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Von der Jury zum Vertrag: Die wichtigsten Schritte bis zur Startrate

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Präsentation zum Thema: "Von der Jury zum Vertrag: Die wichtigsten Schritte bis zur Startrate"—  Präsentation transkript:

0 Informationen zum Berichtswesen FEMtech Forschungsprojekte 3
Informationen zum Berichtswesen FEMtech Forschungsprojekte 3. Ausschreibung

1 Von der Jury zum Vertrag: Die wichtigsten Schritte bis zur Startrate
Förderungsempfehlung durch Bewertungsgremium Förderungsentscheidung durch BMVIT Zusendung Vertragsentwurf per eCall Annahme Vertragsentwurf via eCall (bis 1 Monat nach Erhalt) Bei Auflagen vor Vertrag: Erfüllung im eCall Prüfung Auflagen durch FFG Zusendung Förderungsvertrag per eCall und per Post (an Konsortialführer) Unterzeichnung des Förderungsvertrags STARTRATE Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

2 FÖRDERUNGSVERTRAG Bestandteile Förderungsvertrag:
Förderungsansuchen einschließlich genehmigter Auflagen Förderungsanbot der FFG gegebenenfalls der überarbeitete Kostenplan Programmdokument Ausschreibungsleitfaden und Instrumentenleitfäden Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten Version 1.3 Allgemeine Förderungsbedingungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

3 FÖRDERUNGSVERTRAG Rechtsgrundlage
Die Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung Voraussetzungen für Abschluss des Förderungsvertrags Annahme des Vertragsentwurfs per eCall Erfüllung der Auflagen vor Vertrag im eCall Der Förderungsvertrag wird durch die FFG erstellt und ist nicht verhandelbar. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

4 AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNGSRATEN
Zwischenbericht/e Projektlaufzeit 19 – 30 Monate: nach 1. Förderungsjahr 1 ZWB Projektlaufzeit Monate Startrate 50% 2. Rate 40% Endrate 10% Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

5 WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNGSRATEN?
Nach Unterzeichnung Förderungsvertrags Erfüllung von Auflagen vor Vertrag -> Auszahlung Startrate Weitere Raten werden gemäß Projektfortschritt, nach Prüfung der Zwischenberichte (inkl. Zwischenabrechnung) und ggf. nach Erfüllung weiterer Auflagen auf Basis des FFG Ratenschemas überwiesen. Vor Auszahlung der Endrate erfolgt die Prüfung des Endberichtes und der Endabrechnung. Die Kostenanerkennung erfolgt mit der Entlastung des Projektes nach Rechnungsprüfung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

6 WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN SIND ERFORDERLICH?
Berichtswesen: Zwischenberichte am Ende jedes Förderungsjahres und Endbericht. Upload der Berichte im eCall. Die Berichte gliedern sich in zwei Teile: Inhaltlicher Teil (Word-Dokument) Im Zwischen-/Endbericht sind für den jeweiligen Berichtszeitraum die Aktivitäten und Ergebnisse darzustellen sowie Veränderungen im Vergleich zur Planung. Darstellung der ausführlichen Erläuterung zu den Tabellenteilen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

7 WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN SIND ERFORDERLICH?
Abrechnung (Excel-Dokument) Formular Abrechnung detailliert: von jeder/jedem am Projekt beteiligten ProjektpartnerIn auszufüllen. Formular Abrechnung kumuliert: von Konsortialführung für alle ProjektpartnerInnen auszufüllen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

8 FÄLLIGKEIT DER BERICHTE
Zwischenberichte: Projektlaufzeit zwischen 19 und 30 Monaten ist ZWB nach dem ersten Förderungsjahr zu legen. Fälligkeit des Zwischenberichts: 1 Monat nach Zwischenberichtsstichtag Endbericht: Übermittlung des Endberichts 3 Monate nach Projektende. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

9 WAS IST MIT DER FFG ABZUSTIMMEN?
Eintritt / Ausfall von PartnerInnen Änderung bzw. Ausfall von Schlüsselpersonen Wesentliche Projektänderungen (z.B. Projektinhalte, Konsortialpartner, Termine etc.) oder Änderungen beim Förderungsnehmer (z.B. Änderung Eigentumsverhältnisse, Insolvenzverfahren) Änderung des KMU-Status von PartnerInnen Umschichtungen sind möglich Dürfen nicht Auflagen / Kürzungen der Jury widersprechen Ansuchen um Anerkennung von Kostenumschichtung notwendig Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

10 WEITERES VORGEHEN Annahme des Vertragsentwurfs (FN)
innerhalb von 4 Wochen Erfüllung der Auflagen vor Vertrag (FN) Erstellung des Förderungsvertrags (FFG) wird von der FFG an Sie übermittelt (per eCall und per Post) Unterzeichnung und Retournierung des Förderungsvertrags (FN) wird von FN und allen KonsortialpartnerInnen unterzeichnet Auszahlung der Startrate (FFG) die Startrate wird von der FFG angewiesen. Start des Projekts gemäß Förderungsvertrag Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

11 KOSTENABRECHNUNG Martina Amon

12 Förderbare Kosten IST-Abrechung Programmspezifika
INHALT Förderbare Kosten IST-Abrechung Programmspezifika Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

13 FÖRDERBARE KOSTEN I Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Version 1.3. sind einzuhalten – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

14 FÖRDERBARE KOSTEN II Personalkosten (Stunden, IST-Stundensatz, GKZ)
Höchststundensätze sind zu beachten Stundenteiler an Beschäftigungsausmaß anpassen (40h/1680) Achtung bei Pauschalierungen  Stundenteiler 1860 Zeitaufzeichnungen pro Mitarbeiter auf Tagesbasis mit Tätigkeitsbeschreibungen und Zuordnungen zu den Workpackages Gemeinkostenzuschlag (GKZ), Universitäten und FH max. 20% Mitarbeitende GesellschafterInnen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

15 FÖRDERBARE KOSTEN III F&E-Infrastruktur Nutzung (Abschreibung, Maschinenstundensätze) - gefördert werden kann nur die anteilsmäßige, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung Sach- und Materialkosten Drittkosten - Zukauf techn. Beratung, abgeschlossene Werkleistung Reisekosten (KM Entgelt – Aufzeichnungen notwendig) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

16 Abrechung i „Abrechnung_detailliert“ „Abrechnung_kumuliert“
(Excel-Dokumente) Detaillierte Kostendarstellung in den Kostenkategorien (Erläuterungen siehe Excel-Dokument) Abrechnung_detailliert: Von allen FörderungsnehmerInnen und ProjektpartnerInnen einzeln vollständig auszufüllen Überprüfung durch Konsortialführung anhand Checkliste Zusammenfassung aller Projektkosten und Finanzierung in Abrechnung_kumuliert Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

17 Abrechnung II Berücksichtigung der Richtlinien (Kostenleitfaden, Ausschreibungs- / Instrumentenleitfaden,…) Kostenabweichungen detailliert erläutern (Projektbeschreibung) Kostenumschichtungen Kosten (Leistung) nur innerhalb des Förderungszeitraums lt. Vertrag anerkennbar Abrechnung erfolgt zu nachweisbaren IST-Kosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

18 Programmspezifika I Drittkosten: max. 20% der Gesamtkosten des Projekts (Überschreitungen sind im inhaltlichen Bericht zu begründen) Partner und mit ihnen verbundene Unternehmen dürfen nicht gleichzeitig als Werkvertragspartner (= Subauftragnehmer in der Kostenkategorie Drittkosten) auftreten. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

19 zusammenfassung Förderbare Kosten entstehen nachweislich: direkt,
tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit Regelungen zu Kosten: Kostenleitfaden Version 1.3. Instrumenten-/Ausschreibungsleitfäden Abrechnung (Excel-Dokument): „Abrechnung_detailliert“ „Abrechnung_kumuliert“ Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

20 PROJEKTBETREUUNG - PROGRAMMMANAGEMENT
Adelheid Merkl DW: 2714 Susanne Reither DW: 2306 Stefanie Rathusky DW: 2017 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

21 PROJEKTCONTROLLING & AUDIT
Martina Amon DW: 6081 Christoph Strecker DW: 6086 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |


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