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Personalkostenbudgetierung (PKB)
Einführung der Personalkostenbudgetierung (PKB) ab dem Schuljahr 2007/2008
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Zielvereinbarung und Budget
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Zielvereinbarung und Budget
Zielvereinbarung (ZV): Abschluss der ZV mit zuständiger Schulaufsicht Abschluss ist vor Teilnahme an PKB erforderlich Ziel ist die Vermeidung von Unterrichtsausfall und eine fachgerechte Vertretung Reduzierung des Ausfalls Laufzeit der Zielvereinbarung 1 Schuljahr
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Zielvereinbarung und Budget
Personelle Ausstattung: Ausstattung mit Personal in Höhe von 100% des anerkannten Unterrichtsbedarfs Keine Anrechnung von langzeitkranken (nicht- verfügbaren) Lehrkräften auf die Ausstattung
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Zielvereinbarung und Budget
Berechnung des Budgets: Grundlage ist der anerkannte Unterrichtsbedarf (Ergebnis der Lehrkräftebedarfs-Feststellung, Stichtag 1. November) 3% Budget für das folgende Kalenderjahr 50.- € je verwendete Unterrichtsstunde Berechnung von 40 Unterrichtswochen pro Jahr Budget für ein Kalenderjahr (nicht Schuljahr!)
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Zielvereinbarung und Budget
Beispiel: Anerkannter Unterrichtsbedarf: 975 U.-Std. davon 3% Budget: 29,25 U.-Std. Berechnetes Jahresbudget (Std.): U.-Std. Berechnetes Jahresbudget (EURO): € 29,25 x 40 Wochen = U.-Std. 1.170 x 50 € = € Für /12 des Budgets, im Dezember Budget für 2008
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Zielvereinbarung und Budget
Verwaltung des Budgets: Online-Verfahren (bekanntes Schul-Login) Vereinfachte Budget-Verwaltung Eintragen weniger Daten zu Beginn: - Vertragsbeginn - Stundenumfang - „Gesetztes Vertragsende“ Automatische Berechnung der - Dauer in Wochen - voraussichtlichen Belastung des Budgets
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Zielvereinbarung und Budget
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Zielvereinbarung und Budget
Übertragbarkeit der Mittel: Nicht verwendete Mittel können auf das nächste Jahr übertragen werden Begrenzung auf 50% des Jahresbudgets Außerunterrichtliche Projekte: Einstellung von Honorarkräften Höchstgrenze 1/3 des Budgets Reserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall vorhalten
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Zielvereinbarung und Budget
Schulverbünde: „Informeller“ Schulverbund ohne Kooperations- vereinbarung: Übertragung nach Vereinbarung Schulverbund mit geschäftsführender Schulleitung: - Kooperationsvereinbarung - Festlegung von Rechten und Pflichten - Nur ein Budget wird verwendet - Evtl. Wechsel der Geschäftsführung nach 1 Jahr
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Zielvereinbarung und Budget
Vertragsende der Vertretungslehrkraft: Bei Rückkehr der erkrankten Lehrkraft endet die Vertretung Eintragung im Budget „Echtes Vertragsende“ Festgestellte Langzeiterkrankung der vertretenen Lehrkraft: Schulleitung stellt Langzeiterkrankung fest Ende der Budgetbelastung der Schule Eintragung im Budget „Abgang aus 3%-Budget“ Vertretung läuft weiter bis Vertragsende oder Rück- kehr der erkrankten Lehrkraft
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Vertretungsfall und mögliche Maßnahmen
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Vertretungsfall und mögliche Maßnahmen
Entwicklung eines schuleigenen Konzeptes: Einführung PKB kann nicht alleine Probleme lösen Schulische Maßnahmen sind weiterhin notwendig PKB ist ein weiterer Baustein für Vertretungen Voraussichtliche Dauer der Erkrankung? Zeitraum von ca. 14 Tagen ggf. überbrücken
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Vertretungsfall und mögliche Maßnahmen
Mögliche Maßnahmen der PKB: Befristete Stundenaufstockungen Befristete Rückkehr aus Beurlaubung/Elternzeit Befristete Einstellungen Laufzettel bildet alle Maßnahmen ab
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Teilzeitbeschäftigte
und beurlaubte Lehrkräfte
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Teilzeitbeschäftigte und beurlaubte Lehrkräfte
Schnellster Weg für Vertretung Keine Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen (bis auf Ausnahmen) Freiwilligkeit ist unabdingbar Kopplung der Maßnahme an Erkrankung Schriftliche Vereinbarung mit Lehrkraft Verwendung des Laufzettels (egal ob ohne oder mit Beteiligung der Beschäftigten- vertretungen) Buchung in Budget-Verwaltung
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Einstellungen
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Einstellungen Wer kann eingestellt werden? Lehrkräfte mit 2. Staatsprüfung Lehrkräfte mit 1. Staatsprüfung Hochschul-/Fachhochschul-Absolventinnen Bachelor-Absolventinnen Lehramts- und andere Studentinnen Pensionierte Lehrkräfte und Rentnerinnen Lehrkräfte in der ATZ-Freistellungsphase (nur Beamte im Blockmodell)
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Einstellungen Wer kann nicht eingestellt werden? Bewerberinnen, die ihre 2. Staatsprüfung abschließend nicht bestanden haben Bewerberinnen ohne Studienabschluss, die sich auch nicht in einem Studium befinden Bewerberinnen, die sich noch im Vorbereitungsdienst befinden (auch nicht nach bestandener Prüfung)
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Einstellungen Wer kann eingestellt werden? Die Entscheidungsverantwortung für einen Vertretungs-einsatz und die entsprechende Eignung für den Unterricht liegt bei den Schulen!
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Einstellungen: Bewerbungsverfahren
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Einstellungen: Bewerbungsverfahren
Bewerbungsmöglichkeiten: Initiativ-Bewerbungen Datenbank für Vertretungseinstellungen BEOv
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Einstellungen: Bewerbungsverfahren
Initiativ-Bewerbungen: Eingangsbestätigung Anlegen einer Bewerbungsliste Bewerbungsunterlagen: Bewerbung und Lebenslauf Persönlicher Eindruck
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Einstellungen: Bewerbungsverfahren
Zentrale Datenbank BEO v: Die Bewerberinnen geben ihre Daten selbst ein: - Persönliche Daten einschl. Erreichbarkeit - Ausbildungsdaten, Abschlüsse - Prüfungs- und Neigungsfächer - Zusätzliche Qualifikationen - Verfügbarkeit (Regionen, Schularten, Schulen, Einstellungsbeginn und mögliche Stundenzahl) Ein direkter Zugriff der Schulen mit Auswertungs-funktionen ist möglich!
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Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Zu Beginn …. … vor dem Bewerbungsgespräch …
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Anlegen einer Bewerbungsliste im Vorfeld: Derzeit nicht möglich (keine DV vorhanden): Bewerbungsliste ggf. für verschiedene Fächer anlegen und mit FV und SbV abstimmen (Verkürztes Verfahren) dabei Bewerbungen auch aus BEO v berücksichtigen ! Fortschreibung der Liste alle zwei Monate Eignungsreihenfolge beachten Liste kurzfristig aktualisieren (3-Tages-Frist)
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Entscheidungen vor Beginn des Auswahlverfahrens: Klarheit über Anforderungskriterien Entscheidung über Vorauswahl Entscheidung darüber, ob Auswahl nach abgestimmter Bewerbungsliste oder nach Bewerbungsgesprächen erfolgt Entscheidung über die (längstmögliche) Dauer der Einstellung in Abhängigkeit vom Vertretungsgrund Dauer bis zu 2 Monate Dauer länger als 2 Monate Klarheit über Beteiligungsverfahren im Vorfeld
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Bewerbungsgespräch und Auswahlentscheidung
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Eignung, Befähigung, fachliche Leistung: Eignung - umfasst die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin Befähigung - wird durch das Studium oder die Berufsausbildung erbracht Fachliche Leistung - stellen die nach den Anforderungen bewerteten Arbeits- und Prüfungsergebnisse dar, in der Regel berufliche Tätigkeiten
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Bewerbungsgespräche: Teilnahme der Beschäftigtenvertretungen Keine Kostenerstattung an Bewerberinnen Schwerbehinderte bei grundsätzlicher Eignung immer einladen Für alle Bewerberinnen gleiche Themen, Fragen und Zeiträume (Vergleichbarkeit) Fachliche Fragen? Ja, aber keine Prüfung im Sinne eines erneutes Staatsexamens!
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Welche Fragen sind unzulässig? Fragen nach Erkrankungen, Schwangerschaft, Kinderwunsch, Lebensgemeinschaft, Ehe oder Scheidung beabsichtigter Elternzeit Konfessions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Welche Fragen sind zulässig und sinnvoll? Fragen nach Gründen für die Bewerbung oder der jetzigen Tätigkeit einer Schwerbehinderung dem schulischen und beruflichen Werdegang, Zeugnissen und Noten evtl. Lücken im Lebenslauf, Gründen für eine evtl. vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Auswahlentscheidung: Vorrang von Laufbahnbewerberinnen Nachvollziehbare Entscheidung Auswahlvermerk fertigen evtl. Nachrückerinnen festlegen Laufzettel ausfüllen Die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen erfolgt mit dem Laufzettel
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Beteiligungsverfahren
Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren Beteiligungsverfahren
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Wer ist zu beteiligen? Frauenvertreterin (FV) Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Schwerbehindertenvertretung (SbV) Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Personalrat (PR) Personalvertretungsgesetz (PersVG)
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Einstellung bis 2 Monate: Bei einer Einstellung für die Dauer von bis zu zwei Monaten ist keine Beteiligung des PR notwendig Sofern eine mit FV und SbV abgestimmte Bewerbungsliste vorliegt, kann auf Bewerbungs- gespräche verzichtet werden Einstellung kann sofort vollzogen werden! (Information an FV und SbV binnen 3 Tagen) Liegt keine abgestimmte Bewerbungsliste vor, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden Beteiligung von FV und ggf. SbV (auch immer dann, wenn Bewerbungsgespräche geführt werden)
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Einstellung länger als 2 Monate: Sofern eine mit FV und SbV abgestimmte Bewerbungsliste vorliegt, kann auf Bewerbungs- gespräche verzichtet werden Keine Beteiligung von FV und SbV! Beteiligung des PR ist erforderlich! (Information an FV und SbV binnen 3 Tagen) Liegt keine abgestimmte Bewerbungsliste vor, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden Beteiligung von FV und ggf. SbV Beteiligung des PR ist erforderlich!
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Einstellungen: Auswahl- und Beteiligungsverfahren
Verkürztes Verfahren Beteiligung PR: PR-Beteiligung ab 2 Monaten Dauer (pro Jahr!) 5-Tages-Frist (Arbeitstage) Bei evtl. Ablehnung Begründung des PR beachten Abhilfe ist möglich Einigungsverfahren
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Einstellungen: Arbeitsverträge
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Einstellungen: Arbeitsverträge
Abschluss der Arbeitsverträge: Sie tragen ein: Referenz-Nummer aus Budget-Verwaltung Name, Geburtsdatum und -ort der Vertretungslehrkraft Befristungsgrund (erkrankte Lehrkraft) Beginn des Arbeitsvertrages Beschäftigungsumfang Festlegung des (spätesten) Vertragsendes
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Einstellungen: Arbeitsverträge
Abschluss der Arbeitsverträge: Sie tragen nicht ein: Eingruppierung der Vertretungslehrkraft vorläufige Festlegung Vgr. VI b spätere Prüfung der Personalstelle Merkblatt zur Eingruppierung
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Einstellungen: Arbeitsverträge
Abschluss der Arbeitsverträge: Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis, erfolgt eine Aufstockung (kein zweiter Vertrag!) Beachtung des Tarifgebietes (Ost oder West)
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Einstellungen: Arbeitsverträge
Welche Unterlagen benötigen Sie von der Lehrkraft? Personalfragebogen und Zusatzbogen Erklärung zu Vorstrafen und anhängigen Verfahren Erklärung über ansteckende Krankheiten Erklärung, noch nie aus dem Schuldienst entlassen worden zu sein Keine Zeugnisse! Keine weiteren Unterlagen!
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Beendigung der Vertretung
Einstellungen: Beendigung der Vertretung
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Einstellungen: Beendigung der Vertretung
Der Arbeitsvertrag endet bei Rückkehr der erkrankten Lehrkraft oder mit Ablauf des Arbeitsvertrages Dies gilt auch für Stundenaufstockungen oder befristete Einsätze während einer Beurlaubung oder Elternzeit. Mitteilung an Vertretungskraft 14-Tages-Frist für weitere Beschäftigung
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Einstellungen: Beendigung der Vertretung
Verantwortung der Schulleitung: Vertretungsgründe prüfen! Keine Beschäftigung ohne Arbeitsvertrag!
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Projekte (Honorarmittel)
Außerunterrichtliche Projekte (Honorarmittel)
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Außerunterrichtliche Projekte
Pädagogische Projekte sind möglich (1/3 des Budgets) Kein Unterricht! Honorarsätze beachten, Honorarvertrag Werkvertrag Keine Beteiligung von FV oder PR erforderlich Reserve für Vertretung behalten
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Personalkostenbudgetierung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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