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Die Einzelunternehmung
Ein Referat von B. Neuber und S. Dörr
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Die Einzelunternehmung
ist die am häufigsten vertretene Unternehmensform in Deutschland Gründung erfolgt formlos beim Gewerbeamt Namensgebung seit 1998 freigestellt, jedoch Rechtsformenzusatz notwendig (wie z.B. „eingetragener Kaufmann“ etc.) Ein Gründer notwendig, aber kein Mindestkapital
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Die Einzelunternehmung
Gründer kann sich im Handelsregister eintragen lassen, dann kommen folgende Pflichten auf ihn zu: Handelsbücher führen Inventuren und Bilanzen aufstellen Namen (die Firma), Sitz und Registernummer des Unternehmens auf Geschäftsbriefe aufnehmen.
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Die Einzelunternehmung
Der Kleingewerbetreibende wird buchführungspflichtig sobald sein Jahresumsatz über € und sein Gewinn über € steigt. Unter og. Grenze nennt man den Inhaber Kleingewerbetreibender und über dieser Grenze Einzelunternehmer.
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Die Einzelunternehmung
Vorteile Nachteile Alleiniges Risiko der Haftung Begr. Möglichkeit der Kapitalbeschaffung Abhängigkeit von einer Person Probleme bei der Nachfolgersuche Entscheidungsfreiheit Alleinige Gewinnberechtigung Kein Mindestkapital Geringes Startkapital
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Ende
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