Symposium Medizinrecht

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Symposium Medizinrecht „Reform der Krankenhausfinanzierung - Krankenhausstrukturgesetz Trier, 17. Februar 2016 Wilhelm Walzik - BMG

1. Wie ist die Lage der Krankenhäuser?  z.B. DKG-Stellungnahme (12.5. 2015, S. 7): „zwei Drittel der Krankenhäuser schreiben rote Zahlen“;  “30 % der Krankenhäuser schreiben 2013 auf Konzernebene einen Jahresverlust, 70 % einen Gewinn“ (Krankenhaus-Rating- Report 2015, S. 15);  “35 % der Standorte (dürften) 2013 einen Jahresverlust erwirt- schaftet haben (ebda.); 65 % einen Gewinn

1. Wie ist die Lage der Krankenhäuser?  (Ertrags)lage der Häuser: * Nicht gut, schlecht, ausreichend, sondern zunächst: * unterschiedlich (je nach Ländern, Trägern, Indikationen)  gesetzliche Rahmenbedingungen sollten zumindest so sein, dass die richtigen Antworten auf unterschiedliche Situationen ermöglichen, um  gute, angemessene Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten (Koalitionsvereinbarung: „Krankenhaus der Zukunft soll gut, sicher und gut erreichbar sein.“)

2. Kennzahlen zum Versorgungsangebot der Häuser (1993 – 2013)  Zunahme der Fallzahlen und der Fallschwere (+ 23,7 %) bei Rückgang der Belegungstage (- 30,5 %) sowie Rückgang der Verweildauer von 12,6 auf 7,5 Tage;  Rückgang der durchschnittlichen Auslastungsquote der Häuser von 83,1 % auf 77,3 %;  erhebliche Ausweitung der Ausgaben der Kostenträger (45 Mrd. € 1993 auf 82,3 € Mrd. 2013), d.h. fast verdoppelt;  steigende Arztzahlen und weiterer Rückgang des Pflegepersonals

2. Kennzahlen zum Versorgungsangebot der Häuser (1993 – 2013)?  Spitzenplatz im internationalen und europäischen Vergleich bei der Betten-Einwohner-Relation);  Rückgang bzw. Stagnation der Investitionsfinanzierung der Länder (3,7 Mrd. € 1993 auf 2,7 Mrd. € 2013, bei Jahresbedarf von rund 6 Mrd. €);  Fazit: Immer mehr und schwere Krankenhausfälle, immer kürzere Krankenhausaufenthalte, bei Rückgang der wirtschaftlichen Aus- lastung der Häuser und gleichzeitig deutlich expandierenden Aus- gaben der Kostenträger sowie stagnierenden unzureichenden Investitionen der Länder.

3. (ordnungspolitische) Grundannahmen der Reform  Krankenhausplanung ist und bleibt Aufgabe der Länder im Rahmen der Daseinsvorsorge, Planung durch die Krankenkassen ist weder wünschenswert noch im Bundesrat realisierbar;  Investitionsfinanzierung der Länder im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung ist unzureichend (bei einer jährlichen Lücke von rund 3 Mrd. €); eine wesentliche Steigerung der Investitionen der Länder ist auf absehbarer Zeit nicht zu erwarten;

3. (ordnungspolitische) Grundannahmen der Reform  das stationäre Versorgungsangebot ist nicht immer und überall bedarfsangemessen;  keine substitutive Steuer- oder Beitragsfinanzierung dieser „Investitionslücke“, um die gewachsenen, bestehenden Strukturen zu finanzieren;  vielmehr sind Veränderungsprozesse des Versorgungsangebotes zu organisieren;  die Belastbarkeit der Kostenträger in einem beitragsfinanzierten System mit prozentualen Zusatzbeiträgen der Mitglieder ist begrenzt;

4. Krankenhausstrukturgesetz  KHSG: Ergebnis eines bisher zweijährigen, sich dynamisch fortsetzenden Arbeitsprozesses: * 2014: Eckpunkte; * 2015: KHSG-Gesetzgebung; * 2016: G-BA-Umsetzung, BMVV; * 2017 ff.: (zu großen Teilen) beginnende Wirksamkeit

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen?  Problem: nicht hinreichende Investitionsfinanzierung der Länder sowie strukturkonservative Bedarfsplanung der Länder:  Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: 24.06.2015, 3,5 Mrd. €: Förderbereich Krankenhäuser  Einrichtung eines Strukturfonds auf Bundesebene (BVA) zur Förderung von Strukturveränderungen des Versorgungsangebotes (insgesamt 1 Mrd. € ab 2016 ff.)

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen?  Zweck: Abbau von Überkapazitäten, Konzentration von Versorgungsangeboten und Standorten sowie Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre Einrichtungen; auch reine Kreditfinanzierung ist förderfähig  Einführung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in der Krankenhausbedarfsplanung der Länder (G-BA-Auftrag: 31.12.2016)

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen?  Problem: Rückgang des Pflegepersonals?  Verbesserung der Finanzierung von Pflege durch: * Pflegezuschlag (ab 2017 ff. Ablösung des bisherigen Versorgungs- zuschlages durch einen Pflegezuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro); * Neuauflage des Pflegestellenförderprogramms (ab 2016-2018, 2016:110 Mio., 2017: 220 Mio., 2018: 330 Mio. basiswirksam); * Verlängerung der Finanzierung des Hygieneförderprogramms; * Einführung einer Tarifrefinanzierungsklausel sowie * Expertenkommission Pflege beim BMG; Auftrag bis zum 31.12.2017: erhöhter pflegerischer Bedarf; sachgerechte Abbildung allg. Pflegebedarf

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen?  Problem: „Ein Drittel der Häuser schreibt rote Zahlen, Betriebs- kosten werden zur Investitionsfinanzierung zweckentfremdet“; Maßnahmen:  Verbesserung und Erhöhung der Zielgenauigkeit der Betriebs- kostenfinanzierung der Häuser durch:  DRG-Finanzierung wird leistungsgerecht weiterentwickelt;  Sicherstellungszuschlag (G-BA-Auftrag 1.12.2016: Erreichbarkeit (Minutenwerte; geringer Versorgungsbedarf sowie Sicherstellung der Versorgung);

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Maßnahmen: Zuschläge für Notfallversorgung (G-BA-Auftrag: 31.12.2016: gestuftes System für Abbildung der notwendigen Vorhaltungen für die unterschiedliche Teilnahme an der Notfallversorgung (Maximalversorger, Haus der Grundver- sorgung etc.); Zentrumszuschläge (Selbstverwaltung, 31.3.2016);

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Maßnahmen: Qualitätszu- und –abschläge höchstens für 3 Jahre: G-BA-Auftrag: 31.12.2017; Zuschlagshöhe: Vertragspartner auf Bundesebene 30.7.2018; Klarstellung des Verhältnisses von Vergütungsaus- schluss und Qualitätsabschlägen; da, wo Mindestanforderungen (z.B. 1:1-Betreuung) nicht eingehalten werden, kommt es zu einem Vergütungsausschluss, für Qualitätsabschläge ist insofern kein Raum; Verkoppelung der Qualitätsabschläge mit Maßnahmen auf der Ebene der Krankenhausbedarfsplanung sowie Vorgaben zur Kündigung von Häusern (Abteilungen) durch Kostenträger;

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Erhöhung der Zielgenauigkeit der Mengensteuerung (Finanzierung von Mengenentwicklungen? Problem: Schreyögg/Busse, Endbericht zum Forschungsauftrag zur Mengen- entwicklung, 6/2014 - Zitate: „Von 2007 bis 2012 ist die Zahl der vollstationären Fälle in deutschen Krankenhäusern um 8,4 % gestiegen (von 17,2 Mio auf 18,6 Mio).“ (S. 9); „Im internationalen Vergleich mit anderen OECD-Ländern weist Deutsch- land ein sehr hohes Fallzahlenniveau sowie hohe Fallzahlsteigerungen auf.“

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? „Eine Darstellung nach medizinischen Gruppen zeigt, dass vor allem medizinisch eher planbare Leistungen die größte Fallzahlsteigerung aufweisen.“ (S. 10) „Betrachtet man Veränderungen im Angebot von Krankenhäusern, so zeigt sich, dass Krankenhäuser ihre Fallzahlen als Antwort auf Veränderungen der Erlöse verändern.“ (S. 11)

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Konkret: Kniegelenk-Erstimplantationen:? * „Die Anzahl der Erstimplantationen einer Endoprothese am Kniegelenk (ohne Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese) hat sich zwischen 2005 und 2009 von 129.000 um ca. 23 % auf 159.000 erhöht“; Rückgang in 2012 auf 155.000 (Faktencheck-Gesundh., regionale Unterschiede in der Gesundheitsversorgung, S. 54); * Gründe: zunehmende Alterung der Bevölkerung (ebda.); * Gründe: „Es gibt hinweise darauf, dass die Indikationsstellung zur Erstimplantation von Kniegelenken mittlerweile großzügig erfolgt“ (ebda.)

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Maßnahmen: (Einführung eines strukturierten Zweitmeinungsverfahrens für sog. Mengenanfällige planbare Leistungen (G-BA-Auftrag: 31.12.2015; Versorgungsstärkungsgesetz); DKG-Empfehlungen (im Einvernehmen mit BÄK) zum Ausschluss von erfolgsabhängigen Honoraren im Krankenhaus etc.; Neubewertung bzw. Abstaffelung von mengenanfälligen DRG‘s auf Ebene der Vertragspartner auf Bundesebene (30.6.2016); Fixkostendegressionsabschlags auf Landesebene, der auf alle Leistungen eines Hauses einheitlich 3 Jahre angewandt wird ab 2017 ff.

5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Maßnahmen: verschiedene strukturelle und finanzwirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Teilnahme der Krankenhäuser an der Notfallversorgung (Portalpraxen, Empfehlungen zur sektorübergreifenden Notfallversorgung, Schweregrad im EBM); Wegfall Investitionskostenabschlag für ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern; Pflegerische Übergangsversorgung (Erweiterung der häuslichen Krankenpflege im Bedarfsfall, Ausbau Leistungen Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege);

6. Fazit und Ausblick  Viele Fragen sind durch die Reform beantwortet  Belastungen der Kostenträger ist vergleichsweise hoch  Weiterhin ungelöstes Problem: Investitionskostenfinanzierung

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!