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Freiheit.

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Präsentation zum Thema: "Freiheit."—  Präsentation transkript:

1 Freiheit

2 Freiheit

3 Freiheit Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
33 Freiheit Freiheit als Grundbestimmung des Menschen Absolute und relative Freiheit Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge Freiheit im Staat

4 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Public Domain

5 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Menschen und Tiere sind bestimmt: Von Trieben (Hunger, Durst, Selbsterhaltung) Von Affekten (Gefühle, irrationale Handlungen) Der Mensch kann diese sublimieren: Bsp: Hungerstreik, sexuelle Enthaltsamkeit Tiere müssen ihren Trieben folgen Der Mensch hat die Wahl!

6 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Der Mensch kann sein Leben und seine Umwelt gestalten bspw.: nicht immer essen, wenn Essen da ist feste Essenszeiten nicht alles essen, was man essen kann Vorgänge in der Natur beeinflussen fliegen, tauchen, schwimmen Chemieindustrie technischer Fortschritt

7 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Diese Tätigkeiten nennt man Kultur. Sie sind Folge der Freiheit des Menschen. Der Mensch kann sie tun oder unterlassen.

8 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Was ist das Charakteristische am Menschen? Er hat besondere Hilfsmittel Verstand (die Fähigkeit zu denken) Vernunft (die Fähigkeit zu entscheiden) Um sich eigene Ziele zu setzen Er kann wählen, wie er leben will. Sein Lebensziel bestimmt er selbst.

9 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Menschen realisieren ihre Freiheit in zwei Formen: als Selbstbestimmung Herr über sich selbst sein eigene Entscheidungen treffen Unabhängigkeit vom Einfluss anderer frei sein die eigene Freiheit nicht einschränken lassen Schutz gegen Übergriffe anderer Menschen

10 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Ich will Entscheidungen, die mich betreffen, selbst treffen können (Selbstbestimmung) und dabei nicht auf andere hören müssen (Unabhängigkeit). Bsp. Berufswahl: Ich will mir meinen Beruf selbst aussuchen können. Niemand darf mich davon abhalten, den Beruf zu wählen, den ich möchte.

11 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Anderer Begriff für Selbstbestimmung: Autonomie griech.: autos, „selbst“ – nomos, „Gesetz“ = sich selbst die eigenen „Gesetze“ geben „Gesetz“ meint hier nicht nur das Gesetz im Staat, sondern auch moralische Regeln in der Gemeinschaft.

12 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Autonomie ist eine Idee der der Aufklärung (17. und 18. Jh.) „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“ Immanuel Kant ( )

13 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung. Immanuel Kant

14 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung. Immanuel Kant

15 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Die Aufklärung entdeckt die Vernunft (die Entscheidungsfähigkeit) als Basis der Freiheit, denn Freiheit ist nur da, wo man über etwas entscheiden kann. Daher die Forderung, sich des eigenen Verstandes und der Vernunft zu bedienen. Vernunft ist angeboren, damit ist auch Freiheit immer da. Freiheit muss verwirklicht werden, um echte Freiheit zu sein.

16 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Vernunft ist angeboren, daher ist auch Freiheit immer da Freiheit muss verwirklicht werden, um echte Freiheit zu sein Sonst bleibt Freiheit eine Theorie Der Mensch muss freie Dinge tun

17 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Freiheit muss verwirklicht werden Der Mensch ist nur deswegen Mensch, weil er Freiheit und Vernunft hat. Wer seine Freiheit nicht nutzt, stellt sich auf eine Stufe mit dem Tier. Man darf daher auch keinem Menschen seine Freiheit ganz wegnehmen. Freiheit ist Zeichen der unveräußerlichen Menschenwürde (s. Grundgesetz der BRD, Art. 1).

18 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Wie funktioniert Freiheit? Freiheit ist nur da, wo eine Wahl besteht: Aus der Möglichkeit macht die Freiheit durch die Wahl eine Wirklichkeit. Unterschied zwischen Wollen und Tun-Können Die Freiheit kann alles tun wollen. Sie kann aber nur das tun, was möglich ist. Freiheit Wirklichkeit Möglichkeit

19 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Dabei kann die Freiheit alles wollen, Willensfreiheit aber nur das tun, was möglich ist. Handlungsfreiheit Die Willensfreiheit ist größer als die Handlungsfreiheit: Man kann mehr wollen, als man tun kann. Willensfreiheit > Handlungsfreiheit

20 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Freiheit kann also Dinge wollen, die nicht möglich sind. Freiheit kann aber auch Dinge nicht wollen, die möglich sind. Gewolltes Wahl Mögliches

21 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Beispiel Autokauf: Ich will ein neues Auto (besitzen) Ich kann es stehlen. Ich kann mir schenken lassen. Ich kann es kaufen. Wahl Mögliches Gewolltes

22 (1) Freiheit als Grundbestimmung des Menschen
Zwei Richtungen der Freiheit: Selbstbestimmung Unabhängigkeit Aber: andere Menschen haben auch Freiheit Sie haben das gleiche Bedürfnis nach Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Ohne Abstimmung entstehen Konflikte. > Dafür muss eine Ordnung gefunden werden ( Recht, Moral).

23 (2) Absolute und relative Freiheit

24 (2) Absolute und relative Freiheit
Man kann alles wollen. Gibt es also vollkommene Freiheit? tun und lassen können, was man will keine Bindungen eingehen (Heiraten, Kinder, Dienstverpflichtungen, Haus kaufen) => Geht das?

25 (2) Absolute und relative Freiheit
Beispiel Straßenkreuzung:

26 (2) Absolute und relative Freiheit
Man kann nur in eine Richtung abbiegen. Man kann zwar beim nächsten Mal an der gleichen Kreuzung woanders hin fahren, aber: Die Situation ist dann eine neue: andere Zeit andere Umstände Ein und dieselbe Situation kann sich nicht wiederholen!

27 (2) Absolute und relative Freiheit
Der Wille ist theoretisch ohne Grenzen. Die Handlungsfreiheit macht Freiheit wirklich. Sie ist begrenzt. Man unterscheidet absolute und relative Freiheit: Absolute Freiheit ohne Einschränkungen gibt es für Menschen nicht. Unsere Freiheit steht immer in Beziehung (Relation) zu den Umständen.

28 (2) Absolute und relative Freiheit
Was sind diese Umstände, die uns einschränken? zeitliche, räumliche und materielle Grenzen. = unsere Endlichkeit; wir sind an unseren Körper gebunden und müssen sterben.

29 (2) Absolute und relative Freiheit
Weitere Umstände, die uns einschränken: genetische, (Wachstum, Geschlecht, Kraft) biologische, (Alter, Krankheit, Behinderung) physiologische, (keine Flügel, keine Kiemen) psychologische, (Erziehung, Bildung) kulturelle, (Freiheit, Rechte) soziale Umstände (Macht, Einfluss, Geld)

30 (2) Absolute und relative Freiheit
Sind wir deswegen unfrei? Nein. Es gibt keine absolute Freiheit, folglich gibt es auch keine absolute Unfreiheit. Umstände, die uns Einschränken, verursachen also keine Unfreiheit. Sie stecken einen Raum ab, innerhalb dessen wir frei sind. Innerhalb dieses Raumes haben wir mehr oder weniger Freiheit.

31 (2) Absolute und relative Freiheit
Sind wir deswegen unfrei? Man kann nicht zwischen Freiheit und Unfreiheit unterscheiden, sondern nur zwischen einem größeren oder geringeren Maß an Freiheit. Manche Menschen sind stärker begrenzt als andere.

32 (2) Absolute und relative Freiheit
Zwei Möglichkeiten, mit diesen Begrenzungen umzugehen: negativ: sie als Zwang empfinden positiv: damit umgehen lernen (akzeptieren) Das ist notwendig, um mit/in dieser Welt überhaupt zurecht zu kommen.

33 (2) Absolute und relative Freiheit
Vorteile, mit der Begrenzung umgehen zu lernen: Einem wird deutlich, was ihn begrenzt. Dadurch kann die Begrenzung gestaltet oder verändert werden. Man kann sich bessere Ziele setzen, wenn man weiß, was man verändern kann und muss.

34 (2) Absolute und relative Freiheit
Vorteile, mit Begrenzung umgehen zu lernen: Mit jeder Entscheidung entstehen neue Begrenzungen: Man kann nur das eine oder das andere tun. Wenn Begrenzungen frei gewählt sind, bedeutet das, dass man seine eigene Freiheit vergrößert hat. Wählen ist Ausdruck der menschlichen Freiheit, auch das Wählen von Grenzen.

35 (2) Absolute und relative Freiheit
Bindung an etwas kann also sinnvoll sein. Bsp.: Ehe, Religion Bindungen ermöglichen Freiheiten, schränken sie aber auch ein. wichtigste Voraussetzung: Die Entscheidung muss vernünftig sein.

36 (2) Absolute und relative Freiheit
Wir sind dazu aufgerufen, unsere Begrenzungen selbst zu wählen. Wer sich nicht selbst entscheidet, für den ist schon entschieden worden. durch Geburt durch Tradition und Gesellschaft andere Menschen Der Gedanke, sich selbst Grenzen zu setzen, ist Grundlage der Ethik.

37 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik

38 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Am Anfang der Ethik steht eine Begrenzung der eigenen Freiheit: durch die Freiheit anderer Menschen Wo die eigenen Freiheiten sich mit den Freiheiten anderer Menschen überschneiden, müssen sie begrenzt werden.

39 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Die Begrenzung wird in einer gemeinsamen Ordnung festgelegt: Verfassung Gesetz Spielregeln der Gesellschaft

40 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
(3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik Die Alternative wäre ein Kampf aller gegen alle: Recht des Stärkeren Gewalt weniger Freiheit für alle Daran, dass jeder Mensch (mehr) Freiheit bekommt, haben alle ein Interesse.

41 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Das Ziel unserer Freiheit ist Selbstbestimmung (Autonomie). Dafür brauchen alle Menschen die gleiche Freiheit. Indem man Freiheit für sich beansprucht, verpflichtet man sich zum Respekt gegenüber der Freiheit anderer.

42 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Dazu muss sich jeder einschränken: auf der Ebene der Handlungsfreiheit Gesetze und Regeln einer Gesellschaft auf der Ebene der Willensfreiheit Man muss sich selbst vorschreiben, nur das Gute zu wollen. Das ist eine Form der Autonomie, der „Selbst- Gesetzgebung“.

43 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Autonomie ist keine willkürliche Selbstgesetzgebung. Man kann sich nicht einfach alles selbst erlauben. Die Regeln der Gemeinschaft gelten immer. Die „Gesetze“, die man sich selbst gibt, müssen für alle gelten können, d.h. jeder andere müsste meinen eigenen Gesetzen aus Freiheit zustimmen können. Nur dadurch wird die eigene Freiheit gesichert.

44 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Der kategorische Imperativ: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ (Immanuel Kant)

45 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Der kategorische Imperativ: Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne. Immanuel Kant

46 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Die Selbstbestimmung bleibt bestehen: Nur man selbst gibt sich das „Gesetz“ egal, was andere Autoritäten sagen Der eigene Wille ist die Autorität … … die ein Gesetz gibt, das für alle gut sein soll Warum soll man das tun? Weil es größtmögliche Freiheitsspielräume für alle ermöglicht.

47 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Ethik: Du sollst Freiheit: Ich will dagegen Kant: „Du sollst“ muss heißen: „Ich soll“ Weil man sich selbst das Gesetz gibt, muss man sich auch selbst daran halten.

48 (3) Begrenzung der Freiheit als Basis der Ethik
Herauszufinden, was man tun soll und was der eigenen Freiheit nützt, ist anspruchsvoll. Es braucht eine Erziehung zum ethischen Denken. deswegen: Religionsunterricht, Ethikunterricht, Lebenskundlicher Unterricht Jeder Mensch muss zur Autonomie erzogen werden.

49 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge

50 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge
1. Man kann nicht tun, was man will. 2. Man muss tun, was man nicht will. 3. Man ist fixiert auf ein Tun. 4. Man unterlässt, was andere nicht wollen, weil man selbst nicht will, dass andere einem dies antun.

51 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge
1. Man kann nicht tun, was man will. 2. Man muss tun, was man nicht will. 3. Man ist fixiert auf ein Tun. 4. Man unterlässt, was andere nicht wollen, weil man selbst nicht will, dass andere einem dies antun. Die „Goldene Regel“ Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu!

52 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge
1. Man kann nicht tun, was man will. 2. Man muss tun, was man nicht will. 3. Man ist fixiert auf ein Tun. 4. Man unterlässt, was andere nicht wollen, weil man selbst nicht will, das andere einem dies antun. Fremd- bestimmung

53 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge
1. Man kann nicht tun, was man will. 2. Man muss tun, was man nicht will. 3. Man ist fixiert auf ein Tun. 4. Man tut nicht, was andere nicht wollen, das man tut, weil man selbst nicht will, das anderen einem selbst das tun. Fremd- bestimmung von anderen verursacht selbst

54 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge
„Man ist fixiert auf ein Tun.“ Abhängigkeiten aller Art Alkohol und Drogen Spielsucht Internetsucht etc. Wegen einer unvernünftigen Entschei- dung kann man seine eigene Freiheit auf Dauer einschränken.

55 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge
„Man kann nicht tun, was man will.“ „Man muss tun, was man nicht will.“ Diese (von anderen verursachten) Einschränkungen können gut oder schlecht sein. Manchmal sind sie auch notwendig.

56 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge
gute Einschränkung der Freiheit durch andere: Straftäter  Freiheitsstrafe Bestrafung zur Besserung Schutz der Gesellschaft Psychische Krankheiten mit Selbst- oder Fremdgefährdung: Die Freiheit wird solange eingeschränkt, bis keine Gefahr mehr besteht.

57 (4) Einschränkung der Freiheit durch äußere Dinge
Wirtschaft: Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Schutz der eigenen Wirtschaft beschränken. Sicherheit und Freiheit – Terrorismusabwehr Einschränkungen sind nur dann erlaubt, wenn sie der (demokratisch legitimierte) Staat vornimmt! Das ist Teil der gegenseitigen „Vereinbarung“ in unserem Staat.

58 Eugene Delacroix / Public Domain (5) Freiheit im Staat

59 (5) Freiheit im Staat Wie entsteht ein Staat?
Einzelne Menschen stimmen ihre Freiheiten aufeinander ab, indem sie eine Ordnung vereinbaren. Es entsteht eine Art Vertrag, der die Freiheit sichern soll. Wegen des gemeinsamen Vertrags darf der Staat die Freiheit seiner Bürger durchzusetzen. Er muss sie aber auch sichern und beschützen.

60 (5) Freiheit im Staat „Vertrag“ ist die Verfassung des Staates
in Deutschland: das Grundgesetz zentrales Thema: Freiheit Allein in den Grundrechten (Art. 1-19) findet sich 20x das Wort „Freiheit“. immer wieder: „freiheitlich demokratische Grundordnung“ Die deutsche Gesellschaft basiert auf dem Grundwert der Freiheit.

61 (5) Freiheit im Staat Die vom Grundgesetz garantierte Freiheit muss verwirklicht werden können, sonst ist sie nur theoretische Freiheit. Welche Freiheiten einem Menschen zukommen, legt die Verfassung fest. Diese Freiheiten nennt man „Menschenrechte“.

62 (5) Freiheit im Staat Menschenrechte
Ursprung in den Revolutionen des 18. und 19. Jh. (Frankreich und USA) Nach dem Zweiten Weltkrieg 1948 von der UNO festgeschrieben: „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ Wilfried Huss / Anonymous Public Domain

63 (5) Freiheit im Staat Menschenrechte sind:
Abwehrrechte gegen den Staat bspw. Meinungs- und Pressefreiheit Rechte zur Beteiligung am Geschehen im Staat bspw. Gleichberechtigung, Wahlrecht soziale Ansprüche bspw. Recht auf Bildung, Recht auf Arbeit Diese ermöglichen, dass man sich am Staat beteiligen kann.

64 (5) Freiheit im Staat Beteiligung ist notwendig für die Verwirklichung von Freiheit. Beteiligung an Wahlen an Diskussionen in der Öffentlichkeit bei der Gesetzgebung Nur wer sich beteiligt, kann seine eigenen Ziele zur Sprache bringen. Nur dann können sie in Gesetzen und Regelungen beachtet werden.

65 (5) Freiheit im Staat Voraussetzung für Beteiligung: Bildung
Wirtschaftliche Kraft Demokratische Strukturen (Wahlfreiheit, Wahlrecht) Öffentlichkeit, in der jeder seine Meinung einbringen kann (Internet, Zeitungen) Informationsfreiheit (keine Zensur)

66 (5) Freiheit im Staat Die Möglichkeiten der Beteiligung sind in einigen Staaten stark eingeschränkt. keine Meinungsfreiheit Ausschluss von Bürgern aus der Politik Zensur Manipulation der Bildung Immer dort, wo Freiheit als Bedrohung für Macht angesehen wird, wird sie eingeschränkt.

67 (5) Freiheit im Staat Sozialstaat Rechtsstaat Staat (Vertrag) (Recht)
(Beteiligung)


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