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S I C H E R H E I T i n H O T E L S.

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Präsentation zum Thema: "S I C H E R H E I T i n H O T E L S."—  Präsentation transkript:

1 S I C H E R H E I T i n H O T E L S

2 Ursula IFKOVITS, AbtInsp. Bundespolizeidirektion Wien
Landeskriminalamt Wien AB 04 – Kriminalprävention Tel.: – DW Mobil: 0664 – mailto:

3 Kriminalpolizeiliches Beratungszentrum
1070 Wien, Andreasgasse 4 Montag bis Freitag bis Uhr 1.Samstag im Monat bis Uhr U 3 Station Zieglerg. Mariahilfer Straße Richtung Westbahnhof Esterhazyg. Otto Bauer-G Andreasg. Neubaugasse

4 Einbruch/Diebstahl aus Zimmer Taschendiebstahl/Gelegenheitsdiebstahl
Themen Einbruch/Diebstahl aus Zimmer Taschendiebstahl/Gelegenheitsdiebstahl Raub Bombendrohung Auffindung bedenklicher Gegenstände Todesfall im Hotel Falschgeld Rechtliche Bestimmungen

5 Einbruch (Substanzangriff mit Beschädigung) oder
Diebstahl (keine Beschädigungen) aus Zimmern

6 Zumeist Feststellung fehlender Gegenstände durch Gast (uU Hotel-Mitarbeiter aufgrund offener/beschädigter Zimmertür); Zumeist keine sichtbare Einbruchsspur und kein Hinweis - Zutrittsprotokoll; daher „sofortiger Verdacht“ des Gastes auf Hotel-Personal; Reinigung der Zimmer: Zimmertür muss immer geschlossen sein (sonst Gefahr Einschleichdiebstahl) – Türbeschilderung mit Reinigungshinweis für Gast;

7 Versuchte Türmanipulation durch AB 04 und KTU:
.) Schlag- u. Aufklopftechnik/Fallendraht: nicht möglich bei Einstemmschloss mit Fallensicherung Zusatzzapfen fixiert mechanisch die Falle .) elektronische Zutrittskontrolle mit mechanischer Notöffnung: Voraussetzung Besitz Notschlüssel

8 Modus: Türdrücker-Manipulation
Verdacht der Manipulation des Türdrückers (Zimmer-Innenseite) durch ein vorgefertigtes Einbruchswerkzeug - vermutlich Stahldraht - wird zwischen Fußboden und Türblatt durchgeschoben und der Drücker dadurch manipuliert. Problem: keine sichtbare Einbruchsspur!

9 ED in Zimmer „Türblatt-Bohrer “
Neuer ED-Modus ab in Wien .) nicht stark frequentierte Gänge/Nischen .) Bohrloch in der Höhe des Beschlages .) Drücker/Innenseite wird betätigt .) Bohrloch wird nach Tat wieder gefüllt .) schlechte/indirekte Beleuchtung – Loch nicht gleich ersichtlich, aber „ED-Spur“

10 Lösungsvorschläge .) Liftnutzung sowie EG–Zugang Stiegenhaus nur mittels Zimmerkarte; .) Gangbereiche - Videoüberwachung mit Bildübermittlung zur Rezeption; .) Sensibilisierung des Personals – suchende Personen auf den verschiedenen Ebenen ansprechen; BRANDSCHUTZRECHTLICHEN AUFLAGEN haben Vorrang!!!

11 Taschendiebstahl/Gelegenheitsdiebstahl
Tatorte Bereich Rezeption, Restaurant, Gastgarten, Barbereich sowie Gästezimmer während Reinigung aufgrund offener Zimmertür

12 Taschendiebstahl/Gelegenheitsdiebstahl Gelegenheit macht DIEBE!
Täter und Modus Gelegenheit macht DIEBE! Täter: beides Geschlecht, zumeist zwei oder drei Personen (Abschirmung bzw Ablenkung, nahezu immer Handy am Ohr) passen sich „perfekt“ durch seriöse Kleidung der Umgebung/ Hotelklasse an; Polizeiliches Problem: Zumeist keine Personsbeschreibung bzw Täterschaftsverdacht

13 Präventionsmöglichkeiten
Problem „IMAGE“ - Sensibilisierung Gast in Wort, aber auch Möglichkeit durch Bild; Sensibilisierung eigenes Personal durch Schulungen; Bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel Trennwände im Bereich Gastgarten und Restaurant; Anbringung von „Spiegeln“ im Bereich Rezeption, da zumeist Sichtbehinderung durch Pult bzw Sichteinschränkung durch Gast; Videoaufzeichnung – „abschreckende Wirkung“;

14 Allgemeine Sicherheit durch Videoüberwachung
mit dig. Aufzeichnung Videoüberwachung durch Private und Firmen Die Meldepflicht an die DSK über die Errichtung einer Videoüberwachungsanlage mit Aufzeichnung von Bilddaten gemäß § 17 DSG obliegt dem Auftraggeber. Binnen zwei Monaten muss die DSK entscheiden, solange sollte mit dem Kauf und der Installation der Anlage gewartet werden. Formulare finden sich auf der Internetseite

15 SACHWERTE SIND ERSETZBAR, MENSCHENLEBEN NICHT! Kein Widerstand;
RAUB SACHWERTE SIND ERSETZBAR, MENSCHENLEBEN NICHT! Kein Widerstand; Täter handeln mit Bereicherungsabsicht – KEINE Verletzungsabsicht; Waffe/Gewalt dient lediglich der Unterstreichung der Ernsthaftigkeit;

16 Verhalten vor/während/nach einem Überfall:
Raubüberfälle werden in der Regel vorbereitet – achten Sie darauf, ob Sie beobachtet werden oder sich Personen verdächtig verhalten – (Auskundschaftung); Keine Mitteilung/Auskunft durch Personal über Geldverkehr/Depot an Fremde;

17 Verhalten vor/während/nach einem Überfall:
Geldbestände gering halten und für Gäste Kassa und Tresor nicht einsehbar; Montage „Überfalltaster“ mit einen stillen Alarm zur Exekutive;

18 Verhalten vor/während/nach einem Überfall:
Forderungen folgen - keine Gegenwehr! Wenn Sie Forderungen nicht erfüllen können (z.B kein Schlüssel etc.) – sprechen Sie mit dem Täter! Personsbeschreibung, insbesondere Auffälligkeiten wie Narben, Tätowierungen, Schmuck, Bekleidung (Schuhe);

19 Verhalten vor/während/nach einem Überfall:
Verständigen Sie sofort die Polizei bzw Rettung; Sperre des Tatortes – KEINE SPUREN VERNICHTEN!!! Video ja/nein; Zeugen ja/nein; Notiz Personsbeschreibung; Befolgung interner Anweisungen; Nehmen Sie die Opferschutzeinrichtungen in Anspruch;

20 Auffindung eines verdächtigen Gegenstandes
Absicherung des Bereiches; Keine Veränderungen vornehmen; Verständigen Sie umgehend die Exekutive; Wichtig alles dokumentieren! Wer und wann gefunden? Wer hat Änderungen vorgenommen? Einhaltung interner Vorschriften;

21 schriftlich/mündlich? Schriftliche Drohungen z.B. Briefsendung, E-Mail
Bombendrohung schriftlich/mündlich? Schriftliche Drohungen z.B. Briefsendung, sofortige Verständigung der Polizei 133 Brief/Postsendung nicht mehr berühren – keine Spuren vernichten keine Weiterleitung der - sonst keine Rückverfolgung zum Absender

22 Fernmündliche Bombendrohung
Wer hat wann angerufen/Stimme? Mann/Frau/Kind Was wurde genau angekündigt? Hintergrundgeräusche/was genau? U-Bahn, Straßenlärm, sprechende Personen, etc.

23 Verständigen Sie sofort die Polizei 133;
Verständigen Sie den/die Hotelleiter/Verantwortliche/n für die weitere Amtshandlung mit der Exekutive; Verdächtige Gegenstände - die bis zum Eintreffen der Exekutive vorgefunden wurden – sofort melden, zB Feuerlöscher, Blumenvasen, etc. Anmerkung: NUR eigenes Personal hat Kenntnis über Gegebenheiten/Ortskenntnis! Grundsatzfrage: WELCHE GEGENSTÄNDE SIND ANDERS BZW ZUSÄTZLICH AUFGESTELLT/ABGESTEELT?

24 Todesfall Absicherung des Bereiches Keine Veränderungen vornehmen
Verständigen sie umgehend die Exekutive Wichtig - alles dokumentieren, z.B. wer gefunden, welche Veränderungen erfolgten, Zeuge/n, etc.

25 Falschgeld SEHEN – KIPPEN – FÜHLEN GELDPRÜFGERÄTE

26 Durchsichtsregister Wasserzeichen Sicherheitsfaden

27 VORDERSEITE Spezialfolienstreifen
KIPPEN Beim Kippen der Banknote wird, je nach Betrachtungs-winkel, das Euro-Symbol oder die Wertzahl als Hologramm in wechselnden Farben sichtbar.

28 RÜCKSEITE Optisch variable Farbe
KIPPEN Die Wertzahl erscheint bei Aufsicht purpurrot und unter einem anderen Betrachtungswinkel olivgrün oder braun. V. Deschmann, AI BPD-Wien KBD

29 VORDERSEITE Spezialfolienelement
Durch Kippen der Banknote wird die Wertzahl oder das jeweilige Architekturmotiv in wechselnden Farben sichtbar. KIPPEN

30 Stellen Sie Geld-Prüfgeräte offensichtlich an
der Rezeption – für jeden Gast ersichtlich – ab – „abschreckende Wirkung für potenzielle Betrüger“; Überprüfen Sie auch alle Geldscheine, auch 10-Euro Scheine Bei Falschgeldverdacht im Bar-Bereich ersuchen Sie den Gast Sie zur Rezeption bzw Prüfgerätörtlichkeit zu begleiten

31 Machen Sie den Gast aufmerksam, dass
das Geldprüfgerät den Euro-Schein nicht akzeptiert; Möglichkeit: Entweder der Gast gibt Ihnen einen anderen Schein oder Sie verständigen die Polizei bzw Hotelleitung;

32 In der Regel flüchtet der Täter nach der
„Beanstandung“ bzw sollte ein/eine „Unschuldige/r“ in den Verdacht geraten, wartet dieser das Eintreffen der Polizei ab – ist an Aufklärung interessiert; „Blüte“ wird von Polizei sichergestellt und der Nationalbank zur Überprüfung übermittelt; Falschgeld wird eingezogen bzw echtes Geld wiederum ausgefolgt.

33 Privates Anhalterecht
§ 80 StPO Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.

34

35 Grundsatzfrage - Pfefferspray
Vor- und Nachteil … ist eine Waffe und somit sollte der Inhaber mit der Handhabung und Wirkungsweise vertraut sein

36 @: ursula.ifkovits@polizei.gv.at
H E R Z L I C H E N Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Ursula IFKOVITS, AI Kriminalprävention Tel.: 0664/ oder @:


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