5. oder einem höheren Semester befinden, haben nicht nur Rechtsanspruch auf Beihilfe für ein Auslandsstudium, sondern diese Studierenden müssen bei der zuständigen Studienbeihilfen-behörde um ein Auslandsstipendium ansuchen. Studienbeihilfe kann für max. 4 Semester (20 Monate) im Ausland weiterbezogen werden. Zusätzlich auch RKZ und Beihilfe zum Intensivsprachkurs (Auszahlung des Beitrags zum Sprachkurs erst im nachhinein gegen Bestätigung!) Topups um die Stipendienhöhe an die des ÖAD anzugleichen RKZ und Zuschuss zu Sprachkursen von der MUG

12 Bewerbungsunterlagen für die Nominierung
LLP / ERASMUS - SM Bewerbungsunterlagen für die Nominierung Tabellarischer Lebenslauf Bewerbungsschreiben mit akademischer Begründung und Passfoto (Motivationsschreiben) Aussage über erforderliche Sprachkenntnisse (z.B. Zeugnis) Für Plätze bei Prof. Müller: Kopie des Zeugnisses vom 1. Rigorosum bei O 201 zum Nominierungsgespräch die letzten Zeugnisse des jeweiligen Abschnittes mitbringen Das sind die Bewerbungsunterlagen, die den KoordinatorInnen vorzulegen sind, damit sie eine Auswahl für die Nominierungen vornehmen können. Alles Fachliche bitte mit den KoordinatorIn-nen besprechen. Auswahlverfahren bei Prof. Müller: Runde aller BewerberInnen; Auswahl: wer am weitesten im Studium fortgeschritten ist, bekommt den Platz, den sie/er will – Rest an andere, daher sollte man u.U. flexibel sein!

13 LLP / ERASMUS - SM Zusätzliche Bewerbungsvoraussetzungen an der Medizinischen Universität Graz Abgeschlossener 1. Abschnitt (in der Praxis jedoch meist abgeschlossener 2. Abschnitt bzw. 12. Modul abgeschlossen) Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes der Gastuniversität Intensivsprachkurse (EILCs) werden für nicht so häufige Sprachen in den entsprechenden Gastländern angeboten – Dauer: mind. 3 max. 8 Wochen über Sprache und Kultur des Gastlandes. Bewerbung erfolgt über die Heimatinstitution, die Auswahl erfolgt über die veranstaltenden Institute in Zusammenarbeit mit der Nationalagentur des Gastlandes Bewerbungsfrist für Kurse, die im Sommer beginnen: 31. Mai 2008 (Rückmeldungen der ausländischen Institute über Auswahl an Studierende und entsendende Institution : bis spätestens 20. Juni 2008), für Kurse die im Jänner bzw. Februar beginnen: 31. Oktober 2008 (Rückmeldungen der ausländischen Institute über Auswahl an Studierende und entsendende Institution : bis spätestens 20. November 2008) Verband österreichischer Volkshochschulen (VÖV)

14 Departmental Coordinators (FachbereichskoordinatorInnen)
LLP / ERASMUS - SM Departmental Coordinators (FachbereichskoordinatorInnen) Dr. Mario Darok Institut für Gerichtliche Medizin Universitätsplatz 4, A-8010 Graz Sprechstunde: nach Vereinbarung Telefon: +43 (0) Fax: (0) Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Müller Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz Auenbruggerplatz 30, A-8036 Graz Ansprechperson: Ilse Gober Sprechstunde: Mo - Fr, Uhr Telefon: +43 (0) Fax: (0)

15 LLP / ERASMUS - SM Departmental Coordinators (FachbereichskoordinatorInnen) Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger Universitätsklinik für Innere Medizin Auenbruggerplatz 15 , A-8036 Graz AUSTRIA Sprechstunde: nach Vereinbarung Telefon: +43 (0) Fax: (0) Univ.-Prof. Dr. Christa Lohrmann Institut für Pflegewissenschaft Billrothgasse 6/1, A-8010 Graz AUSTRIA Telefon: +43 (0) Fax: (0)

16 Departmental Coordinators (FachbereichskoordinatorInnen)
LLP / ERASMUS - SM Departmental Coordinators (FachbereichskoordinatorInnen) ao. Univ.-Prof. UD Dr. Wolfgang Schreibmayer Institut für Biophysik Harrachgasse 21, A-8010 Graz AUSTRIA Sprechstunde: nach Vereinbarung Telefon: +43 (0) or 4155 Fax: (0) ao. Univ.-Prof. Univ.-Doz. Mag. Dr. Selman Uranüs Univ.-Klinik für Chirurgie Auenbruggerplatz 29; A Graz Telefon: +43 (0) Fax: (0)

17 LLP / ERASMUS - SM Departmental Coordinators (FachbereichskoordinatorInnen) Univ.-Prof. Dr. Walther Wegscheider Studienrektor, Mozartgasse 12 bzw. Univ.-Klinik für Zahn- Mund- und KieferheilkundeAuenbruggerplatz 12; A-8036 Graz Sprechstunde: nach Vereinbarung (Studienrektor) Telefon: +43 (0) Fax: (0) ao. Univ.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Ursula Wisiak Univ.-Klinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie A-8036 Graz, Auenbruggerplatz 43 Sprechstunde: nach Vereinbarung Telefon: +43 (0) Fax: (0) 316/

18 LLP / ERASMUS - SM Departmental Coordinators (FachbereichskoordinatorInnen) ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Michael Schimek MPhil (Bath Univ., UK) Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation Auenbruggerplatz 2 / V, 8036 Graz Sprechstunde: nach Vereinbarung Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) o. Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie Harrachgasse 21 / 7, 8010 Graz Tel.: (0) Fax: (0)

19 Platzlisten für die Studienrichtungen
LLP / ERASMUS – SM Platzlisten für die Studienrichtungen Humanmedizin Zahnmedizin Pflegewissenschaft mit den Angaben zu den Partneruniversitäten, der Anzahl an Plätzen und die jeweils vereinbarte Dauer und der/dem zuständigen FachbereichskoordinatorIn sind im Excel-File auf der Homepage des IPZ in den jeweiligen Datenblättern zu finden unter: Excel-Liste auf unserer homepage mit links zu den Partnerunis, den Unterlagen zu den Studien und zu den Bewerbungsunterlagen der Gastuniversitäten! Voraussetzung für Mobilität: Sgn. Bilateral Agreements – gibt es so einen Vertrag noch nicht für die Wunschuni, wird um Mithilfe der Studierenden gebeten (dortigen Koordinator kontaktieren und Betreuungszusage erbitten – damit kann ich dann das Erasmus-Büro kontaktieren und um Abschluss eines neuen Vertrags bitten)

20 Internationales und Postgraduales Zentrum
Du bist kommunikativ, hilfsbereit, an internationalen Kontakten interessiert und hast im Jänner, Feber und/oder März 2009 etwas Zeit? Werde Mentor für Erasmus-Austauschstudierende in Graz ! Was macht ein Mentor? Den Austauschstudierenden helfen, sich in Graz schneller einzuleben. Abholung bei Ankunft Begleitung bei Behördenwegen in Graz (zB Meldezettel) Einführung in das soziale studentische Leben in Graz Bei Fragen zur Verfügung stehen Was bekommt ein Mentor dafür? Gelegenheit eine Fremdsprache zu üben eine andere Kultur/Mentalität kennen zu lernen neue Freunde aus ganz Europa zu finden an Erasmus-Freizeit-Aktivitäten teilzu-nehmen (z.B. Bürgermeisterempfang) Jede Menge Spaß und neue Erfahrungen Informationen und Kontakt: Mag. Petra Papst A-IB, Tel.:


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