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Geschichte der deutschen Sprache

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Präsentation zum Thema: "Geschichte der deutschen Sprache"—  Präsentation transkript:

1 Geschichte der deutschen Sprache
Die Kanzleien als Akteure des Sprachausgleichs im Frühneuhochdeutschen

2 Wie gehen wir inhaltlich vor?
Zur Terminologie: Kanzleisprache Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien: die deutschsprachige Beurkundung Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich

3 Wie gehen wir methodisch vor?
Rot heißt: ein neuer Gliederungspunkt wird besprochen. Grün heißt: Wir treffen ein Fazit für den vorhergehenden Gliederungspunkt.

4 Zur Terminologie: Kanzleisprache
Begriff seit 18 Jh. wissenschaftlich gebräuchlich

5 Zur Terminologie: Kanzleisprache
meint geschriebene Sprache der städtischen, fürstlichen und kaiserlichen Kanzleien im Spätmittelhochdeutschen und Frühneuhochdeutschen (ca bis ca. 1650)

6 Zur Terminologie: Kanzleisprache
erwächst aus spätmittelalterlichen Schreibsprachen bzw. Schreibdialekten, birgt Hinweise auf gesprochene Sprache, da häufig gedacht zur öffentlichen Vorlesung bzw. Proklamation, oft beginnend mit „allen, die es hören oder lesen…“

7 Zur Terminologie: Kanzleisprache
textsortenorientiert auch Urkunden- oder Geschäftssprache genannt, wobei sich letzterer als allgemeinerer Begriff versteht, da später verschiedene Textproduzenten, z.B. Handelskontore, Gerichte, hinzukommen

8 Zur Terminologie: Kanzleisprache
Kanzleisprache ist ein seit dem 18. Jh. wissenschaftlich gebräuchlicher Begriff. Er meint die geschriebene Sprache der fürstlichen, kaiserlichen und städtischen Kanzleien im Spätmittelhochdeutschen und Frühneuhochdeutschen. Zugrundeliegende spätmittelalterliche Schreibdialekte reflektieren auch die gesprochene Sprache.

9 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
Wichtigster zugrundeliegender Prozess: die Beurkundung – was hat es damit auf sich?

10 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
schriftliche Beurkundung in Latein seit dem Merowinger-Reich existent Rechtsprechung jedoch weitestgehend mündlich und in deutscher Sprache

11 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
Zunahme der Schriftlichkeit im 13 Jh., messbar an ausgestellten Privaturkunden im 12. Jh. vs. 13 Jh. ca ca * (davon 4500 deutsch) *entspricht damit im 13 Jh. beinahe dem Neunfachen

12 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
Urkunden werden im 13. Jh. zu kleinerem Anteil schon volkssprachig ausgestellt, zu größerem Teil jedoch noch in Latein

13 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
deutschsprachige Urkunden nicht bloße Übersetzungen aus dem Latein komprimierte Festhaltung von Ergebnissen mündlicher Verhandlungen volkssprachige Urkunde im deutschen Sprachraum neuartig, erstes Aufkommen im alemannischen Raum (Konstanz, Zürich, Straßburg, Freiburg, Basel)

14 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
Welche Ursachen hat das wachsende Aufkommen von deutschsprachiger Beurkundung?

15 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
wachsende Bedeutung des niederen Adels und der Städtebürger wachsende Komplizierung juristischer und wirtschaftlicher Prozesse Funktionswandel der Urkunde im Prozess der Beweislegung (für genauere Ausführungen dazu bitte das Script zum Referat anfordern) seit 13 Jdt. verstärkt Schiedsgerichtsverhandlungen, Protokollierung von Argumenten und Urteilen in Volkssprache üblich

16 Turmwächter beim Leisten eines Eids

17 Zolle nicht, was Du trägst

18 Rechtsprechung und -durchsetzung

19 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
Über das Aufkommen deutschsprachiger Beurkundung

20 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
viele Städte beginnen auf Eigeninitiative mit der volkssprachigen Beurkundung (Regensburg 1259, Augsburg 1272, Nürnberg 1287) Im 13.Jh. immer noch ein großer Einfluss des Klerus im 14 Jh. beträchtliche Steigerung des Vorkommens deutschsprachiger Urkunden, die sich schließlich gegenüber lateinisch ausgestellten Urkunden durchsetzen

21 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
Beispiel an der Beurkundung durch die Kaiserliche Hofkanzlei von Ludwig 4., dem Bayern (Herzog von Oberbayern, Pfalzgraf bei Rhein), 1281 bis 1347: 88,6% deutsch bei Empfängern/Adressat aus dem Bayrischen 72% aller als König oder Kaiser ausgestellten Urkunden deutsch 55% deutsch beurkundet bei Adressaten aus schwäbischen, ostfränkischen Gebieten nur 25% bei übrigen deutschsprachigen Gebieten überhaupt nicht deutsch bei fremdländischen Adressaten

22 Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien
Im 13. Jh. stieg die Zahl der ausgestellten Privaturkunden drastisch an. Neben vermehrt volkssprachigen waren auch vor allem in Latein verfasste Urkunden stark präsent. U.a. bedingt durch die Herausbildung und Festigung der Stände, den wachsenden Einfluss des Adels und der Städtebürger, die Herausbildung eines komplexen Wirtschaftssystems und ein erweitertes Rechteverständnisses wuchs aber die Nachfrage nach schriftlichen, klar formulierten, volkssprachigen und verständlichen Inhalten.

23 Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien
im 14 Jh. Herausbildung von Zentralstellen der Landes- oder Stadtverwaltungen zur Organisation des gesamten Schreibwesens – sog. Kanzleien im 13. Jh. beurkunden hingegen häufig noch Klosterschreiber oder Empfänger stellen Schreiber selbst, einige Städte haben bereits Stadtschreiber, die Kanzleien aufbauen (mehr zur differenzierten Rolle des Stadtschreibers im Script zum Referat)

24 Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien
in Kanzleien angestellt sind besoldete, unter Eid stehende Kanzleischreiber (Wort seit 15. Jh. belegt) ursprünglich Kleriker, seit 15. Jh. juristisch gebildete Laien in fürstlichen Kanzleien einem Kanzler unterstehend Dienstbezeichnungen lokal stark abweichend (Kanzlist, Sekretär, Notar, je nach Ort Stadt-, Land-, Klosterschreiber, oft auch Stadtklerk)

25 Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien
Aufgaben von Kanzleischreibern: Führung von Rechnungsbüchern, Herstellung von Reinschriften, Abfassung von Konzepten und Protokollführung beim Rat oder bei Gericht. oft auch Gesandte oder Begleiter von Gesandtschaften, Kriegsschreiber

26 Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien
Auffallend ist Gelehrsamkeit der Schreiber oft vielsprachig, Deutsch, Latein, Englisch, Französisch, Italienisch ihr Bezug zu Literatur und Kultur sozialpolitisches Engagement

27 Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien
Allgemeine Merkmale der Kanzleisprache viele sprachliche Mittel aus der Rechtssprache umfangreicher Wortschatz komplexer Syntax, syntaktisch klar gegliedert reichhaltig an Konjunktionen und Partikeln zur sprachlichen Strukturierung

28 Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien
Während im 13. Jh. noch vorwiegend Kleriker und einzelne, periodisch beauftragte Stadtschreiber Schreibtätigkeiten und Beurkundungen ausführten, wurde das Schreibwesen mit Beginn des 14. Jahrhunderts in Ländern und Städten zunehmend in Kanzleien zentralisiert. Diese Kanzleien wiesen sehr unterschiedliche Strukturen auf. Angestellte Schreiber verfügten i.d.R. über einen hohen Bildungsgrad. Oft waren sie laienhafte Anhänger der oder ausgebildet in den Geisteswissenschaften. Neben vielen anderen war es eine der Hauptaufgaben der Kanzleischreiber, für jeweilige Rechtsparteien gleichlautende Urkunden herzustellen. Insbesondere Stadtschreiber bzw. in städtischen Kanzleien tätige Schreiber

29 Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich
„Kaiser Maximilian, und Kurf. Friedrich, H. zu Sachsen etc. haben im römischen Reich die deutschen Sprachen also in eine gewisse Sprache gezogen.“ (aus den Tischreden) gemeint sind die größten Kanzleien, die kaiserliche Kanzlei Maximilians und die kursächsische Kanzlei

30 Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich
Herkunft des Schreibers im 13. und 14 Jh. deutlich auffälliger als im 15. und 16 Jh. zum Ende des 16. Jh. dominiert der Schreibusus (besonders in höher organisierten Kanzleien) von den Stadtkanzleien initiieren vor allem nordbayrische und oberfränkische den Sprachausgleich - durch verstärkte Integration von mitteldeutschen Einflüssen und Beziehungen in den Raum Augsburg, Eger, Leipzig, Prag

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32 Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich
Sprachausgleich breitet sich zunächst über die östlichen Reichsgebiete in den mitteldeutschen Raum aus, erst später auch in den politisch zersplitterten Westen Sprachausgleich legt zu Beginn des 16. Jh. den Grundstein für die Entwicklung und Durchsetzung des Hochdeutschen aus dem Frühneuhochdeutschen wurde von vielen fürstlichen, auch städtischen Kanzleien nachhaltig gefordert, um insbesondere auch Verwaltungsprozesse zu vereinfachen

33 Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich
in der Schweiz heute noch üblich für Bezeichnung von Stabsstellen von Regierungen, vgl. „Gemeindekanzlei“, „Staatskanzlei“ oder „Bundeskanzlei“ in Österreich heute Begriff für Verwaltungseinrichtungen, z. B. des Bundesheeres, vgl. „Sicherheitskanzlei“, „Kanzleischreiber“ u.a. auch in D. heute noch gebräuchliche Bezeichnung für Rechtsanwaltsbüros und Notariate

34 Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich
Trotz des nicht linearen Verlaufs des Sprachausgleichs und gewisser Hemmnisse (siehe Script), sind kleine wie höher organisierte Kanzleien allesamt als die Wegbereiter für die deutsche Verwaltungssprache und das Neuhochdeutsche allgemein zu betrachten.

35 Urkunde von 1002 – Schenkungsurkunde über ein Landstück und drei Priester von Heinrich II an den St. Johannes Stift in Würzburg

36 Urkunde von 1513 – von Maximilian I an Hierssl, Jude – Auftrag, eine Geldschuld auszusetzen


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