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AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

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Präsentation zum Thema: "AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen"—  Präsentation transkript:

1 AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Fachveranstaltung am „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“

2 Inhalt 1. Darstellung der Entwicklung von Angebots- und Preisstrukturen (inkl. § 87b SGB XI) in der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege, der teilstationären Pflege und bei stationären Hospizen in Niedersachsen 2. Darstellung wesentlicher Neuerungen im Qualitätspapier nach § 113 SGB XI (MuG) 3. Ausgewählte statistische Auswertungen zu Pflegestützpunkten nach § 92c SGB XI 4. Pflegereform auf der Bundesebene 5. Niedersächsischer Pflegepakt AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 2 2

3 Darstellung der Entwicklung von Angebots- und Preisstrukturen
Darstellung der Entwicklung von Angebots- und Preisstrukturen (inkl. § 87b SGB XI) in der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege, der teilstationären Pflege und bei stationären Hospizen in Niedersachsen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 3

4 Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen
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5 Pflegesätze der Pflegeeinrichtungen - Mittelwerte (alle Einrichtungen) -
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6 Verhandlungsergebnisse der Jahre 2008 bis 2010
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7 Verhandlungsergebnisse der Jahre 2008 bis 2010
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 7

8 Kaufkraft – Bundesländer / Landkreise
Im Ländervergleich entspricht die Kaufkraft eines Bundeslandes dem jeweiligen Durchschnitt der Pflegesätze. Ausnahmen: Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin In den Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen ist ein Zusammenhang zwischen Kaufkraft und Pflegesätzen statistisch nicht zu erkennen. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 8

9 Kaufkraft im Ländervergleich
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10 Kaufkraft in Landkreisen und Städten
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11 Zusammenhang Pflegesatz und -note
Es besteht kein statistischer Zusammenhang zwischen der Höhe des Pflegesatzes und der Pflegenote. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 11

12 Auswirkungen durch Erhöhung der Pflegesätze
In erster Linie sind die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige betroffen, in zweiter Linie die Kommunen als Träger der Sozialhilfe. Bei einer durchschnittlichen Anhebung des Pflegesatz-niveaus um 1 € pro Tag würden bei derzeit Pfle-gebedürftigen in Niedersachsen Mehrkosten von 30,3 Mio. € jährlich entstehen. Pflegebedürftige würden ca. mit zwei Drittel, die Kommunen ca. mit einem Drittel belastet. Bei Anhebung des Pflegesatzniveaus in Niedersachsen auf den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer entstünden jährlich Mehrkosten von rd. 259 Mio. €. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 12

13 Entgeltniveau in Landkreisen und Städten
Das Entgeltniveau aller vollstationären Pflegeeinrichtungen liegt zwischen 78,94 € in der Stadt Hannover und 62,57 € im Landkreis Ammerland (Vergleichsmaßstab: „Preiskennziffer“). Der Landesdurchschnitt liegt bei 68,79 €. Trägerschaftsbezogen ist das Entgeltniveau sehr unterschiedlich: freigemeinnützige Trägerschaft 79,51 € - 66,37 € (72,11 €) kommunale Trägerschaft ,91 € - 64,98 € (77,18 €) private Trägerschaft ,38 € - 60,69 € (66,82 €) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 13

14 Preiskennziffer Gesamt
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15 Preiskennziffer freigemeinnützige Trägerschaft
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16 Preiskennziffer kommunale Trägerschaft
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17 Preiskennziffer private Trägerschaft
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18 Vergütungsvereinbarungen vollstationär
Die Quote von Pflegeeinrichtungen, die jährlich zu Vergü-tungsverhandlungen auffordern, liegt zwischen 30 und 40%, wobei in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, dass auch Vergütungsvereinbarungen mit über ein-jährigen Laufzeiten abgeschlossen werden. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 18

19 Übersicht: „Alter“ der Vergütungs-vereinbarungen vollstationär
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20 2. Darstellung wesentlicher Neuerungen im Qualitätspapier nach § 113 SGB XI (MuG)
Am 27. Mai 2011 hat die Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI durch Schiedsspruch die MuG in der vollstationären Pflege sowie die MuG in der ambulanten Pflege die Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. Ziffer 7 (stationär) der MuG in Bezug auf die Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach § 114 Abs. 4 SGB XI (Zertifizierungs- und Prüfverfahren) zum 1. Juni 2011 in Kraft gesetzt. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 20

21 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
In der vollstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung ist einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement durchzu-führen, die Umsetzungsverantwortung liegt auf der Lei-tungsebene Das Qualitätsmanagement schließt alle wesentlichen Managementprozesse (z.B. Verantwortung der Leitung, Ressourcenmanagement, Leistungserbringung, Analyse/ Verbesserung) ein und entwickelt diese weiter AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 21

22 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
Über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement wird sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen zu der vereinbarten Qualität erbracht werden, sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen an den Bedürfnissen der Bewohner und den fachlichen Erfordernissen orientiert und dass sie stetig überprüft und ggf. verbessert wird, Verantwortlichkeiten, Abläufe und die eingesetzten Methoden und Verfahren in den Leistungsbereichen der Einrichtung beschrieben und nachvollziehbar sind Wesentliche Maßnahmen und Verfahren des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements werden dokumentiert Sie müssen den jeweils beteiligten Mitarbeitern bekannt sein und umgesetzt werden AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 22

23 Inhalte der Fort- und Weiterbildung
Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist eine erfolgreich durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreitet, erforderlich Die Maßnahme umfasst folgende Inhalte: Managementkompetenz (Personalführung, Betriebsorganisa-tion, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen), Psychosoziale und kommunikative Kompetenz Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz (Pflegewis-sen, Pflegeorganisation) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 23

24 Inhalte der Fort- und Weiterbildung
Von der Gesamtstundenanzahl sollten mind. 20% oder 150 Stunden in Präsenzphasen vermittelt worden sein Die Voraussetzung ist auch durch Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, pflegewissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studiums an einer Fachhoch-schule oder Universität erfüllt Die erforderliche fachliche Qualifikation der Mitarbeiter ist auf Grund von Einarbeitungskonzepten und durch geplante funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung sicherzustellen. Dazu ist ein schriftlicher Fortbildungsplan zu erstellen. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 24

25 Pflegeplanung und -dokumentation
Die Pflegedokumentation muss praxistauglich sein und sich am Pflegeprozess orientieren Veränderungen des Pflegezustandes sind aktuell (d.h. bis zur nächsten Übergabe) zu dokumentieren Der individuelle Dokumentationsaufwand muss verhält-nismäßig sein und darf über ein vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 25

26 Pflegeplanung und -dokumentation
Das Dokumentationssystem beinhaltet alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Aussagen und Informationen in den folgenden Bereichen: Stammdaten, Pflegeanamnese / Informationssammlung inkl. Erfassung von pflegerelevanten Biografiedaten, Pflegeplanung, Pflegebericht, Leistungsnachweis AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 26

27 Pflegeplanung und -dokumentation
Ärztlich verordnete Leistungen sind im Rahmen des ärztlichen Behandlungs- und Therapieplanes durch-zuführen und in der Pflegedokumentation zu doku-mentieren Zu Beginn der Versorgung ist eine umfassende Informationssammlung über Ressourcen, Risiken, Bedürfnisse, Bedarfe und Fähigkeiten zu erstellen (Pflegeplanung), anhand derer Pflegeziele und Pflege-maßnahmen zu vereinbaren sind Sind Leistungen für den Pflegekunden/Bewohner erforderlich, werden von diesen aber nicht abgefragt, ist dies in der Pflegedokumentation nachvollziehbar festzuhalten AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 27

28 Unterkunft und Verpflegung
Leistungen der Unterkunft und Verpflegung sind fachlich kompetent und bedarfsgerecht zu erbringen. Die fachliche Qualität der Leistungen ist entsprechend der rechtlichen und fachlichen Anforderungen sicher-zustellen. Die Grundsätze zu den nachfolgenden Bereichen sind in der Konzeption darzulegen: Hausreinigung Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Bei der Raumpflege ist auf die üblichen Schlaf-, Essens- und Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 28

29 Unterkunft und Verpflegung
Wäschepflege Wäschepflege ist auf den notwendigen Bedarf des Bewohners abzustimmen und sachgerecht durch-zuführen. Hausgestaltung Bei der alten- und behindertengerechten Gestaltung der Einrichtung sind die Bedürfnisse der Bewohner nach räumlicher Orientierung, Wohnlichkeit und jahreszeit-licher Orientierung zu berücksichtigen. Dokumentation der Leistungserbringung Die Leistungen der Unterkunft und Verpflegung sowie Speise- und Reinigungspläne sind zu dokumentieren. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 29

30 Ergebnisqualität Kriterien für eine gute Ergebnisqualität sind: die Pflegeinterventionen sind erkennbar auf Wohlbefin-den, Unabhängigkeit, Lebensqualität, Gesundheitsförde-rung und Prävention gerichtet, dem Bewohner entsteht kein körperlicher Schaden (Sekundärschaden), die Ernährung (im Besonderen auch die Flüssigkeits-zufuhr) ist auf die spezifischen ernährungsphysio-logischen Bedürfnisse des Bewohners abgestimmt, der Ernährungszustand ist angemessen, die Flüssigkeitsversorgung ist angemessen, die Standards von Hygiene und Sauberkeit sind eingehalten, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 30

31 Ergebnisqualität der Bewohner entscheidet in den alltäglichen Verrichtungen selbst und wird in seiner Eigenständigkeit unterstützt, der Bewohner verfügt im Rahmen der Körperpflege unter Beachtung der Selbstpflegefähigkeit über die notwendige Unterstützung, die Selbstbestimmung im Bereich der Blasen- und Darmentleerung ist gewahrt, der Bewohner verfügt über die angemessene Unterstützung zur Erhaltung der Kommunikationsfähigkeit und zur Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben innerhalb und außerhalb der Einrichtung, die Privat- und Intimsphäre des Bewohners ist berücksichtigt. Wesentliche Kriterien zur Messung der Ergebnisqualität sind insbe-sondere in der Pflege - Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) vom aufgeführt. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 31

32 Zertifizierungs- und Prüfverfahren
Unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen sind Personen oder Gesellschaften, die definierte Voraussetzun-gen erfüllen (u. a. persönliche Eignung, pflegerische Ausbil-dung, Berufserfahrung, Auditorenausbildung, Führungs-kompetenz, QPR-Schulung) Die Anträge auf Anerkennung sind bei den Landesver-bänden der Pflegekassen im Land zu stellen Die Anerkennung erstreckt sich auf alle Bundesländer AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 32

33 Zertifizierungs- und Prüfverfahren
Die Landesverbände erteilen die Anerkennung als Bescheid für die Dauer von maximal drei Jahren Sachverständige und Prüfinstitutionen müssen wirtschaft-lich und organisatorisch unabhängig sowie zuverlässig sein Die Landesverbände überprüfen jährlich, grundsätzlich durch Vor-Ort-Prüfungen, ob diese Voraussetzungen noch vorliegen Unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen müs-sen einen Ausschuss zur Sicherung der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit einrichten AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 33

34 Zertifizierungs- und Prüfverfahren
Das Prüfverfahren ist einer Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 2 SGB XI gleichwertig anzuerkennen, wenn es die Qualitätsanforderungen der Vereinbarung zu den Maßstäben und Grundsätzen die Qualitätsprüfungsrichtlinien einschließlich der Anla-gen die Expertenstandards sowie die Pflege-Transparenzvereinbarungen zugrunde legt Alternativ: Anerkennung von QM-Systemen nach DIN EN ISO 9001 oder EFQM AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 34

35 Zertifizierungs- und Prüfverfahren
Die Ergebnisse sowie die dabei gewonnen Daten und Informationen sind den Landesverbänden der Pflegekassen, den zuständigen Trägern der Sozialhilfe und der Heimaufsichtsbehörde sowie der geprüften Pflegeeinrich-tung mitzuteilen. Die Transparenzberichte nach § 115 Abs. 1a SGB XI sind nach den geltenden Transparenzvereinbarungen zu erstel-len. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 35

36 3. Pflegestützpunkte Ausgewählte statistische Auswertungen zu Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 36

37 Grundlagen Beginnend mit dem Landkreis Schaumburg wurde seit Januar 2010 durch die Pflegestützpunkte ein umfangreiches Serviceangebot für ältere Menschen und deren Angehörige geschaffen. Die in den Kommunen vorhandenen Strukturen wurden teilweise genutzt und im Rahmen des Pflegestützpunktes zusammen-geführt und weiterentwickelt. Auf diese Weise werden bürokratische Doppelstrukturen verhindert. Im Pflegestützpunkt erhalten pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen ein umfangreiches Hilfs- und Beratungsangebot, das träger- und anbieterübergreifend, wettbewerbs-neutral und aus einer Hand organisiert ist. Die vorhandenen Angebote von Pflege- und Krankenkassen einerseits und des jeweiligen Landkreises andererseits werden besser miteinander vernetzt und ergänzt. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 37

38 Aktueller Überblick - Niedersachen
In Niedersachsen eröffnen seit dem etappenweise die regionalen Pflegestützpunkte. Mittlerweile existieren bereits 30 zugelassene Pflegestützpunkte in Niedersachsen (Stand 10/2011). Insgesamt 15 Kommunen sprachen sich bisher aus verschiedensten Gründen gegen die Einrichtung eines Pflegestützpunktes aus. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 38

39 Aktueller Überblick - Deutschland
Bundesweit eröffneten inzwischen 371 zugelassene Pflegestützpunkte (Stand 07/2011). [1] In Brandenburg werden Einzelverfügungen für die Errichtung von Pflegestützpunkten erlassen. Aus diesem Grund gibt es keine festen Planzahlen. Quelle: Kuratorium Deutsche Altershilfe, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 39

40 Anzahl und Ort der Beratung
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 40

41 Beratung nach Schwerpunktthema
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 41

42 Durchschnittliche Beratungsdauer
*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 42

43 Fallabschluss und Weiterleitung
*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 43

44 Kassenzugehörigkeit der beratenen Personen
*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 44

45 Mitarbeiterqualifikation
Die nds. Pflegestützpunkte beschäftigten insgesamt 59 Mitarbeiter/-innen. Als sinnvoll stellte sich insbesondere das Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen in einem Team heraus. *= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 45

46 Finanzierungsanteil der Pflegekassen
Die anteilige Finanzierung seitens der niedersächsischen Pflegekassen erfolgt ab der Eröffnung des Pflegestütz-punktes. Der jährliche Betrag wird entsprechend gekürzt, sofern der Pflegestützpunkt nicht die kompletten zwölf Monate eines Kalenderjahres betrieben wurde. Somit konnten die neben-stehenden Summen an die einzelnen Pflegestützpunkte gezahlt werden. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 46

47 4. Pflegereform auf der Bundesebene
2011 – Das Jahr der Pflege! ... (???) Was ist bisher geschehen? – Das Gesetz zur Familienpflegezeit ist verabschiedet und wird zum in Kraft treten; Federführung liegt im Familienministerium Die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ soll bis Ende 2011 politisch konsentiert sein (Inhalt: Vereinheitlichung der Ausbildungsberufe in der Pflege inkl. Finanzierungsregelung, Anpassung an EU-Vorgaben); Fachkräftemangel bleibt insgesamt Thema Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung bzw. des BMG zur Reform des SGB XI liegt bisher nicht vor! AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 47

48 Bisher im Rahmen der Reformdiskussion behandelte Themen:
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff/Reform Eingliederungshilfe Neue Versorgungsformen/Technikunterstützung Entlastungsangebote für pflegende Angehörige Flexibilisierung der (ambulanten) Leistungen Stärkung von Prävention und geriatrischer Rehabilitation (Kostenträger SGB XI?) Dynamisierung der Leistungen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 48

49 Ausbau der Pflegeberatung (Zuständigkeiten?)
Organisationsreform des MDK Finanzierung der Behandlungspflege in Pflegeheimen Finanzreform gesamt: Beitragssatzerhöhung; Beitragsbemessungsgrenze; ergänzender individueller/kollektiver Kapitalstock innerhalb/außerhalb des Systems; Rolle der PKV Förderung Ehrenamt Weiterentwicklung Qualitätssicherung und –transparenz Ärztliche Versorgung in Heimen; Neuordnung ärztlicher Tätigkeiten (Substitution, Delegation) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 49

50 Kompromiss der Koalitionsspitzen vom 6.11.2011:
Steuerliche Anreize für eine freiwillige Pflege-Vorsorge nach dem Riester-Modell Anstieg des Pflegebeitrages um 0,1 %-Punkte zum Die hieraus resultierenden 1,1 Mrd. € sollen im Wesentlichen den Demenzkranken zugute kommen (Wieder-)Einsetzung der Expertenrunde zum Pflegebedürftigkeitsbegriff; Finanzrahmen bleibt wie oben beschlossen unverändert Ambulante Pflegeeinrichtungen sollen wahlweise für bestimmte Zeiteinheiten „gebucht“ werden können, nicht für bestimmte (Komplex-)Leistungen AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 50

51 5. Niedersächsischer Pflegepakt
Diskussion der Zukunft der Pflege Bundesebene Niedersachsen Bisher: „Pflegepaket“ Niedersachsen Förderung der Altenpflegeschülerinnen und -schüler Bezuschussung ausbildender Einrichtungen und Dienste Übernahme der Umschulungskosten im 3. Ausbildungsjahr Ideenwettbewerb Pflege AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 51 51

52 Ziele des Pflegepaktes
Der Pflegepakt soll vor allem dazu dienen, unter Überwin-dung der – natürlichen – Interessensgegensätze der im Landespflegeausschuss vertretenen Verbände und Institutionen gemeinsame und einvernehmliche Handlungs-empfehlungen bzw. Leitlinien für die Altenpflege in Niedersachsen festzulegen. Des weiteren sollen Handlungsfelder dargestellt werden, bei denen gemeinsame Lösungswege zwar noch nicht ent-wickelt werden können, eine Weiterarbeit an solchen Lösungswegen jedoch einvernehmlich als sinnvoll erachtet wird. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 52 52

53 Beteiligte am Pflegepakt
LAG der Freien Wohlfahrtspflege Kommunale Träger der Pflegedienste u. Pflegeheime LAG der Verbände der privat-gewerblichen Pflegeeinrichtungen Landesverbände der Pflegekassen und MDK Verband der PKV Überörtlicher Sozialhilfeträger Sozialministerium Nds. Landkreistag und Nds. Städtetag Nds. Städte- und Gemeindebund DGB und ver.di Nds. Ärztekammer Landesseniorenrat und Behindertenbeauftragter AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 53 53

54 Ausgewählte Themen des Pflegepaktes
Verbesserung von Image und Attraktivität der Pflege in Niedersachsen Personal Stationäre Angebote/Vergütungsniveau Entbürokratisierung AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 54 54

55 Ergebnisse Verbesserung von Image und Attraktivität der Pflege in Niedersachsen Der Landespflegeausschuss setzt sich dafür ein, dass die Vielfalt, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Altenpflege in der Öffentlichkeit eine größere Beachtung finden. Die Öffentlichkeitsarbeit in der Altenpflege muss intensiviert und professionalisiert werden. Die Beteiligten des Pflege-paktes vereinbaren, im Sinne dieser Grundsatzhaltung auf eine ausgewogene und differenzierte Öffentlichkeitsarbeit hinzuwirken, ohne objektiv vorliegende Mängel zu beschö-nigen. Das Arbeitsfeld „Altenpflege“ muss so differenziert dargestellt werden, dass die vielfältigen Tätigkeiten, die mit unterschiedlichen Ausbildungen und Qualifizierungen erbracht werden können, erkennbar werden. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 55 55

56 Ergebnisse Personal a) Nachwuchsgewinnung
Der Landespflegeausschuss unterstützt die Initiative des Nds. Sozialministeriums und des Nds. Kultusministeriums gegenüber dem Bund, die Finanzierung des Mehraufwandes für die vereinheitlichte Ausbildung der Pflegeberufe durch unmittelbar von den Pflegekassen bereitzustellende Mittel sicherzustellen. Er ist sich bewusst, dass dieses zu einer zusätzlichen Belastung der Pflegeversicherung führt. Der Landespflegeausschuss ist der gemeinsamen Überzeugung, dass diese Maßnahme sowohl dem Image der Altenpflege dient wie auch wegen des damit verbundenen Wegfalls von Schulgeldern mit einer hohen Attraktivitätssteigerung der Ausbildung in der Pflege verbunden ist. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 56 56

57 Ergebnisse Personal Der Landespflegeausschuss sieht die (Wieder-) Einführung einer Ausbildungsumlage zwar als ein in Betracht kommendes Instru-ment zur Fachkraftgewinnung an, ist jedoch der Auffassung, dass derzeit rechtliche Risiken mit einer (Wieder-)Einführung verbunden wären. Er begrüßt die zur Fachkraftgewinnung durch das Land im Rahmen des „Pflegepaketes“ ergriffenen Fördermaßnahmen und bittet das Land zu prüfen, ob ab 2012 eine weitere Erhöhung der Schulgeldförderung (z.B. bis zu 160,- € mtl.) mit dem Ziel erfolgen kann, dass dann voraussichtlich ca. 4/5 aller Altenpflegeschüler/ -innen in Niedersachsen von der Schulgeldzahlung befreit wären. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 57 57

58 Ergebnisse Personal Zur Refinanzierung dieser evtl. weiteren Erhöhung der Schulgeldförderung ist der Landespflegeaus-schuss damit einverstanden, wenn das Land im Rahmen seiner Prüfung in Betracht zieht, dass ein – ggf. teilweiser – Einsatz der derzeit für die finanzielle Anerkennung ausbildender Betriebe im Rahmen des „Pflegepaketes“ verwendeten Finanzmittel sinnvoll bzw. erforderlich erscheinen könnte. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 58 58

59 Ergebnisse Personal b) Berufsfachschule Pflegeassistenz
Der Landespflegeausschuss begrüßt die mit dem Ausbildungsgang verbundene Höherqualifizierung der Pflegehilfskräfte. Er bittet die Landesregierung, im November 2012 über die weitere Entwicklung zu berichten. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 59 59

60 Ergebnisse Personal Pflegeberufen
c) Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in Pflegeberufen Der Landespflegeausschuss stellt fest, dass die mangelnde Sprach-kompetenz oft ein Hauptproblem für die Menschen mit Migrations-hintergrund bei der Berufsanerkennung in Deutschland darstellt. Es sollte in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung das System der Bildungsgutscheine erschöpfend genutzt werden, um so eventuelle Mängel in der Sprachkompetenz schnellstmöglich zu beheben. Der Landespflegeausschuss bittet das MS zu prüfen, ob im Rahmen seiner Möglichkeiten eine weitere Vereinfachung des Anerkennungs-verfahrens länderübergreifend realisiert werden kann. Die Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen sollte möglichst durch den Bund unterstützt werden. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 60 60

61 Ergebnisse Personal d) Verbleib in Beruf, Arbeitsbedingungen
Der Landespflegeausschuss spricht sich für den Erhalt der Fachkraftquote in Niedersachsen bei weiterhin mindestens 50% aus. Die Beteiligten des Pflegepaktes halten es in diesem Zusammenhang für erforderlich, insbesondere aufgrund neuer pflegerischer Entwicklungen und Konzepte eine zeitgemäße Neudefinition des Begriffes der Fachkraft vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich im Hinblick auf eine perspektivisch zu erlassende Niedersächsische Heimpersonalverordnung eingehend mit der Gesamtthematik befasst. In der AG sollten mindestens die Verbände der Leistungserbringer und der Kostenträger, Berufsverbände sowie das Land und die Kommunen vertreten sein. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 61 61

62 Ergebnisse Personal Im Zusammenhang mit der geplanten Reform der sozialen Pflegeversicherung prüft die Landes-regierung die Etablierung einer Rechtsgrundlage für ein bundesweites Personalbemessungsinstrument sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 62 62

63 Ergebnisse Personal Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Der Landespflegeausschuss schlägt vor, zur Erleichterung der Organisation zur Durchführung entsprechender BGF-Maßnahmen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) regionale Netzwerke unter Beteiligung und Moderation von Kranken- und Unfallversicherungsträgern anzubieten. Grundidee des Netzwerkens ist es, einen Erfahrungsaustausch und das „Voneinander Lernen“ zu organisieren, um Synergieeffekte zu schöpfen. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 63 63

64 Ergebnisse Personal Ziel ist es, für die Pflegebranche aufgrund ihrer Besonderheiten (spezifische Form der Dienstleistung am Menschen, hohe physische und psychische Anforderungen, hoher Krankenstand) ein eigenes branchenspezifisches Teilnetzwerk aufzubauen. Die konkrete Arbeit im Netzwerk orientiert sich am Bedarf der Teilnehmer, die sich insoweit auch selbst zu organisieren haben. Denkbar sind Unterarbeits-gruppen zu spezifischen Themen, aber auch Hospitationen der Teilnehmer untereinander. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 64 64

65 Ergebnisse Personal Der Landespflegeausschuss schlägt eine sukzessive landesweite Schaffung regionaler Netzwerke in ganz Niedersachsen vor. Die Bereitstellung von Landes-mitteln ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, um vorgesehene Eigenanteile der Teilnehmer, z.B. für spezifische Schulungsmaßnahmen und Workshops, zu übernehmen bzw. zu minimieren. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 65 65

66 Ergebnisse Personal Der Landespflegeausschuss begrüßt, dass die AOK Niedersachsen auf der Grundlage des § 65a Abs. 2 SGB V sog. Bonusregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben will. Der Landespflegeausschuss befür-wortet diese Vorhaben. Zur Entwicklung des Assessment- und Bewertungs-verfahrens werden auf freiwilliger Basis 15 – 20 ausgewählte ambulante und stationäre Pflegeein-richtungen entsprechende Leistungen der AOK Niedersachsen zum Aufbau eines BGM kostenfrei erhalten. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 66 66

67 Ergebnisse Personal Problematik der zunehmenden Teilzeitbeschäftigung Der Landespflegeausschuss schlägt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, die nachstehende Zielsetzungen verfolgt: A) Datenanalyse zum gewünschten und tatsächlichen Beschäftigungsumfang in den Pflegeberufen, B) Analyse bestehender Arbeitszeitmodelle unter Beachtung einrichtungsspezifischer Rahmenbedin-gungen C) Ableitung von Optimierungsvorschlägen aus den Ergebnissen zu A) + B) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 67 67

68 Ergebnisse Personal e) Kinderbetreuung
Der Landespflegeausschuss würde es im Rahmen der Diskussion um die Vereinbarkeit von Familie und (Pflege-)Beruf begrüßen, wenn die Öffnungs- und Betreuungszeiten der Kindertagesstätten in stärkerem Maße den Belangen der berufs-tätigen Erziehungsberechtigten Rechnung tragen würden. Um Randzeiten in der Kindertagesbetreuung noch besser abdecken zu können, hält er eine stärkere Vernetzung bzw. Kooperation zwischen Trägern der Kindertagesstätten und/oder den Tagespflegepersonen für wünschenswert. Die Träger der Kindertagesstätten müssen dazu wirtschaftlich in der Lage sein. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 68 68

69 Ergebnisse Stationäre Angebote / Vergütungsniveau
Der Landespflegeausschuss spricht folgende Empfehlung zum Themenbereich der Pflegesätze für vollstationäre Einrichtungen der Dauerpflege aus: Angesichts der derzeit unterschiedlichen Interessen-lagen zwischen Einrichtungs- und Kostenträgern erscheint eine Fortsetzung der Diskussion über pauschale, einheitliche Pflegesatzerhöhungen im Sinne einer einrichtungs- und regionenübergrei-fenden „Konvergenz“ nicht aussichtsreich. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 69 69

70 Ergebnisse Die derzeitigen Ergebnisse von Einzelverhandlun-gen, die zudem unter Beachtung der Rechtspre-chung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 geführt werden müssen, zeigen auf, dass auch auf diesem Wege eine Reduzierung von Finanzierungs-problemen in der stationären Altenpflege möglich ist. Davon umfasst sein können auch Verhandlungen über Verbesserungen personeller Rahmenbedingun-gen innerhalb der rahmenvertraglichen Regelungen nach § 75 SGB XI. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 70 70

71 Ergebnisse Handlungsschwerpunkte sieht der Landespflege-ausschuss besonders in den Regionen Niedersach-sens, in denen das dortige durchschnittliche Pflege-satzniveau noch erheblich unter dem landesweiten Durchschnitt liegt. Er fordert die in diesen Regionen zuständigen Pflegesatzparteien auf, kurzfristig zu prüfen, ob Pflegesatzerhöhungen oder/und Verbesserungen der personellen Rahmenbedingungen zur Sicherung der Pflegequalität erforderlich sind. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 71 71

72 Ergebnisse Der Landespflegeausschuss betont, dass die Umsetzung des Pflegepakts ein fortlaufender Pro-zess ist. Er bittet daher die Pflegesatzkommission „stationär“, die Pflegesatzentwicklung und das Ergebnis von Verhandlungen prozessbegleitend zu dokumentieren und darüber im November 2012 im vorbereitenden Ausschuss und im Landespflegeausschuss ausführ-lich zu berichten. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 72 72

73 Ergebnisse Entbürokratisierung
Zusammenarbeit MDKN ./. Heimaufsicht – Vermeidung von Doppelprüfungen Die Pflegekassen, der Verband der Privaten Krankenver-sicherung e.V., die Kommunalen Spitzenverbände und das Sozialministerium vereinbaren, möglichst zeitnah in Verhandlungen zur Überarbeitung und Aktualisierung der bisherigen Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht, MDKN und PKV- Prüfdienst mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 4 NHeimG einzutreten. Einberufung eines „Runden Tisches zum Abbau von Mehrfachprüfungen“ AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 73 73

74 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ihre Fragen beantwortet gern Wilken Voss Telefon AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ Folie 74 74


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