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Herzlich Willkommen Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007

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Präsentation zum Thema: "Herzlich Willkommen Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007"—  Präsentation transkript:

1 Herzlich Willkommen Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007 VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft 17. April 2017

2 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Wozu braucht man eine Rechtsschutz-Versicherung? Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen aber auch im Berufs- und Privatbereich nehmen ständig zu. Auch das Anspruchsbe-wustsein der Geschädigten ist gestiegen. Das Ergebnis ist ein wesentlicher Anstieg der Streitfälle. Deshalb ist es beruhigend im Streitfall eine Rechtsschutz -Versicherung auf seiner Seite zu haben. Sie übernimmt im Rahmen des Versicherungsvertrages bis zur vereinbarten Versicherungssumme alle Kosten, die zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind. Darunter versteht man die Kosten die entstehen, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen, gegnerische Forderungen abzuwehren oder zur Verteidigung in Strafverfahren. VAV Unfall, Rechtsschutz

3 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Das sind insbesondere: Rechtsanwaltskosten Sachverständigengebühren Gerichtsgebühren Dolmetschgebühren Zeugengebühren Kosten der Gegenseite, soweit der VN zu deren Zahlung verpflichtet wird Reisekosten bei Prozessen im Ausland Bevorschussung von Strafkautionen bei Strafverfahren im Ausland VAV Unfall, Rechtsschutz

4 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Nachfolgende Produktvarianten werden in der Rechtsschutz - Versicherung angeboten: Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherungen, immer mit KFZ - Vertrags-Rechtsschutz und Lenker- Rechtsschutz für eine Person (VN oder namentl. Angabe) Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer mit/ohne Verkehrs – Rechtsschutz (ARS / ARSV) Allgemeiner Rechtsschutz (ARS / ARSV) für Pensionisten und Singles mit/ohne Verkehrs-Rechtsschutz Verkehrs-Schadenersatz - und Straf-Rechtsschutz (VSSR) VAV Unfall, Rechtsschutz

5 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Rechtsschutz für Selbstständige ohne Beschäftigte (SRS) Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für Privatpersonen (GMRS) Schadenersatz - und Straf – Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich (SSR) TOP- Manager – Rechtsschutzversicherungen (Straf-, Vertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz) VAV Unfall, Rechtsschutz

6 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Unerwünschte Risiken sind: Firmenrechtsschutz-Versicherungen, insbesondere mit Vertragsstreitigkeiten (Einklagen v. Rechnungen) (Ausnahme: Im Rahmen von Gewerbebündel - Versicherungen) Landwirtschafts-Rechtsschutz Fahrschulen-Rechtsschutz Ärzte - Rechtsschutz VAV Unfall, Rechtsschutz

7 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Für alle Rechtsschutzprodukte der VAV gelten folgende allgemeine Vertragsgrundlagen: Die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der VAV (ARB 2005) 1 jährige Vertragsdauer mit automatischer Verlängerung (3 Jahre bei “Bündelprodukten” möglich) Versicherungssumme: € ,-- je Schadenereignis Alle RS - Standardprodukte sind ohne Selbstbehalt Es besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl Die Polizzen – Mindestprämie beträgt: € 50,-- brutto p.a. VAV Unfall, Rechtsschutz

8 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Kein Prämienzuschlag bei unterjähriger Prämienzahlung (nur Zahlscheingebühr) Automatische Wertanpassung, d.h. Versicherungssumme und Prämie werden dann zur Hauptfälligkeit nach dem Verbraucher-Preisindex angepasst, wenn dieser erstmals 5% übersteigt. Örtlicher Geltungsbereich: Europa im geographischen Sinn einschließlich Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie Kanarische Inseln, Madeira und Azoren für den Fahrzeug-, Lenker-, Schadenersatz-, und Straf-Rechtsschutz. Österreichdeckung für alle anderen Rechtsschutzbausteine. VAV Unfall, Rechtsschutz

9 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Die einzelnen VAV Produkte und deren Deckungsumfang Fahrzeug - Rechtsschutz inkl. KFZ - Vertrags - RS und Lenker Rechtsschutz (Normaltarif) Versichert ist das in der Polizze bezeichnete Fahrzeug für die private oder berufliche Nutzung. Der KFZ-Vertrags - RS umfasst Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen die das versicherte Fahrzeug betreffen, einschließlich Ersatzteile und Zubehör. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hier auch auf den Ehepartner bzw. Lebensgefährten und auf die im Haushalt lebenden Kinder bis zum 23. Lebensjahr, auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten, zugelassenen Fahrzeugen sowie auf berechtigte Lenker und Insassen. VAV Unfall, Rechtsschutz

10 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Der Lenker – Rechtsschutz gilt jedoch nur für den Versicherungsnehmer oder eine namentlich genannte Person. Der Lenker-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz beim lenken von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, weder auf sie zugelassen sind noch von ihr gehalten oder geleast werden (z.B. Bus- und Taxilenker, Chauffeure, Boten etc.) Versichert ist die Geltendmachung der persönlichen Ansprüche der/s Lenkerin/s wie Schmerzensgeld oder Verdienstentgang, jedoch nicht die Schäden am Fahrzeug selbst. VAV Unfall, Rechtsschutz

11 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Im Straf – Rechtschutz bezieht sich der Versicherungsschutz generell auch auf staatsanwaltschaftliche Diversionsmaßnahmen gemäß der §§ 90a ff StPO (Kostenübernahme bis EUR 1.000,--) In Verwaltung - Strafverfahren nach Verkehrsunfällen sowie bei Delikten, die eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister oder den Entzug der Lenkerberechtigung bewirken, besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Höhe der Geldstrafe. (z.Zt. 13 Punkteführerscheindelikte) VAV Unfall, Rechtsschutz

12 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Einige Beispiele zum Fahrzeug-Rechtsschutz Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem Ihr Auto stark beschädigt wird und die Insassen verletzt werden.  Wir fordern von der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld und Verdienstentgang etc. Kommt außergerichtlich keine Einigung zustande, beauftragen wir einen Rechtsanwalt die Klage einzubringen und tragen die Kosten Aufgrund eines Verkehrsunfalls wird ein Fußgänger verletzt und gegen Sie als Fahrer wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.  Wir übernehmen die Rechtsanwaltskosten Ihrer Verteidigung. VAV Unfall, Rechtsschutz

13 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Ihnen wird zu Unrecht der Führerschein entzogen  Wir übernehmen die Kosten des Verfahrens Sie werden angezeigt, weil Sie angeblich den Vorrang eines Fußgängers auf dem Schutzweg missachtet haben. Es droht eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister (Punkteführerscheindelikt)  Wir übernehmen die Kosten der anwaltlichen Vertretung VAV Unfall, Rechtsschutz

14 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Fahrzeug - Rechtsschutz inkl. KFZ - Vertrags RS und Lenker Rechtsschutz in Verbindung mit einer KFZ – Sparte (Aktions-RS) Versichert ist nur das bezeichnete Fahrzeug, (PKW/Kombi) bei der bestimmungsgemäßen Verwendung, ausschließlich für die private Nutzung. Versicherungsschutz haben neben dem Versicherungsnehmer auch der berechtigte Lenker und die jeweiligen Insassen. Der Versicherungsnehmer hat darüber hinaus auch Versicher-ungsschutz bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten, zugelassenen Fahrzeugen. VAV Unfall, Rechtsschutz

15 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Der Lenker – Rechtsschutz gilt nur für den Versicherungs-nehmer oder eine andere namentlich genannte Person Der Versicherungsschutz beginnt mit der vorläufigen Deckung oder dem Vertragsbeginn, ohne Wartefrist Die besonders günstige Prämie beträgt: € 44,-- brutto p.a. VAV Unfall, Rechtsschutz

16 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer mit Verkehrs Rechtsschutz (ARSV) Die Grunddeckung besteht aus dem: Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeug - Vertrags – RS für alle auf die versicherten Personen zugelassenen Kraftfahrzeuge zur privaten Nutzung. (analog Fahrzeug-RS) Lenker – Rechtsschutz für alle versicherten Personen Schadenersatz - und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich. (Für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden wegen Fahrlässigkeitsdelikten). Bei einem Schiunfall wird der Unfallgegner verletzt und gegen den VN ein Strafverfahren eingeleitet.  Wir übernehmen die Kosten der Verteidigung VAV Unfall, Rechtsschutz

17 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz Für die Durchsetzung und Abwehr rechtlicher Interessen aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen gilt die Deckung auch für Disziplinarverfahren Sie werden unbegründet fristlos entlassen Wir übernehmen die Kosten des Arbeitsgerichts - Prozesses Aufgrund einer Dienstverfehlung wird vom Arbeitgeber ein Disziplinarverfahren eingeleitet  Wir übernehmen die Kosten des Verfahrens VAV Unfall, Rechtsschutz

18 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Sozialversicherungs-Rechtsschutz Für Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern und Verwaltungsbehörden. Zwischen Ihnen und Ihrem Sozialversicherungsträger bestehen unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Anrechnungszeiten für die Pension  Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. Beratungs-Rechtsschutz Für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar Ihrer Wahl aus Gebieten des österreichischen Rechtes, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht, je Rechtsberatung bis zu einem Betrag von € 75,--,-- (inkl. Ust). VAV Unfall, Rechtsschutz

19 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz- neu inkl. Versicherungs- Vertragsstreitigkeiten (ausgenommen gegen die VAV) Für die Durchsetzung und Abwehr rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und Werkverträgen über unbewegliche Sachen. (Aber nicht bei der Errichtung eines Hauses oder bei Umbauten die von der Baubehörde genehmigt werden müssen). Sie kaufen neue Möbel, bei deren verspäteter Lieferung Sie feststellen müssen, dass diese nicht mit Ihrer Bestellung übereinstimmen,  Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. VAV Unfall, Rechtsschutz

20 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine Wohnung sowie für einen Zweitwohnsitz. Für die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverträgen, sowie aus dinglichen Rechten vor österreichischen Gerichten. Im Außerstreitverfahren nach dem Mietrechtsgesetz vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden. Ihr Vermieter kündigt Ihren Mietvertrag auf,  wir übernehmen die Kosten des Kündigungsverfahrens. VAV Unfall, Rechtsschutz

21 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (gemäß Ergänzenden Bedingungen) Für die Verteidigung in Strafverfahren vor der Anklage gemäß der Strafprozessordnung (StPO) bis zu 2% der Versicherungssumme. Bei Ermittlungen wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Kein Versicherungsschutz besteht für vorsätzlich begangene Handlungen oder Unerlassungen. Daten-Rechtsschutz (gemäß Ergänzenden Bedingungen) Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung des Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 bis 28 DSG gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes VAV Unfall, Rechtsschutz

22 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Zusätzlich besteht die Möglichkeit gegen Prämienzuschlag den Versicherungsschutz auf nachstehende Bereiche zu erweitern: Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht (Art. 25 ) Für die Durchsetzung und Abwehr rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Erbrecht, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes sowie des Vormundschafts- und Sachwalterrechtes. Ihr/e Ehepartner/in erbt, doch ihr/sein Bruder klagt auf die Auszahlung seines Pflichtteils,  Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. Wer ist mitversichert? Der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner bzw Lebensgefährte (in) und die im selben Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr (auch Enkel, Adoptiv- und Stiefkinder). VAV Unfall, Rechtsschutz

23 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Ohne Wartefrist ab Deckungs-bzw. Versicherungsbeginn: Im Fahrzeug-, Fahrzeugvertrags-, Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich sowie im Lenker-Rechtsschutz Nach 3 Monaten ab Versicherungsbeginn: Im Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Beratungs- und Allgemeinen Vertrags - Rechtsschutz und im Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete Nach 6 Monaten ab Versicherungsbeginn: Im Rechtsschutz aus Familienrecht ( 9 Monate bei Vaterschaftssachen) Nach 12 Monaten ab Versicherungsbeginn: Im Rechtsschutz aus Erbrecht VAV Unfall, Rechtsschutz

24 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer ohne Verkehrs-Rechtsschutz (ARS) Der Versicherungsschutz umfasst in der Grunddeckung: Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich Arbeitsgerichts-Rechtsschutz Sozialversicherungs-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz bis € 75,-- je Beratung Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungs-Vertragsstreitigkeiten Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine Wohnung sowie für einen Zweitwohnsitz. VAV Unfall, Rechtsschutz

25 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Deckungsumfang ist hier analog dem zuvor angeführten ARSV, nur ohne Verkehrsbereich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf nachstehende Bereiche zu erweitern: Lenker – Rechtsschutz für alle versicherten Personen Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht (wie bei ARSV) Auch der versicherte Personenkreis und die Wartefristen sind hier analog dem ARSV. VAV Unfall, Rechtsschutz

26 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Verkehrs-Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz (VSSR) Der Versicherungsschutz ist hier nicht erweiterbar und umfasst den: Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeug-Vertrags - RS für alle auf die versicherten Personen zugelassenen Kraftfahrzeuge zur privaten Nutzung Lenker-Rechtsschutz für alle versicherten Personen Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich Deckungsumfang wie unter ARSV beschrieben. VAV Unfall, Rechtsschutz

27 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Wer ist mit Ihnen mitversichert? Der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner bzw. Lebensgefährte (in) und die im selben Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr (auch Enkel-, Adoptiv- und Stiefkinder) Wann beginnt der Versicherungsschutz? Bei diesem Deckungsumfang gibt es keine Wartefristen, daher mit Beginn der vorläufigen Deckung oder dem Vertragsbeginn. VAV Unfall, Rechtsschutz

28 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Allgemeiner Rechtsschutz für Selbstständige (SRS) Hier umfasst der Versicherungsschutz in der Grunddeckung den: Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich. Arbeitsgerichts-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz bis zu € 75,-- je Beratung Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz, inkl. Versicherungs- Vertragsstreitigkeiten, aber nur für den Privatbereich Zusätzlich besteht auch hier die Möglichkeit den Versicherungsschutz auf nachstehende Bereiche zu erweitern: VAV Unfall, Rechtsschutz

29 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Lenker – Rechtsschutz Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete Hinweis: Diese Kombination kann nur für Selbstständige ohne Beschäftigte abgeschlossen werden Mitversicherte Personen und Wartefristen wie beim ARSV. VAV Unfall, Rechtsschutz

30 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (GMRS) Ihr Versicherungsschutz für: Eigentum Pacht (ausgenommen Pachtverträge für Betriebe und Unternehmen) Miete Deckungsumfang: Für die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus dinglichen Rechten (z.B. Wegerechte) vor österreichischen Gerichten. VAV Unfall, Rechtsschutz

31 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Weiters die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten Objektes entstehen, sowie die Geltendmachung von nachbarrechtlichen Ansprüchen aufgrund allmählicher Einwirkungen, die von unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen. (z.B. versickern von Öl oder sonstigen Schadstoffen) Im Außerstreitverfahren nach dem Mietrechtsgesetz gilt die Deckung auch vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden Wer ist versichert? Der Versicherungsnehmer in jeweils seiner versicherten Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Vermieter, Pächter oder Verpächter VAV Unfall, Rechtsschutz

32 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Grundsätzlich nach 3 Monaten Hinweis: Steht das versicherte Objekt im Eigentum mehrerer Personen gelten alle Miteigentümer als mitversichert. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zwischen Miteigentümern oder zwischen sonstigen dinglich Nutzungsberechtigten (z.B. Wohnrecht) des in der Polizze bezeichneten Objektes fallen nicht unter Versicherungsschutz. VAV Unfall, Rechtsschutz

33 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
So profitieren Sie als Mieter: Ihr Vermieter kündigt Ihren Mietvertrag auf, wir übernehmen die Kosten des Kündigungsverfahrens, auch außergerichtlich vor der Schlichtungsstelle. In Ihrer Betriebskostenabrechnung sind ungerechtfertigte Posten beinhaltet, wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. Ihr Vermieter weigert sich notwendige Sanierungsarbeiten im Haus durchzuführen, wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites, zur Durchsetzung der Arbeiten. VAV Unfall, Rechtsschutz

34 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
So profitieren Sie als Vermieter: Da Ihr Mieter trotz mehrmaliger Beschwerden gegen die Hausordnung verstößt, kündigen Sie den Mietvertrag auf, Wir übernehmen die Kosten des Kündigungsverfahrens. Ihr Mieter beschädigt die Eingangstüre und weigert sich diese zu ersetzen, Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites zur Schadenersatzforderung Nach Beendigung des Mietverhältnisses entstehen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter Differenzen über die Rückzahlung der erlegten Kaution,  Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. VAV Unfall, Rechtsschutz

35 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
So profitieren Sie als Eigenheimbesitzer: Ihre Grundstücksausfahrt ist von einem fremden Kraftfahrzeug verstellt, Wir übernehmen die Kosten des Besitzstörungsverfahrens. Ihr Grundstücksnachbar beschädigt aufgrund von Umbauarbeiten einen Teil Ihres Gebäudes, Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites zur Schadenersatzforderung Ihr Grundstücksnachbar beschädigt aufgrund von Umbauarbeiten einen Teil Ihres Gebäudes, Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites zur Schadenersatzforderung VAV Unfall, Rechtsschutz

36 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
So profitieren Sie als Wohnungseigentümer: Infolge eines Rohrgebrechens in der darüber liegenden Wohnung, sind Teile Ihrer Wohnung überschwemmt,  Wir fordern für Sie Schadenersatz. Ihre Hausverwaltung legt die Betriebskostenabrechnung vor, in der ungerechtfertigte Posten beinhaltet sind,  Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. Ihr Wohnungsnachbar stört Sie durch permanente Lärmbelästigung,  Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. VAV Unfall, Rechtsschutz

37 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Varianten zum ARS und ARSV mit Prämiennachlass sind: Single-Rechtsschutz Der Deckungsumfang entspricht der gewählten Variante im ARSV oder ARS, (also mit oder ohne Verkehrsbereich) bezieht sich hier aber nur auf den Versicherungsnehmer. Pensionisten-Rechtsschutz Der Deckungsumfang entspricht der gewählten Variante im ARSV oder ARS, (also mit oder ohne Verkehrsbereich) enthält hier jedoch keine Deckung für den Arbeitsgerichts-Rechtsschutz. VAV Unfall, Rechtsschutz

38 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Prämienberechnung Die Prämienberechnung erfolgt nach dem VAV - Tarif für die Rechtsschutz-Versicherungen (Stand 2006) Der KFZ - Rechtsschutz in Verbindung mit einer KFZ –Sparte kostet wie bisher € 44,-- brutto jährlich.(hierauf werden keinerlei Rabatte gewährt) Die im Tarif angeführten Prämien sind Jahresbruttoprämien bei einjähriger Laufzeit des Vertrages. Die Tariffierung der Manager – Rechtsschutzprodukte erfolgt ausschließlich aufgrund separater Anfrage. VAV Unfall, Rechtsschutz

39 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Rabatte Auf die Tarifprämien kann für Angehörige des öffentlichen Dienstes (analog KFZ) 10% Rabatt gewährt werden. Für sonstige Personen kann in Ausnahmefällen ebenfalls ein "Sonderrabatt" oder "Konkurrenzrabatt" bis zu 10% gewährt werden. Höhere Rabattierungen sind nur nach Rücksprache mit dem Spartenleiter Rechtsschutz im Einzelfall möglich. VAV Unfall, Rechtsschutz

40 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Was tun im Schadenfall? Die Schadenanzeige ist möglichst vollständig auszufüllen und mit allen bezughabenden Unterlagen an die Rechtsschutz-Schadenabteilung zu senden. Grundsätzlich besteht freie Anwaltswahl, daher bitte den gewünschten Anwalt angeben. (genaue Anschrift, Telefonnr.) Durch die Schadenabteilung erfolgt dann die Deckungsprüfung in prämien- und vertragsmäßiger Hinsicht. Nach erfolgter Deckungsprüfung werden die Ansprüche des VN entweder direkt durch die Schadenabteilung geltend gemacht, (z.B. Schmerzensgeldforderung bei gegnerischer Vers.) oder es erfolgt, wenn erforderlich, die Beauftragung eines Anwaltes. VAV Unfall, Rechtsschutz

41 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Eine Deckungsbestätigung sowie eine Kopie der Veranlassung erhält der/die Versicherungsnehmer/in. Sämtliche Kosten des Rechtsstreites (SV-Gebühren, eigener und gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren, Stempelmarken, Dolmetsch etc. ) trägt der Versicherer zur Gänze oder im Verhältnis des Obsiegens/Unterliegens gemäß Gerichtsurteil. Ein Selbstbehalt ist vom VN nicht zu zahlen. VAV Unfall, Rechtsschutz

42 Rechtsschutz – Produkte der VAV 2007
Achtung wichtig! Die Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgt immer und ausschließlich durch die RS-Schadenabteilung. Auch im Beratungs-Rechtsschutz ist unbedingt vor einer Inanspruchnahme eines Anwaltes die Schadenabteilung zu informieren, damit sie den gewünschten Anwalt beauftragen kann. (Beratungshonorar max. EUR: 75,-- inkl. Ust.) Auf Wunsch kann auch ein Anwalt des jeweiligen Fachgebietes bekannt gegeben werden. Erfolgt eine direkte Inanspruchnahme eines Anwaltes durch den VN, liegt eine Obliegenheitsverletzung nach Art. 8 ARB 2005 vor, die den Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung befreit. (§ 6 Vers VG) VAV Unfall, Rechtsschutz

43 Haben Sie noch Fragen? Jürgen Werner
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft Münzgasse 6 + Beatrixgasse 1  1030 Wien Tel.: 01 /  Fax: 01 / VAV Unfall, Rechtsschutz


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