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Veröffentlicht von:Helfried Strumpf Geändert vor über 10 Jahren
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Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb
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Steuerrechtliche Neuerungen
Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen Steuerrechtliche Neuerungen Klaus Oberkalmsteiner, Leiter der HGV-Steuerberatung
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Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Klaus Oberkalmsteiner Workshop Kurhaus Meran
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2010 Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
MwSt-Guthaben - Querverrechnung Bargeldbewegungen => € 5.000,00 Black List - Meldungen Kunden- und Lieferantenliste
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2011 Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Kompensierungsverbot von Steuerguthaben Geschäfte im EU Raum - Verzeichnis VIES Kunden- und Lieferantenliste: neue Limits Steuerbegünstigung auf Energiesparmaßnahmen Neue Besteuerung der Mieteinkünfte von Privatpersonen Steuerliche Verluste – Kontrollen angekündigt Ausgabenmaßstab (Spesometro)
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MwSt.-Guthaben – Querverrechnung
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 MwSt.-Guthaben – Querverrechnung Guthaben aus der MwSt-Jahreserklärung: bis € ,00 - keine Auflagen von € ,00 - € ,00: - vorher Abgabe einer autonomen MwSt.-Jahreserklärung - Verrechnungsmöglichkeit erst ab 16.ten des Folgemonats über € ,00: wie vorhergehender Punkt, aber zusätzlich - Konformitätsbescheinigung eines Freiberufler Verrechnung MwSt Guthaben.doc
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MwSt.-Guthaben – Querverrechnung
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 MwSt.-Guthaben – Querverrechnung Guthaben aus Trimestralabrechnung: Erst nach Abgabe des Antrages möglich bis € ,00: Verrechnung sofort nach Abgabe möglich über € ,00: - Verrechnung erst ab 16.ten des Folgemonats möglich; - Konformitätsbescheinigung nicht notwendig Verrechnung MwSt Guthaben.doc
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Bargeldbewegungen Häufige Barzahlungen = Verdachtselement
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Bargeldbewegungen Limit auf € gesenkt Inkassi (Bar- oder Scheckzahlungen von Gästen) Zahlungen (Bar- oder Scheckzahlungen an Lieferanten, Personal, Gewinnentnahmen, Gesellschafterfinanzierungen usw.) Häufige Barzahlungen = Verdachtselement Meldepflicht für Steuerberater, Banken u. Vermittler Geldstrafen: 1% - 40% des Betrages (Min €) Dieselbe Strafe erhält auch derjenige, welcher der Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Barzahlungen.doc
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Black List Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Black List - Länder (siehe Beilage) Geschäftsvorfälle mit Unternehmen u. Freiberuflern Telematische Meldung: - Trimestral bis € ,00 - Monatlich über € ,00 Blacklist-Länder.doc
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Kunden- und Lieferantenliste 2010
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Kunden- und Lieferantenliste 2010 Wiedereinführung mit Untergrenze Geschäftsvorfälle mit Rechnungen Untergrenze: € ,-- und mehr Teilzahlungen, periodische Lieferungen Telematische Meldung für Jahr 2010 innerhalb
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Unbezahlte Steuerzahlkarten
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Unbezahlte Steuerzahlkarten Unbezahlte Steuerzahlkarten von mehr als € 1.500,00 Querverrechnung von Steuerguthaben verboten ab Möglichkeit, verfallene Steuerschulden aus Steuerzahlkarten mit F24-Accise mit Guthaben zu verrechnen
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VIES Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Ein- und Verkäufe im EU-Raum
Verzeichnis VIES (MIAS) ohne Eintragung keine innergemeinschaftlichen Geschäfte mehr erlaubt. ab Einreichung der Absichtserklärung 30 Tage Karenz Überprüfung möglich: (Servizi online, Controllo delle partite IVA comunitarie, IT-Italia) Geschäfte im EU-Raum MIAS.doc
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Kunden- und Lieferantenliste (neue Limits)
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Kunden- und Lieferantenliste (neue Limits) Ab Geschäftsvorfälle mit Rechnungen von € 3.000,-- und mehr Ab Ausdehnung auf Geschäfte mit Privatkunden Limit: € 3.600,-- und mehr Erfassung Steuerbelege + Kassabelege über diesem Limit Telematische Meldung innerhalb 30. April des folg. Jahres Kunden-Lieferantenlisten.doc
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Energetische Sanierungen
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Energetische Sanierungen Steuerabsetzbetrag von 55 % Privatpersonen und Unternehmen Verlängerung der Steuerbegünstigung bis Abzugsperiode nunmehr 10 Jahre Meldung an ENEA innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss Energiesparmaßnahmen doc
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Steuerliche Verluste Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Steuerliche Verluste in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: Kontrollen für solche Unternehmen angekündigt Vergütungen an Verwalter: Der steuerliche Verlust wird um die eventuellen Vergütungen an Verwalter bereinigt.
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Mieteinkünfte Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011
Neue Besteuerung für Privatpersonen Einheitssteuer (cedolare secca) auf Mieteinkünfte aus Wohnungen und Zubehör (Garage, Stellplatz usw.): % bei freien Mietverträgen % bei Mietverträgen mit „vereinbarten“ Mietzins die Registergebühr von 2% und die Stempelmarken entfallen Möglichkeit zur normalen Besteuerung mit progressiven Steuersätzen: in diesem Fall Mietzins zu versteuern = 85 % bzw. 60,50 %
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Ausgabenmaßstab (Spesometro)
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Ausgabenmaßstab (Spesometro) Synthetische Ermittlungen: Einkommensmaßstab (redditometro) seit aufgrund von Besitz von Wohnungen, Autos, Motorräder usw. Ausgabenmaßstab (spesometro) neu seit 2011: - aufgrund des Ausgaben in einem Steuerjahr (falls Ausgaben um 20% höher als erklärtes Einkommen)
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Steuerliche Neuerungen 2010 / 2011 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen im Betrieb
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Rechte und Pflichten bei Kontrollen im Betrieb
Workshop zu steuerrechtlichen Neuerungen und Kontrollen Rechte und Pflichten bei Kontrollen im Betrieb Helmuth Rainer, Verbandssekretär des HGV-Bezirkes Meran/Vinschgau
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FINANZKONTROLLEN
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Wer kontrolliert? Finanzwache Agentur der Einnahmen INPS
Arbeitsinspektorat Sanitätseinheit
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Steuerkontrollen im Betrieb
Stichkontrollen (Überprüfung der Steuerbelege, Kassabelege, Schwarzarbeit usw.) Betriebskontrollen (Analytische Kontrolle – mehrere Jahre)
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Wann wird kontrolliert?
Geldaufwendiger Lebensstil (z.B. teuere Autos, Reisen, Kauf vom Liegenschaften) Unglaubwürdiger Umsatz lt. Branchenstudie Abweichende Richtwerte laut Branchenstudie Steuerliche Verluste mehrere Jahre Anzeigen
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Wie wird kontrolliert? Während der Geschäftszeiten
Fortführung der Überprüfung in den Räumlichkeiten der Finanzwache bzw. Agentur der Einnahmen
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Anwesenheit des Betriebsinhabers
Unterschrift des Eintrittsprotokolls Bevollmächtigte Person
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Zu welchen Räumlichkeiten hat die Behörde Zugang?
Betriebliche Räumlichkeiten Private Räumlichkeiten
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Höchstdauer für die Ermittlung
30 Arbeitstage Bei komplexen Fällen zusätzliche Verlängerung um 30 Arbeitstage
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Was kann kontrolliert werden?
Jegliche Unterlagen, welche sich in den betrieblichen Räumlichkeiten befinden. (z.B. Steuerquittungen, Buchhaltungsunterlagen, Bankauszüge, Meldescheine, Zimmerpläne, PC, usw.) Betriebliche und private Bankkonten
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Welche Dokumente werden von Seiten der Behörde erstellt?
Eintrittsprotokoll Tagesprotokoll Feststellungsbescheid Ermittlungsbescheid - die Beanstandung wird akzeptiert - Antrag auf Steuerabfindung - Rekurs
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Muss der Feststellungsbescheid unterschrieben werden?
Unterschrift hat keinen Einfluss auf Gültigkeit des Protokolls Bei Verweigerung der Unterschrift Beschlagnahmung der Buchhaltung Erklärung zu den Beanstandungen
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Muss das Protokoll in der Muttersprache verfasst werden?
Nein, sowohl die Kontrolle wie auch das Protokoll müssen nicht in der Muttersprache verfasst werden. Steuerberater können hinzugezogen werden
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Unsere Empfehlungen Bleiben sie bei der Kontrolle ruhig
Unklarheiten sofort abklären Keine spontanen Erklärungen Unterschrift des Feststellungsbescheid Nach Erhalt des Feststellungsbescheid sofort mit dem eigenen Steuerberater besprechen
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Weitere Hinweise Branchenstudie „Studi di settore“ ein wichtiges Instrument für die Steuerbehörde Strafen Bei vier Übertretungen in einem Zeitraum von 5 Jahren, welche eine Nichtausstellung von Steuerbelegen zur Beanstandung haben, kann es zu einer Betriebsschließung von 3 Tagen bis zu einem Monat kommen Freiwillige Berichtigung von verspäteten Einzahlungen
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