Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Sichere Fassadengerüste

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Sichere Fassadengerüste"—  Präsentation transkript:

1 Sichere Fassadengerüste
Schulung - Foliensatz Suva Bereich Bau

2 Zahlen die zu denken geben!
50 Mio. Franken Unfallkosten auf 25 Mio. m2 Fassadengerüst / Jahr entsprechen: 2.- Franken / m2 oder 600 Vollzeitstellen / Jahr

3 Unsere wichtigste Botschaft
Koordination bringt Sicherheit!

4 Hauptaufgaben der Beteiligten
Planer und Bauleiter: "Ich verlange und akzeptiere nur sichere Gerüste" Gerüstersteller: "Ich erstelle Gerüste korrekt und sicher" Gerüstbenutzer: "Ich arbeite nur auf sicheren Gerüsten"

5 Planer und Bauleiter Verantwortung und Aufgaben
Er kennt die wesentlichen Gerüstkriterien. Er schreibt die erforderlichen Gerüste aus und sorgt dafür, dass diese Bestandteil des Werkvertrages sind. Er koordiniert die Montage- und Demontage- arbeiten. Er übernimmt das Gerüst und regelt die Instandhaltung.

6 Gerüstersteller Verantwortung und Aufgaben
Er überprüft die Gerüstvorgaben des Planers und ergänzt diese falls notwendig. Er erstellt das Gerüst in der erforderlichen Qualität. Er stellt sicher, dass er die Vorschriften über die Arbeitssicherheit bei der Montage und Demontage der Gerüste einhält. Nach der Montage überprüft er das Gerüst, dokumentiert dies und übergibt es der Bauleitung zur Nutzung.

7 Gerüstbenutzer Verantwortung und Aufgaben
Er stellt sicher, dass die zur Erstellung seiner Leistungen erforderlichen Gerüste im Werkvertrag enthalten sind. Er kontrolliert die Gerüste bevor er sie benutzt und meldet allfällige Mängel der Bauleitung. Er benutzt nur sichere Gerüste. Er nimmt selber keine Änderungen am Gerüst vor.

8 Kernelemente der Planung
Rahmenbedingungen / Detailplanung / Kontrolle: 1. Technisches Umfeld 2. Natürliches Umfeld 3. Objektspezifische Gegebenheiten 4. Detailplanung + Aufbau 5. Kontrolle

9 1. Technisches Umfeld Öffentlichkeit Passanten, Strassenverkehr
Freileitungen Fahrleitungen, Transportleitungen, Telefon Baustellen Werkverkehr, Zugänglichkeit, Kraninstallation Industrieanlagen diverse Aufzählung nicht abschliessend!

10 1. Technisches Umfeld Zuständigkeiten Suva Verkehrsbetriebe
Kanton, Gemeinde, Private Vertreten durch Polizei / Baupolizei

11 1. Technisches Umfeld Durchgang / Durchfahrt min. 1.50m
Fassadenbereich geschlossen Belag für dynamische Belastung ausgelegt 45° Personen, H 2.50m Auto, H 4.50m H

12 2. Natürliches Umfeld Jahreszeiten Kälte, Vereisung
Windverhältnisse geographische Lage, Meereshöhe, Gebäudehöhe Fundation Baugrund Terrainverhältnisse Steilheit Arbeiten am, über Wasser Hochwasser, Geschiebe Aufzählung nicht abschliessend!

13 3. Objektspezifische Gegebenheiten
Neubau, Umbau, Sanierung, Brandobjekt Arbeitsgattungen Architektur Fassadenaufbau Statik Gebäudeabmessungen Alle diese Kriterien sind bei der Detailplanung und beim Auf- und Abbauen der Fassadengerüste zu berücksichtigen!

14 4. Detailplanung und Aufbau
4.1 Tragfähigkeit und Belagsbreite 4.2 Gebäudeabmessung 4.3 Fundation + Bauablauf 4.4 Fassadenaufbau 4.5 Gerüstzugänge 4.6 Gerüstgang 4.7 Verankerung 4.8 Dachrand 4.9 Podeste + Aufzüge 4.10 Bemessung von Bauteilen (im Anhang)

15 4.1 Tragfähigkeit und Belagsbreite

16 4.2 Gebäudeabmessung Einteilung horizontal

17 4.2 Gebäudeabmessung Einteilung vertikal

18 4.2 Gebäudeabmessung Anzahl Gerüstzugänge

19 4.3 Fundation + Bauablauf Phase 4 unbedingt vor Phase 5 5 OG 4 3 EG 2
mind. 80 cm Phase 4 unbedingt vor Phase 5 mind. 80 cm 5 OG 4 3 EG 2 1 UG

20 4.3 Fundation + Bauablauf Konsole - Ausleger

21 4.3 Fundation (Basis)

22 4.3 Fundation (Lastübertragung)
Ansetzen (Blei, Senkel)

23 4.4 Arbeiten an der Fassade
Fassadenabstand Variante Innengeländer (im Element- und Skelettbau) > 30cm Doppeltes Innengeländer Seitenschutz

24 4.4 Arbeiten an der Fassade
Variante Innenrohr Variante Konsolgänge 0 bis 10cm Innenrohre: Nur wo Konsolgänge nicht möglich sind

25 4.4 Arbeiten an der Fassade
Maurergerüst vorgezogen (z.B. für nachträglich Hochgezogenes Sichtmauerwerk)

26 4.4 Arbeiten an der Fassade
min. 60 Belag für dynamische Belastung ausgelegt min. 80 max.100 Maurergerüst vorgezogen (nachträglich hochgezogenes Putzmauerwerk) Vorgängig müssen 60 cm-Innenkonsolen auf die ganze Höhe montiert werden Isolationsarbeiten von 60 cm-Konsole ausführen Beim Aufmauern di 60er- durch 30er-Konsolen ersetzen Beispiel mit 25cm Fassadenstärke

27 4.5 Gerüstzugang Hinweistafel / Signalisation

28 4.6 Gerüstgang Rahmenverbindung/Steckbolzen

29 4.6 Gerüstgang / Gerüstbeläge
Belagsöffnungen

30 4.6 Gerüstgang Spannweiten von Gerüstbrettern

31 4.6 Gerüstgang / Seitenschutz

32 4.7 Verankerung Verankerung ohne Netz (Faustregel)
 Herstellerangaben sind zu beachten

33 4.7 Verankerung Verankerung mit Netz (Faustregeln)
 Herstellerangaben sind zu beachten

34 4.7 Verankerung Verankerung mit Netz – Stirnseite

35 4.7 Verankerung/Aussenabstützung
Aussenabstützungen Belag für dynamische Belastung ausgelegt Abstützung min.: jeden 2. Ständer Wandschleifer H max. 6.0m Aussteifung längs Aussteifung quer Fusspunkt verankert

36 4.8 Dachrand / Spenglergangbelag
Spenglergangbelag für dynamische Belastung ausgelegt (Steil- und Flachdach)

37 4.8 Dachrand Dachneigung bis 25° ≥ 60 ≥ 60 ≥ 80 ≥ 80
≤ 50 ≥ 80 ≥ 80 50 Belag für dynamische Belastung ausgelegt 50 ≤ 100 ≤ 100 50 max. 30

38 4.8 Dachrand Dachneigung ab 25° bis 60° grösser 25° ≥ 60 ≥ 80
≤ 25 ≥ 80 25 25 Belag für dynamische Belastung ausgelegt 25 ≤ 100 Öffnungen max. 100cm2 max. 30

39 4.8 Dachrand Traufrinne wechseln bis 25° ≥ 80 ≥ 60 ≤ 100
50 ≥ 80 50 50 ≥ 60 ≤ 100 mind. Bordbrett 50 Belag für dynamische Belastung ausgelegt

40 4.8 Dachrand Flachdach bis 10° ≥ 60 ≥ 80 ≤ 100 ≥ 30
Belag für dynamische Belastung ausgelegt Doppeltes Innengeländer

41 4.8 Dachrand Giebelseite Giebelseite ≥ 60 ≥ 80
Belag für dynamische Belastung ausgelegt

42 4.8 Dachrand Skelettbau ≥ 80 ≤ 100 Auffangnetz
Belag für dynamische Belastung ausgelegt Konsole, wenn Dach vor Fassade erstellt wird Doppeltes Innengeländer

43 4.9 Umschlagpodeste

44 5. Kontrolle A Kontrolle durch den Ersteller
B Kontrolle durch Besteller C Kontrolle durch Benutzer D Genehmigung des Werkes

45 A Kontrolle durch Ersteller
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32a Verwendung von Arbeitsmitteln 1 Arbeitsmittel (dazu gehören u. A. Baugerüste, Rollgerüste, Temporäre Aufzüge) müssen bestimmungsgemäss verwendet werden. Vorgaben des Herstellers über die Verwendung sind zu berücksichtigen. 3 Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten zum Einsatz gelangen, sind nach jeder Montage darauf hin zu überprüfen, ob sie korrekt montiert sind, einwandfrei funktionieren und bestimmungsgemäss verwendet werden können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.

46 B Kontrolle Besteller SIA Norm 118/222: 2012 Art. 1.3.1
Besondere Pflichten der Vertragspartner Mit Der Übername des Gerüstes zum Gebrauch geht die Aufsichtspflicht an den Besteller über. SIA Norm 118/222: 2012 Art. 4.1 Änderungen am Gerüst dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung (respektive dem Gerüstbesitzer) und durch den Gerüstersteller vorgenommen werden.

47 C Kontrolle durch Benutzer
Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 49 Benützung und Unterhalt 1 Das Gerüst ist durch jeden Benützer und jede Benützerin täglich einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Weist es Mängel auf so darf es nicht benützt werden. 2 Auf Gerüstbelägen sowie auf Zugängen muss überflüssiges Material entfernt werden.

48 D Genehmigung des Werkes
Obligationenrecht (OR) Art. 370 Genehmigung des Werkes 1 Wird das abgelieferte Werk vom Besteller ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt, so ist der Unternehmer von seiner Haftpflicht befreit, soweit es sich um Mängel handelt, die bei der Abnahme und ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren oder vom Unternehmer absichtlich verschwiegen wurden.

49 Anhang: Bemessung von Gerüstbauteilen
Prüfverfahren Gerüstbelag Prüfverfahren Spenglergangbelag Prüfverfahren Dachdeckerschutzwand Bemessung von Seitenschutzbauteilen Zulässige Gerüsthöhen

50 Prüfverfahren Gerüstbelag
Art. 35 BauAV Trag- und Widerstandsfähigkeit 1 Es dürfen nur Gerüste und Gerüstbestandteile verwendet werden, die den Anforderungen an das Inverkehrbringen nach dem Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) entsprechen. 2 Sie müssen alle einwirkenden Kräfte, auch während des Auf-, Um- und Abbaues, aufnehmen können, namentlich: a. Eigengewicht; b. Nutzlasten; c. Windkräfte; d. Schneelasten; e. dynamische Einwirkungen, z.B. bei Sprüngen, Stürzen oder Erschütterungen; f. spezielle Kräfte, die während des Auf-, Um- und Abbaues auftreten. 3 Der Arbeitgeber hat auf Verlangen nachzuweisen, dass die Anforderungen nach Abs. 2 erfüllt sind. Er kann für den Nachweis den Ersteller des Gerüstes beiziehen.  Stand der Technik

51 Prüfverfahren Spenglergangbelag
Der Hersteller von Gerüstbelägen muss Beläge für den Spenglergang einem Fallversuch unterziehen. Ein Fallkörper (Stahlkugel mit R=50cm) mit einer Masse von 100kg wird aus 2.50m mit einer Klinkvorrichtung fallen gelassen. An der Aufprallstelle wird ein genau definiertes Dämpfungselement auf den Gerüstbelag gelegt (= Simulation der Steifigkeit des menschlichen Körpers) Der Fallkörper wird pro Belag nur einmal fallen gelassen. Der Test gilt als bestanden, wenn der Belag eine Resttragfähigkeit von 150kg aufweist (=Bergung sichergestellt) Der Versuch wird an drei Belägen in Belagsmitte sowie an drei Belägen am Rand (35cm ab Systemachse) durchgeführt. Bleibende Verformungen oder örtliche Beschädigungen sind zulässig: Die Tragfähigkeit ist nachgewiesen, wenn die Kugel kein Prüfstück durchbricht und der Belag nach der Prüfung noch 150kg Tragkraft aufweist.. Jeder Belag wird nur einem Aufprall ausgesetzt! Ein dem Fallversuch ausgesetzter Belag muss entsorgt werden und darf nicht mehr eingesetzt werden. 2.50m 100kg Die relevante Norm ist SN-EN :2003 Wichtig: Der oberste Belag ist immer wie ein Spenglergang zu betrachten! (Auch bei einem Flachdach)

52 Prüfverfahren Dachdeckerschutzwand (Spenglergang)
Die relevante Prüfnorm ist SN-EN13374 Art. 46 BauAV Dachdeckerschutzwand 1 Die Dachdeckerschutzwand ist eine Schutzeinrichtung am Spenglergang, welche vom Dach stürzende Personen, Gegenstände und Materialien auffängt. 2 In der Dachdeckerschutzwand sind Öffnungen oberhalb der Traufe oder des Dachrandes bis zu einer Höhe von je 25 cm, unterhalb der Traufe oder des Dachrandes bis zu einer Fläche von je 100 cm2 zulässig.

53 Bemessung von Seitenschutzbauteilen
Bei Seitenschutzbauteilen, die für die unten stehenden Einwirkungen bemessen werden, ist davon auszugehen, dass sie die Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen. Art. 14 BauAV Seitenschutz 1 Der Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. 2 Die Oberkante des Geländerholms muss zwischen 95 und 105 cm, diejenige des Zwischenholms zwischen 50 und 60 cm über der Standfläche liegen. 3 Die Bordbretter müssen eine Höhe von mindestens 15 cm ab der Standfläche aufweisen. 4 Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm darf nicht mehr als 47 cm betragen. 5 An Stelle von Geländer- und Zwischenholm können Rahmen oder Gitter verwendet werden, welche den gleichen Schutz bieten. 6 Der Seitenschutz ist so zu befestigen, dass er nicht unbeabsichtigt entfernt werden oder sich lösen kann. Zusätzlich müssen alle Bauteile einer Vertikallast von 0.3KN (30kg)von unten nach oben widerstehen. Die Lasten sind an der ungünstigsten Stelle aufzubringen.

54 Zulässige Gerüsthöhen
Rahmen-Ständerrohr mit 48,3 mm Aussendurchmesser S = Wandstärke in mm maximale. Bauhöhen in m Nutzlast - 2,0 kN/m2 Nutzlast - 3,00 kN/m2 Nutzlast - 4,50 kN/m2 Mit Konsolen von 60 cm 30 cm maximal 1 Konsole Stahl, S= 3.2 20 30 50 15 25 Aluminium, S = 4.0 14 12 10 Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers sagt aus, ob Mehrhöhen zugelassen sind. Ist dies nicht der Fall ist das Gerüst (in der Regel mittig) mittels Konsolen oder Auslegern abzufangen.

55 Kampagne "Sichere Arbeitsgerüste"
Wir danken für Ihre Mithilfe Suva Bereich Bau


Herunterladen ppt "Sichere Fassadengerüste"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen