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Überschuldet – was nun? Schuldner

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Präsentation zum Thema: "Überschuldet – was nun? Schuldner"—  Präsentation transkript:

1 Überschuldet – was nun? Schuldner
Das Verfahren gliedert sich in vier Stufen: Stufe 1: Außergerichtliche Schuldenbereinigung Stufe 2: Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan Stufe 3: Verbraucherinsolvenzverfahren Stufe 4: Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensperiode) Die Stufen 2 und 3 werden nur dann durchgeführt, falls das Verfahren in der jeweils vorhergehenden Stufe scheitert !

2 Außergerichtliche Schuldenregulierung Schuldenberatung Schuldner

3 Gerichtliche Vergleichsverfahren
Schuldenberatung Schulden- bereini- gungs- plan Versuch einer gütlichen Einigung mit Gläubigern Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Es folgt das Gerichtliche Vergleichsverfahren

4 Insolvenz-gericht (Amtsgericht)
Schuldenberatung Schulden- bereini- gungs- plan Versuch einer gütlichen Einigung mit Gläubigern Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Schulden- bereini- gungs- plan Gericht versucht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger herbeizuführen. Insolvenz-gericht (Amtsgericht) Scheitert auch dieser Versuch, wird das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Nach 6 Jahren Restschuld-befreiung durch Gerichts-beschluss. Danach führt der Schuldner sein pfändbares Einkommen 6 Jahre lang an einen Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt.

5 Überschuldet Wiederholung

6 Das Verfahren gliedert sich in vier Stufen:
Stufe 1: Außergerichtliche Schuldenbereinigung Stufe 2: Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan Stufe 3: Verbraucherinsolvenzverfahren Stufe 4: Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensperiode) Die Stufen 2 und 3 werden nur dann durchgeführt, falls das Verfahren in der jeweils vorhergehenden Stufe scheitert ! Schuldner

7 Insolvenz-gericht (Amtsgericht)
Schuldenberatung Schulden- bereini- gungs- plan Versuch einer gütlichen Einigung mit Gläubigern a) Außergerichtliches Verfahren Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Schulden- bereini- gungs- plan Gericht versucht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger herbeizuführen. b) Gerichtliches Vergleichsverfahren Insolvenz-gericht (Amtsgericht) c) Gerichtliches Insolvenzverfahren Scheitert auch dieser Versuch, wird das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Nach 6 Jahren Restschul-befreiung durch Gerichts-beschluss. Danach führt der Schuldner sein pfändbares Einkommen 6 Jahre lang an einen Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt. d) Vereinfachtes Insolvenzverfahren, wegen Restschuldbefreiung nach 6 Jahre Wohlverhalten des Schuldners

8 a) Außergerichtliches Verfahren
b) Gerichtliches Vergleichsverfahren c) Gerichtliches Insolvenzverfahren d) Vereinfachtes Insolvenzverfahren, wegen Restschuldbefreiung nach 6 Jahre Wohlverhalten des Schuldners

9 Arbeitsblatt

10 Insolvenz-gericht (_________)
__________________ eigener Versuch einer __________________________ mit Gläubigern Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Gericht versucht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger herbeizuführen. Insolvenz-gericht (_________) Nach __Jahren ________________________ durch Gerichts-beschluss. Scheitert auch dieser Versuch, wird das gerichtliche _______________ eröffnet Danach führt der Schuldner sein __________________ ______________________ _____Jahre lang an einen Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt.

11 Insolvenz-gericht (Amtsgericht)
Schuldenberatung Versuch einer gütlichen Einigung mit Gläubigern Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Schulden- bereini- gungs- plan Gericht versucht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger herbeizuführen. Insolvenz-gericht (Amtsgericht) Scheitert auch dieser Versuch, wird das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Danach führt der Schuldner sein pfändbares Einkommen 6 Jahre lang an einen Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt.


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