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Veröffentlicht von:Sara Ziegler Geändert vor über 6 Jahren
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LIEFERANTENTAG – GYŐR 2018 LOHNARBEITSKONSTRUKTIONEN IN UNGARN - Praktische, vertragliche und streuerechtliche Aspekte - Übersicht - Katona & Partners Rechtsanwälte, Budapest Advantage Austria Lieferantentag 1.
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Praktische und rechtliche Überlegungen
„Vorsicht ist besser als Nachsicht” – gründliche Planung „Kennenlernen” des Geschäftspartners Gentleman Agreements sind mehr als nur bedenklich! Rechtlich beraten – ist das nötig? Viele Fragen – was soll nun beachtet werden? Rechtswahl - Vertragsgestaltung Nötige Sicherheiten Steuerfragen Geltendmachung von Forderungen…. Advantage Austria Lieferantentag 2.
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Rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen
Kennenlernen des Geschäftspartners Firmenbuchauszug / Jahresabschlüsse kostenlos abrufbar/ Datenbank der Steuerbehörde zur Kontrolle - Mögliche Rechtswahl Inlandsgeschäft mit dem Recht eines anderen Mitgliedstaates(?) / gemischte Geschäfte beeinflusst die Vertragsgestaltung + Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit Staatliche Gerichte – neue ZPO / veränderte Prozessbedingungen Schiedsgerichte / alternative Schlichtungsstellen / Notar Absicherung des Geschäfts / von Forderungen Nötige Versicherungen des Vertragspartners Notarielle Beurkundung – bei welchen Geschäften? Advantage Austria Lieferantentag 3.
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Vertragsgestaltung Identifizierung der Zusammenarbeit=> Lohnarbeit / Zulieferung oder Vertriebspartner=> beeinflussen die rechtliche Gestaltung Auswahl der Vertragsform=> gemischte Vertragsformen auch möglich Regelungen im Einklang mit dem angewandten Rechts Anwendung von AGB-s gilt eine Regelung als AGB / oder allgemeine Praxis=> Typ der Regelung / Verhandlungssache oder nicht=> eindeutige Annahme wessen Vertragspartners AGB gilt? => Konkurrieren von AGBs Vermeidung von Missverständnisse und Streitigkeiten Aufsetzung eines Rahmenvertrages zur Regelung von allgemeinen Fragen Advantage Austria Lieferantentag 4.
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Werkvertrag Lohnarbeit/Zulieferung=> Abgrenzung zu sog. Auftragsvertrag Ergebnispflicht statt Pflicht zur Tätigkeit=> „Pflicht zur Qualität”=> Qualitätsanforderungen klären! Entgelt nur bei vollbrachten Leistung=> Leistungsnachweis => Zahlungsmodalitäten exakt aufsetzen Inanspruchnahme von Subunternehmer wenn nicht verboten, ist erlaubt=> Haftungsfragen keine unmittelbare Geltendmachung von Ansprüchen gegen Subs. Sonderbedingungen zur Produktion=> Kosten zulasten des Auftraggebers => Kostenregelung Advantage Austria Lieferantentag 5.
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Werkvertrag Erfüllung der Anweisungen des Bestellers + Pflicht zur sachgemäßer Arbeit=> Sorgfaltspflicht betrifft auch fehlerhafte Anweisungen Kooperationspflicht=> Vereinbarung bez. Kontrollberechtigungen / Geheimhaltungspflichten Sonstige Regelungen (Abnahme von Restware, Versicherung, usw.) Fallbeispiel Advantage Austria Lieferantentag 6.
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Vertriebsvertrag Neu seit BGB aus dem Jahr 2013
Vertreiber kauft Produkte auf eigene Kosten und Risiko ein Pflicht zur Wahrung des guten Rufes des Produkts Der Lieferant muss auf die Werbung für die Produkte hinweisen + notwendige Werbeträger übergeben Weisungs- und Kontrollrecht des Lieferanten zum entsprechenden Vertrieb Sorgfaltspflicht mal anders=> Ausführung von Weisungen auch wenn fehlerhaft sind=> Konsequenzen bei Lieferant Sache der Parteien - sonstige Bedingungen Definierung des Marktes/ Abnahmemengen/ Bedingungen usw. Advantage Austria Lieferantentag 7.
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Steuerfragen – Umsatzsteuerzahlungspflicht
MwSt. – Rechnung mit oder ohne? Einheitliche Unionsregelung=> Vereinfachung des innengemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehrs=> Vermeidung von Entstehung von MwSt. bei dem Leistungsempfänger (keine Vorsteuer) „Leistung”=> ein Begriff des Umsatzsteuerrechts Voraussetzung=> Leistender und Leistungsempfänger sind Unternehmen, die in verschieden Mitgliedstaaten ansässig sind Advantage Austria Lieferantentag 8.
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Steuerfragen - MwSt. (Mögliche Szenarien)
Bearbeitung von Sachen (halbfertige Waren, Rohstoffe) durch inländisches Steuersubjekt die Eigentum des ausländischen Bestellers sind=> Auslieferung=> „gewöhnliche” Lohnarbeit=> klassische Dienstleistung (zollr. passive Veredelung) welche der ung. Betrieb als Eigentum erwirbt + zum Teil mit eigenen Sachen herstellt=> (Lagerrisiko, Verkauf im eigenen Namen/Risiko)=> innergemeinschaftliche Lieferung „Fangfrage” – wenn Herstellung aus Teilen erfolgt, die aus dem Ausland + Inland stammen=> qualitativ anderes Produkt? rechtserheblich: Übergabe ins Eigentum des Bestellers Advantage Austria Lieferantentag 9.
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Steuerfragen – MwSt. (Erfüllunsort)
Erfüllungsort – maßgeblich bei der Rechnung ohne MwSt. Innergemeinschaftliche Lieferung Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich die Ware zum Zeitpunkt der Versendung oder zu Beginn der Beförderung befindet Rechnung ohne MwSt.=> Lieferung in die EU / außerhalb der EU bis 90 - max.360 Tage Dienstleistung Abhängig von Niederlassungs-Status von Besteller Rechnung ohne MwSt.=> wenn Tätigkeit des Bestellers in EU- Ausland Advantage Austria Lieferantentag 10.
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Steuerfragen – MwSt. (Erfüllungsort)
Weitere Aspekte Innergemeinschaftliche Lieferung Ausländische Steuernummer des EU-Käufers vorhanden Ware nachweisbar aus Ungarn geliefert Dienstleistung EU-Käufer ausländisches Steuersubjekt Verfügt über keine Betriebstätte in Ungarn (Ungarische Steuernummer ist keine Ausschlusskriterium) Betriebstätte in Ungarn, Ware jedoch ins Drittland (Export- Lohnarabeit) Rechnungslegung In die EU=> Revers-Charge Rechnung Ins Drittland=> steuerfreie Rechnung Advantage Austria Lieferantentag 11.
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Steuerfragen – sonstige Aspekte
Revers Charge-System Grundregel: steuerpflichtig ist der Leistende Umkehrung der Steuerschuldenschaft=> Leistungsempfänger EU-Steuersubjekt Wirtschaftliche Niederlassung in Ungarn – Betriebstätte, wenn eigene Personal u. Mittel hier dauerhaft in Anspruch genommen=> Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Inland mit MwSt. Vorhandensein einer ungarische Steuernummer – Inlandserfüllung - z.B. Bearbeitung+Verkauf inl. / Geschäft kein Subjekt von Reverse Charge / bei „Warenbewegung” nach Ungarn der EU-Eigentümer des Grundstoffes (Ausnahme!) Ware wird zurückgeliefert Advantage Austria Lieferantentag 12.
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Lieferung - EKAER Elektronische Kontrollsystem für den Warenverkehr auf öffentlichen Straßen
Ungarisches Phänomen=> Transparenz des Warenverkehrs, Vermeidung von Steuerhinterziehung Anmeldung von Straßenbeförderung, auch intermodale Bei Lieferungen aus EU-Ländern nach Ungarn und Anmeldepflichtig ist der Adressat / Absender in Ungarn Anmeldefrist: Beginn der Beförderung in Ungarn (Übertritt die Staatsgrenze) => Ausnahme Transitlieferungen Mautpflichtige LKWs / Fahrzeuge 3,5 T Gesammtgewicht Ausnahme: Lieferung mit gleichen Fahrzeug an den gleichen Adressat unter kg / Gegenwert ohne MwSt. HUF 5 Mio. Advantage Austria Lieferantentag 13.
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Lieferung - EKAER Nummer gilt für 15 Tage (Änderungen nur bis dahin)
Hinterlegung einer sog. Risikosicherheit Neu Systemteilnehmer (nach 2 Jahren Befreiung mögl.) Risikogüter (Bestimmte Lebensmittel sowie Gefahrgüter) direkt an die Steuerbehörde / Banksicherheit 15% des Gegenwertes der Ware ohne MwSt. Sanktionen bei Versäumung der Anmeldung Beschlagnahme der Ware Max. Versäumungsstrafe (steuerrechtlich) von 40% auf den Wert der nicht angemeldeten Ware Anzumeldenden Angaben: Kennzeichen des LKWs (Zugf. + Anhäng.) Absender / Adressat Bezeichnung , Zolltarifnummer Wenn nötig UN /FELIR-Nummer (Lebensmittel) der Ware Grund der Beförderung Bruttogewicht / Warenwert Advantage Austria Lieferantentag 14.
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für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Advantage Austria Lieferantentag 15.
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