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Justiz on Tour 2014 REFORM DES GERICHTSWESENS Gemeinsam ins Jahr 2020.

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1 Justiz on Tour 2014 REFORM DES GERICHTSWESENS Gemeinsam ins Jahr 2020

2 Inhalt Einleitung Die Justizreform
Programm "Reform des Gerichtswesens" (GW) Die neue Laufbahn Fragen und Antworten

3 Video

4 REFORM DES GERICHTSWESENS
Einleitung Jan Bogaert Generaldirektor Gerichtswesen

5

6 Verwaltungsplan

7 Auswirkungen auf den FÖD Justiz
Budget ICT Struktur Personal

8

9 DIREKTIONSAUSSCHUSS+
Generaldirektion des Gerichtswesens (DGROJ) Generaldirektion der Justizhäuser (DGMJH) Präsident Generaldirektion der Strafanstalten (DGEPI) Generaldirektion der Gesetzgebung (DGWL) Dienst P&O Dienst Budget Dienst ICT Richterschaft Staatsanwaltschaft

10 Generaldirektion des Gerichtswesens (DGROJ)
Staatsanwaltschaft Richterschaft

11 1. April 2014 : Justizlandschaft und autonome Geschäftsführung 1. September 2014 Familiengerichte 2020…

12 Bezirke & Mobilität – Autonome Geschäftsführung
Reform des Gerichtswesens Bezirke & Mobilität – Autonome Geschäftsführung Fernand Schmetz Berater Gerichtswesen

13 Warum diese Reform? Abnahme des Vertrauens
Bedarf an zusätzlicher Spezialisierung Effizientere Zuweisung der Mittel

14 Die 3 großen Säulen der Reform
14 1. Vergrößerung des Maßstabs Von 27 auf 12 Bezirke (entsprechend den Grenzen der Provinzen) > besondere Situation in Brüssel und Eupen 2. Mobilität Die Magistrate nutzen ihre Fachkompetenz. Ihr Tätigkeitsbereich dehnt sich auf die lokalen Gerichte aus. 3. Geschäftsführung Der Minister und das Gerichtswesen verhandeln den Geschäftsführungsvertrag. Mehr Autonomie für die lokalen Verantwortlichen.

15 Vergrößerung des Maßstabs
15 Vergrößerung des Maßstabs

16 Vergrößerung des Maßstabs: neue Gerichte
Bereich 9 Arbeitsgerichte 9 Handelsgerichte 9 Arbeitsauditorate Bezirk 13 Gerichte Erster Instanz 15 Polizeigerichte 14 Staatsanwaltschaften des Prokurators des Königs 187 Kantone Friedensgerichte

17 Bereich Lüttich

18 Bereich Lüttich Bezirk Luxembourg Bezirk Namur
18 Bereich Lüttich Arbeits- gerichtshof Appellationshof Arbeitsgericht 8 Abt. Handelsgericht 8 Abt. Arbeitsauditorat 8 Abt. Bezirk Luxembourg Bezirk Namur Gericht Erster Instanz Luxemburg 3 Abt. Gericht Erster Instanz Namur 2 Abt. Polizeigericht Luxemburg 3 Abt. Polizeigericht Namur 2 Abt. Staatsanwaltschaft Luxemburg 3 Abt. Staatsanwaltschaft Namur 2 Abt. Weiterbestehen der 6 Friedensgerichte Weiterbestehen der 9 Friedensgerichte

19 Abteilungen Jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft der neuen Bezirke wird in Abteilungen aufgeteilt Abteilungen = die derzeitigen Gerichte K.E. legt die Abteilungen, ihre Bereiche, Sitze und Befugnisse fest Befugnisse Bestimmte Sachen können fortan in einer einzigen Abteilung behandelt werden und nicht mehr in jeder Abteilung Ziel = mehr Spezialisierung Wie? = bestimmt durch die Regelung für die Verteilung der Sachen (K.E.)

20 Präsidenten und Abteilungspräsidenten
Präsident des Gerichts Korpschef: allgemeine Leitung des Gerichts Abteilungspräsident, Abteilungsprokurator/Abteilungsauditor Für Staatsanwaltschaft und Gericht Erster Instanz in jeder Abteilung In jedem neuen Bezirk für Arbeit, Handel und Auditorat Kein Abteilungspräsident am Polizeigericht = verantwortlich für die tägliche Geschäftsführung unter der Amtsgewalt des Präsidenten Präsident der Friedensrichter und der Richter am Polizeigericht Einer in jedem neuen Bezirk Ausnahmen: die Bezirke Brüssel und Eupen Beigestanden durch einen Vizepräsidenten Ist ein Friedensrichter Präsident, muss der Vizepräsident Polizeirichter sein und umgekehrt

21 Chefgreffiers und Chefsekretäre
1 Chefgreffier/ 1 Chefsekretär pro Gericht/Staatsanwaltschaft 1 Chefgreffier für Polizeigericht und Friedensgerichte pro Bezirk ➨ Kein Chefgreffier mehr in jedem Friedensgericht

22 Ernennungen: Magistratur
Magistrate: ernannt im Bereich des Appellationshofs Ausnahmen: Polizeigericht: ernannt im neuen Bezirk Friedensrichter: ernannt in einem Kanton + subsidiär ernannt an anderen Friedensgerichten des Bezirks Sozialrichter, Handelsrichter, stellvertretende Richter: ernannt im neuen Bezirk Brüssel (FR) ernannt in Wallonisch-Brabant & Brussel (NL) ernannt in Löwen (und umgekehrt) Eupen: ernannt an allen Gerichten von Eupen

23 Ernennungsverfahren 23 Greffiers/Sekretäre/Personal Stufen A und B: im Bezirk ernannt Gerichtspersonal Stufen C und D: in einer oder zwei Abteilungen oder in einem Kanton ernannt

24 Ernennungsverfahren Dezember Februar März März März Mai Juni
Veröffentlichung Belgisches Staatsblatt Begutachtungsantrag Empfang der Gutachten Kandidaten können Bemerkungen formulieren März Mai Juni Übermittlung an den Hohen Justizrat Vorschlag von Kandidaten Hoher Justizrat Zustellung Beschluss K.E.

25 Mobilität Mehr Mobilität durch: Vergrößerung des Maßstabs
Neue Ernennung Neue Mobilitätsregeln

26 26 Mobilität Ausdehnung der Tätigkeit auf den Bezirk Bezirk Luxemburg

27 Mobilität Bereich Lüttich
27 Mobilität Ausdehnung der Tätigkeit auf die verschiedenen Bezirke Bereich Lüttich

28 Mobilität Neue Mobilitätsregeln
28 Neue Mobilitätsregeln Magistratur: mobil innerhalb des Bereichs Gerichtspersonal Stufen A & B: innerhalb des Bezirks + zeitweise im Bereich Gerichtspersonal Stufen C & D: innerhalb der Abteilung – unter Kanzleien der verschiedenen Gerichte

29 Autonomie 29 Die Mittel werden fortan lokal verwaltet

30 Geschäftsführung Das Gerichtswesen verwaltet selbst ihre Mittel
30 Das Gerichtswesen verwaltet selbst ihre Mittel Duales System: Gericht (Sitz) und Staatsanwaltschaft Bildung eines Gerichtshofes- und Gerichtskollegiums Bildung eines Kollegiums der Staatsanwaltschaft Bildung eines Direktionskomitees in jedem Gericht oder jeder Staatsanwaltschaft Eigene Verwaltung – Gemeinschaftsverwaltung Mittel verteilen mit Verwaltungsverträge

31 Geschäftsführungsvereinbarung
plan Minister der Justiz Kollegien Entiteiten Entiteiten Körperschaften Kassationshof

32 Geschäftsführung Kollegium Gerichtshöfe und Gerichte
32 Kollegium Gerichtshöfe und Gerichte Kollegium der Staatsanwaltschaft 10 Personen: 3 Erste Präsidenten beim Appellationshof 1 Erster Präsident des Arbeitsgerichtshofs 3 Präsidenten des Gerichts Erster Instanz 1 Präsident des Handelsgerichts 1 Präsident des Arbeitsgerichts 1 Präsident der Friedensgerichte und Richter am Polizeigericht 10 Personen: 5 Generalprokuratoren 3 Mitglieder des Kollegiums der Prokuratoren des Königs 1 Mitglied des Kollegiums der Arbeitsauditoren Föderalprokurator Unterstützungsdienst Unterstützungsdienst Direktionsausschuss Direktionsausschuss

33 lokale Geschäftsführung
Direktionsausschuss Korpschef Korpschef Chefgreffier Chefsekretär Abteilungs-verantwortliche Körperschaft ohne Abteilung > 2 Richter/Staatsanwälte MAXIMAL 2 andere Personen

34 Zeitplan 1. April 2014

35 Besonderheiten des Gerichtsbezirks Eupen
Ernennungen Ein Präsident für alle Gerichte und Friedensgerichte - Die Richter werden in alle Gerichte des Bezirks Eupen ernannt. Das Gerichtspersonal wird in alle Gerichte ernannt. Der Chefgreffier bestimmt das Gericht, in dem die Personalmitglieder ihr Amt ausüben. Der Prokurator des Königs übt die Befugnisse des Arbeitsauditors aus. Die Staatsanwälte werden beim Prokurator des Königs und beim Arbeitsauditorat ernannt. Das Gerichtspersonal wird gleichzeitig im Sekretariat der Staatsanwaltschaft beim Prokurator des Königs und im Sekretariat beim Arbeitsauditor ernannt. Der Chefsekretär bestimmt das Sekretariat der Staatsanwaltschaft, in dem die Personalmitglieder ihr Amt ausüben. Friedensgerichte und Polizeigerichte Die Aufträge des Präsidenten der Friedensrichter und Richter am Polizeigericht werden vom Präsidenten des Gerichts Erster Instanz des Bezirks wahrgenommen. Der Chefgreffier des Gerichts Erster Instanz übt die Befugnisse des Chefgreffiers beim Arbeitsgericht, Handelsgericht, Polizeigericht und bei den Friedensgerichten aus. Mobilität Magistrate: Mobilität zwischen den Bezirk Eupen und den Bereich Lüttich

36 Besonderheiten des Gerichtsbezirks Eupen
Übergangsmaßnahmen Die am Gericht Erster Instanz von Eupen ernannten Magistrate werden am Handels- und am Arbeitsgericht Eupen ernannt. Die am Handels- oder Arbeitsgericht Eupen‑Verviers ernannten Magistrate, die die Bedingung der Kenntnis der Deutschen Sprache erfüllen, werden am Handelsgericht, am Arbeitsgericht und am Gericht Erster Instanz ernannt. Der Präsident des Gerichts Erster Instanz von Eupen übt von Amts wegen die Befugnisse des Präsidenten des Handelsgerichts und des Arbeitsgerichts von Eupen aus. Der Prokurator des Königs beim Gericht Erster Instanz von Eupen übt von Amts wegen die Befugnisse des Arbeitsauditors von Eupen aus.

37 Besonderheiten des Gerichtsbezirks Eupen
Übergangsmaßnahmen Ein neuer Chefgreffier wird ernannt - Ein neuer Chefsekretär wird ernannt Bis zur Eidesleistung des Cheffgreffiers von Eupen bestimmt der Erste Präsident des Appellationshofs unter den ernannten Chefgreffiers, denjenigen, der zeitweilig die Befugnisse des Chefgreffiers ausübt. Der Generalprokurator bestimmt einen ernannten Chefsekretär, der zeitweilig das Amt des Chefsekretärs ausübt.

38 Programm REFORM DES GERICHTSWESENS Gemeinsam ins Jahr 2020 Jan Bogaert
Generaldirektor Gerichtswesen

39 Der Gesetzgeber hat Folgendes beschlossen…
Gesetz vom 1. Dezember 2013 zur Reform der Gerichtsbezirke und zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf eine größere Mobilität der Mitglieder des gerichtlichen Standes (Inkrafttreten ) Gesetz vom 18. Februar 2014 zur Einführung einer autonomen Geschäftsführung für das Gerichtswesen (Inkrafttreten ) Das Gesetz vom 30. Juli 2013 zur Schaffung eines Familien- und Jugendgerichts (Inkrafttreten ) + …

40 Ein autonomes Gerichtswesen
Ein weiter und steiniger Weg! Wie und wann können die Befugnisse, die gegenwärtig in den Händen des FÖD Justiz liegen, am besten an das Gerichtswesen übertragen werden?

41 erste Schritte der gemeinsamen Geschäftsführung
Programm Reform des Gerichtswesens Seit dem 29. November 2013 ebnen die Richterschaft, die Staatsanwaltschaft und der FÖD Justiz den Weg gemeinsam: erste Schritte der gemeinsamen Geschäftsführung

42 Geschäftsführungsstruktur: Phasen
Konventionelle Übergangsphase der gemeinsamen Geschäftsführung Formelle Übergangsphase der gemeinsamen Geschäftsführung Autonomes Gerichtswesen Ad-hoc-Struktur Kollegien Staatsanwaltschaft –Richterschaft (+Unterstützungsdienste) Direktionsausschüsse Art. 42 und 43 des Gesetzes über die Geschäftsführung Kollegien Staatsanwaltschaft –Richterschaft (+Unterstützungsdienste) Direktionsausschüsse Geschäftsführungs-vereinbarungen, usw.

43 Ad-hoc-Struktur Direktionsausschuss+
Programm Reform des Gerichtswesens

44 Programm Reform des Gerichtswesens
Auf der Grundlage eines kurz-, mittel- und langfristigen Stufenplans ("as is"  "to be”) Mit zu erzielenden Zwischenergebnissen Systematisiert auf der Grundlage von klassischen Organisationsbestandteilen:

45 Programm Reform des Gerichtswesens

46 Ad-hoc-Struktur – "gemischte" Projektleitung
DIREKTIONSAUSSCHUSS+ Lenkungsgruppe Projektgruppe Organisation/ ICT Familiengerichte K.E. Wahl Kollegien Permanentes Organ Personal-angelegenheiten Untergeordnete Projektgruppe Ernennung Chefgreffiers/ Chefsekretäre Unterstützungs- dienst Programm-Manager Noch einzurichten…

47 Gemeinsame Verwaltung: Eine Herausforderung!

48 Reform des Gerichtswesens – sonstige Reformen
Neue Laufbahn Jan Bogaert Generaldirektor Gerichtswesen

49 Neue Laufbahn Gerichtspersonal
49 Laufbahnreform des öffentlichen Dienstes – ab dem 1. Juli 2014 ausgeweitet auf das Gerichtspersonal in Kanzleien und Sekretariaten der Staatsanwaltschaften

50 Neues Bewertungssystem
Neue Laufbahn für das Personal der Kanzleien und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Juli 2014 für Personalmitglieder, die am 30. Juni 2014 im Dienst sind: für Personalmitglieder, die ab dem 1. Juli 2014: angeworben werden befördert werden den Dienstgrad wechseln "Neue alte Laufbahn" "Neue Laufbahn"

51 Neues Bewertungssystem Neues Bewertungssystem
Neue Laufbahn für das Personal der Kanzleien und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Juli 2014 Beispiel: Laufbahn Verwaltungsassistent (Stufe C) Alte Gehaltstabelle (angepasst ab ) Alte Gehaltstabelle (angepasst ab ) Alte Gehaltstabelle (angepasst ab ) Alte Gehaltstabelle (angepasst ab ) Alte Gehaltstabelle + 1. Gehaltsverbesserung + 1. Gehaltsverb. + 1. Gehaltsverb. + 1. Gehaltsverb. Wechsel nach: 3x "entspricht den Erwartungen" ODER 2x "außergewöhnlich" Wechsel nach: 6x "entspricht den Erwartungen" ODER 4x "außergewöhnlich" + Gehaltsverb. + Gehaltsverb. + Gehaltsverb. Wechsel nach: 6x "entspricht den Erwartungen" ODER 4x "außergewöhnlich" + Gehaltsverb. + Gehaltsverb. Wechsel nach: 6x "entspricht den Erwartungen" ODER 4x "außergewöhnlich" + Gehaltsverb. 51

52 Neues Bewertungssystem
Neue Laufbahn für das Personal der Kanzleien und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Juli 2014 Beförderung: Grundsatz: Einstufung in eine neue Gehaltstabelle Aktuelles Gehalt + eine garantierte Gehaltserhöhung in die Stufe C = + 500€ in die Stufe B = + 750€ in die Stufe A = € in die Stufen A2, A3, A4 oder A5 = €

53 Neues Bewertungssystem
Neue Laufbahn für das Personal der Kanzleien und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Juli 2014: Individuelle Leistung Kompetenzen Bewertungskriterien Qualität der Bewertungen Verfügbarkeit für die Nutzer des Dienstes Beitrag zu den Teamleistungen

54 Neues Bewertungssystsem
Neue Laufbahn für das Personal der Kanzleien und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Juli 2014: Die Endnoten Jeder Bewertungszyklus, der mindestens 6 Monate dauert, wird durch die Erteilung einer der vier folgenden Endnoten abgeschlossen: entspricht den Erwartungen zu verbessern außergewöhnlich ungenügend

55 Mandate für Chefgreffiers und Chefsekretäre
55 Auf wen ist das Mandatssystem anwendbar? auf Chefgreffiers und Chefsekretäre, die eine Kanzlei oder Staatsanwaltschaft mit mehr als 100 Personalmitgliedern leiten zurzeit 24 Stellen (17 Chefgreffiers und 7 Chefsekretäre) 5 Jahre - erneuerbar

56 Mandate für Chefgreffiers und Chefsekretäre
56 Die Stellen sind ab dem 1. Juli 2014 offen für erfolgreiche Teilnehmer einer vergleichenden Auswahl Die Mandate sind zugänglich für endgültig ernanntes Gerichtspersonal in der Stufe A, mit sechs Dienstjahren. In Erwartung der Gewichtung der Funktionen erhält der Mandatsinhaber die letzte Lohntabelle der Klasse A3 Endgültig ernannte Chefgreffiers/Chefsekretäre bleiben im Amt bis zur Bestimmung des Mandatsinhabers Übergangsmaßnahme: Chefgreffiers und Chefsekretäre, die Inhaber einer Stelle der Stufe A3 sind, dürfen teilnehmen

57 Justiz on tour in den 12 Bezirken
Informationen über die Reform @ Internet Justiz on tour in den 12 Bezirken soziale Konzertierung Unterlagen

58 Kontakte Fragen: reforme@just.fgov.be
Informationen: oder FAQ Rechtsvorschriften Unterlagen Praktische Infos: Intranet > DGRO Rundschreiben Ausführungserlasse

59 REFORM DES GERICHTSWESENS
Haben Sie noch Fragen?


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