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Vorgehensweise – was, wer ist versichert

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Präsentation zum Thema: "Vorgehensweise – was, wer ist versichert"—  Präsentation transkript:

1 Vorgehensweise – was, wer ist versichert
Versicherungsfragen Vorgehensweise – was, wer ist versichert

2 Schadensfall Unfall oder Schadensfall - was nun? Unfälle und Schadensfälle haben eines gemeinsam: Ihre Folgen sind negativ und deshalb möchte man sie vermeiden. Und doch lässt sich das Risiko auch mit noch so großer Umsicht zwar vermindern, aber nicht völlig ausschließen. Unfallversicherungen dienen dazu, den Schaden in einem solchen Fall so gut wie möglich zu begrenzen. Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, aber auch zur Vorbeugung gegen Missbrauch und Betrügereien, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren. Genauso ist dies auch bei der Sportunfallversicherung, die die Mitgliedsvereine des Sportbundes für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben. Die folgende Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitgliedes bei der Aachener und Münchener Versicherung zu melden ist.

3 Wann melden? 1. Tödlicher Unfall Sofort, spätestens zu Beginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag. 2. Sonstige Schadensfälle Umgehend, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Schadeneintritt. 3. Kfz-Schäden Sind ebenfalls sofort zu melden (bei Schäden unter Euro muss kein Sachverständiger der A&M hinzugezogen werden). Zu jedem Kfz-Schaden muss seit in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.

4 Wie melden? 1. Tödlicher Unfall Telefonisch bei der A&M-BUSPO, T , Postfach , Mannheim. 2. Sonstige Unfälle Schriftlich mit Unfallmeldekarte. Unfallmeldekarten sind über das Versicherungsbüro beim Sportbund Pfalz oder Sportbund Rheinhessen, zu erhalten. 3. Haftpflichtansprüche Schriftlich, formlos. 4. Zusatzhaftpflicht PKW Bei Schäden über Euro (eigene Schätzung) telefonisch beim Versicherungsbüro des Sportbundes Pfalz oder des Sportbundes Rheinhessen, damit ein Sachverständiger beauftragt werden kann. Sonst schriftlich formlos, mit formeller Schadenanzeige.

5 Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig: - Genaue Bezeichnung des Vereins - Schadentag - Amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges - Name des Fahrzeughalters - Wo steht das Fahrzeug – wo kann es besichtigt werden - Geschätzte Reparaturkosten Achtung: Ohne Genehmigung der A&M darf kein Sachverständiger beauftragt werden, es sei denn, der Fahrzeughalter möchte die Kosten hierfür selbst übernehmen. Zu jedem Unfall muß die Polizei hinzugerufen werden. 5. Rechtsschutz Schriftlich, formlos.

6 Sportbund Rheinhessen Versicherungsbüro Rheinallee 1 55116 Mainz
A&M-BUSPO Postfach Mannheim Tel oder 189 montags-freitags zwischen 9.00 und Uhr Herr Dirk Trendler, Herr Peter Kobel, Sportbund Rheinhessen Versicherungsbüro Rheinallee Mainz Tel:  Fax: donnerstags von 9 bis 16 Uhr

7 Was melden – was beachten?
1. Bei der ersten Meldung Kurze Schilderung der Ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z. B. Unfallmeldekarte).  2. Allgemein Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.  3. Unfalltod Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.  4. Unfall-Invalidität Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 18 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.  5. Verdienstausfall Vollständig ausgefüllter Antrag (blaues Formular), erhältlich beim A&M Versicherungsbüro, einreichen.  6. Krankenhaustagegeld Diese Deckung besteht nicht automatisch über den Rahmenvertrag. Bitte fragen Sie Ihren Vereinsvorstand, ob dieses Risiko versichert ist. Wenn Versicherungsschutz besteht, stellen Sie bitte die Ansprüche schriftlich, und zwar mit einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Diagnose und die Dauer der stationären Behandlung.

8 Verletztenhilfe (neu ab 1.1.2006)
Unfallversicherung   Invalidität Wird ein Körperteil durch einen Sportunfall beeinträchtigt, so erfolgt eine Kapitalleistung. Invaliditätsgrundsumme: € Bei Vollinvalidität: €  Der Sportunfall muss innerhalb von 8 Tagen mit spezieller Unfallkarte beim Versicherungsbüro A&M gemeldet werden. Invaliditätsansprüche müssen innerhalb von 18 Monaten schriftlich an das Versicherungsbüro gestellt werden.  Tödliche Unfälle Versicherungssumme € bis € Meldung sofort telefonisch oder per Fax  Brillenschäden Höchstzuschuss bis 102 € Meldung mit Unfallmeldekarte  Verletztenhilfe (neu ab ) für Gehalts- und Lohnempfänger sowie Hausfrauen € 600,00 je Schadenfall, wenn die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit durch den Sportunfall länger als 180 Tage ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu 100 % ununterbrochen beeinträchtigt war. Meldung mit Unfallkarte  Nachhilfeunterricht Kann ein Schüler aufgrund eines Sportunfalls länger als 4 Wochen am Unterricht nicht teilnehmen, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung von bis zu 50 € pro Tag, maximal €. Meldung mit Unfallmeldekarte

9 Haftpflichtversicherung Sporthaftpflicht
Sporthaftpflicht Versichert ist u. a. die gesetzliche Haftpflicht des Vereins -aus seiner satzungsgemäßen Tätigkeit -als Haus- und Grundbesitzer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Vereinshäusern, Turnhallen, Sportplätzen, Restaurantbetrieben in eigener Regie. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus der Beteiligung an Vereinsveranstaltungen und der satzungsgemäß bestellten Aufsichtspersonen (z.B. Übungsleiter). Deckungssumme: € pauschal für Personen- und Sachschäden, € für Vermögensschäden Bauherrenhaftpflicht Bei Um- und Neubauten besteht bei Baukosten bis zu € Versicherungsschutz, bei höheren Kosten muss die Differenz nachversichert werden. Schlüsselverlust-Versicherung Werden Schlüssel von kommunalen Sportstätten verloren, wird der Austausch der Schließzylinder bis zu einer Höhe von € übernommen (20% Eigenbeteiligung, mindestens 50 €). Meldung mit Haftpflicht-Schadenanzeige

10 Rechtsschutz/Vertrauensschaden
Rechtschutz Sollten Rechtsstreitigkeiten auftreten und ein Anwalt benötigt werden, besteht Versicherungsschutz bis zu € für folgenden Rechtsstreitigkeiten: Schadenersatz: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten Arbeitsrechtschutz: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten Grundstückseigentum und Miete: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten Strafrecht: für gerichtliche Entscheidungen Sozialrecht: für gerichtliche Streitigkeiten Vertragsrecht: für gerichtliche Streitigkeiten Meldung mit Schriftwechsel (Kopie) des Gegners Vertrauensschaden Deckt Schäden ab bei Unterschlagung, Raub u.ä. Personenkreis: Vorstandmitglieder und Kassenwarte Meldung telefonisch

11 PKW-Zusatzversicherung
Kfz-Schäden an den Fahrzeugen der Mitglieder, die im Einsatz für den Verein sind (Vollkasko). Es besteht Versicherungsschutz bis zu €. Es gibt 2 Formen der Zusatzversicherung: 1) Normalschutz: Versicherte Veranstaltungen: Wettkampf und Training Sportliche Repräsentation des Vereins Sitzung der Vereinsgremien (Vorstandssitzungen etc.) Jugendfreizeiten sowie Unterhalts- und Pflegearbeiten am Vereinsheim Meldung über Schadenanzeige

12 Zusatzversicherungen  
Veranstalter-Haftpflicht Über den Rahmenvertrag sind alle satzungsgemäßen Veranstaltungen versichert. Werden vom Verein nichtsatzungsgemäße Veranstaltungen (Kerweausschank, Stand beim Weihnachtsmarkt) durchgeführt, muss eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 55,00 € für zwei Veranstaltungen im Jahr. Jede weitere beträgt 20,00 € zzgl. Versicherungssteuer. Beantragung schriftlich formlos vor der Veranstaltung an das Ver-sicherungsbüro Unfallversicherung für Nichtmitglieder Führt ein Verein Sportveranstaltungen durch, an denen Nichtmitglieder teilnehmen, wie zum Beispiel Jedermannturniere, können diese unter Ausschluss des Wegerisikos versichert werden. Die Prämie beträgt 0,80 € pro Spieler. Beantragung mittels Turnierplan an das Versicherungsbüro Nehmen Nichtmitglieder über einen längeren Zeitraum an Veranstaltungen (Kurse) des Vereins teil, können diese gegen einen Betrag von 2, 40 € versichert werden. Meldung über eine Namensliste vor Beginn des Kurses an das Versicherungsbüro

13 Sport-Unfallmeldung #1

14 Sport-Unfallmeldung #2

15 VBG Versicherung Vereinsmitglieder, die ausschließlich aus sportlicher Motivation, aus Freude am Sport und zur körperlichen Ertüchtigung tätig werden, die kein Entgelt über dem steuerlich zulässigen Aufwendungsersatz erhalten und nicht an den Verein vertraglich gebunden sind, stehen während der Ausübung ihres Sports nicht unter dem Versicherungsschutz der VBG. Übungsleiter, die für den Sportverein unentgeltlich tätig werden und bei denen der Verein eine derartige Tätigkeit nicht auch von den sonstigen geeigneten Vereinsmitgliedern erwartet, stehen unter Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs.2 SGB VII nach den unter 3.3 aufgeführten Kriterien. Hintergrund ist, dass sich finanzstarke Vereine bezahlte Übungsleiter leisten können; bei kleinen Vereinen können solche Personen, die eine dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugängliche Tätigkeit ausüben, wie Beschäftigte tätig werden und deshalb versichert sein. 3.3 Es muss sich um eine ernstliche, einem fremden Unternehmen (in diesem Fall: dem Sportverein) dienende Tätigkeit handeln.

16 VBG Versicherung Bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes für einen Vereinsmanager sind neben den üblichen Kriterien eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses folgende Punkte zu prüfen: ■ Es muss ein Vertrag zwischen dem Vereinsmanager und dem Verein vorliegen. ■ Aus diesem Vertrag muss sich eine Abgrenzung der Tätigkeiten ergeben, wonach eine Trennung zwischen unversichertem (siehe 3.4.7) Vorstandsamt (Aufgaben gemäß Satzung) und Vereinsmanageraufgaben (gemäß Vertrag) vorgenommen werden kann.


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