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Veröffentlicht von:Klaus Althoff Geändert vor über 10 Jahren
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Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort Johannes Philipp, 2012
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Was regelt das Urheberrecht?
Anerkennung der Urheberschaft Veröffentlichungsrecht Schutz vor Entstellung des Werks Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de
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Was regelt das Urheberrecht?
Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Ausstellungsrecht Recht der öffentlichen Wiedergabe Foto: © Thorsten de Jong / pixelio.de
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
präsentieren, publizieren, veröffentlichen ansehen, vorführen kopieren, verteilen, zur Verfügung stellen gestalten, bearbeiten
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Kindergärten, Horte, Freizeitstätten sind öffentlich!
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Urheberrecht, Jugendschutz, Allgemeine Gesetze ansehen, vorführen Grundsätzlich möglich? Erlaubnis einholen? GEMA, andere Lizenzen? Günstige Bezugsquellen? Wichtig: „Augenmaß“
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
kopieren, verteilen, zur Verfügung stellen Urheberrecht Grundsätzlich nein! Ausnahmen: „Freie“ Nutzung (CC, GPL) Lizenz erworben, Genehmigung eingeholt Unmittelbare Verlinkung im Internet Quellenangabe!
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Allgemeine Gesetze gestalten, bearbeiten Datenschutz Recht am eigenen Bild Auch Schüler sind „Schöpfer“ Achtung bei Nutzung fremder Medien! Quellenangabe!
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Allgemeine Gesetze präsentieren, publizieren, veröffentlichen Grundsätzlich nein! Ausnahmen: „Freie“ Nutzung (CC, GPL) Lizenz erworben, Genehmigung eingeholt Unmittelbare Verlinkung im Internet Quellenangabe!
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Bezugsquellen von Medien
Nichtgewerbliche Medienverleiher: mediendienste_01.html Kauf mit Lizenz für „öffentliche Vorführung“ Nur Video-DVD: MPLC-Lizenz Musik: GEMA Pauschallizenz Internet: Nur Streaming, es sei denn Download ist erlaubt
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Bezugsquellen von Medien
„Gemeinfreie Medien“ Quelle:
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„Freie“ Medien im Internet finden
Suchtext eingeben
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„Freie“ Medien im Internet finden
„Erweiterte Suche“ anwenden Nach unten scrollen zu „Nutzungsrechte“
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„Freie“ Medien im Internet finden
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„Freie“ Medien im Internet finden
Website: Freie Lizenz? Originale Herkunft?
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„Freie“ Medien im Internet finden
Quelle: Freie Lizenz? Originale Herkunft?
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Art. 2 GG: „Freie Entfaltung der Persönlichkeit“ „Recht auf Leben und körperliche Unverletzlichkeit“
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Allgemeines Persönlichkeits- recht: Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Bundesverfassungsgericht 1983: „Volkszählungsurteil“ =Datenschutz-Grundrecht: Jeder Bürger muss wissen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Europäische Menschenrechtskonvention: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Datenschutz: „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ (BDSG) Beispiele: Name, Vorname Anschrift Alter/Geburtsdatum/Geschlecht Beruf Eigentums-/Vermögensverhältnisse Rasse, Religion, Krankheiten Politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit Schulnoten „Bildnisse“, z. B.: Fotos, Videos …
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Datenschutz: „Automatisierte Verfahren“ Erhebung – Verarbeitung – Nutzung Wenn keine Regelung per Gesetz/Verordnung: Information und Zustimmungspflicht der Betroffenen Altersgrenzen: Unter 14 Jahre Erziehungsberechtigte 14 bis 17 Jahre Jugendlicher + Erziehungsberechtigte Ab 18 Jahre Betroffener allein
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Recht am eigenen Bild: Art. 22 KunstUrhG: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. “ Ohne Einwilligung: Personen als Beiwerk Bilder von (öffentlichen) Versammlungen, Aufzügen etc. (Art. 23 KunstUrhG)
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Veröffentlichung erlaubt?
Ja Nein!
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Veröffentlichung erlaubt?
Ja, aber
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Veröffentlichung erlaubt?
Unter Umständen
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Veröffentlichung erlaubt?
Ja
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Veröffentlichung erlaubt?
Ja
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Veröffentlichung erlaubt?
Ja Nein!
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Veröffentlichung erlaubt?
Facebook-Chat: Heidi2000: Schade, dass Herr Maier im Sommer die Schule wechselt. Schnuckelchen12: Was? Das findest Du schade?! Ich bin heilfroh, wenn der Arsch endlich weg ist!!! Sunnygirl17: Was regst du dich so auf? Der Maier ist doch ganz ok. Schnuckelchen12: Habt ihr sie noch alle? Dieser Spasti hat mir das ganze Schuljahr versaut. Nein!
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Veröffentlichung erlaubt?
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Veröffentlichung erlaubt?
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Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort
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