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Protest einreichen.

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Präsentation zum Thema: "Protest einreichen."—  Präsentation transkript:

1 Protest einreichen

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5 Eingereicht im Wettfahrtbüro: Nummer _____ Datum und Zeit_____________ Unterschrift____________
, xxx PROTESTFORMULAR- auch für Anträge auf Wiedergutmachung und Wiederaufnahme Ausfüllen und das Passende ankreuzen 1. Regatta Veranstalter Datum Wettfahrt Nr: 2.Art der Verhandlung (Passendes ankreuzen) Protest Boot gegen Boot  Antrag auf Wiedergutmachung durch Boot oder WL  Protest WL gegen Boot  Erwägen von Wiedergutmachung durch Schiedsgericht  Protest Schiedsgericht gegen Boot  Antrag auf Wiederaufnahme durch Boot oder WL  Erwägen von Wiederaufnahme durch Schiedsgericht  3. Boot, das protestiert oder Wiedergutmachung bzw. Wiederaufnahme beantrag Klasse: SegelNr: Name des Bootes: Vertreten durch: Adresse: Tel: 4. Boot(e), gegen das(die) protestiert oder für das Wiedergutmachung erwogen wird Klasse: SegelNr: Name des Bootes: Seminar MYC X X Modell G Gelb G München --- Modell B Blau

6 5.Vorfall Zeit und Ort des Vorfalls: Regeln, gegen die möglicherweise verstoßen wurde: Zeugen: 6. Benachrichtigung des Protestgegners Wie Informierten Sie den Protestgegner von Ihrer Absicht zu protestieren? Durch Zuruf  Wann? mit welchen Worten Durch Setzen einer roten Flagge  Wann? Durch Informieren in anderer Weise  Einzelheiten angeben 7. Beschreibung des Vorfalls (falls notwendig ist ein weiteres Blatt zu verwenden) Schaubild: 1 Quadrat = 1 Rumpflänge; Positionen der Boote, Wind und Stromrichtungen, Bahnmarken angeben. Leeboje 1. Runde R(Rot) X sofort Protest X sofort G B R Bei Erreichen der Zone hatte ich Innenposition zu B und R. B machte zu und gab mir keinen Bahnmarken-Raum.

7 Protest verhandeln

8 Diese Seite wird vom Schiedsgericht ausgefüllt Fall Nr
Diese Seite wird vom Schiedsgericht ausgefüllt Fall Nr Verhandelt mit Fall (Fällen) Nr Ausfüllen und Passendes ankreuzen Zurückziehen beantragt ; Unterschrift Zurückziehen gestattet  Ende der Protestfrist: Protest oder Antrag auf Wiedergutmachung bzw. Wiederaufnahmen rechtzeitig eingereicht:  Frist verlängert  Protestierende oder Antrag auf Wiedergutmachung bzw. Wiederaufnahme vertreten durch: Andere Partei oder Boot für das Wiedergutmachung erwogen wird vertreten durch: Namen der Zeugen: Übersetzer: Anmerkungen Kein Einwand hinsichtlich interessierter Parteien  Der schriftliche Protest oder Antrag lässt den Vorfall erkennen  'Protest' bei der ersten zumutbaren Gelegenheit gerufen  Kein Zuruf erforderlich, Protestgegner so bald wie möglich informiert  Rote Flagge bei der ersten zumutbaren Gelegenheit gesetzt  Protest bzw. Antrag gültig, Verhandlung wird fortgesetzt  Protest bzw. Antrag ungültig, Verhandlung beendet  1 12.30 X Gelb Blau Rot X X

9 Protesterfordernisse (61.1)
Ruf „Protest“ sofort (bei erster zumutbarer Gelegenheit!) Rote Flagge (außer kleiner 6m) Falls außer Rufweite – Information bei erster zumutbarer Gelegenheit Bei erkennbarem Schaden oder Verletzung Ruf und Flagge nicht notwendig

10 Protesterfordernisse (61.2)
Ein Protest muss ..folgende Angaben enthalten: (a) den Protestführer und den Protestgegner; (b) eine Beschreibung des Vorfalls einschließlich der Angaben, wo und wann er stattfand; (c) die Regel(n) gegen die nach Meinung des Protestführers verstoßen wurde, und (d) den Namen des Vertreters des Protestführers. Ist jedoch die Erfordernis (b) erfüllt, kann die Erfordernis (a) jederzeit vor der Verhandlung und können die Erfordernisse (c) und (d) vor oder während der Verhandlung erfüllt werden.

11 Protesterfordernisse (61.3)
Der Protest muss innerhalb der Protestfrist eingehen. Protestfrist in Segelanweisungen (fair!) Ist nichts festgelegt, beträgt die Protestfrist zwei Stunden nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes in der Wettfahrt. Das Schiedsgericht muss die Frist verlängern, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt.

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13 Auf welchem Bug segelten die Boote?
G Wind von Bb Wind von Stb B Wind von Bb Wind von Stb R Wind von Bb Wind von Stb

14 Überlappten die Boote beim Eintritt in die Zone?
G B B R G R G und B .. Innenboot von Klar voraus von... B und R .. Innenboot von Klar voraus von... G und R .. Innenboot von Klar voraus von...

15 Welche Regeln gelten und welche Pflichten beinhalten sie?
Regel Verpflichtung erfüllt? Für R ja/nein ja/nein Für B ja/nein Für G ja/nein 18.2(b) B, G Bahnm-Raum 18.2(b) G Bahnm-Raum R,G frei halten richt.Kurs - Halsen

16 Gab es Berührungen (Contact), gab es Schaden (Damage)?
Bahnm. G C C B R einfacher Schaden: D Verletzung: V Ernsthafter Schaden: sD Materieller Schaden: pD

17 Hat sich ein Boot entlastet?
R nicht nötig ja,ausreichend nein bzw nicht ausreichend B nicht nötig ja,ausreichend nein bzw nicht ausreichend G nicht nötig ja,ausreichend nein bzw nicht ausreichend

18 Antrag auf Wiedergutmachung?
Eigenes Verschulden (Mitverschulden) ja nein Zielplatz erheblich verschlechtert ja nein Fehler WL? (62.1(a)) ja nein Verletzung/materieller Schaden? (62.1(b)) ja nein Hilfeleistung? (62.1(c)) ja nein Grob unfaires Segeln? (62.1(d)) ja nein

19 Ermittelter Sachverhalt
Bei ca. 10 kn Wind segelten G mit Wind von Stb., B und R (Leeboot) mit Wind von Bb. auf zusammenlaufenden Kursen auf die Leebahnmarke zu. Alle 3 erreichten nahezu gleichzeitig in Überlappung die Zone und fuhren ohne Kursänderung auf die Bahnmarke zu. G halste um innerhalb B zu runden. An der Bahnmarke war zwischen R und B gut eine halbe Bootslänge Platz und zwischen B und der Bahnmarke weniger als eine Bootsbreite. Es kam zur Berührung ohne Schaden zwischen B und G und zwischen G und der Bahnmarke. Siehe beigefügte Skizze

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21 Beschluss und angewandte Regeln
B wird wegen Verstoß gegen die Regeln 10, 18.2(b) und 14 disqualifiziert. G wird vom Verstoß gegen Regel 31 nach Regel 64.1(c) entlastet. Der Verstoß gegen Regel 14 wird wegen 14(b) nicht bestraft.

22 1. Bei ca. 10 kn Wind segelten G mit Wind von Stb
1. Bei ca. 10 kn Wind segelten G mit Wind von Stb., B und R (Leeboot) mit Wind von Bb. auf zusammenlaufenden Kursen auf die Leebahnmarke zu. 2. Alle 3 erreichten nahezu gleichzeitig in Überlappung die Zone und fuhren ohne Kursänderung auf die Bahnmarke zu. 3. G halste um innerhalb B zu runden. 4. An der Bahnmarke war zwischen R und B gut eine halbe Bootslänge Platz und zwischen B und der Bahnmarke weniger als eine Bootsbreite. 5. Es kam zur Berührung ohne Schaden zwischen B und G und zwischen G und der Bahnmarke. Ermittelter Sachverhalt: Schaubild des Bootes vom Schiedsgericht bestätigt  Schaubild des Schiedsgerichts ist beigefügt  Beschluss und angewandte Regeln Entscheidung Protest ist abgewiesen  Boot(e) wird (werden) disqualifiziert ; wird (werden) wie folgt bestraft ; Wiedergutmachung wird nicht gewährt  ; wird wie folgt gewährt:  Antrag auf Wiederaufnahme einer Verhandlung abgewiesen ; gewährt  Obmann des Schiedsgerichts und Mitglieder Unterschrift des Obmanns: : Datum und Zeit: X B wird wegen Verstoß gegen die Regeln 10, 18.2(b) und 14 disqualifiziert. G wird vom Verstoß gegen Regel 31 nach Regel 64.1(c) entlastet. Der Verstoß gegen Regel 14 wird wegen 14(b) nicht bestraft. B X X R.S, A.K., U.F. U.F , 13.30

23 Anderes Szenario 1

24 Anderes Szenario 2

25 Anderes Szenario 3


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