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Veröffentlicht von:Martin Friedrich Geändert vor über 5 Jahren
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Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung
„Nottrauungen“
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Begriff: Nottrauung Eheschließungen in der Zeit vom – ohne Mitwirkung eines Standesbeamten Rechtswirksamkeit durch Eintragung in das Familienbuch beim Hauptstandesamt Hamburg
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1. Rechtliche Grundlagen
Im Folgenden wird der Begriff „Nottrauung“ für die „Eheschließung bei lebensgefährlicher Erkrankung“ verwendet! § 13 Abs. 1 und 3 PStG Nr PStG-VwV
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2. Begriff: lebensgefährliche Erkrankung
Eine lebensgefährliche Erkrankung liegt vor, wenn jederzeit mit dem Ableben des Verlobten / der Verlobten gerechnet werden muss!
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3. Nachweis der Unaufschiebbarkeit
Ärztliches Zeugnis oder auf andere Weise
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4. Verpflichtung die „Nottrauung“ durchzuführen
falls erforderlich – unverzügliche Eheschließung auch außerhalb der Dienststunden kein Bereitschaftsdienst erforderlich
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5. Ehegeschäftsfähigkeit i. S. von § 1304 BGB
§ 1304 BGB § 104 BGB Artikel 6 Abs. 1 GG siehe BayOblG StAZ 2003, S. 109 Ehegeschäftsfähigkeit: Wesen der Ehe erkennen freie Willensentscheidung treffen
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5. Ehegeschäftsfähigkeit i. S. von § 1304 BGB
Unbedingt eigene Meinung vor Ort verschaffen und falls irgendwie möglich: Bestätigung des behandelnden Arztes Vordruck im Autista-Formularserver!
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5. Ehegeschäftsfähigkeit i. S. von § 1304 BGB
Erfahrungen aus der Praxis!
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5. Ehegeschäftsfähigkeit i. S. von § 1304 BGB
Wie stellt man Ehegeschäftsfähigkeit fest? Möglichst mit Zeuge zur Trauung Gespräch über alltägliche Dinge Bei Zweifel: Fragen (vorher überlegen) / Bewertung Fragen und Antworten dokumentieren
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5. Ehegeschäftsfähigkeit i. S. von § 1304 BGB
Es verbleiben Zweifel: Sachverständigengutachten oder Ablehnung der Eheschließung – Rechtsweg aufzeigen
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
Es muss glaubhaft gemacht werden, dass kein Ehehindernis besteht § 13 Abs. 3 PStG
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
a) Vorzulegende Unterlagen: Alle erforderlichen Unterlagen, die ohne Verzögerung vorgelegt werden können! Ergänzend eidesstattliche Versicherungen/Erklärungen Fehlende Unterlagen sind später nachzureichen
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
Identitätsklärung erforderlich!
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
b) Scheidungen im Ausland (gilt auch für Tod) Vorlage entsprechender Unterlagen falls nicht vorhanden: Zweifelsfreie Angaben des Verlobten erforderlich
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
b) Scheidungen im Ausland Keine Eheschließung bei fehlender Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung! Ablehnung, Rechtsweg aufzeigen!
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
b) Scheidungen im Ausland Wichtig: Jeder Standesbeamte/-in muss in der Lage sein das entsprechende Prüfungs-/Anerkennungsverfahren zu ermitteln!
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
b) Scheidungen im Ausland Die Verlobten waren bereits miteinander verheiratet. Scheidung im Ausland: es wäre eine Anerkennung nach 107 FamFG erforderlich! Kann die „Nottrauung“ ohne Anerkennungsverfahren erfolgen?
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
c) Eheschließung ohne EFZ bzw. ohne Befreiungsverfahren beim OLG möglich?
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6. Prüfung der Ehevoraussetzungen
d) Scheidung in Deutschland ausgesprochen – im Heimatland ist noch ein Anerkennungsverfahren erforderlich Muss die „Nottrauung“ trotzdem erfolgen?
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7. Zuständigkeit: Anmeldung
Das für die Anmeldung zuständige Standesamt ist nicht erreichbar! Was dann???
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8. Scheinehenprüfung? Nein! Auch wenn absehbar ist, dass die Ehe vermutlich nur noch von kurzer Dauer sein wird!
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9. Ehehindernis der Adoptionsverwandtschaft
Kraft Gesetz Aufhebung des Annahmeverhältnisses § 1766 BGB
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10. Folgen bei Fehlverhalten
Haftungsfragen – 839 BGB, Artikel 34 GG Disziplinarrechtliche Konsequenzen aus Amtspflichtverletzung
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11. Gebühren übliche Gebühren evtl. Taxikosten über Auslagenersatz
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12. Zuständigkeit - Hinweise
Nur im eigenen Standesamtsbezirk! Eheschließungsstandesbeamte dürfen keine „Nottrauungen“ durchführen § 1 Abs. 7 PStG-DVO!
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13. Inhalt der Nottrauungsmappe
Blankovordrucke: Anmeldung zur Eheschließung Niederschrift über die Eheschließung Eidesstattliche Versicherung Arzterklärung Dolmetschervereidigung Muster von Formulierungen
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13. Inhalt der Nottrauungsmappe
Blankovordrucke: Fragekatalog - Ehegeschäftsfähigkeit Rede? Kontaktdaten Gutachter und Amtsgericht VA+Zustimmung Anschlusserklärung, Rechtswahl Nottrauungsskript, Infos Scheidungsanerkennung
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Wichtig! Nottrauung steht im Raum – sofort handeln – dies hat oberste Priorität Nottrauungsmappe immer griffbereit und aktuell zu Hause und bei der Arbeit Dokumentation nicht vergessen Ruhe bewahren
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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