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Treffen der ERASMUS-Programmbeauftragten am

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Präsentation zum Thema: "Treffen der ERASMUS-Programmbeauftragten am"—  Präsentation transkript:

1 Treffen der ERASMUS-Programmbeauftragten am 21.01.2015
Referentinnen: Antje Volland / Dr. Elisabeth Grunwald ERASMUS-Hochschulkoordinatorinnen Susan Brode Praktika im Ausland / ERASMUS-Incomings International Center Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

2 Treffen der ERASMUS-Programmbeauftragten am 21.01.2015
Schwerpunkt: Studierendenmobilität Agenda: allgemeine Informationen zur Teilnahme an ERASMUS Mobility-Online - die papierlose Studierendenverwaltung in ERASMUS das dreiteilige Learning Agreement (Lernvereinbarung) das Grant Agreement (individuelle Stipendienzusage) Sprachkurse für ERASMUS-Studierende Kursangebot für ERASMUS-Incomings Dozentenmobilität / Staff Training Fragen

3 Allgemeine Informationen zu ERASMUS+
Bewerbungsverfahren der Studierenden ERASMUS-Webseite: ERASMUS-Leitfaden 2015/16 für Studierende Programminformationen für Studierende, Lehrende und Personal

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5 Voraussetzungen für die Teilnahme?
Studierende müssen an CAU eingeschrieben sein die Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich Studierende aller Nationalitäten können am ERASMUS+ Programm teilnehmen ein abgeschlossenes Studienjahr bei Studienantritt im Ausland (ERASMUS-Praktika sind ab dem 1. Semester möglich) ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden Verpflichtung zum Mindesterwerb von 15 Credits je Semester (2015/16)

6 Was ist noch zu beachten?
keine Nutzung „fachfremder“ Plätze Studierende können aber über Ihr 2. Fach oder in Ausnahmefällen über „verwandte“ Fächer ins Ausland gehen, wie z. B. bei WiPo (VWL, BWL, Politik) oder Wirtschaftschemie (VWL, BWL, Chemie) Beachtung von Beginn und Ende des akademischen Jahres an der Gasthochschule (Schwierigkeit: z. B. Beginn des Spring Terms in skandinavischen Hochschulen)

7 Welche Länder können teilnehmen?
28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei (33 Teilnehmerländer) die Schweiz ist seit 2014/15 nicht mehr teilnahmeberechtigt, finanziert die Austauschstudierenden jedoch aus eigenen Mitteln:

8 Was bietet ERASMUS+? Studierende können 12 Monate Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (BA, MA, PhD) für unterschiedliche Vorhaben nutzen (Mehrfachförderung): z.B. 5 Monate Auslandsstudium und 7 Monate Praktikum in unterschiedlichen akademischen Jahren ein Studienaufenthalt oder Praktikum muss nicht innerhalb eines akademischen Jahres absolviert werden, sondern ist auch vom Sommer- zum Wintersemester planbar bei Studierenden, die bereits einen früheren Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms absolviert haben, wird die Aufenthaltsdauer auf die 12 Monate angerechnet, sofern der neue Aufenthalt im gleichen Bildungsabschnitt stattfindet

9 Was bietet ERASMUS+? Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und werden in der Regel bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc. von der Gastinstitution betreut Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (Anerkennungssatzung der CAU/ERASMUS-Webseite) Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule Kombinierbarkeit von Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts, sofern das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule stattfindet, an der der Studienaufenthalt absolviert wird und Praktikum und Studium zeitlich unmittelbar aufeinander folgen (Wertung als ein ERASMUS+ Studienaufenthalt); Beispiel: Kombination von einem 5 monatigen Studienaufenthalt mit einem einmonatigen Praktikum an der Universität

10 Was bietet ERASMUS+? Monatlicher Mobilitätszuschuss für den Auslandsaufenthalt gestaffelt nach Ländergruppen: Gruppe 1 (300,- €): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden Gruppe 2 (250,- €): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Zypern, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Gruppe 3 (200,- €): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn Erasmus+ Praktikanten_innen (SMP) erhalten monatlich mindestens 100,- Euro zusätzlich je Ländergruppe

11 Was bietet ERASMUS+? für behinderte Studierende sowie Studierende mit Kind stehen Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung (Infos erhalten Sie direkt im ERASMUS-Büro) bei Erhalt von BAföG ist der BAföG-Zuschuss bis 300,- € anrechnungsfrei; nähere Informationen sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zu erhalten:

12 Rechte und Pflichten in ERASMUS+
Rechte uns Pflichten als ERASMUS-Studierende sind in der ERASMUS-Studierenden-Charta hinterlegt (Internet) Anerkennungssatzung der CAU (Internet, per ) Mahnwesen: bei Abgabe von Dokumenten – zwei Erinnerungen, dann zwei Mahnungen innerhalb von 6 Wochen (ggf. Rückforderung der ERASMUS-Rate) Nichterwerb von 15 Credits: unverzüglich Benachrichtigung des IC, individuelle Klärung Beschwerdemanagement: Kontaktaufnahme mit dem ERASMUS-Team, ggf. ERASMUS-Programmbeauftragte im Fachbereich (vertrauliche Handhabung)

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15 Wie funktioniert ERASMUS+ an der CAU?
Die Auswahl der ERASMUS-Outgoings erfolgt in den Instituten durch die Programmbeauftragten auf der Basis der bestehenden Verträge (siehe Übersichtstabellen auf der ERASMUS-Webseite). Übersichtstabelle der ERASMUS-Partnerhochschulen der CAU Übersichtstabelle der ERASMUS-Programmbeauftragten

16 Wie funktioniert ERASMUS+ an der CAU?
Die Auswahl der ERASMUS-Outgoings erfolgt in den Instituten durch die Programmbeauftragten auf der Basis der bestehenden Verträge (siehe Übersichtstabellen auf der ERASMUS-Webseite). interne Bewerbungstermine und Voraussetzungen können in den Fachbereichen individuell festgelegt werden die Programmbeauftragten dokumentieren die Auswahl in einer Auswahlliste und beraten zur Kurswahl und Anerkennung – anhand der Auswahllisten werden die ausgewählten ERASMUS-Studierenden nach der Online-Anmeldung verifiziert grundsätzlich wird in allen Fachbereichen nach folgenden Kriterien ausgewählt: fachliche und sprachliche Kompetenz, persönliche Eignung und ggf. Zeitpunkt der Bewerbung

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18 Online-Bewerbung im ERASMUS+ Portal der CAU
nach Auswahl durch den/die Programmbeauftragten im Fachbereich müssen sich alle Studierenden online beim ERASMUS-Büro anmelden. die Online-Anmeldung 2015/16 ist erst ab dem offen! Bewerbungsschluss der Online-Anmeldung: für das akademische Jahr 2015/16 (alle Plätze) Vergabe der noch freien Plätze (das Online-Portal bleibt über die Bewerbungstermine hinweg geöffnet) die genaue Bezeichnung der Gastuniversität sowie Codes, die beim Ausfüllen der Bewerbung benötigt werden, können der Tabelle der ERASMUS-Partnerhochschulen entnommen werden

19 Online-Bewerbung im ERASMUS+ Portal der CAU
NEU: der komplette Bewerbungsprozess und das Dokumentmanagement erfolgt papierlos! alle Studierenden kreieren ihren persönlichen Account im Portal, der für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts gültig ist bzw. behalten werden muss alle einzureichende Dokumente werden über das Portal von den Studierenden selbst „hochgeladen“ der Bearbeitungsstatus ist von beiden Seiten individuell einsehbar, fehlende Dokumente werden angezeigt zusätzliche Informationen der Studierenden über den Bewerbungsstatus durch „no-reply“ s

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25 Online-Bewerbung im ERASMUS+ Portal der CAU
Workflow: Auswahl der Gasthochschule Kontaktieren des/der Programmbeauftragten Auswahl der ERASMUS-Studierenden im Fachbereich Online Bewerbung / Registrierung im Portal ab 1.2. Nominierung an der Gasthochschule (durch ERASMUS-Büro IC) ERASMUS-Bescheinigung – Download aus Portal Learning Agreement (siehe Info-Veranstaltungen im März)

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31 Online-Bewerbung im ERASMUS+ Portal der CAU
Workflow: Auswahl der Gasthochschule Kontaktieren des/der Programmbeauftragten Auswahl der ERASMUS-Studierenden im Fachbereich Online Bewerbung / Registrierung im Portal Nominierung an der Gasthochschule (durch ERASMUS-Büro IC) ERASMUS-Bescheinigung – Download aus Portal Learning Agreement (siehe Info-Veranstaltungen im März) Persönliche Bewerbung an der Gasthochschule durch Studierende Online-Sprachtest (bislang EN, ES, FR, IT, NL – OLS-Portal der EU) Angebot eines online-Sprachkurses (fakultativ – OLS-Portal der EU) Stipendienzusage (Grant Agreement)

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33 Online-Sprachtests und Sprachkurs der EU
Online-Sprachtests für die sechs „großen“ Sprachen: DE, EN, ES, FR, IT, NL von allen Studierenden/Graduierten sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler die Durchführung des Sprachtests dient den in ERASMUS+ zu fördernden Teilnehmern_innen als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes 

34 Online-Sprachtests und Sprachkurs der EU
Dokumentation der erzielten Fortschritte beim Spracherwerb systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+: nach dem ersten Bewertungstest haben die ausgewählten Teilnehmer_innen die Möglichkeit, kostenlose Online-Sprachkurse zu absolvieren Zuteilung einer Sprachkurslizenz durch das International Office Die Teilnehmer_innen haben die Möglichkeit, in der Hauptsprache zu arbeiten, die sie für ihre Studien- und Praktikumsaktivitäten während ihres Erasmus+ Aufenthalts benötigen

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36 Was noch? Mobility Tool: Datensammlung auf EU-Server
Erfahrungsberichte: 1. Fragebogen automatisch über EU-Server zugesandt; 2. Vorlage zum ausgeschriebenen Bericht über neue Software generiert Confirmation of Attendance: automatisch über neue Software generiert Rücktritte: Verbindlichkeitserklärung Medizin („Best Practice“)

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39 Erhöhung der ERASMUS-Incomings
Kontaktpflege zu Partnerhochschulen Ausbau der Betreuung und Information Zusammenstellung eines Kursangebotes für ausländische Austauschstudenten (vornehmlich Englisch aber auch Deutsch und andere Sprachen) gemeinsames Ziel, weswegen eine Zusammenarbeit zwischen dem IC und den Instituten wichtig ist!

40 ERASMUS-Mobilität zu Unterrichtszwecken und zur Fort- und Weiterbildung
„Dozentenmobilität“ ist weiterhin als Lehrauftrag (Lehrdeputat 8 Unterrichtsstunden) oder Kontaktreise möglich „Staff-Training“ für Universitätspersonal finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) ab 2014 gelten für Deutschland einheitliche Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag ( Aufenthaltstag = 70 % der genannten Tagessätze) zuzüglich Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem ermittelt werden.

41 ERASMUS-Mobilität zu Unterrichtszwecken und zur Fort- und Weiterbildung
Tagessätze: Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien Fahrtkosten/Entfernungspauschalen: 100 km – 499 km mit 180 EUR 500 km – km mit 275 EUR 2.000 km – km mit 360 EUR 3.000 km – km mit 530 EUR 4.000 km – km mit 820 EUR 8.000 km und mehr mit EUR

42 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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