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Artenschutz auf Reisen

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Präsentation zum Thema: "Artenschutz auf Reisen"—  Präsentation transkript:

1 Artenschutz auf Reisen
Eine Information für Reisende © WWF-Canon / Martin HARVEY

2 Biodiversität als Erlebnis
Die beeindruckende Vielfalt der Natur macht oft den Reiz vieler Reiseziele aus. Biodiversität zu erhalten sollte uns allen am Herzen liegen. ©WWF / Philippe OBERLE

3 Ausverkauf der Natur Der internationale Handel hat viele Tier-
und Pflanzenarten an den Rand der Ausrottung gebracht. Auch der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei. © WWF-Canon / Edward PARKER

4 Geregelter Handel Internationale Übereinkommen regeln den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. © WWF-Canon / Adam OSWELL

5 CITES & EU-Verordnungen
Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind über Tier- und Pflanzenarten aufgeführt. Die EU-Verordnungen zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten beinhalten zum Teil strengere Bestimmungen als Cites.

6 CITES Die „Convention on International Trade in Endangered Species“ , CITES, regelt und schränkt wenn nötig den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ein. Dabei geht es nicht um eine Unterbindung des Handels sondern es soll die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden. © WWF-Canon / Michel GUNTHER

7 CITES Je nach Gefährdungsgrad sind bedrohte Arten in drei
Anhängen aufgelistet. Anhang I umfasst vom Aussterben bedrohte Arten, der kommerzielle Handel ist verboten. (z. B.: Tiger, Meeresschildkröten, Nashörner, viele Orchideen- und Kakteenarten) © WWF-Canon / Martin HARVEY

8 CITES In Anhang II sind gefährdete Arten gelistet, die mit entsprechenden Dokumenten legal gehandelt werden dürfen. (z. B.: Korallen, Seepferdchen, viele Papageienarten) Anhang III enthält Arten bei denen die Bestände eines bestimmten Landes CITES Beschränkungen unterworfen sind.

9 EU-Verordnungen Die Arten der drei Cites Anhänge sind in die Anhänge
A-C der entsprechenden EU Verordnung Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels übernommen. Anhang D der EU Verordnung betrifft Arten bei denen der Umfang der Einfuhren in die EU eine Überwachung rechtfertigt.

10 Souvenir, Souvenir Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen fallen oft unter diese Artenschutzbestimmungen. Das Nichtbeachten der Regelungen aus Vorsatz oder Unwissen kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten bei der Ausreise aus dem Urlaubsland und der Einreise in die EU führen.

11 Genehmigungen Für Produkte aus bedrohten Arten, sofern man sie überhaupt aus- oder einführen darf, benötigt man Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes und Einfuhrgenehmigungen der österreichischen Behörden die man VOR der Reise beantragen muss! © WWF-Canon / Canadian Wildlife Services

12 Genehmigungen www.lebensministerium.at/umwelt
Informationen zu erforderlichen Genehmigungen erhält man beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/4 Tel.: 01/

13 Sanktionen Befindet sich das falsche Souvenir ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt kann das bis zu € ,- kosten oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden. Das Souvenir wird natürlich beschlagnahmt. © WWF-Canon / Wil LUIIJF

14 Das beste ist… …überhaupt auf den Kauf von Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. © WWF / Volker KEES

15 Unglaubliche Ausmaße Der Schwarzhandel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten wird nur noch vom Drogenhandel übertroffen. © Kronenzeitung

16 Bei den häufigsten Beschlagnahmungen am Zoll handelt es sich um:
Kaviar Alligator und Krokodilprodukte Korallen Traditionelle chinesische Medizin die Bestandteile bedrohter Arten enthält Schildkrötenprodukte Elfenbein Lebende Tiere (Papageien, Reptilien) Lebende Pflanzen (Kakteen, Orchideen)

17 „Die Täter“… … sind häufig Touristen die aus Unwissen Souvenirs aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erwerben. © WWF-Canon / Meg GAWLER

18 Was ist ein Souvenir Nur tote Exemplare oder Teile einer Tier- und Pflanzenart, die nicht für gewerbliche Zwecke benutzt, nicht verkauft werden und sich im persönlichen Gepäck befinden, fallen unter „persönlichen Gebrauch“, gelten also als Souvenir. Für lebende Tiere oder tote Exemplare die abgegeben oder verkauft werden gelten strengere Regelungen.

19 Diese Arten sind streng geschützt
Elefanten © WWF / Rob WEBSTER Wenn überhaupt, darf Elfenbein und Elefantenleder nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

20 Diese Arten sind streng geschützt
Nashörner © WWF-Canon / Michèle DÉPRAZ © WWF-Canon / Martin HARVEY Wenn überhaupt, dürfen Nashornprodukte nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

21 Diese Arten sind streng geschützt
Großkatzen © WWF-Canon / Edward PARKER Wenn überhaupt, dürfen Felle, Zähne, Klauen und Knochen von Großkatzen nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

22 Diese Arten sind streng geschützt
Bär, Moschustier, Nashorn, Tiger © WWF / Frédy MERCAY Wenn überhaupt, dürfen fernöstliche Medikamente die Teile von bedrohten Arten wie Bär, Moschustier, Nashorn oder Tiger enthalten. nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

23 Diese Arten sind streng geschützt
Meeresschildkröten © WWF-Canon / Michel GUNTHER Wenn überhaupt, dürfen Schildkrötenprodukte, wie Schildpatt oder Schildkrötenöl nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

24 Diese Arten sind streng geschützt
Tibetantilopen © WWF-Canon / Ronald PETOCZ Wenn überhaupt, darf Shatoosh Wolle der Tibetantilope nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

25 Diese Arten sind streng geschützt
viele Affenarten © WWF-Canon / Martin HARVEY Wenn überhaupt, dürfen Affenprodukte nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

26 Lassen wir sie leben Hände weg von lebenden Tieren
© WWF-Canon / Martin HARVEY Für lebende Tiere benötigt man neben Artenschutzpapieren auch Gesundheitszeugnisse

27 Die Bestände sind gefährdet
Ausfuhrgenehmigungen sind zum Erwerb dieser Souvenirs nötig. © WWF-Canon / Edward PARKER © WWF / Rob WEBSTER Für mehr als 250g Kaviar braucht man eine Genehmigung Reptilienlederprodukte wie Gürtel und Handtaschen.

28 Die Bestände sind gefährdet
© WWF-Canon / Jo BENN © WWF-Canon / Michel GUNTHER Orchideen und Kakteen dürfen nur mit Artenschutzpapieren ausgeführt werden

29 Die Bestände sind gefährdet
© WWF-Canon / Anthony B. RATH © WWF-Canon / Mauri RAUTKARI Für die meisten Korallenarten und einige Muschel- und Schneckenarten werden Ausfuhrpapiere benötigt

30 Die Bestände sind gefährdet
© WWF-Canon / Soh Koon CHNG © WWF-Canon / Jürgen FREUND Für Seepferdchen und einige Haiarten sind Artenschutzpapiere notwendig

31 Die Bestände sind gefährdet
© WWF-Canon / Martin HARVEY Holzschnitzereien aus bedrohten Baumarten wie Sandelholz, Palisander oder Mahagoni unterliegen Ausfuhrbestimmungen

32 Pro Person können bis zu 250 Gramm Störkaviar und
Die Menge machts Bei bestimmten Produkten von geschützten Arten gelten Ausnahmeregelungen. © WWF-Canon / Emma DUNCAN Pro Person können bis zu 250 Gramm Störkaviar und drei „Regenstöcke“, das sind Musikinstrumente aus Kakteenholz, ohne Artenschutzpapiere eingeführt werden.

33 Die Menge machts In Zukunft wird es möglich sein pro Person drei Stück Fechterschnecken und vier Stück Produkte aus bestimmten Krokodilarten ohne Artenschutzpapiere einzuführen. Diese Regelungen sind noch nicht rechtskräftig! © WWF-Canon / Wil LUIIJF © WWF-Canon / Michel ROGGO

34 Schauen statt Kaufen Obwohl einige Produkte aus bedrohten Arten legal erworben werden dürfen, sollte man generell auf Souvenirs die aus Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind verzichten. Für über Tier- und Pflanzenarten gelten Handelsbeschränkungen. Da man schwerlich alle Arten kennen kann ist auch aus diesem Grund von Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten abzuraten.

35 Die richtigen Papiere Achtung: Es gelten nur die von der Behörde des Herkunftslandes ausgestellten offiziellen Cites Ausfuhrgenehmigungen und die offiziellen Cites Einfuhrgenehmigungen des EU-Ziellandes. Ausfuhrpapiere die Händler ausstellen sind ungültig!

36 Selbst Sammeln? In vielen Ländern ist das Sammeln von Tieren und Pflanzen verboten. Am Zoll wird nicht zwischen selbst Gesammeltem und Gekauftem unterschieden!

37 Einmal um die Welt Ein Leitfaden zu Souvenirs aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten für ausgewählte Tourismusdestinationen. © WWF-Canon / Chris Martin BAHR Achtung: Viele Länder haben strenge nationale Bestimmungen!

38 Afrika: Kenia Verboten: Das Sammeln von Korallen
Elfenbein und Elefantenleder Nashornprodukte Schildkröten und Reptillederprodukte Genehmigungspflichtig: Korallen, Muscheln, Schnecken, Insekten Tropenholz (Stinkholz) © WWF-Canon / Martin HARVEY

39 Afrika: Nordafrikanische Länder
Verboten: Meeresschildkrötenprodukte Genehmigungspflichtig: Produkte aus Landschildkröten lebende Reptilien Reptilienleder Straußenprodukte © WWF-Canon / Hartmut JUNGIUS

40 Afrika: Südafrika Genehmigungspflichtig: Elfenbein Elefantenleder
(Ausfuhr aus Südafrika, Zimbabwe, Botswana und Namibia mit CITES-Papieren erlaubt) Wildpflanzen © WWF-Canon / Martin HARVEY

41 Afrika: Tansania Verboten: Elefanten- und Nashornprodukte
Felle von Großkatzen Orchideen und Palmfarne Die Wildsammlung von Tieren oder Pflanzen Genehmigungspflichtig: Zähne von Flusspferden und Warzenschweinen Tierhäute, Muscheln, Schnecken und Tropenholz © WWF-Canon / Martin HARVEY

42 Afrika: Zimbabwe Genehmigungspflichtig:
Elfenbein und Elefantenleder (mit Cites Papieren erlaubt) Zähne von Flusspferden und Warzenschweinen © WWF-Canon / Martin HARVEY

43 Asien: China Verboten: Moschustierprodukte Nashornprodukte Elfenbein
Shatoosh Wolle der Tibetantilope TCM Arzneien aus bedrohten Arten Schildpatt Korallen © WWF-Canon / Wil LUIIJF

44 Asien: Indien Verboten: Shatoosh Wolle der Tibetantilope Elfenbein
Felle von Großkatzen Schildkrötenprodukte Nashornprodukte Reptilienleder Korallen © WWF-Canon / Gerald S. CUBITT

45 Asien: Indonesien Verboten: „Bekko“ = Produkte aus Meeresschildkröten
ausgestopfte Paradiesvögel Riesenmuscheln Genehmigungspflichtig: Korallen Edelholz (Ramin) Reptilienleder Orchideen © WWF-Canon / Jeanne A. MORTIMER

46 Asien: Malaysia Verboten: Schildpatt Genehmigungspflichtig:
Schmetterlinge Korallen Riesenmuscheln © WWF-Canon / Wil LUIIJF

47 Asien: Philippinen Verboten: Riesenmuscheln Schildpatt
Genehmigungspflichtig: Korallen Schlangen- und Echsenlederprodukte © WWF / Rob WEBSTER

48 Asien: Thailand Verboten: Meeresschildkrötenprodukte
Genehmigungspflichtig: Orchideen Seepferdchen Muscheln exotische Nahrungsmittel (Haifischflossen) Schlangen- und Echsenlederprodukte © WWF-Canon / Michèle DÉPRAZ

49 Australien Genehmigungspflichtig:
Der Großteil der australischen Flora und Fauna ist geschützt Muscheln und Schnecken Steinkorallen Souvenirs aus bestimmten Känguruarten oder Emu dürfen frei ausgeführt werden © WWF-Canon / Martin HARVEY

50 Mittelamerika: Karibik
Verboten Schildpatt und Schildkrötenöl Genehmigungspflichtig: Meeresschnecken Korallen (schwarze Korallen) Haiprodukte Kakteen und Orchideen Achtung! Für Fechterschnecken aus einigen Staaten gilt ein Einfuhrverbot in die EU. © WWF-Canon / Cat HOLLOWAY

51 Mittelamerika: Mexiko
Verboten: Kakteen und Orchideen (Wildsammlung) Papageien (und alle heimischen Vögel) Meeresschildkrötenprodukte Genehmigungspflichtig: Reptilienlederprodukte © WWF-Canon / Roger LeGUEN

52 Mittelmeerländer Verboten: Meereschildkrötenprodukte
Genehmigungspflichtig (in nicht EU Staaten): einige Meeresschnecken und Muscheln (oft nicht aus dem Mittelmeer) lebende Reptilien Korallen Seepferdchen © WWF-Canon / Mauri RAUTKARI Innerhalb der EU muss man den legalen Erwerb des Produktes nachweisen! (Original Cites Papiere des Händlers)

53 Mittlerer Osten: Jemen
Genehmigungspflichtig: „Jambiyas“= Dolche mit Griffen aus Rhinozeroshorn © WWF-Canon / Hartmut JUNGIUS

54 Russland und Osteuropa
Genehmigungspflichtig: Kaviar (mehr als 250g pro Person) lebende Tiere Umschlagplatz für bedrohte Arten aus aller Welt © WWF-Canon / Hartmut JUNGIUS

55 Südamerika Argentinien, Bolivien, Chile, Peru Genehmigungspflichtig:
Vicunja-Wolle Krokodilprodukte Kakteen (Ausnahme: 3 Stück „Regenstöcke“ ohne Papiere auszuführen) viele Holzarten © WWF-Canon / Hartmut JUNGIUS

56 USA & Kanada Verboten: Souvenirs aus Federn von Wildvögeln
Walross-, Robben- und Walprodukte Genehmigungspflichtig: Produkte aus Eis- Braun- oder Schwarzbären © WWF / KLEIN & HUBERT

57 In jedem Fall… …sollte man sich vor der Reise beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/4 Tel.: 01/ erkundigen, wenn man vorhat von der Reise Souvenirs aus Tier- oder Pflanzenarten mitzubringen!

58 Alternative Souvenirs
© WWF-Canon / John E. NEWBY © WWF-Canon / Michel GUNTHER pflanzliches Elfenbein (Tagua, Doum) Olivenholz Schnitzereien aus Rinderhorn oder Rinderknochen Pashmina Wolle (Kaschmir) Alpaka Wolle Töpferei Neemholz Mangoholz

59 Nachhaltiger Tourismus
Die Tourismusindustrie ist abhängig von einer intakten und natürlichen Umwelt. Es sollte uns allen ein Anliegen sein in Zeiten des Massentourismus negative ökologische und soziale Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Reiseerlebnisse und einen Beitrag zum Naturschutz vereinen kann man z.B. über oder

60 Wir bedanken uns… … beim Naturhistorischen Museum Wien (Dr. Weiß-Spitzenberger, Dr. Herzig, Dr. Tiedemann, 1. Zoologische Abteilung, Dr. Sattmann, Dr. Edlinger, 3. Zoologische Abteilung, Dr. Hammer, Mineralogisch-Petrographische Abteilung) und bei der österreichischen Zollfahndung (Chefinspektor Tomek) für Unterstützung und Zurverfügungstellung von Anschauungsmaterial.

61 Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
Links Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:


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