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Regularien zur Annahme

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Präsentation zum Thema: "Regularien zur Annahme"—  Präsentation transkript:

1 Regularien zur Annahme
Von Belohnungen und Geschenken TUHH 12. Februar 2018

2 Verbotsregelung Allgemein geltende Regelungen
Allgemein gelten: § 49 HmbBG i.V.m. § 42 BeamtStG bzw. § 74 HmbBG a.F. und die entsprechenden tariflichen Vorschriften Erlass der Bekanntmachung des Senats über die Annahme von Belohnungen und Geschenken, Antikorruptionsrichtlinie der TUHH  Die Annahme jeglicher Art von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vergünstigungen (Vorteil) in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit ist allen Beschäftigten verboten.

3 Prüfung Erster Schritt Möchte ich den Vorteil annehmen?
Wenn ja  Prüfung Vorteilsbegriff: alle Zuwendungen, auf die Beschäftigte keinen Rechtsanspruch haben und die sie oder Dritte materiell oder auch immateriell objektiv besser stellen z.B.: Mitnahme auf auswärtige Betriebsbesichtigungen, Kongresse, Messen, Eröffnungen und Vernissagen oder sonstige Zuwendungen jeder Art

4 Allgemeine Ausnahme? Ausnahme im Einzelfall?
Prüfung Zweiter Schritt Wird der Vorteil „in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit“ gewährt? Wenn nein  Annahme möglich Wenn ja  Annahme nur möglich, wenn eine Ausnahmeregelung greift Prüfung Allgemeine Ausnahme? Ausnahme im Einzelfall?

5 Ausnahmen von der Verbotsregelung
Allgemeine Ausnahmen nach Abschnitt II Ziffer 2.3. der Bekanntmachung bzw. Ziffern 2.1 und 2.2. der Verfügung geringwertige Aufmerksamkeiten wie z.B. Massenwerbeartikel wie Kugelschreiber (Richtwert von 10€) übliche und angemessene Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen Teilnahme an Bewirtungen aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Handlungen Vorteile, die die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern bzw. beschleunigen

6 Ausnahmen von der Verbotsregelung
Ausnahmen im Einzelfall Genehmigung erfolgt durch den / die Kanzler/in Antrag kann per Mail erfolgen (Antragsformular auf TU-Seite: Antikorruptionsstelle) Genehmigung nur möglich, wenn durch die Zuwendung keine Beeinflussung beabsichtigt wird die objektive Amtsführung nicht beeinträchtigt wird und kein Eindruck der Befangenheit entsteht Einzelfallgenehmigung kann mit Auflagen erfolgen

7 Ausnahmen von der Verbotsregelung
Ausnahmen im Einzelfall Einzelfallprüfungen sind u.a. notwendig für: Annahme von Eintrittskarten Teilnahme an aus dienstlichem Anlass stattfindender Bewirtung in Restaurant Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen am Dienstort, Voraussetzung: reisekostenrechtlich genehmigter Dienstgang Teilnahme an Informations- und Präsentationsreisen außerhalb des Dienstortes Dienstreisen innerhalb der EU für eine Dauer von max. 7 Tagen bedürfen keiner Einzelfallgenehmigung


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