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Veröffentlicht von:Gerd Krüger Geändert vor über 6 Jahren
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Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe Konzeption der Arbeitsgemeinschaft ISG / transfer in Kooperation mit Univ. Prof. Dr. Felix Welti und Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann Fachgespräch am im BMAS in Berlin | 1 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Inhalt Arbeitsgemeinschaft und Kooperationspartner
Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Fragestellungen Forschungsdesign und Methodik Zeitplanung Aktenauswertung: Grundzüge des Erhebungsinstruments | 2 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Arbeitsgemeinschaft und Partner
ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Teilhabeberichterstattung, Evaluation des SGB IX, Expertisen zum BTHG Projektleitung, Datenauswertungen, Ansprechpartner des Auftraggebers transfer – Unternehmen für soziale Innovation Hilfe- und Teilhabeplanung, Begutachtung großer Stichproben, ICF-Schulung Durchführung der Aktenanalysen und Interviews Kooperationspartner Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel, Institut für Sozialwesen Juristische Expertise, Vorschlag zur rechtlichen Definition des Personenkreises Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Deutsche Vereinigung für Rehabilitation DVfR Sozialmedizinische Expertise, ICF-Anwendung, Instrumentenprüfung | 3 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Fragestellungen
Neue Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe durch Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 99 SGB IX-neu in Orientierung an der (fachlich angemessenen) Systematik der ICF unter grundsätzlicher Beibehaltung von Umfang und Struktur des leistungs berechtigten Personenkreises | 4 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Fragestellungen
Komponenten des Forschungsprojekts Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe in der Definition des leistungsberechtigten Personenkreises Operationalisierung und empirische Überprüfung dieser Konkretisierung rechtliche Überprüfung ihrer Praxistauglichkeit für Verwaltung und Rechtsprechung unter Berücksichtigung von: unterschiedlichen Arten und Formen der Beeinträchtigung, Grad der Behinderung bzw. Intensität des Hilfebedarfs, soziodemografischen Merkmalen wie Alter und Geschlecht, spezifischen Lebenslagekonstellationen wie Teilhabe an Bildung, Arbeit, Familienleben oder anderen Wohnformen etc. | 5 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Fragestellungen
Wie lassen sich die in Artikel 25a § 99 Abs. 1 Satz 2 BTHG enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe konkretisieren? In welchen und wie vielen Lebensbereichen nach ICF („größeren Anzahl“/ „geringeren Anzahl“) sind Aktivitäten nur mit personeller und technischer Unterstützung möglich? Wie stellt sich dies in unterschiedlichen Fallkonstellationen dar? Bei welcher Konkretisierung verändert sich der leistungsberechtigte Personenkreis nicht gegenüber geltendem Recht? Was würde sich ändern, wenn „personelle Unterstützung“ nicht konkretisiert wird? | 6 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Fragestellungen
In welchem Verhältnis steht die Anzahl der Lebensbereiche mit Unterstützungsbedarf zu dem Ausmaß der jeweiligen Einschränkungen? Wie sieht dieses Verhältnis insbesondere bei Einschränkungen in wenigen Lebensbereichen aus? Bei welcher Konkretisierung der Intensität ergibt sich keine Veränderung des leistungsberechtigten Personenkreises? Welche Kriterien sind im Rahmen einer typisierenden Betrachtung der Unterstützungserfordernisse als spezifisch für die jeweiligen Formen der Beeinträchtigung anzusehen? Wie können Unterstützungserfordernisse so typisiert werden, dass sie mit bestehenden Bedarfsbeschreibungen verglichen werden können? Mit welchen Kriterien lassen sich bei typisierender Betrachtung spezifische Unterstützungserfordernisse für einzelne Formen der Beeinträchtigung identifizieren? | 7 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Fragestellungen
Welche Auswirkungen hat die Erweiterung der Definition um „Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren“ auf den leistungsberechtigten Personenkreis? Verändert sich dadurch die Zuordnung einzelner Personen zum leistungsberechtigten Personenkreis? Welchen Stellenwert hat die ICF-Komponente „Körperfunktionen und -strukturen“ für die Definition? Ist dieses Tatbestandsmerkmal in einer neuen Definition des berechtigten Personenkreises erforderlich? Welchen Einfluss auf die Abgrenzung des leistungsberechtigten Personenkreises hat dieses Merkmal? Wird dadurch der Personenkreis gegenüber geltendem Recht eingeschränkt? | 8 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Fragestellungen
Werden die zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben berechtigten Personen durch die Neudefinition erfasst? Verändert sich dadurch der leistungsberechtigte Personenkreis gegenüber geltendem Recht? Im Zuge der Umsetzung und partizipativen Diskussion des Projektes können sich weitere Forschungsfragen ergeben. | 9 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Fragestellungen
Fallkonstellationen Leistungsberechtigte mit geistiger Behinderung jeweils nach Altersgruppe und Geschlecht Unterstützungserfordernisse bei … Medizinischer Rehabilitation Leistungsberechtigte mit seelischer Behinderung (inkl. Sucht) Teilhabe an Bildung auch für Berechtigte, die ausschließlich Leistungen zur Ausübung eines Studiums erhalten Leistungsberechtigte mit körperlicher Behinderung (inkl. Sinnesbehinderung) Teilhabe am Arbeitsleben (einschl. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) Leistungsberechtigte mit mehrfachen Behinderungen (geistig-seelisch-körperlich, inkl. Sinnesbehinderung) Soziale Teilhabe in Differenzierung nach verschiedenen Wohnformen | 10 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Forschungsdesign Konzeptionelle Klärung: Vergleich der geltenden Bedarfsbeschreibung und Leistungstypisierung mit einem entsprechenden ICF-Verfahren Aktenanalyse: Auswertung vorliegender Fallakten im Hinblick auf Bedarf und Leistung nach geltender Systematik und ICF-Systematik (kontrafaktische Begutachtung; N=2.000) durch geschulte Gutachter bei den Leistungsträgern Eigene Begutachtung: Anwendung der ICF-Systematik im Rahmen einer eigenen Begutachtung von Leistungsfällen (Teilstichprobe der Aktenanalyse, N=400) und ca. 200 Nichtleistungsfällen (Grenzbereich); Abgleich mit geltender Systematik. Rechtsanwendung und Rechtsauslegung: Einholung juristischer und verwaltungspraktischer Expertise in Form von zwei Workshops zur Prüfung der Frage, wie die Zuordnung nach bisher geltendem und nach neuem Recht jeweils in der Rechtsanwendung umgesetzt wird. | 11 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Forschungsdesign Qualitätssicherung: Juristische und sozialmedizinische Prüfung der Instrumentenqualität Partizipative Anlage der Untersuchung: Erörterung der Konzeption und der Ergebnisse mit Expert/innen der Verbände von Menschen mit Behinderungen, Wohlfahrtsverbände, Leistungsträger zur fachlichen Fundierung und Validierung Datenschutz: Verpflichtung aller Mitarbeiter, gesichertes Verfahren der Datenübermittlung, Einhaltung der üblichen Datenschutzregelungen | 12 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Forschungsdesign Stichprobenkonzept Varianz Repräsentativität
Fallkonstellationen mit unterschiedlichen Formen und Graden der Beeinträchtigung soziodemografische Kriterien Verteilung auf 17 Regionen (15 Bundesländer plus Rheinland und Westfalen), örtliche und überörtliche Leistungsträger Repräsentativität quotierte Stichprobe: 17 Regionen à 118 Akten = 2006 Akten nachträgliche Gewichtung mit Soll / Ist-Faktor zur Sicherung der Repräsentativität Eigene Begutachtung zur Verbesserung der Datenqualität mit 600 Interviews 400 Fälle aus der Aktenstichprobe (200 telefonisch, 200 persönlich, z.T. mit Unterstützung) 200 Fälle aus dem Grenzbereich leichter Beeinträchtigung: abgelehnte Anträge und / oder Teilnehmer med. Reha (Personen mit erworbenen Hirnverletzungen, Rheumatiker, seelisch und Suchtkranke) zur Prüfung eines potenziellen Leistungsanspruchs | 13 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Zeitplanung August – Oktober 2017
Literaturauswertung und Konzeptionelle Vorbereitung Erstellung des Erhebungsinstruments Zugang zu den Trägern, Akquisition und Schulung der Gutachter 1. Fachgespräch: Vorstellung der Konzeption Pretest und Stichprobenziehung November – Dezember 2017 Durchführung der Aktenanalyse (N = 2.000) 1. Workshop zur Rechtsanwendung und Rechtsauslegung Januar – Februar 2018 Auswertung der Aktendaten Durchführung eigener Begutachtungen (N = 600) März – April 2018 Auswertung der Begutachtungen und Entwicklung eines Vorschlags zu Konkretisierung 2. Workshop zur Rechtsanwendung und Rechtsauslegung 2. Fachgespräch zu Ergebnissen Berichterstellung | 14 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Erhebungsinstrument Prämissen des methodischen Vorgehens
Es werden die in den Akten enthaltenen Daten erhoben. D.h. aufgenommen wird nur, was in Textform in den Akten enthalten ist. Die Daten werden auf zwei Ebenen erhoben: Erhoben werden die für die Entscheidung des Sozialhilfeträgers relevanten Informationen. Datenquelle sind hier insbesondere medizinische Aussagen, Hilfe- und Förderpläne bzw. Entwicklungsberichte. Es werden die jeweils aktuellsten Unterlagen heran gezogen. Angaben zur Lebenslage (z. B. GdB, rechtliche Betreuung, Einkommensstatus) ergänzen diese Informationen und erlauben eine Plausibilisierung der Erhebungsergebnisse. Es werden ausschließlich in der Anwendung der ICF kundige Fachkräfte eingesetzt. | 15 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Erhebungsinstrument Inhalt und Struktur des Erhebungsbogens
Erhebungsdatum und Fallkennziffer (ohne Personenbezug) Angaben zur leistungsberechtigten Person (Alter, Geschlecht) Angaben zur derzeitigen Lebenslage (GdB, rechtliche Betreuung, Erwerbstätigkeit, …) Art der aktuell in Anspruch genommenen Leistung (Leistungstyp, Hilfebedarfsgruppe, spezifisch nach Bundesland) Angaben zu Schädigungen der Körperfunktion nach der ICF Angaben zu Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit in den Lebensbereichen nach der ICF Angaben zu Förderfaktoren oder Barrieren in der Umwelt nach der ICF | 16 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Erhebungsinstrument Inhalt und Struktur des Erhebungsbogens: Angaben zur Erhebung und zur Person | 17 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Dietrich Engels ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Weinsbergstraße 190, Köln Thomas Schmitt-Schäfer transfer – Unternehmen für soziale Innovation Schlossstraße 5, Wittlich Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel, Institut für Sozialwesen Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) | 18 © ISG / transfer. Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig.
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