1 Allgemeine Informationen für die Q1 zum Abitur und verwandten Themen (bitte in die Anwesenheitsliste eintragen!)

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 Präsentation transkript:

1 Allgemeine Informationen für die Q1 zum Abitur und verwandten Themen (bitte in die Anwesenheitsliste eintragen!)

2 Bitte nicht vergessen Mobiltelefone nachher wieder anzustellen!

3 Block I und Block II Die Abiturqualifikation besteht aus 2 Anteilen, die mit -Block I und -Block II bezeichnet werden. -In den Block I gehen Leistungen aus dem Unterricht in den 4 Halbjahren der Qualifikations- phase ein. -In den Block II gehen Leistungen aus der Abiturprüfung in den 5 Prüfungsfächern ein.

4 Berechnung der Abiturqualifikation Ergebnisse aus 24 Kursen in einfacher Wertung (darunter 4. und 5 PF und Ergänzungsfächer- max. 4 Kurse mit < 05 Punkten) und 12 Schwerpunktkursen in zweifacher Wertung (max. 3 Kurse mit <05 Punkten) dividiert durch 48 und multipliziert mit 40 Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer aus der Abiturprüfung in vierfacher Wertung (max. 2 Kurse <05 P.) 36 Kurse Block I Mindestpunktzahl 200 Höchstpunktzahl 600 Block II Mindestpunktzahl 100 Höchstpunktzahl 300

5 Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I - Leistungen in den 12 Halbjahreskursen im 1., 2. und 3. Prüfungs- fach in doppelter Wertung (max. 3 Kurse <05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet) - Bsp.: 1. Prüfungsfach 10, 11, 08, Prüfungsfach 07, 08, 03, Prüfungsfach 02, 05, 05, Summe: 82 in doppelter Wertung: 164

6 Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I - Leistungen aus 24 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; in der Menge der 24 Kurse müssen die Kurse im 4. und 5. Prüfungs- fach enthalten sein, sowie Ergänzungskurse (max. 4 Kurse <05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet) - Bsp.:alle Kurse mit 08 Punkten macht 24 x 8 = 192 Punkte - Damit hat der Beispiel-Block I insgesamt = 356 Punkte.

7 Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I Summe aus beiden Anteilen: ergibt 356 Diese Zahl wird durch 48 dividiert und das Ergebnis mit 40 multipliziert um die Punktzahl für Block I zu ermitteln. Dabei wird mathematisch gerundet. Bsp: 356 : 48 = 7,416 7,416 x 40 = 297 Punkte Die Mindestpunktzahl für Block I beträgt 200 Punkte (ergibt sich aus jeweils 05 Punkten je Kursergebnis).

8 Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block II - Abiturergebnis in den 5 Prüfungsfächern multipliziert mit 4. - Die Mindestpunktzahl, die im Block II erreicht werden muss beträgt 100 Punkte (05 Punkte je Prüfungsteil). - ACHTUNG: In der Abiturprüfung muss in mindestens drei Fächern mindestens 20 Punkte (Abiturergebnis z.B. 06 Pkt. x 4 = 24) erreicht werden! (Notfalls mündliche Nachprüfung…)

9 Qualifikationsphase Fachhochschulreife Fachhochschulreife - schulischer Teil Leistungen in bestimmten Fächern aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (11.1 &11.2 /11.2 & 12.1 /12.1 &12.2.) -praktischer Teil mindestens einjähriges Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung

10 Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Voraussetzungen 1: - je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungs- fach in doppelter Wertung - zusammen mindestens 40 Punkte - max. 1 Kurs mit weniger als 05 Punkten bewertet

11 Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Voraussetzungen 2: - 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung zusammen mindestens 55 Punkte - darunter mind. 5 Halbjahresergebnisse vier- stündiger und max. 5 Halbjahresergebnisse zweistündiger Fächer - max. 2 Halbjahresergebnisse < 05 Punkte

12 Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Einbringverpflichtungen: unter den 15 Halbjahresergebnissen müssen sein - 2 Halbjahresergebnisse im Fach Deutsch - 2 Halbjahresergebnisse in einer Fremdsprache - 2 Halbjahresergebnisse in Geschichte oder einem anderen Fach des Aufgabenfeldes B, das Prüfungsfach ist - 2 Halbjahresergebnisse im Fach Mathematik - 2 Halbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft

13 Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil weitere Bedingungen: - in einem Fach nicht mehr als 2 Halbjahresergebnisse - kein mit 00 Punkten bewertetes Halbjahresergebnis - keine themengleichen Halbjahresergebnisse - das P3-Fach muss mit 2 Halbjahresergebnissen berücksichtigt werden

14 Qualifikationsphase Fachhochschulreife praktischer Teil - ein mindestens einjähriges geleitetes berufs- bezogenes Praktikum (kann notfalls auch an 2 verschiedenen Plätzen durchgeführt werden – Genehmigung!!) - eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung ;-) - durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eines einjährigen Bundesfrei- willigendienstes

15 Qualifikationsphase Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife wird von der Schule ausgestellt, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde!

16 Qualifikationsphase Wiederholung Laut §13 VO-GO kann nach dem ersten Halbjahr der Qualifikationsphase freiwillig in das zweite Halbjahr der Einführungsphase zurücktreten, wer die Einführungsphase nicht wiederholt hat. Nach dem Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase beginnt man neu in der Qualifikationsphase. Nach dem Ende des dritten Halbjahres tritt man in das zweite Halbjahr zurück. ACHTUNG: nur bei Profilgleichheit!

17 Qualifikationsphase BLL Die Besondere Lernleistung (BLL) nach §2 und §11 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) Was ist eine BLL? Eine BLL kann die Klausur im 4. Prüfungsfach der Abiturprüfung ersetzen und ist - ein Beitrag zu einem Schülerwettbewerb oder - eine Seminararbeit, die nicht im Zusammenhang zur Facharbeit steht.

18 Qualifikationsphase BLL Eine BLL besteht aus einem -schriftlichen Teil, der sich an Unterrichtsstoff von mindestens zwei Semestern orientiert und in der Gestaltung im Wesentlichen den Anforderungen an die Facharbeit genügt, jedoch ohne Anhang zwischen 20 und 30 Seiten umfasst, und - einem mündlichen Teil, der ähnlich einer mündlichen Abiturprüfung vor dem Fachprüfungsausschuss stattfindet. Während des mindestens 20minütigen Gesprächs hat der Prüfling zuerst Gelegenheit, wesentliche Ergebnisse der Seminararbeit darzulegen, bevor im Gespräch Fragen zu der BLL gestellt werden. Die Note der BLL ersetzt die Note der P4-Klausur aus der Abiturprüfung!

19 Qualifikationsphase BLL Die Absicht, die Klausur im 4. Prüfungsfach in der Abiturprüfung durch eine BLL zu ersetzen, muss am Ende des 2. Kurshalbjahres durch schriftlichen Antrag angemeldet werden. Mit der endgültigen Meldung zur Abiturprüfung am Ende des 4. Kurshalbjahres entscheidet sich der Prüfling verbindlich für die BLL als Bestandteil seiner Abiturprüfung an oder er tritt von der BLL zurück. Die Abgabe der fertigen Arbeit erfolgt spätestens am letzten Unterrichtstag des vierten Halbjahres der Qualifikationsphase. Das Kolloquium zur BLL findet in der Zeit der mündlichen Abiturnachprüfungen statt.

20 Wie geht es weiter?? 1.Semester gut zu Ende bringen 2.Bei Bedarf - Gespräch mit dem Tutor / BTR 3.Montag /2. Std. Ausgabe der Facharbeitsthemen. Durch Ebene II KollegInnen / Kurse KFT/STM im Sekretariat (“Klausurenschutz“ Woche 3-6) – Verlängerungsprocedere??? 4.Skifahrer!!! (FA- Themen 5.2. – Zeugnisse: ) 5.Zeugnisausgabe Mittwoch Forum – Absenzbogen mitbringen 6.Studienbücher abgeben 7.Ausblick Kursfahrten.

21 Qualifikationsphase Jg.11 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihre/n Tutor/in oder den zuständigen Jahrgangsleiter!