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EXTRA Pflegegeld Das neue Produkt der Krankenversicherung

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Präsentation zum Thema: "EXTRA Pflegegeld Das neue Produkt der Krankenversicherung"—  Präsentation transkript:

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2 EXTRA Pflegegeld Das neue Produkt der Krankenversicherung
Extra-Pflegegeld NEU EXTRA Pflegegeld Das neue Produkt der Krankenversicherung Wir verdoppeln das staatliche Pflegegeld

3 Pflegegeldbezieher per 31.12.2003 Stufe Männer Frauen Insgesamt 1
Pflegegeldbezieher nach Stufen Pflegegeldbezieher per Stufe Männer Frauen Insgesamt 1 15.550 43.676 59.226 2 34.208 68.492 3 15.894 32.353 48.247 4 14.167 28.177 42.344 5 7.043 15.086 22.129 6 2.315 3.986 6.301 7 1.410 2.877 4.281 Quelle: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2004

4 Pflegegeld ausbezahlt.
Pflegegeldbezieher in Österreich In Summe wird per an Personen Pflegegeld ausbezahlt.

5 + 125.000 Personen Pflegefallhäufigkeit bei über 60- Jährigen: 16,2%
Weitere Entwicklung der Pflegefälle in Österreich Pflegefallhäufigkeit bei über 60- Jährigen: 16,2% Bei gleich bleibender Fallhäufigkeit und weiterhin steigendem Bevölkerungswachstum verändert sich die Anzahl der Pflegfälle unter Beachtung der demografischen Entwicklung: Jahr 2010 2015 2020 2025 2030 Einwohner Anteil über 60. Lbj. 24% 26% 28% 30% 32% Prognose Pflegefälle Personen

6 Voraussetzungen gesetzliches Pflegegeld
Pflegegeld ab wann? Das gesetzliche Pflegegeld gebührt, wenn auf Grund: körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung oder Sinnesbehinderung ständig Betreuung und Hilfe in einem bestimmten zeitlichen Mindestausmaß erforderlich ist und dieser Zustand seit mindestens 6 Monate andauert und der gewöhnliche Aufenthalt des Pflegebedürftigen in Österreich liegt

7 Unter den Begriff „Pflege“ fällt:
Was fällt unter Pflege? Unter den Begriff „Pflege“ fällt: An- und Auskleiden Tägliche Körperpflege Verrichtung der Notdurft Reinigung bei Inkontinenz Zubereitung der Mahlzeiten Einnehmen der Mahlzeiten Einnehmen der Medikamente Mobilitätshilfe Einkauf von Lebensmittel, Medikamente und Bedarfsgüterdes tägl. Lebens Wohnungsreingung Pflege der Leib- und Bettwäsche Beheizung des Wohnraumes

8 Tätigkeit Richtzeiten pro Tag ______________________ Ergibt pro Tag
Richtzeiten für Pflege Tätigkeit Richtzeiten pro Tag An- und Auskleiden Verrichtung der Notdurft Körperpflege Zubereitung der Mahlzeiten Einnehmen der Mahlzeiten Wohnungsreinigung ______________________ Ergibt pro Tag pro Monat 2 x 20 Minuten 4 x 15 Minuten 2 x 25 Minuten 1 Stunde 1Stunde _________________________ 5,5 Stunden 165 Stunden

9 Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes (Stand 1.1.2005)
pro Monat Pflegegeld pro Monat pro Pflegestunde (mehr als) Stufe 50 Stunden € 148, €2,97 75 Stunden € 273, € 3,65 120 Stunden € 421, € 3,52 160 Stunden € 632, € 3,95 180 Stunden € 859, € 5,37 180 Stunden, wenn € 1.171, € 6, dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist 180 Stunden, wenn € 1.562, € 8, keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten möglich ist

10 Pflege zu Hause-was kostet professionelle Hilfe?
Die von den sozialen Diensten angebotenen Leistungen (Pflege am Wohnort, Reinigungsdienste etc.) sind nach Einkommen gestaffelt und kosten zwischen: 8,65 pro Stunde (Einkommen unter € pro Monat) bis 27,00 pro Stunde (Einkommen ab € pro Monat)*) Essen auf Rädern pro Monat ca. EUR 220.- *) Basis Volkshilfe NÖ, 2004

11 € 2.400.- bis ca. € 4.000.- an. PflegekostenStand 2004
In einem privaten Pflegeheim: Nach gewählter Zimmerkategorie fallen pro Monat € bis ca. € an. Hinzu kommen noch Pflegepauschalgebühren je nach Pflegestufe.

12 EXTRA-PFLEGE, Wollen auch Sie solange wie möglich
Extra- Pflege das neue Produkt Wollen auch Sie solange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden? Die Lösung: EXTRA-PFLEGE, die private Pflegevorsorge.

13 DAMIT: Warum private Pflegevorsorge?
 Ausreichende, professionelle Hilfe finanzierbar bleibt  laufende Kosten gedeckt sind (wenn Partner Pflege nicht übernehmen kann)  Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der Pflege finanzierbar sind (Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Gehwagen, Krankenbett, Umbauten im Sanitärbereich, etc.)  privater Besitz bestmöglich geschützt ist

14 Auf der Polizze wird das gewählte Monatspflegegeld angedruckt
Extra-Pflege/ Tarifvarianten 2 Grundtarife TOP ab der Pflegestufe 1 Basis ab der Pflegestufe 4 Versicherungshöhen: Beim Abschluss werden kommunikativ 25, 50 oder 100% des gesetzlichen Pflegegeldes vereinbart; (maximal 200% auch aus Basis und TOP- sind möglich) Auf der Polizze wird das gewählte Monatspflegegeld angedruckt

15 Unsere Leistungshöhen in den Pflegegelstufen
Stand

16 Die Leistung vom EXTRA-Pflegegeld wird fällig :
Leistung ab wann und wie lange? Die Leistung vom EXTRA-Pflegegeld wird fällig :  Bei Zuerkennung des versicherten Pflegegeldstufe  solange Anspruch auf das gesetzliche Pflegegeld besteht! Im Fall des Falles auch lebenslang  bei Neueinstufung der gesetzlichen Pflegegeldstufe werden auch die Leistungen der WST angepasst  keine Leistungsminderung bei Spitalsaufenthalten!

17 Prämienhöhe und Maximalleistung
Maximale Leistung pro Monat Prämie für 25% EUR 50% 100% Mann, 40 Jahre BASIS TOP 1.562,10 5,47 11,63 10,94 21,88 46,52 Frau, 7,02 14,65 14,04 29,30 28,08 58,60 23,26

18 Risikoprüfung Vereinfachte Antragsgestaltung mit Ausschlusskriterien (ähnlich Tag für Tag Geld) Eine Versicherung nach diesem Tarif kann ohne Überprüfung des Gesundheitszustands abgeschlossen werden. Davon ausgenommen sind nur Personen, - die dauernd vollständig arbeitsunfähig bzw. pflegebedürftig sind oder in der Vergangenheit bereits pflegebedürftig waren, - die einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben bzw. Eingriffe am Herzen hatten (z.B. Herzkatheter, Bypass-Operation), - bei denen chronische Erkrankungen der Lunge bzw. der Atemwege (z.B. Asthma), der Niere oder des Bewegungsapparats (z.B. Polyarthritis) aufgetreten sind, - bei denen bösartige Erkrankungen (z.B. Krebs, Leukämie), schwere Nervenleiden, psychische Erkrankungen bzw. Geisteskrankheiten (z.B. Epilepsie, Depressionen, Multiple Sklerose) oder schwere chronische Augenerkrankungen (z.B. Makula- degeneration) aufgetreten sind, - bei denen Diabetes oder eine HIV-Infektion festgestellt wurde oder eine schwere chronische Infektionskrankheit besteht. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass diese Ausschlussgründe für mich nicht zutreffen.

19 Sollte das gesetzliche Pflegegeld abgeschafft
Was ist wenn sich das gesetzliche Pflegegeld verändert? Sollte das gesetzliche Pflegegeld abgeschafft werden, so gelten die Bedingungen der zuletzt gültigen Tarifstufe weiter- ein Leben lang. In den Bedingungen sind klare Regelungen hinsichtlich der Pflegezuerkennung und Pflegegeldhöhe vorgesehen.

20 Die Anpassung wird, so wie in der Krankenversicherung üblich
dann durchgeführt, wenn die Sozialversicherungsrichtzahl 4% erreicht oder additiv überschritten wird. Damit ist es sichergestellt, dass die Kaufkraft des EXTRA-PFLEGEGELD erhalten bleibt.

21 Zielgruppen für die Extra-Pflege
Kunden die nicht auf Pflege im Familienverband hoffen können wie Singlehaushalte Partner ist bereits pflegebedürftig Kinder/ Verwandte leben nicht am selben Ort Kunden die bereits Erfahrung mit Pflegefällen in der Familie oder im Bekanntenkreis gemacht haben Alle Kunden die mit einer Lebensversicherung fürs Alter vorgesorgt haben.

22 Zusammenfassung EXTRA- PFLEGE
 Tarifwahl ab Pflegestufe 1 (TOP) oder 4 (BASIS)  Das gesetzliche Pflegegeld kann um 25, 50, 100 oder % privat aufgestockt werden  Die Einstufung im gesetzlichen Pflegegeld ist auch für uns gültig  Bei Zuerkennung einer höheren Pflegegelstufe wird auch unsere Leistung angepasst  Das private Pflegegeld wird solange bezahlt als Anspruch auf das staatliche Pflegegeld besteht (auch lebenslang)  Mit der Auszahlung des ersten privaten Pflegegeldes entfällt die Prämienzahlung auf die Dauer des Pflegegeldbezuges  vereinfachter Antrag mit Fragenblock (ähnlich Tag für Tag Geld)


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