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RA Dr. Johannes Ulbricht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Präsentation zum Thema: "RA Dr. Johannes Ulbricht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht"—  Präsentation transkript:

1 RA Dr. Johannes Ulbricht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Bericht zur Rechtslage in der Veranstaltungswirtschaft bdv Mitgliederversammlung, 07. November 2011 RA Dr. Johannes Ulbricht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

2 Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht
Die Themen Gewerbesteuer auf Hallenmieten Steuersatz beim Weiterverkauf von Künstlern Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 20a UStG Steuerbarkeit von Frei-Tickets und Catering-Leistungen Vorverkaufserlöse in der Insolvenz Absage bei Schlechtwetter Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

3 Gewerbesteuer bei Hallenmieten
Gewerbesteuermessbetrag Nach der früheren Rechtslage waren Kosten für die Anmietung von Veranstaltungsstätten NICHT Teil des Gewerbesteuermessbetrags ab dem Erhebungszeitraum 2008 gilt die Neufassung § 8 Nr. 1 GewStG: Hiernach sind 25 % von 13/20 der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines Anderen stehen, dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

4 Gewerbesteuer bei Hallenmieten
Hintergrund der Änderung: Konzerne rechnen ihren Gewerbeertrag klein, indem sie Gegenstände des Anlagevermögens (also die notwenige Betriebsausstattung) nicht kaufen, sondern leasen. Konsequenzen für Veranstalter: Gefahr von Kostensteigerungen. Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

5 Gewerbesteuer bei Hallenmieten
Die entscheidende Frage: Sind Veranstaltungsstätten Anlagevermögen oder Umlaufvermögen M. E. Umlaufvermögen, da kein dauerhafter Wert im Unternehmen verbleibt, sondern der gesamte Wert an den Kartenkäufer weitergegeben wird Anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn der Kauf eine echte Alternative zur Miete ist. Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

6 Gewerbesteuer bei Hallenmieten
Finanzgerichtliches Verfahren 1. Instanz: Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass es nicht beurteilen könne, ob es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen handle. Revision BFH läuft Eingabe ans BMF: Klarstellung erforderlich! Mögliche Konsequenz auch bei Lizenzen Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

7 Gewerbesteuer bei Hallenmieten
Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

8 Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern
Rechtslage bis 2004: Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG lässt offen, wer „Veranstalter ist“ Durchgängige Praxis und Kommentierung: Gastspieldirektionen sind Veranstalter iSd Vorschrift 2005: Neufassung § 12 Abs. 2 Nr 7 a UStG. Ermäßigt steuerbar seitdem: Eintrittsberechtigung für Konzert und Theater Ausübende Künstler im Bereich Konzert u.Theater Anfrage bdv 2005: „Keine Änderung der bisherigen Rechtslage“ Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

9 Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern
Urteil FG Mecklenburg 2007: „der ermäßigte Steuersatz steht ausschließlich demjenigen zu, der gegenüber dem Publikum als leistender Unternehmer auftritt“ Einzelfallentscheidung, Tragweite für die Branche vermutlich nicht erkannt Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

10 Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern
Mitteilung des BMF an den bdv vom : Die Leistungen von Gastspieldirektionen unterliegen NICHT dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG Vertrauensschutz bis Ende 2011 Inkonsequent, da auch sonst Weiterverkauf besteuert wie Endverkauf Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

11 Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern
Der bdv weist im Juni 2011 das BMF auf einen Widerspruch der an den bdv gerichteten Mitteilung zum Umsatzsteueranwendungserlass (USTAE) des BMF aus dem Jahre 2010 hin, Dort heißt es nämlich: 4) Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann wie bei der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchstabe b UStG jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung sowohl dem Tournee-Veranstalter als auch dem örtlichen Veranstalter zu. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen.  Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden. Der bdv teilt dem BMF mit, dass es danach also nur noch darauf ankommen könne, ob jemand als Gastspieldirektion der Tourneeveranstalter auftrete Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

12 Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern
Die Verwirrung geht weiter: Am 30. September 2011 wird der USTAE in Abschnitt 12.5 Abs. 5 durch den Inhalt des an den bdv gerichteten Schreibens ergänzt: (5) Nicht begünstigt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind die Leistungen der Gastspieldirektionen, welche im eigenen Namen Künstler verpflichten und im Anschluss daran, das von diesen dargebotene Programm an einen Veranstalter in einem gesonderten Vertrag verkaufen. Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

13 Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern
Anfang Oktober 2011 teilt das BMF dem bdv mit Man sie sich des Widerspruchs bewusst Man habe allerdings das an den bdv im Februar gerichtete Schreiben trotz des Widerspruchs im Erlasswege veröffentlichen müssen. Man werde den Widerspruch beseitigen Dies könne noch einige Zeit dauern, da es einer erneuten Abstimmung mit den Finanzministern der Länder bedürfe. Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

14 Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern
Ende Oktober 2011: der bdv schreibt erneut an das BMF und plädiert für einen einheitlich ermäßigten Steuersatz in´der Leistungskette Künstler Tourneeveranstalter/Gastspieldirektion Veranstalter Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

15 Umsatzsteuer beim Weiterverkauf von Künstlern
Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

16 Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 20a UStG
Die Historie: Jahrzenhtelang gab es die Umsatzsteuerbefreitung nur auf Antrag im Bereich der „klassischen“ Kultur Dann zunehmend auch bei Rock, Pop, Musicals, wobei die Anträge durch die Finanzbehörde gestellt wurden Konsequenz für Veranstalter: Rückwirkender Verlust Vorsteuerabzug Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

17 Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 20a UStG
Dialog BDV mit Kultusministerkonferenz Ergebnis: Rein kommerzieller Kulturbereich schien ausgenommen Neuer Befreiungsverfahren werden bekannt Ergebnis bleibt abzuwarten Möglichkeit: Antrag auf Negativtestat Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

18 Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 20a UStG
Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

19 Steuerliche Behandlung von Frei-Tickets und Catering-Leistungen
Gefahr von Nachforderungen bei Betriebsprüfungen UStG: sonstige Leistung? EStG / KStG: Betriebsausgabe? Siehe BDV-Rundschreiben 08/2009 Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

20 Umsatzbesteuerung von Frei-Tickets und Catering-Leistungen
Grundsatz UST: Leistungsaustausch Catering und Freikarten: Wenn im Vertrag definiert, wohl Leistung und kein Geschenk Catering wohl nur im Rahmen des steuerfreien Verpflegungsmehraufwands nicht als Leistung anzusehen Keine Gegenleistung z. B. bei Freikarten für Journalisten, „echte Geschenke“ an Geschäftsfreunde, Auffüllen schlecht verkaufter Veranstaltungen Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

21 Einkommensteuer bei Frei-Tickets und Catering-Leistungen
Grundsatz EStG / KSTG: Betriebsausgabe dann, wenn betrieblich veranlasst Betrieblich veranlasst immer bei Leistungsaustausch Betrieblich veranlasst auch ohne Leistungsaustausch, wenn es dem Unternehmenszweck dient, wie z. B. bei Pressefreikarten Geschenke gelten nur innerhalb der steuerlichen Freibeträge als betrieblich veranlasst Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

22 Steuerbarkeit von Frei-Tickets und Catering-Leistungen
Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

23 Vorverkaufserlöse in der Insolvenz
Vorverkaufserlöse gehören im Insolvenzfall zur Insolvenzmasse Lösung: BDV-Sicherungsklausel Vorsicht: Verträge mit dem Systembetreiber enthalten zumeist Abtretungsklauseln Erlaubnis des Systembetreibers muss eingeholt werden Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

24 Vorverkaufserlöse in der Insolvenz
Anfechtbarkeit der Abtretung, wenn diese zeitlich kurz vor der Insolvenz erfolgte Anfechtbarkeit, wenn sie in Kenntnis der Insolvenz erfolgt Gefahr von prioritätsälteren Abtretungen an Banken und sonstige Kreditgeber Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

25 Vorverkaufserlöse in der Insolvenz
Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

26 Absage bei Schlechtwetter
Häufung extremes Wetter Veranstaltungssicherheit Pflicht zur Absage Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

27 Absage bei Schlechtwetter
Erstattungsanspruch des Kartenkäufers? Aufdruck auf Karte unbeachtlich Höhere Gewalt Erstattungsanspruch ggf. bei Absage Sonderfall: Das abgebrochene Konzert Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht

28 Absage bei Schlechtwetter
Fragen? Michow&Partner Rechtsanwälte Dr. Johannes Ulbricht


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