Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Mediation in der Schule
Advertisements

M O B B I N G in der Schule Informationen zum Mobbing
der Wissenschaftlichen Jahrestagung
Das Beschleunigte Familienverfahren
Schizophrenie und Seelsorge
Verhandeln statt Feilschen Die Methode soll das Verharren auf pers. Verharren verhindern Feilschen ? Sachbezogenes Verhandeln! Ziel: effizientes.
Die strategische Bedeutung der Hochschulmedizin für die Universität Stefan Hormuth Justus-Liebig-Universität Gießen.
Ein Fall beim KJSD wird bekannt...
Bindung und die Entwicklung des Selbst
Städt.Conrad-von-Soest-Gymnasium
30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 1 Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfe Potential und notwendige Weichenstellungen: Wie intensiv.
Aufbruch zu neuen Ufern? Wie sieht die Zukunft der Frauenhausarbeit aus? 7. Fachforum Frauenhausarbeit vom Dezember 2008 in Erker / Berlin.
Umgang mit schwierigen Schülern – Eine Einführung
hinsehen.at Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention,
Leitsätze für das Bildungszentrum
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Balance finden mit Triple P
Der gesetzliche Kinderschutzauftrag
Starke Eltern – Starke Kinder Mehr Freude mit Kindern!
Arbeitskreis Trennung / Scheidung / Umgang (hallesche Variante)
Ursachen und Behandlung - Persönlichkeit
damit es gute Hilfs-Angebote für behinderte Frauen und Mädchen gibt?
Mvö mediationsverband österreich Diese Präsentation unterliegt dem Urheberrecht und ist ausschließlich von mvö-Mitgliedern zu verwenden. Copyright: Der.
Die Familie des schwerkranken Kindes
Häusliche Gewalt.
Elemente struktureller Prävention in der Jugendarbeit Entwicklung präventiver Strukturen in der Jugendarbeit der EKvW.
Umgang mit Konflikten Mag. Weber Adrian.
Ausgangssituation: Erkrankt ein Mitglied eines Familiensystems schwer, führt die Diagnosestellung immer zu einer vorübergehenden oder langanhaltenden.
Schutzauftrag Kindeswohl KICK
Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Kompetenzentwicklung in schwierigen Zeiten: Wie man Jugendlichen dabei helfen kann, die eigene Biografie zu gestalten Perspektive Berufsabschluss, Offenbach.
Das neue FamFG – rechtliche Grundlagen
Scheidung und Schule Auswirkungen von Scheidung und Trennung auf Kinder bzw. Jugendliche – Relevanz für die Arbeit an der Schule © Hans-Gerd Gerhards.
Jann Weibel Sozialpädagoge, Berater
Schulverweigerung DDr. Andrea Richter.
Medienkompetenz, na klar… … und wenn Sie nicht neben dem Rechner stehen?
Ehrenerklärung Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung
Sylvia Dreist, Dipl. Psychologin
SchülerInnen helfen SchülerInnen bei der Konfliktlösung
Sexuelle Gewalt an Kindern/Jugendlichen PROZESSBEGLEITUNG in Niederösterreich Ein Projekt von Möwe und Kidsnest.
Gemeinsam gegen Gewalt
Arbeitskreis im Landkreis Schwandorf
Kooperation der Oberlinschule mit der Grundschule Rommelsbach Das Rommelsbacher Modell Kinder in Not Lorek, Meißnest, Stirner,
Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Statistik 2013.
Home BAS – JugendhilfeHome Home BAS – JugendhilfeHome Betreutes Wohnen für Kinder, Jugendliche und junge Eltern Betreutes Wohnen für Kinder, Jugendliche.
Konfliktlösung durch Konfrontation
VIA-Elterntraining Inhalt Besprechung der Hausaufgabe Abschlussrunde
Fachdienst Jugend und Familie
Die Praxis des Asylrechts zwischen Gesetzesanwendung und Gnadenakt
Referenten: Nicole Jahn Jan Krannich Marén Weisner Katja Wetzel
Freiheit und Gerechtigkeit
Die Angebote der Fachstelle XX
„Und plötzlich sind sie Teenager…“ Modul 3: Die Rolle der getrennt lebenden Eltern.
Teil 4 Der Scheidungsverbund. I. Zweck des Verbunds von Scheidungs- und Folgesachen Definition in § 137 Abs. 1 FamFG: Über Scheidungs- und Folgesachen.
Partizipation im Übergang – gemeinsam gestalten
Mediation in Zivilrechtssachen
Kinder- und Jugendschutz Was kann ich tun?. Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen Sie machen sich Sorgen, weil ein Kind/Jugendlicher ihnen seltsam.
Cyber-Mobbing Wenn ‘Medien‘ ein Leben zerstören..
Organisiert vom unterstützt von der Verein. Interventionen Soforthilfe in Notsituationen Mein Sohn kommt nicht nach Hause, meine Tochter verschanzt sich.
We are Family! Geschwister von Kindern mit Behinderung.
Mobbing in der Schule und im Internet. Was ist Mobbing? Die Demütigung können in Form körperlicher Gewalt, aber auch mit psychischen Mitteln geschehen.
Das Strafantragsverhalten der Opfer häuslicher Gewalt.
Autor Die örtliche Betreuungsbehörde (stelle) ________________________________________ Ihre Aufgaben und ihre Verantwortung im Betreuungswesen.
Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Statistik 2015.
Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung.
Coaching für Führungskräfte. Ausgangspunkt Coaching – Wann ist es sinnvoll? Fast jeder kommt im Beruf in schwierige Situationen, die einen gelegentlich.
Spannungsfeld Umgangsrecht und häusliche Gewalt – Kindeswohl aus Sicht der Frauenhauspraxis Julia Daldrop, Referentin der Koordinierungsstelle; Netzwerk.
 Präsentation transkript:

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt ’’Gewalt bringt keine Pflanze zum Wachsen. Sie reißt höchstens ihre Wurzeln aus.‘‘ Walter Ludin COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Gliederung Das Interesse des Kindes Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Konsequenzen für das familiengerichtliche Verfahren Missbräuchlicher Einsatz von Gewaltvorwürfen im familiengerichtlichen Verfahren Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Zusammenfassung und Ausblick COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes Standortbestimmung Verfahrensbeistand § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG: Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes Kindeswohl Kindeswille COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes Kindeswohl physisch psychisch gewaltfreie Erziehung gewaltfreie Umgebung angstfreies Aufwach-sen sichere und verläss-liche Beziehungen und Bindungen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes Kindeswille artikulierter Wille induzierter Wille authentischer Wille COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes Unechter bzw. fehlerhaft gebildeter Wille artikulierter Wille > Vorgeben eines Willens, reine Artikulation induzierter Wille > Beeinflussung, Täuschung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes Authentischer Kindeswille situationsbezogener Wille abhängig vom Aufenthalt Loyalität und Nähe zum gerade betreu-enden Elternteil häufige Ursache für Fehleinschätzungen des jeweiligen Elternteils und seines Umfel-des (Lehrer, Therapeuten, Rechtsanwälte) COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes Authentischer Kindeswille situationsunabhängiger Wille Ergebnis aus Gesprächen und Interaktionsbeobachtungen bei beiden Eltern und ggf. in neutraler Umgebung sowie der Auswertung sämtlicher zusätzlicher Informationen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes Gewichtung Kindeswohl Kindeswille Interesse des Kindes COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Eltern gegen Kinder Gewalt zwischen den Eltern Gewalt zwischen Geschwistern Gewalt von Kindern gegen Erwachsene COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Eltern gegen Kinder Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Eltern gegen Kinder Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Psychische Gewalt Vernachlässigung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Eltern gegen Kinder – psychische Gewalt Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Eltern gegen Kinder – psychische Gewalt Isolierung Ablehnung Demütigung Parentifizierung Instrumentalisierung von Kindern COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Eltern gegen Kinder Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Eltern gegen Kinder „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ § 1631 Abs. 2 BGB (am 2.11.2000 ins BGB aufgenommen) COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt zwischen den Eltern Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen den Eltern Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Gewalt als Bestandteil einer gleichberechtigten Paarbeziehung Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt zwischen den Eltern Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen den Eltern Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Psychische Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt zwischen Geschwister Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen Geschwister Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Psychische Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Kindern gegen Erwachsene Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Kindern gegen Erwachsene Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Psychische Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkung häuslicher Gewalt auf die Kinder COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Physische und sexuelle Gewalt von Eltern gegen Kinder Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Physische und sexuelle Gewalt von Eltern gegen Kinder Gravierender Eingriff in die Grundrechte des Kindes Kindeswohlgefährdung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Psychische Gewalt von Eltern gegen Kinder Mangelndes Selbstwertgefühl Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Psychische Gewalt von Eltern gegen Kinder Mangelndes Selbstwertgefühl Fehlende Autonomie Fehlende Entfaltungsmöglichkeit Loyalitätskonflikt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt zwischen den Eltern Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen den Eltern Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Gewalt als Bestandteil einer gleichberechtigten Paarbeziehung Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten häufig im Trennungsprozess der Eltern Verunsicherung Der Konflikt insgesamt wird als bedrohlich erlebt Zweckdienliches Verhalten um Konflikte zu vermeiden bzw. zu beenden (Angepasstheit, Zurückhaltung, aber auch Einmischen) Kinder entwickeln Schutzmechanismen Kinder trennen Konflikte der Eltern von ihrer eigenen Beziehung zu Vater und Mutter Festhalten an einer positiven Beziehung zu Vater und Mutter COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt als Bestandteil einer gleichberech-tigten Paarbeziehung: Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt als Bestandteil einer gleichberech-tigten Paarbeziehung: Schwerer Eingriff in das Sicherheitsgefühl (Traumatisierung) Eltern bieten keinen Schutz (Bindungsstörung) Kinder entwickeln Schutzmechanismen Verhalten der Eltern wird als Modell übernommen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten unmittelbare Auswirkung auf das Kind Gewalt ist immer präsent - Kind hat keinen Schutzraum dauerhafte Verunsicherung und Bedrohungssituation (Traumatisierung) Zunehmende Distanz zum Täter Aber: Teilweise fordert Täter Loyalität ein, macht das Opfer vor dem Kind schlecht oder zieht es durch besondere Aufmerksamkeit auf seine Seite Kinder solidarisieren sich meist mit dem Opfer und versuchen es zu schützen Aber: Durch Traumatisierung kann es von Seiten der Opfer zu einer Vernachlässigung des Kindes kommen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten Verhalten der Eltern wird als Modell angenommen Rollenumkehr: Kinder übernehmen elterliche Verantwortung Gegenüber Geschwistern Gegenüber dem Opfer Folge: Eigene Gefährdung Dauerhafte Überforderung Traumatisierung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt zwischen Geschwistern Angst Verunsicherung Hilflosigkeit Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen Geschwistern Angst Verunsicherung Hilflosigkeit COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Kindern gegen Eltern Verunsicherung Rollenumkehr Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt von Kindern gegen Eltern Verunsicherung Rollenumkehr Überforderung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das familiengerichtliche Verfahren COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Eltern gegen Kinder Schutz des Kindes hat oberste Priorität Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt von Eltern gegen Kinder Schutz des Kindes hat oberste Priorität COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Eltern gegen Kinder – Eltern leben zusammen Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt von Eltern gegen Kinder – Eltern leben zusammen Verfahren nach § 1666 BGB Suche nach geeigneter Hilfen Kombination von Jugendhilfemaßnahmen und therapeutischen Hilfen ggf. Trennung von Eltern und Kind engmaschige Begleitung und Kontrolle COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Eltern gegen Kinder – Eltern leben getrennt Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt von Eltern gegen Kinder – Eltern leben getrennt Sorgerechts- oder Umgangsverfahren schnelle Aufklärung um Bindungsabbrüche zu vermeiden Suche nach geeigneter Hilfen und Maßnahmen ggf. Aufenthaltswechsel oder Umgangsausschluss / begleiteter Umgang COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt zwischen den Eltern Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt zwischen den Eltern Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Gewalt als Bestandteil einer gleichberechtigten Paarbeziehung Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Sorgerechts- und Umgangsverfahren häufig im Rahmen der Trennungsauseinandersetzungen Trennung von Paar- und Elternebene Unterstützung der Eltern zur Beilegung des Konfliktes einvernehmliche Regelung hat Priorität vor gerichtlicher Entscheidung Bindung und Beziehung des Kindes zu beiden Eltern erhalten Unterstützung des Kindes COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt als Bestandteil der Paarbeziehung Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt als Bestandteil der Paarbeziehung Verfahren nach § 1666 BGB und § 1666a BGB Suche nach geeigneter Hilfen Kombination von Jugendhilfemaßnahmen und therapeutischen Hilfen therapeutische Unterstützung der Kinder engmaschige Begleitung und Kontrolle COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten Verfahren nach § 1666 BGB oder Sorgerechts- und Umgangsverfahren Situation und Interessen der Kinder müssen genau heraus gearbeitet werden (Selbst-) Reflexionsstand der Eltern entscheidend ggf. schnelle gerichtliche Entscheidung (Gewaltschutz) therapeutische Unterstützung des Kindes ggf. Umgangsausschluss oder begleiteter Umgang COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt zwischen Geschwistern Verfahren nach § 1666 BGB Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt zwischen Geschwistern Verfahren nach § 1666 BGB Suche nach geeigneter Hilfen zur Erziehung ggf. Trennung der Geschwister COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Gewalt von Kindern gegen Eltern Verfahren nach § 1666 BGB Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt von Kindern gegen Eltern Verfahren nach § 1666 BGB Suche nach geeigneter Hilfen zur Erziehung ggf. Trennung von Kindern und Eltern COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Missbräuchlicher Einsatz von Gewaltvorwürfen in familiengerichtlichen Verfahren COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Missbräuchlicher Einsatz von Gewaltvorwürfen Missbräuchlicher Einsatz von Gewaltvorwürfen in familiengerichtlichen Verfahren fälschliche Angaben zu häuslicher Gewalt Provozieren einer Eskalation Interpretation eines situativ übergriffigen Verhaltens als systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten Einbeziehen und Instrumentalisieren der Kinder Manipulation und Suggestion bei den Kindern Begründung für einen Kontaktabbruch mit einem Elternteil COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist das Kennen und Respektieren der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen der eigenen sowie der anderen beteiligten Professionen. COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

ggf. auch lange Verfahrensdauer zulassen Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Richter frühe Bestellung des Verfahrensbeistandes mit erweiterten Aufgabenkreis früher erster Verhandlungstermin bzw. flexible und ggf. auch kurzfristige Terminierung Berücksichtigung der Spezifik des Kindeswillens, insbesondere des artikulierten Kindeswillens bei der Anhörung des Kindes ggf. schnelle und klare gerichtliche Entscheidung zum Schutz und zur Entlastung des Kindes ggf. auch lange Verfahrensdauer zulassen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Aufklärung der Eltern (Rechte der Kinder, Auswirkung von Gewalt) Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Jugendamt Aufklärung der Eltern (Rechte der Kinder, Auswirkung von Gewalt) Unterstützungsmaßnahmen für die Eltern oder für das Kind (Hilfen zur Erziehung) Kontrollfunktion Beratungs- und Aufklärungsgespräche für beide Eltern (Trennung Paar- und Elternebene) enge Zusammenarbeit im Hinblick auf eine mögliche Einigung zwischen den Eltern COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Prozessbevollmächtigte der Eltern Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Prozessbevollmächtigte der Eltern Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit den Eltern und ggf. auch den Kindern Aufklärung der Eltern über Arbeitsweise und Funktion der beteiligten Professionen Aufklärung der Eltern über Besonderheiten des Kindeswillens, seiner unterschiedlichen Erscheinungs-formen sowie typischer Missverständnisse (z.B. im Zusammenhang mit dem situationsbezogenen Kindes-willen) lösungsorientierte Prozessführung und entsprechende Unterstützung der Mandanten Beschränkung in den Schriftsätzen auf das Wesentliche sachliche Auseinandersetzung ohne persönliche Angriffe COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Familienberatungsstellen und Mediatoren Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Familienberatungsstellen und Mediatoren Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse des Kindes Einbeziehung der Interessen des Kindes in den Beratungs- / Mediationsprozess Information und Austausch über Stand oder Verlauf der Beratung / Mediation transparente und enge Zusammenarbeit am Lösungsprozess der Eltern bei Beratungsabbruch schnelle Weitergabe der Information an die anderen Beteiligten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Frauen-/Männerschutzhäuser und Opfer-/ Täterberatungsstellen Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Frauen-/Männerschutzhäuser und Opfer-/ Täterberatungsstellen Unterstützung der Verfahrensbeteiligten bei der Kontaktaufnahme mit Eltern und Kindern Wissen um die Subjektivität der Perspektive der Opfer/Täter Sensibilisierung der Eltern für die von ihnen unabhängigen Bedürfnisse des Kindes Wissen über die Besonderheiten des Kindeswillens, seiner unterschiedlichen Erscheinungsformen sowie typischer Missverständnisse (z.B. im Zusammenhang mit dem situationsbezogenen Kindeswillen) Wissen um die Bedeutung von Kontaktabbrüchen für Kinder insbesondere in Krisensituationen Zusammenarbeit im Rahmen der Möglichkeiten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Zusammenfassung schnelles Eingreifen zum Schutz der Kinder flexible und am Einzelfall orientierte gemeinsame Vorgehensweise intensive Hilfen um Bindungsabbrüche zu vermeiden intensive Unterstützung um eine konstruktive Elternebene aufzubauen und einvernehmliche Regelungen zu finden wenn notwendig: schnelle Entscheidungen (ggf. eA) zum Schutz und zur Entlastung der Kinder Kennen und Respektieren der Möglichkeiten und Grenzen der eigenen und beteiligten Professionen transparente Arbeitsweise sachlicher und lösungsorientierter Austausch zwischen den Beteiligten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt „… Denn wie sollte einer, der sich als Kind an die Gewalt gewöhnt hat, zu einem friedlichen Menschen heranwachsen? Und wie soll es Frieden geben in der Welt, wenn es keine friedfertigen Menschen gibt? Zu Hause, in den Wohnungen, muss der Friede beginnen…“ (Astrid Lindgren 1978) COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt 1979 trat in Schweden ein Gesetz zum Verbot von körperlicher Bestrafung in der Erziehung in Kraft. Es wurde auf jede Milchtüte gedruckt, sodass es bei jedem Frühstück in jeder Familie präsent war. Die Einstellung der schwedischen Bevölkerung zur körperlicher Gewalt ist heute so negativ wie in keinem anderen Land. COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe

Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Vielen Dank! COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe