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4. Sitzung des ELER-Begleitausschuss 27

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Präsentation zum Thema: "4. Sitzung des ELER-Begleitausschuss 27"—  Präsentation transkript:

1 4. Sitzung des ELER-Begleitausschuss 27
4. Sitzung des ELER-Begleitausschuss 27. September TOP 1 Zweite Änderung des ELER-Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) - Änderungen im Bereich der landwirtschaftlichen Investitionsförderung (ILU)

2 Zielstellung 1. Vorstellung der angepassten Änderungen im Programm ILU (Herr Groß, TMIL) 2. Fallbeispiele (Frau Schmücker, TMIL) 3. Feedback des BGA

3 19. Juli 2017 erweitertes Partnerschaftsgespräch
mit Vorstellung abgestimmter Änderungsvorschläge Einleitung der Anhörung der Begleitausschussmitglieder per schriftlichem Verfahren (Basis: Vorschläge ) August 2017 Widersprüche zur beantragten schriftlichen Anhörung Voten zum Partnerschaftsgespräch Stellungnahmen aus schriftlichen Anhörung Begründungen zum Widerspruch der schriftlichen Anhörung individuelle Reaktionen I a) Vorstellung der neuen Maßnahmeänderung mit größenabhängiger Beschränkung der Stallbauförderung im ILU zur BGA-Sitzung am

4 Ausgangslage / Zielstellung
Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags: Den weiteren Zubau großer Intensivtierhaltungsanlagen wird die Koalition nicht unterstützen. Die Förderung von Stallbauvorhaben soll so ausgerichtet werden, dass die Einhaltung strenger Kriterien des Tierwohls sowie die Unterschreitung der Schwellenwerte nach dem BImSchG mit Zuschlägen versehen wird. Die Landesregierung setzt sich im Bund dafür ein, spezifische flächenbezogene Tierhöchstgrenzen für landwirtschaftliche Betriebe und Regionen zu entwickeln. Der Fördermitteleinsatz wird weiterhin den spezifischen Betriebsgrößen in der Thüringer Landwirtschaft Rechnung tragen. Auch künftig wird sich die Landesregierung gegen Benachteiligungen Thüringer Landwirtschaftsbetriebe bei der Ausgestaltung der Förderpolitik von Bund und Europäischer Union einsetzen. Nur Tier- und artgerechte Haltungsformen werden unterstützt.

5 Anpassung der Schwellenwerte
Schwellenwerte anlagenbezogen, nicht Gesamtbetrieb (= im BImSch-Verfahren genehmigte Tierplätze) Schwellenwerte ab denen – bezogen auf die einzelne Tierart - eine Förderung von Stallbauinvestitionen nur noch eingeschränkt zulässig ist: Tierart Entwurf Juni 2017 Entwurf Juli 2017 BGA Hennen Junghennen Mastgeflügel Truthühner Rinder - ≥ 600 Kälbermast ≥ 500 Milchkühe Mastrinder (außer Mutterkühe) Mastschweine ≥ 2.000 ≥ 3.000 Sauen ≥ 750 ≥ 900 Aufzuchtferkel (10-30 kg) ≥ 6.000 ≥ 9.000

6 Zulässige Investitionen
Welche Investitionen sind unterhalb der Schwellenwerte zulässig? AFP Basisförderung Premium-förderung ÖkoInvest Modernisierung (Umbau bestehender Anlagen ohne Bestandserweiterung) Ersatzneubau (Ersatz für bestehende betriebliche Haltungskapazitäten ohne Bestandserweiterung) Neubau (neue Anlage/Stall mit neuer Tierart im Betrieb oder mit zusätzlichen Haltungskapazitäten an einem neuen Standort) Anlagenerweiterung (bestehende Anlage mit Bestandserweiterung)

7 Grundsätze der größenabhängige Beschränkung der Stallbauförderung im AFP + ÖkoInvest
Stallbauinvestitionen in bestehende Tierhaltungen ohne Erweiterung der betrieblichen Tierhaltungskapazitäten werden auch weiterhin über ILU gefördert – unabhängig von Schwellenwerten! (Modernisierung sowie Ersatzneubauten) Ersatzneubauten sind grundsätzlich auf vorhandenen Standorten förderfähig, (bisheriger Standort oder landwirtschaftlicher Altstandorte oder andere Standorte mit Versiegelung, „Grüne Wiese“ nur wenn alternativlos) Stallbauinvestitionen sind an Anlagenstandorten, an denen die Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden, nicht mehr förderfähig bei Neubau (neue Anlage/Stall mit neuer Tierart im Betrieb oder mit zusätzlichen Haltungskapazitäten an einem neuen Standort) Anlagenerweiterungen (bestehende Anlage mit Bestandserweiterung), wenn die Ausgangskapazität um mehr als 10% überschritten wird Ersatzneubauten mit Aufstockung der bisherigen betrieblichen Kapazität um mehr als 10%

8 Welche Investitionen sind oberhalb der Schwellenwerte zulässig?
AFP/Basis AFP/Premium ÖkoInvest Modernisierung (Umbau bestehender Anlagen ohne Bestandserweiterung) Ersatzneubau (Ersatz für bestehende betriebliche Haltungskapazitäten ohne Bestandserweiterung) (mit Erweiterung der bisherigen betrieblichen Kapazitäten um max. 10%) (mit Erweiterung der bisherigen betrieblichen Kapazitäten um mehr als 10%) Neubau (neue Anlage/Stall mit neuer Tierart im Betrieb oder mit zusätzlichen Haltungskapazitäten an einem neuen Standort) Anlagenerweiterung (bestehende Anlage mit Bestandserweiterung bis max. 10%) (bestehende Anlage mit Bestandserweiterung von mehr als 10%)

9 Anpassungen nach dem Partnerschaftsgespräch
Variante 2. EPLR-Änderungsantrag Modernisierung (Umbau bestehender Anlagen ohne Bestandserweiterung) Ersatzneubau (Ersatz für bestehende betriebliche Haltungskapazitäten ohne Bestandserweiterung) (keine Basisförderung) (mit Erweiterung der bisherigen betrieblichen Kapazitäten um max. 10%) (mit Erweiterung der bisherigen betrieblichen Kapazitäten um mehr als 10%) Neubau (neue Anlage/Stall mit neuer Tierart im Betrieb oder mit zusätzlichen Haltungskapazitäten an einem neuen Standort) Anlagenerweiterung (bestehende Anlage mit Bestandserweiterung bis max. 10%) (bestehende Anlage mit Bestandserweiterung von mehr als 10%)

10 Erweiterung des Kreis der Begünstigten:
I b) Änderungen Teilmaßnahme „Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen“ Erweiterung des Kreis der Begünstigten: Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Imkerei, der Schäferei, der Ziegenhaltung, der Gehegewildhaltung, der Rinderhaltung, der Schweinehaltung, der Geflügelhaltung und des Gartenbaus unbeschadet der gewählten Rechtsform, die Kleinstunternehmen im Sinne des Anhang I der VO (EU) Nr. 702/2014 sind. Zuwendungshöhe: Es wird ein Zuschuss von 20 % 30 % der Bemessungsgrundlage gewährt.

11 II. Fallbeispiele zur größenabhängigen Beschränkung im AFP/ÖkoInvest
Variante 2. EPLR-Änderung Modernisierung bestehender Sauenanlage (Kap.: 2000 Sauen-Plätze) mit räumliche Erweiterung (mehr Platz pro Einzeltier) aber ohne Kapazitätserweiterung Ersatzneubau für Milchviehanlage [Kap.: 780 Milchkuhplätze] ohne Erweiterung der betrieblichen Kapazitäten nur Premium Basis und Premium Ersatzneubau für Milchviehanlage mit Erweiterung bisheriger betrieblicher Kapazitäten von auf Milchkühen (+9 %) da < 10 % Erw. Zusammenlegung von Mutterkühen / Jungrindern an einem Standort ohne Ausweitung betrieblicher Kapazitäten durch Umnutzung/Modernisierung o. Ersatzneubauten ? Keine Schwellen-werte Zusammenlegung von Mutterkühen / Jungrindern an einem Standort mit Erweiterung der Kapazitäten

12 Fallbeispiele zur größenabhängigen Beschränkung im AFP/ÖkoInvest
Variante 2. EPLR-Änderung Bestehende Sauenanlage will geschlossenes System aufbauen u. a) an diesem u. weiterem Standort 2 Neubauten Mastställe mit jew. < Plätzen errichten b) am Standort erzeugten Ferkel mästen = Neubau Maststall (Kap.:2.500 Plätze ] c) am Standort erzeugten Ferkel mästen = Neubau Maststall (Kap.:3.500 Mastschweine ] Anlagenerweiterung einer Schweinemastanlage von auf Plätzen (+ 40 %) < Schwellenwert Anlagenerweiterung einer Schweinemastanlage von auf Plätzen (+ 20 %) Zusammenlegung zweier Schweinemastanlagen à Mastschweine an einem Standort mit Ersatzneubau mit neuer erweiterter Kapazität von Mastschweinen (+ 5 %) * < 10 % max. föfä Investvolumen: 2 Mio. €

13 Zukünftige Förderfähigkeit in 2015-I/2017 geförderter Stallbauinvestitionen (n=68)
Variante 2. EPLR-Änderung BImSch-Vorhaben (n=29) - mit Überschreitung tierartspezifischer Schwellenwerte 29 18 - mit Unterschreitung tierartspezifischer Schwellenwerte - 2 - Ohne tierartspezifische Schwellenwerte (Stallbau Jungrinder, Kälber, Mutterkühe) 9 Nicht mehr o. eingeschränkt förderfähig (i.d.R. geringfügige Kapazitätserweiterungen, häufig in Kombination mit Ersatzneubauten o. Modernisierungen; 4 Fälle mit Kap.Erweiterungen zwischen 15 und 87 %; kaum Neubauten (n=2)) 17 6 Weiter förderfähig 12 23


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