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ALTER – KONZENTRATION DES LEBENS Neue Formen der Begleitung von alten Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung Heilpäd. Fakultät der Universität Budapest.

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1 ALTER – KONZENTRATION DES LEBENS Neue Formen der Begleitung von alten Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung Heilpäd. Fakultät der Universität Budapest 5. Mai 2014 Maria Bruckmüller, Lebenshilfe Österreich Wien

2 DIE LEBENSGESTALT jeder Mensch ist Persönlichkeit
BEHAUSUNG ALTER Jeder Rituale - Sterben – Tod Im Alter Lebensabschnitt Veränderungen – Pflege ist Behausung hat bestimmte Privatheit – Erholung besonders Schwerpunkte Sicherheit – Eigentum wichtig Selbstbestimmung – Biographie BEZIEHUNG ERWACHSENHEIT Öffentlichkeit – Kultur Freizeit – Bildung - Gruppen Kontakte - Spiritualität Partnerschaft – Familie Wohnraum – Eigentum Arbeitsplatz – Entgelt BEWEGUNG KINDHEIT/ JUGEND Berufsbildung Freundeskreis Schule Kindergarten – Förderung Familie Geschlechtlichkeit

3 GRUNDLAGEN DER UNTERSTÜTZUNG
INKLUSION ist die Leitlinie der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen. EU KONVENTION zeigt die Menschenrechte für alle auf. STAATLICHE RECHTSLAGE regelt die gesetzlichen Bestimmungen der Unterstützung. Jeder Bürger kann seine Rechte in Anspruch nehmen. Angehörige und Sachwalter können dabei helfen. SELBSTVERTRETER sprechen für schwer behinderte Menschen, die sich nicht selbst äußern können. BEHINDERTENEINRICHTUNGEN haben eine lange Tradition; sie haben Erfahrungen und müssen diese gegenwärtig machen. BERUFSZUSAMMENARBEIT mit gesetzlicher Regelung, damit alle beteiligten Berufsgruppen gemeinsam arbeiten können. AUSBILDUNGSSTÄTTEN für alle Berufsgruppen, die für behinderte Menschen tätig sind, müssen zukunftsorientierte Kenntnisse anbieten und für die Praxis vermitteln.

4 GRUNDBEDÜRFNISSE Alle Menschen haben die gleichen Bedürfnisse, aber unterschiedlichen, spezifischen, individuellen Bedarf. Sicherheit, Selbstbestimmung, Eigentum, Geld, Privatheit, Biographie. BEHAUSUNG BEWEGUNG BEZIEHUNG physische und psychische Lebensvorgänge, Geschlechtlichkeit, Partnerschaften Lernen, Beschäftigung, Arbeit, Kreativität Kontakte zu Gesellschaft, Natur, Kultur, Religion Wenn ein Bedürfnis nicht ausreichend befriedigt werden kann, entstehen Verschiebungen und Kompensationen aus anderen Bedürfnissen – der Zustand wird als unangenehm empfunden (z.B. Krankheiten). Es kann auch zu Ausfällen von Vorgängen kommen (z.B. Schwächezustände, Vergessen, unangemessenes Verhalten).

5 GRUNDBEDÜRFNISSE Alle Menschen haben die gleichen Bedürfnisse, aber spezifischen, individuellen Bedarf TRIALOG der Lebensvorgänge zur Erhaltung des Lebens: BEWEGUNG – physische und psychische Lebensvorgänge, Lernen, Beschäftigung, Arbeit, Kreativität. BEZIEHUNG – Geschlechtlichkeit, Partnerschaften, Kontakte zu Gesellschaft, Natur, Kultur, Religion. BEHAUSUNG – Sicherheit, Selbstbestimmung, Eigentum, Geld, Privatheit, Biographie. Diese Grundbedürfnisse weisen in jedem Lebensabschnitten Schwerpunkte auf. Das Grundbedürfnis BEHAUSUNG gewinnt im Alter an Bedeutung.

6 GRUNDBEDÜRFNISSE Bedeutung der Schwerpunkte im Alter
BEHAUSUNG KULTUR BEWEGUNG BEZIEHUNG NATUR GEMEINSCHAFT NATUR: physische und psychische Lebensvorgänge, Lernen, Beschäftigung, Kreativität. GEMEINSCHAFT: soziale Position, ausgewählte Kontakte, aktive Teilnahme, Mitgestaltung, Spiritualität, Rituale, Religion. KULTUR: Sicherheit, Lebensraumgestaltung, Selbstbestimmung, Eigentum, Geld, Lebenssinn, Privatheit, Biographie.

7 GRUNDBEDÜRFNISSE Veränderungen im Alter
Die Grundbedürfnisse bleiben – die Inhalte und Schwerpunkte verändern sich. Die Inhalte konzentrieren sich auf die Lebensweise der Person. Das Lebenstempo wird langsamer. Das Lebensfeld wird kleiner und umgibt den Lebensraum. Die Lebensgemeinschaften umfassen wenige, gut bekannte Personen. Die Unterstützungspersonen bekommen mehr Arbeit. Die persönliche Assistenz übernimmt viele Aufgaben. Die Pflege wird eingeplant. Die Selbstbestimmung wird beeinflusst durch Sachwalter.

8 ALTER - GRUNDBEDÜRFNIS BEWEGUNG – NATUR – Gleichnis des Lebensraumes
Physische Lebensvorgänge: Gesundheitsförderung, Krankheit. Therapien, Palliativmedizin, Hospizbegleitung. Psychische Lebensvorgänge: Auseinandersetzung mit den Alterserscheinungen als neue Lebensform. Lernen: Erwachsenenbildung als Unterstützung der Freizeit. Beschäftigung: Sinnvolle Tätigkeiten, strukturierter Tagesablauf. Kreativität: Ausübung und Weiterführung bisher geübter und geliebter Kunstformen zur Unterstützung kulturellen Verständnisses. Geänderte Zeiteinteilung und Zugang zur Natur mit neuem Lebensverständnis.

9 ALTER – GRUNDBEDÜRFNIS BEZIEHUNG -GEMEINSCHAFT – Gleichnis der Lebensindividualität
Soziale Position: Familien- und Freundeskreis, Partner, ausgewählte Beziehungen; Sicherheit: inklusive, überschaubare Wohn- und Begleitungsverhältnisse, gesetzliche Regelungen; Aktive Teilnahme: Möglichkeit der Teilnahme an gewählten Veranstaltungen und öffentlichen Ereignissen; Mitgestaltung: Mitwirkung am gemeinschaftlichen Leben, gesicherte Begleitung und Assistenz.

10 ALTER - GRUNDBEDÜRFNIS BEHAUSUNG – KULTUR – Gleichnis der Lebensbedeutung
Privatheit: persönliches Umfeld und Gestaltung, Selbstbestimmung, Intimbereich; Biographie: Lebensverlauf, Eigentum, Geld und Besitz, Lebensgeschichte; Kulturzugehörigkeit: Sprache und Lebensweise; Künstlerische Betätigung, Bedeutung von Musik. Religion: geistig – seelischer Ausdruck, Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft; Rituale im Jahresablauf; Lebenssinn: Frage nach der Bedeutung des Lebens.

11 WOHNFORMEN IM ALTER - wie persönlich und sicher ist mein Daheim ?
Trägerinstitution: Wer bietet Wohnformen für beeinträchtigte Menschen an – gesetzliche Sicherheit der Institution. Welcher Lebenszeitraum wird angeboten: für selbständige Personen, Wohnen und Pflege, Wohnen bis zum Tod. Persönliche Rechtslage: Selbstgewähltes Wohnen – Ort und Gemeinschaft. Geregelte Bezahlung. Wohnformen: Familie – teilbetreutes Wohnen – betreutes Wohnen – betreutes Wohnen mit Pflege. Verbleib bis zum Sterben. Zeit: keine zeitlichen Begrenzungen – individuelle Regelungen. Regionaler Verbund: Wohnen im regionalen Verbund mit Einbeziehung in die Gemeinschaft, Pflege sozialer Beziehungen. Unterstützung durch ehrenamtliche Begleitung. Personalsituation: Qualifiziertes Personal – Pädagogik, Andragogik, Geragogik. Medizinisches Personal: Hausarzt, Facharzt, Pflegepersonal, Therapeuten. Ehrenamtliche Mitarbeiter.

12 ZUSATZANGEBOTE im Wohnbereich
BEZUGSBETREUER: für alle persönlich wichtigen Fragen zuständig, vom behinderten Menschen selbst gewählt. BESUCHSDIENSTE: ehrenamtliche Tätigkeit, zur Unterstützung der Begleitung, für Einzelaktivitäten, mit Kontakten in die Gemeinschaft. AMBULANTE MEDIZINISCH-PFLEGERISCHE DIENSTE: Hilfe bei Pflegetätigkeit, bei Bettlägerigkeit. Dadurch kann der alte Mensch in seinem vertrauten Umfeld bleiben, kommt nicht in ein anderes Heim. PALLIATIVMEDIZIN: Kontakt zu Palliativärzten bei schweren Erkrankungen. HOSPIZBEGLEITUNG: Sterben im vertrauten Milieu, begleitet von bekannten Menschen, die durch Hospizmitarbeiter unterstützt werden. Bei Wunsch religiös – seelsorgerliche Begleitung.

13 BESCHÄFTIGUNGEN – was mache ich gerne ?
SENIORENGRUPPEN: in Werkstätten und Wohnstätten; individuelle Altersgrenzen – keine festgelegte Pensionierung; Kontaktpflege. ALTENTAGE: freie Wochentage zu individueller Betätigung, Einkaufen, Arztbesuche, Spaziergänge; BIOGRAPHIEARBEIT: individuell und in Gruppen, Geschichte der Einrichtung, Biographie des Kulturkreises; ERWACHSENENBILDUNG: Kurse für individuelle Interessen, Erhalt bisheriger Fähigkeiten – neue Inhalte.

14 FREIZEIT – was möchte ich noch erleben?
STRUKTURIERTER TAGESABLAUF: ermöglicht Abwechslung, verhindert Langeweile – Depression; AUSFLÜGE: Ausgänge und Besuche - ehrenamtliche Begleitung, regelmäßige Kontakte; URLAUBE: Besuch bekannter Gegenden – Erinnerung, neue Eindrücke – Verarbeitung von Vergangenheit; Besuch neuer Regionen – Lebendigkeit des Denkens und der Verarbeitung, barrierefreie Unterkünfte, Auswahl der Regionen – Thermalbäder, gut erreichbar mit Verkehrsmitteln. Erinnerungsgegenstände mitnehmen.

15 SCHNITTSTELLEN – Veränderung und Abschied im Alter
VERÄNDEREUNG VON KÖRPERKRAFT UND SELBSTÄNDIGKEIT: Alterskrankheiten, Pflege, Hör- und Sehschwäche, Änderung der Ernährung, Diäten, multiprofessionelle Begleitung, Hausarzt und Spital. VERÄNDERUNG DER BESCHÄFTIGUNG: leichte Bewegung in der Natur – Balkon und Garten, Ruhezeiten, Musik. VERÄNDERUNG DER BEZIEHUNGEN: Familienangehörige werden auch alt, stehen nicht mehr zur Verfügung; Bezugsbetreuer werden wichtig, sehr verantwortungsvolle Form der Begleitung. Partnerschaften und Freundschaften erhalten. SELBSTBESTIMMUNG DES ABSCHIEDS: Testament – juristische Begleitung, Patientenverfügung besprechen, unterschreiben. Seelsorgerliche / religiöse Begleitung.

16 GESUNDHEIT – KRANKHEIT was muss ich beachten ?
Menschen m.i.B. bekommen die gleichen Alterserkrankungen, meist bereits in jüngeren Jahren, häufig nicht zeitgerecht erkannt. Beachtung von Dualdiagnosen - Physische Veränderungen systematisch beobachten, protokollieren und kontrollieren – Wirkstoffe ergänzen – Gesundheitsunterstützungsplan verwenden – Kurbehandlungen und Therapien in Anspruch nehmen – Essgewohnheiten ändern, Diäten anwenden – Ruhezeiten verlängern – Ausstattung der Wohnung mit Hilfsmitteln – Kontaktpflege mit Hausärzten – Pflegepersonal in den Wohneinrichtungen – Vertrautheit mit Behandlungen und Krankenhaus.

17 MEHRFACHBEHINDERTENAMBULANZ
Kenntnis von intellektueller und mehrfacher Beeinträchtigung; Geeignete Ambulanzzeiten, geringe Wartezeit – Kooperation zwischen medizinischen Fachbereichen - Möglichkeit der Behandlung in Tagesklinik – Reduzierung stationärer Aufnahmen. Patienten kennen die Behandlungsräume – Patienten kennen Behandlungsvorgänge – Patienten kennen Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal – Verständliche Sprache - Vertrautheit nimmt zu – Angst nimmt ab. Erste Erfahrungen im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Wien.

18 KONSEQUENZEN - Begleitung alternder beeinträchtigter Menschen
Die Situation älterer MmiB ist ungewiss – wir haben noch wenig Erfahrung; Rechtslage: welche Formen der Begleitung in den Bereichen Wohnen – Beschäftigung - Pension/Rente - Pflege – medizinische Versorgung sind rechtlich gesichert; Internationaler Austausch: welche Anregungen können aufgenommen werden – Erfahrungen sind sehr unterschiedlich und kulturabhängig; UN Konvention – Menschenrechte: wie sind sie umzusetzen - Selbstvertretung: wie sind die Betroffenen selbst einbezogen in Entscheidungen - Interessenvertretung – Angehörige: welches Menschenbild ist die Grundlage für Entscheidungen und menschlichen Umgang - Ausbildung der Berufsgruppen – Multiprofessionalität: wie arbeiten verschiedene Berufsgruppen miteinander, welche gesetzlichen Regelungen bestehen.

19 MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER – Beruf - Berufung
BEGLEITUNGSGRUNDLAGEN: Teamarbeit, gute Leitung, klare Absprachen, Multiprofessionalität. BEGLEITUNGSRAHMEN: Vertrauensverhältnis zu den alten behinderten Menschen – Nähe und Distanz. BEGLEITUNGSUMFANG: Einbeziehung der Angehörigen und Freunde des alten Menschen. Homogener Kulturrahmen. UNTERSTÜTZUNG DES BEGLEITENDEN: Zeit zu Gespräch, Reflexion in der Gruppe. Supervision. Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer – geregelte Tätigkeiten. Weiter- und Fortbildungen. Trialogseminare mit allen Beteiligten. Teilnahme an Fachveranstaltungen.

20 LERNEN FÜR MITARBEITENDE
Begleitung erfolgt in verschiedenem Ausmaß, je nach Beeinträchtigung. Erfahrungen mit alternden beeinträchtigten Menschen ist neu, daher noch wenig Erfahrung und Angebot von Fortbildung. Mitarbeitende brauchen Erfolg. Begleitung alternder Menschen ist ökonomisch nicht messbar und bietet keine sichtbaren Erfolge – daher nicht so begehrenswert. Fortbildungen im Bereich „Alter“ beziehen persönliche Erfahrungen und Lebenseinstellung des Mitarbeitenden intensiv ein – persönliche Auseinandersetzung mit dem Sinn des Lebens ist unvermeidlich. Fortbildungen im Bereich Palliativmedizin und Sterbebegleitung ist im Bereich Behindertenarbeit neu. Umfassende Kenntnisse (medizinisch, ethisch, spirituell) sind damit verbunden. Multiprofessionelle Zugangsweise wird notwendig.

21 AUSEINANDERSETZUNGEN - FORTBILDUNGEN
AUSEINANDERSETZUNG MIT ALTERUNGSPROZESSEN Kenntnis der Altersentwicklungen – s.Module in Aus- und Fortbildung; Konsequenzen für die Lebensweise in einer Wohngemeinschaft; Umgang mit alten Menschen. Persönliche Einstellung zur eigenen Alterung; Erfahrungen mit dem eigenen Alter , der Pensionszeit; Vorstellungen über das Leben im Alter; Kenntnis über Absicherung.

22 FORTBILDUNGEN - STERBEBEGLEITUNG
LEBEN UND STERBEN GEMEINSAM: Kenntnis über den Sterbevorgang; Einbeziehung von Angehörigen und Freunden; Umgang mit Verstorbenen. Welche persönlichen Erfahrungen mit dem Sterben habe ich bereits? Was befürchte ich am meisten? Wen wünsche ich mir als Sterbebegleiter? Wie stellt sich für mich der Sinn meines Lebens dar? Welche Ereignisse schätze ich besonders? Welche Erfahrungen waren sehr schwierig?

23 SPIRITUELLE DIAGNOSE - RITUALE
KÖRPER – GEIST – SEELE: Der Zusammenschluss physisch-psychischer-spiritueller Vorgänge – Die Bedeutung der einzelnen Persönlichkeitsbereiche in meinem Leben – Ansprüche der Persönlichkeitsbereiche – Grundlage ethischer Werte. SPIRITUELLE WERTE – RELIGION: Welche religiösen Vorstellungen habe ich? Gehöre ich zu einer Religionsgemeinschaft? Wie vermittle ich religiöse Kontakte mit anderen Menschen? Sterbebegleitung und religiöse Wünsche. RITUALE: Verwendung von Ritualen in Wohngemeinschaften – Sterberituale und religiöse Vorstellungen – Rituale als Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen.

24 RITUALE – Abschied nehmen im Jahreslauf
Im Alter sind Veränderungen deutlich – Rituale stärken. Wichtige Ereignisse der Gruppe und des Einzelnen: Jahresfeste, persönliche Feiertage, Gedenktage - Rituale werden besprochen und vorbereitet – sie trennen uns vom Alltag, der Einschnitt ist wohltuend – Religiöse Feste können unterschiedlich, aber für jeden verständlich werden – In Ritualen bleiben Gedanken in Erinnerung – Trauer muss gezeigt werden - Trauer kann geteilt werden - jeder versteht etwas davon – jede Frage sucht eine Antwort - Auch die traurige Erinnerung weckt neue Ideen – Neue Überlegungen führen zu neuen Schritten.

25 ALTER – LEBENSLANGES LERNEN
FORTBILDUNGEN FÜR BEEINTRÄCHTIGTE MENSCHEN Vermittlung von Kenntnissen über die Lebensführung im Alter: Bewegung, Therapien – Ernährung – Gesundheit – Krankheit. Lebenssinn, Freude und Trauer: Freizeit – Kunst, Musik, Malen, Tanzen – Natur – Pflanzen- und Blumenpflege, Garten, Tiere. Rituale in der Gemeinschaft – Rituale für mich. Religiöse Kenntnisse und Wünsche: Feste und Feiern – Gemeinschaft und Alleinsein – Lebenssinn und Sterben.

26 ALTER – LEBENSKONZENTRATION Lebensunterstützung – Veränderungen - Trialog
LEBENSSINN Sicherheit, Lebensraumgestaltung, Selbstbestimmung, Eigentum, Geld, Privatheit, Biographie. KULTUR Sicherheit, Selbstbestimmung, Eigentum, Geld, Privatheit, Biographie. BEHAUSUNG BEWEGUNG BEZIEHUNG physische und psychische Lebensvorgänge, Geschlechtlichkeit, Partnerschaften Lernen, Arbeit, Kreativität Kontakte zu Gesellschaft, Natur, Kultur, Religion NATUR GEMEINSCHAFT physische und psychische Lebensvorgänge, soziale Position, ausgewählte Lernen, Beschäftigung, Kreativität. Kontakte, aktive Teilnahme, Rituale, Mitgestaltung, Spiritualität, Religion. PFLEGE STERBEBEGLEITUNG

27 TRIALOG – Überlegung - Lösungen
BEWEGUNG physische und psychische Lebensvorgänge, Lernen, Arbeit, Kreativität NATUR Lernen, Beschäftigung, Kreativität. PFLEGE Bewegung umfasst alle Lebensvorgänge – Tempo und Schwerpunkt ändern sich – Beschäftigung nimmt Kenntnisse der Arbeit auf – Tätigkeitsdruck fällt weg – physischer und psychischer Abbau sind einzuplanen – Krankheiten reduzieren das Wohlbefinden – Pflege umschießt alle Lebensbereiche – der Gesamtvorgang entspricht dem Lebensablauf.

28 TRIALOG – Überlegung - Lösungen
BEZIEHUNG Geschlechtlichkeit, Partnerschaften Kontakte zu Gesellschaft, Natur, Kultur, Religion GEMEINSCHAFT soziale Position, ausgewählte Kontakte, aktive Teilnahme, Rituale, Mitgestaltung, Spiritualität, Religion. STERBEBEGLEITUNG Kontakte sollen je nach Alter in jeder gesellschaftlichen Möglichkeit geschlossen werden – das natürliche, kulturelle und spirituelle Umfeld eingeschlossen – im Alter ist das Umfeld enger – Kontakte werden bewusst gewählt – die Mitgestaltung soll erhalten bleiben – Sterbebegleitung ist intim persönlich – der Vorgang beginnt bei Erfahrung des Rückganges und der Verletzlichkeit.

29 TRIALOG – Überlegung - Lösungen
BEHAUSUNG Sicherheit, Selbstbestimmung, Eigentum, Geld, Privatheit, Biographie. KULTUR Sicherheit, Lebensraumgestaltung, Selbstbestimmung, Eigentum, Geld, Privatheit, Biographie. LEBENSSINN Sicherheit der Behausung ist Grundlage der Lebensordnung – persönliches Eigentum zeigt Lebensrecht an – Privatraum und Intimität schützen Persönlichkeit und Würde – Biographie ist Lebensverlauf und Geschichte – Suche nach dem Lebenssinn trifft alle Menschen – jeder Mensch bedeutet Wert, Würde und Lebensaufgabe. Der Trialog erlaubt die Vielfalt umfassender Vorgänge, Lebensbewältigungen und Möglichkeiten.

30 ALTER – ERKENNEN - VERSTEHEN
Georg Paulmichl – ein Dichter mit Beeinträchtigung versteht … Georg Paulmichl VERKÜRZTE LANDSCHAFT 1990 Großmutter – Die Großmutter ist jetzt alt geworden. Ihre Füße sind noch beweglich. Aber der Rücken hat sich bereits gebeugt. Die Ohren der Großmutter sind nicht mehr hörbar. Weite Wege sind für sie nicht mehr zu erreichen. Auf dem Stuhl im Hause sucht sie eine Erholung vom Alter. Gegen die Sonnenstrahlen ist die Großmutter empfindlich. Augengläser schützen sie gegen das Licht der Welt. Ihre Sehkraft wird immer schwächer. Ihre Stimme zum Singen ist verklungen. Nur mehr leise Wort entweichen dem Munde. Wie lange ihre Tage gezählt sind, weiß niemand.

31 LITERATUR BABITS R./ BRUCKMÜLLER, M.: Gesundheitsunterstützung – Plan. Grundbedürfnisse im Alter. Wien BRUCKMÜLLER, Maria: Altern – eine neue Dimension. In: Theunissen G.: Wohnen und Leben nach der Enthospitalisierung. Bad Heilbrunn GEREBEN; C./ KOPINITSCH-BERGER , S.: Auf den Spuren der Vergangenheit. Anleitung zur Biographiearbeit mit älteren Menschen. Wien HAVEMAN, M: Selbstbestimmt älter werden. Geistige Behinderung 1/2000. SKIBA, A.: Vorbereitung auf den Ruhestand bei geistiger Behinderung. Geistige Behinderung 1/2003. WEBER, Germain: Alter und intellektuelle Behinderung. ÖKSA Jahreskonferenz. Linz 2002.


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