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Veröffentlicht von:Kasimira Bliese Geändert vor über 9 Jahren
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Heiraten und Verpartnern in Wiens Gastronomie und Hotellerie
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Personenkreis Paare, welche sich in Wien außerhalb des Standesamtes in den Räumlichkeiten eines Gastronomiebetriebes bzw. Hotels trauen lassen wollen Paare, welche eine eingetragene Partnerschaft in den Amtsräumen des Magistrates der Stadt Wien bereits eingegangen sind und danach die Zustellung der Partnerschaftsurkunden in einem feierlichen Rahmen in den Räumlichkeiten eines Gastronomiebetriebes bzw.Hotels vornehmen lassen wollen 2
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Voraussetzungen Location muss der „Bedeutung der Ehe“ entsprechen (§ 47 Abs. 1 Personenstandsgesetz – PStG) obligatorische Ziviltrauung – Location darf keinen religiösen Charakter aufweisen Trauungs- bzw. Verpartnerungsraum muss von dem Gastronomiebereich abgetrennt bzw. abtrennbar sein Schutz vor Immissionen (zB durch andere Gäste, PassantInnen, Musik,...) barrierefreie Zugangsmöglichkeit uneinsehbare Umkleidemöglichkeit für die BeamtIn
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Terminmöglichkeiten Montag bis Freitag von 16:00 Uhr und 18:00 Uhr
Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Ausnahmen: gesetzliche Feiertage sowie Karfreitag, Heiliger Abend und Silvester
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Hintanhaltung von Gefahren
Betriebsanlagengenehmigung Genehmigung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz Einhaltung der Auflagen (Zustimmung der BetreiberIn, dass die Magistratsabteilung 35 beim Magistratischen Bezirksamt bzw. bei der Magistratsabteilung 36 nachfragen darf)
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Ausstattung der Räumlichkeiten
Zeremonientisch diverse Sesseln für Paar, BeamtIn und eventuelle ZeugInnen Theaterbestuhlung für die geladenen Gäste (keine Sichtbeeinträchtigung durch Säulen, Garderoben, etc.)
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Organisation Schritt 1: „Kontaktaufnahme mit Location“
.) Reservierung des Raumes am gewünschten Tag durch das Paar .) Einverständniserklärung der Location, gerichtet an Magist- ratsabteilung 35, wird von Paar überbracht
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.) Brautpaare weisen am Wohnsitzstandesamt die gesetz-
Schritt 2: „Aufgebot“ .) Brautpaare weisen am Wohnsitzstandesamt die gesetz- lichen Voraussetzungen für eine Eheschließung durch Vorlage der entsprechenden Dokumente nach .) Gleichgeschlechtliche Paare weisen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien Standesamt Wien- Margareten = Zentrale Annahmestelle) die gesetzlichen Vor- aussetzungen für eine Verpartnerung durch Vorlage der entsprechenden Dokumente nach. 8
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.) Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Trauung
bzw. Verpartnerung nachgewiesen wurden, kann vom Paar ein Ansuchen gestellt werden, die Trauung bzw. Verpartnerung an einem bestimmten Ort außerhalb der Amtsräumlichkeiten zum gewünschten Termin durchzuführen. .) Diesem Ansuchen ist die Einverständniserklärung der BetreiberIn (Gastronomiebetrieb bzw. Hotel) beizulegen. 9
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Schritt 3: „Kommissionierung“
.) Anforderung der behördlichen Genehmigungen durch die Magistratsabteilung 35 (samt Zustimmungserklärung) .) Bei der Kommissionierung wird vor Ort überprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Trauung bzw. Verpartnerung gegeben sind. .) schriftliche Schad- und Klagloshaltung durch das Paar und der LocationbetreiberIn
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Schritt 4: „Festlegung der Termines“
.) vom Ausgang der Kommissionierung wird die Location und das Paar durch die Magistratsabteilung 35 informiert. .) Paar schließt mit Location zivilrechtlichen Vertrag, Magistratsabteilung 35 hebt gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für Trauung bzw. Verpartnerung ein. .) Seitens der Location ist vor, während und nach der Zeremonie eine persönliche Betreuung zu gewährleisten Trauung / Verpartnerung in Gastronomie und Hotellerie
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