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Bedingungsloses Grundeinkommen Geschichte und Modelle im Vergleich

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Präsentation zum Thema: "Bedingungsloses Grundeinkommen Geschichte und Modelle im Vergleich"—  Präsentation transkript:

1 Bedingungsloses Grundeinkommen Geschichte und Modelle im Vergleich
Thomas Löding,

2 Übersicht I. Was ist ein Grundeinkommen?
II. Wie kann es finanziert werden? III. Gegenargumente („Wer nicht arbeitet…“) IV. Egalitäre und neoliberale Vordenker V. Aktuelle Modelle im Vergleich VI. Fazit und Diskussion

3 Was ist ein Grundeinkommen?
Viele Modelle, viele Bezeichnungen – und viele Unterschiede

4 Welche Kriterien erfüllt ein BGE?
Vier Kriterien des pluralistischen „Netzwerk Grundeinkommen“: 1) Es ist existenzsichernd 2) Es besteht ein individueller Rechtsanspruch 3) Es besteht keine Bedürftigkeitsprüfung 4) Es besteht kein Zwang zur Arbeit

5 1) Es ist existenzsichernd
Es soll so hoch sein, dass es gesellschaftliche Teilhabe garantiert. Eine Möglichkeit sind Auszahlungshöhen oberhalb der Armutsgrenze („Teilhabe beginnt, wo Armut endet“) Armutsgefährdungsgrenze: 781,- € netto (vorher: 856,- € netto) Pfändungsfreigrenze: 990,- € netto EU-Definition: 60% des Median-Netto-Äquivalenzeinkommens nach OECD-Skala) Alg-II liegt darunter (durchschnittlich 595,- €, Lohnabstand!), pfändungsfreies Existenzminimum liegt mit 989,99 € darüber

6 2) Individueller Rechtsanspruch
Es soll unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen von Ehegatten, Eltern und erwachsenen Kindern gezahlt werden Damit erteilt es jedem „Ernährer-Modell“, in welchem die Familie vom i.d.R. männlichen Arbeitnehmer abhängig ist, eine Absage

7 3) Keine Bedürftigkeitsprüfung
Egal ob Millionärin oder Gebäudereiniger erhält jedeR das BGE Dadurch entfällt der derzeit enorm hohe Verwaltungsaufwand Es soll also VOR der Auszahlung keine Bedürftigkeit geprüft werden, gleichwohl wird Vermögenden der Betrag im NACHHINEIN durch Steuern wieder abgezogen

8 4) Kein Zwang zur Arbeit. Nicht konkret definiert, mögliche Ausdifferenzierung wäre: Faktischer, ökonomischer Zwang (BGE unterhalb der Armutsgrenze) Juristischer, gesetzlich festgeschriebener Zwang zur Arbeit (z.B. Alg II: vollständige Streichung des Arbeitslosengeldes bei mehrmaliger Ablehnung „zumutbarer“ Jobangebote)

9 II. Finanzierung (Auswahl)
(Mehr) Steuern auf z.B.: Einkommen und Kapitalerträge Erbschaften und Schenkungen Börsenumsatz, Finanztransaktionen Energie- und Ressourcenverbrauch, LKW-Maut Konsum- und/oder Luxusgüter Zusätzliche „Reichensteuer“ Mehrkonsum einkommensschwacher Haushalte Einsparung durch Bürokratieabbau

10 III. „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ (1)
Apostel Paulus (Neues Testament) August Bebel 1878 (Die Frau und der Sozialismus) Franz Müntefering im Juni 2006 (Begründung für die vollständige Streichung des Arbeitslosengeldes bei mehrmaliger Ablehnung „zumutbarer“ Jobangebote)

11 III. „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ (2)
„Armutsfallen-Theorem“: Sozialstaaten schaffen sich ihr Armutsproblem selbst, da die Menschen massenhaft in Abhängigkeit von Sozialleistungen (Welfare Dependancy) geraten. Darum: Möglichst niedrige Sozialhilfe = möglichst unbequeme „soziale Hängematte“ (je höher der „Lohnabstand“, desto höher die Wechselrate in die Erwerbstätigkeit)

12 III. „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ (2)
Armutsfallen-Theorem hält empiririscher Überprüfung nicht stand Leistungsbeziehergruppe mit den höchsten Lohnabständen (Gruppe der Singles) nicht diejenige mit der höchsten Wechselrate Psychosoziale Prozesse (Enttäuschung, Berichterstattung) nicht erfasst

13 III. „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ (3)
Empirische Befunde der Psychologie „Selbstcoaching“-Konzepte (Stärken ermitteln, Ziele in kleinen Schritten erreichen) ist für eine hohe Zahl erwachsener Arbeitsloser nachhaltig ein befriedigender, tätiger Alltag erreichbar Werden in unseren Schulsystemen / an den Bachelor-Unis meist nicht vermittelt

14 IV. Egalitäre und neoliberale Vordenker
Juliette Rhys-Williams (1942) „Sozialdividende“ als Alternative zum Beveridge-Plan Milton Friedman (1962) „Negative Einkommensteuer“ („negativ“ für den Staat, positiv für den Bürger)

15 Rhys-Williams (rousseauistisch-egalitär)
Ergänzung des staatlichen Sozialsystems Staatliche Verhinderung der Armut Mindestlöhne Umverteilung von reich zu arm Friedman (klassisch-neoliberal) Ersetzung des staatlichen Sozialsystems Private Wohltätigkeit soll Armut verhindern Keine Mindestlöhne Keine Umverteilung Außerdem: Keine Arbeitszeitverkürzung

16 V. Aktuelle Modelle im Vergleich
„Solidarisches Bürgergeld“, CDU „Liberales Bürgergeld“, FDP „Grundeinkommen“, BAG Linkspartei „Existenzgeld“, Sozialhilfeinitativen Attac und Götz Werner keine konkreten Zahlen / „Richtungsforderung“

17 Althaus, CDU Armut: 600,- (unter Armutsgrenze; Begründung wie Friedman: Arbeitsanreiz) Arbeitszeitverkürzung: nein Mindeslöhne: nein, da Kombilohn-Effekt Sozialsytem: Alg I streichen, aber Gesundheit steuerfinanziert (nicht-neoliberaler Aspekt)

18 FDP-Bürgergeld Armut: 662,- (unter Armutsgrenze; Begründung wie Friedman: Arbeitsanreiz) Arbeitszeitverkürzung: nein Mindeslöhne: nein, da Kombilohn-Effekt Sozialsytem: Krankenversicherung auf Minimum reduzieren Unterschied zu CDU: Arbeitspflicht bleibt bestehen!

19 BAG Die Linke Armut: 950,- (über Armutsgrenze)
Arbeitszeitverkürzung: Ja Mindeslöhne: Ja 8,60 pro h Sozialsytem: Alg I unklar, evtl. freiwillig-nichtprivat oder Pflichtversicherung, insgesamt nicht neoliberal

20 „Existenzgeld“ (BAG-SHI)
Armut: 950,- ( ) über Armutsgrenze Arbeitszeitverkürzung: Ja Mindeslöhne: Ja Sozialsytem: 110,- Euro für garantierte Krankenversicherung, insgesamt nicht neoliberal

21 Die Debatte hat gerade erst begonnen!
VI. Fazit CDU-Bürgergeld kein Grundeinkommen FDP-Bürgergeld kein Grundeinkommen Linke erfüllt Kriterien für Grundeinkommen BAG-SHI erfüllt Kriterien für Grundeinkommen Diskussion stärker über die Gründe für das Grundeinkommen als die technischen Details einzelner Modelle führen. Denn: Die Debatte hat gerade erst begonnen!

22 Vielen Dank!


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