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Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb

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Präsentation zum Thema: "Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb"—  Präsentation transkript:

1 Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb

2 Steuerrechtliche Neuerungen
Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen Steuerrechtliche Neuerungen Klaus Oberkalmsteiner, Leiter der HGV-Steuerberatung

3 Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Klaus Oberkalmsteiner Workshop Kurhaus Meran

4 2010 Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
MwSt-Guthaben - Querverrechnung Bargeldbewegungen => € 5.000,00 Black List - Meldungen Kunden- und Lieferantenliste

5 2011 Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Kompensierungsverbot von Steuerguthaben Geschäfte im EU Raum - Verzeichnis VIES Kunden- und Lieferantenliste: neue Limits Steuerbegünstigung auf Energiesparmaßnahmen Neue Besteuerung der Mieteinkünfte von Privatpersonen Steuerliche Verluste – Kontrollen angekündigt Ausgabenmaßstab (Spesometro)

6 MwSt.-Guthaben – Querverrechnung
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 MwSt.-Guthaben – Querverrechnung Guthaben aus der MwSt-Jahreserklärung: bis € ,00 - keine Auflagen von € ,00 - € ,00: - vorher Abgabe einer autonomen MwSt.-Jahreserklärung - Verrechnungsmöglichkeit erst ab 16.ten des Folgemonats über € ,00: wie vorhergehender Punkt, aber zusätzlich - Konformitätsbescheinigung eines Freiberufler Verrechnung MwSt Guthaben.doc

7 MwSt.-Guthaben – Querverrechnung
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 MwSt.-Guthaben – Querverrechnung Guthaben aus Trimestralabrechnung: Erst nach Abgabe des Antrages möglich bis € ,00: Verrechnung sofort nach Abgabe möglich über € ,00: - Verrechnung erst ab 16.ten des Folgemonats möglich; - Konformitätsbescheinigung nicht notwendig Verrechnung MwSt Guthaben.doc

8 Bargeldbewegungen Häufige Barzahlungen = Verdachtselement
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Bargeldbewegungen Limit auf € gesenkt Inkassi (Bar- oder Scheckzahlungen von Gästen) Zahlungen (Bar- oder Scheckzahlungen an Lieferanten, Personal, Gewinnentnahmen, Gesellschafterfinanzierungen usw.) Häufige Barzahlungen = Verdachtselement Meldepflicht für Steuerberater, Banken u. Vermittler Geldstrafen: 1% - 40% des Betrages (Min €) Dieselbe Strafe erhält auch derjenige, welcher der Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Barzahlungen.doc

9 Black List Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Black List - Länder (siehe Beilage) Geschäftsvorfälle mit Unternehmen u. Freiberuflern Telematische Meldung: - Trimestral bis € ,00 - Monatlich über € ,00 Blacklist-Länder.doc

10 Kunden- und Lieferantenliste 2010
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Kunden- und Lieferantenliste 2010 Wiedereinführung mit Untergrenze Geschäftsvorfälle mit Rechnungen Untergrenze: € ,-- und mehr Teilzahlungen, periodische Lieferungen Telematische Meldung für Jahr 2010 innerhalb

11 Unbezahlte Steuerzahlkarten
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Unbezahlte Steuerzahlkarten Unbezahlte Steuerzahlkarten von mehr als € 1.500,00 Querverrechnung von Steuerguthaben verboten ab Möglichkeit, verfallene Steuerschulden aus Steuerzahlkarten mit F24-Accise mit Guthaben zu verrechnen

12 VIES Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Ein- und Verkäufe im EU-Raum
Verzeichnis VIES (MIAS) ohne Eintragung keine innergemeinschaftlichen Geschäfte mehr erlaubt. ab Einreichung der Absichtserklärung 30 Tage Karenz Überprüfung möglich: (Servizi online, Controllo delle partite IVA comunitarie, IT-Italia) Geschäfte im EU-Raum MIAS.doc

13 Kunden- und Lieferantenliste (neue Limits)
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Kunden- und Lieferantenliste (neue Limits) Ab Geschäftsvorfälle mit Rechnungen von € 3.000,-- und mehr Ab Ausdehnung auf Geschäfte mit Privatkunden Limit: € 3.600,-- und mehr Erfassung Steuerbelege + Kassabelege über diesem Limit Telematische Meldung innerhalb 30. April des folg. Jahres Kunden-Lieferantenlisten.doc

14 Energetische Sanierungen
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Energetische Sanierungen Steuerabsetzbetrag von 55 % Privatpersonen und Unternehmen Verlängerung der Steuerbegünstigung bis Abzugsperiode nunmehr 10 Jahre Meldung an ENEA innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss Energiesparmaßnahmen doc

15 Steuerliche Verluste Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Steuerliche Verluste in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: Kontrollen für solche Unternehmen angekündigt Vergütungen an Verwalter: Der steuerliche Verlust wird um die eventuellen Vergütungen an Verwalter bereinigt.

16 Mieteinkünfte Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Neue Besteuerung für Privatpersonen Einheitssteuer (cedolare secca) auf Mieteinkünfte aus Wohnungen und Zubehör (Garage, Stellplatz usw.): % bei freien Mietverträgen % bei Mietverträgen mit „vereinbarten“ Mietzins die Registergebühr von 2% und die Stempelmarken entfallen Möglichkeit zur normalen Besteuerung mit progressiven Steuersätzen: in diesem Fall Mietzins zu versteuern = 85 % bzw. 60,50 %

17 Ausgabenmaßstab (Spesometro)
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Ausgabenmaßstab (Spesometro) Synthetische Ermittlungen: Einkommensmaßstab (redditometro) seit aufgrund von Besitz von Wohnungen, Autos, Motorräder usw. Ausgabenmaßstab (spesometro) neu seit 2011: - aufgrund des Ausgaben in einem Steuerjahr (falls Ausgaben um 20% höher als erklärtes Einkommen)

18 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit

19 Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb

20 Rechte und Pflichten bei Kontrollen im Betrieb
Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen Rechte und Pflichten bei Kontrollen im Betrieb Helmuth Rainer, Verbandssekretär des HGV-Bezirkes Meran/Vinschgau

21 FINANZKONTROLLEN

22 Wer kontrolliert? Finanzwache Agentur der Einnahmen INPS
Arbeitsinspektorat Sanitätseinheit

23 Steuerkontrollen im Betrieb
Stichkontrollen (Überprüfung der Steuerbelege, Kassabelege, Schwarzarbeit usw.) Betriebskontrollen (Analytische Kontrolle – mehrere Jahre)

24 Wann wird kontrolliert?
Geldaufwendiger Lebensstil (z.B. teuere Autos, Reisen, Kauf vom Liegenschaften) Unglaubwürdiger Umsatz lt. Branchenstudie Abweichende Richtwerte laut Branchenstudie Steuerliche Verluste mehrere Jahre Anzeigen

25 Wie wird kontrolliert? Während der Geschäftszeiten
Fortführung der Überprüfung in den Räumlichkeiten der Finanzwache bzw. Agentur der Einnahmen

26 Anwesenheit des Betriebsinhabers
Unterschrift des Eintrittsprotokolls Bevollmächtigte Person

27 Zu welchen Räumlichkeiten hat die Behörde Zugang?
Betriebliche Räumlichkeiten Private Räumlichkeiten

28 Höchstdauer für die Ermittlung
30 Arbeitstage Bei komplexen Fällen zusätzliche Verlängerung um 30 Arbeitstage

29 Was kann kontrolliert werden?
Jegliche Unterlagen, welche sich in den betrieblichen Räumlichkeiten befinden. (z.B. Steuerquittungen, Buchhaltungsunterlagen, Bankauszüge, Meldescheine, Zimmerpläne, PC, usw.) Betriebliche und private Bankkonten

30 Welche Dokumente werden von Seiten der Behörde erstellt?
Eintrittsprotokoll Tagesprotokoll Feststellungsbescheid Ermittlungsbescheid - die Beanstandung wird akzeptiert - Antrag auf Steuerabfindung - Rekurs

31 Muss der Feststellungsbescheid unterschrieben werden?
Unterschrift hat keinen Einfluss auf Gültigkeit des Protokolls Bei Verweigerung der Unterschrift Beschlagnahmung der Buchhaltung Erklärung zu den Beanstandungen

32 Muss das Protokoll in der Muttersprache verfasst werden?
Nein, sowohl die Kontrolle wie auch das Protokoll müssen nicht in der Muttersprache verfasst werden. Steuerberater können hinzugezogen werden

33 Unsere Empfehlungen Bleiben sie bei der Kontrolle ruhig
Unklarheiten sofort abklären Keine spontanen Erklärungen Unterschrift des Feststellungsbescheid Nach Erhalt des Feststellungsbescheid sofort mit dem eigenen Steuerberater besprechen

34 Weitere Hinweise Branchenstudie „Studi di settore“ ein wichtiges Instrument für die Steuerbehörde Strafen Bei vier Übertretungen in einem Zeitraum von 5 Jahren, welche eine Nichtausstellung von Steuerbelegen zur Beanstandung haben, kann es zu einer Betriebsschließung von 3 Tagen bis zu einem Monat kommen Freiwillige Berichtigung von verspäteten Einzahlungen


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