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Das Beschleunigte Familienverfahren

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Präsentation zum Thema: "Das Beschleunigte Familienverfahren"—  Präsentation transkript:

1 Das Beschleunigte Familienverfahren
bei den Berliner Familiengerichten Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

2 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Ausgangspunkte Kinder brauchen stabile und gute Beziehungen zu beiden Elternteilen. Beziehungen und deren Qualität lassen sich nicht durch Gerichtsbeschlüsse verordnen. Eltern im Trennungskonflikt können es lernen, diese guten Beziehungen ihrer Kinder zu fördern. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

3 Die herkömmliche Verfahrensweise
wird diesen Erkenntnissen nicht gerecht, und zwar aus mehreren Gründen: Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

4 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Grund 1: Typischer Zeitablauf des herkömmlichen Verfahrens Jugendamtsbericht nach ca. 2-3 Monaten Probleme des Jugendamts, die Eltern zu erreichen Jugendamt gelingt es i.d.R. nicht, beide Elternteile an einen Tisch zu bekommen. Sodann Terminierung am Ende des Terminsstands Im Zeitpunkt des Anhörungstermins haben sich die Verhältnisse weiterentwickelt. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

5 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Grund 2: Eine gerichtliche Entscheidung ist häufig nur eine Scheinlösung. Die angestrebte gerichtliche Entscheidung weckt häufig unerfüllbare Erwartungen (Illusionen), je länger die Zeit bis zum Anhörungstermin dauert, umso mehr. Die gerichtliche Entscheidung wird häufig instrumentalisiert (Symbolik). Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

6 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Grund 3: Wenn die Eltern das Gericht als Gewinner und Verlierer verlassen, ist das Kind immer Verlierer. Die Entscheidung zu einem bestimmten Verfahrensgegenstand wirkt sich (negativ) auf sämtliche anderen potentiellen Verfahrensgegenstände aus. Beispiel: Sorgerechtsübertragung → Umgang + Unterhalt + … Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

7 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Grund 4: Eine „passende“ Lösung können nur die Eltern selbst finden. Gerichtliche Lösungen sind statisch und werden der Weiterentwicklung der Familienverhältnisse nicht gerecht. Zahlreiche Abänderungsanträge Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

8 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Grund 5: Viele Probleme sind gerichtlich nicht regelungsfähig bzw. nicht vollstreckbar. Beispiel: § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

9 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Zwischenergebnis: Nur eine Lösung, die beide Elternteile gemeinsam erarbeitet haben und gemeinsam tragen, kann Bestand haben und dem Wohl des Kindes dauerhaft entsprechen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

10 Diese Lösung zu finden, ist Aufgabe des Familienverfahrens
Sie kann aber nur dann zuverlässig erarbeitet werden, wenn alle am Familienkonflikt beteiligten Professionen zusammen wirken. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

11 Die Suche nach dem Reorganisationsmodell

12 Zwei Säulen des Beschleunigten Familienverfahrens
besondere Verfahrensweise Vernetzung in Arbeitskreisen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

13 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Das Verfahren ist beschleunigt in den Abläufen nachhaltig in der Lösungssuche Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

14 Gliederung des Verfahrens
Phase vor dem Termin der gerichtliche Anhörungstermin Phase nach dem Termin Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

15 Die Phase vor dem Termin
Gericht beraumt sofort Anhörungstermin innerhalb von 3-6 Wochen an. Es lädt die Beteiligten und das Jugendamt zum Termin mit Merkblatt und legt allen bestimmte Pflichten auf. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

16 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Eltern und Anwälte sollen sich in den Schriftsätzen auf die wesentlichen Kernangaben beschränken, z.B. Wie viele Kinder? Wie alt? Worum geht es konkret? keine Schuldzuweisungen Positive Formulierungen Keine Konzentration auf Defizite, sondern auf Ressourcen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

17 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Die Eltern selbst sollen sich noch vor dem Termin mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und möglichst einen Beratungstermin verabreden. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

18 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Das Jugendamt setzt sich unverzüglich (möglichst) telefonisch mit den Eltern in Verbindung vereinbart einen ersten Beratungstermin (möglichst) noch vor der gerichtlichen Anhörung lotet die Ressourcen der Eltern aus. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

19 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Das Jugendamt braucht keinen schriftlichen Bericht zu verfassen, soll aber in dem Anhörungstermin mündlich berichten, ist daher in dem Anhörungstermin durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin persönlich vertreten. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

20 Schon das erste Gespräch hat das Ziel,
die Eltern an ihre gemeinsame Elternverantwortung zu erinnern, sie zu befähigen, die Bedürfnisse ihrer Kinder zukünftig gemeinsam und selbständig = ohne fremde Hilfe zu erkennen und zu erfüllen. Frühzeitig können Hemmungen abgebaut werden, Missverständnisse aufgeklärt werden, auf Verständnis für die andere Seite hingewirkt werden. Das Gericht vermittelt den Eltern den ersten Wiedereinstieg in die kindbezogene Kommunikation. Vorurteile zwischen den Professionen können abgebaut werden. Das Gericht kann schon frühzeitig überzogene Erwartungshaltungen der Parteien auf ein realistisches Maß reduzieren. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

21 Durch die schnelle Intervention aller Professionen wird
mit Blick auf die Interessen des Kindes der Konflikt zwischen den Eltern möglichst schnell entschärft und den Eltern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die notwendige Hilfe zuteil. Das kombinierte Fachwissen aller Professionen (Rechtsanwälte, Gericht, Jugendamt) kann den Eltern mögliche /individuell passende Lösungen aufzeigen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

22 Der erste Anhörungstermin
In dem ersten Anhörungstermin führt das Gericht mit den Eltern, deren Vertretern und dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin des Jugendamtes ein offenes Lösungsgespräch. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

23 In dem Anhörungstermin
vermitteln alle Professionen den Eltern das Bedürfnis ihrer Kinder, dass sie als Eltern künftig wieder gemeinsam und selbständig die Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen zeigen alle Professionen den Eltern auf, dass sie diese Fähigkeit, gemeinsam Elternverantwortung zu übernehmen, wieder erlernen können ggf. mit professioneller Unterstützung. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

24 Durch die frühzeitige gerichtliche Anhörung
kann die Situation der Kinder und der Familie zu einem frühen Zeitpunkt analysiert werden, können die individuellen Bedürfnisse früh herausgearbeitet werden, kann möglichst viel zu Regelndes in einer protokollierten Elternvereinbarung „abgeschichtet“ werden, können ggf. einstweilige Anordnungen Strukturen vorgeben. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

25 Phase nach dem ersten Anhörungstermin
Hier fächern sich die Möglichkeiten auf. Das weitere Verfahren orientiert sich an den individuellen Ressourcen und Bedürfnissen der Familie. ... in unendlich viele Varianten Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

26 Grob kann man vier Kategorien unterscheiden:
Die Eltern einigen sich schon in dem ersten Anhörungstermin und alles ist gut. Die Eltern erkennen ihre Eigenverantwortung, können diese aber noch nicht so gut allein ausfüllen. Der Konflikt zwischen den Eltern ist hochgradig eskaliert. Der Konflikt wird durch zusätzliche Problemfelder begleitet wie Gewalt, Drogen, Missbrauch etc. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

27 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
1. Kategorie Die Eltern einigen sich schon in dem ersten Anhörungstermin über alle relevanten Themenfelder. Alles ist gut. Weiterer Interventions-/ und Beratungsbedarf besteht nicht. Die Eltern werden vorsorglich auf die Möglichkeiten der Erziehungs- und Familienberatung hingewiesen. Das Verfahren wird abgeschlossen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

28 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
2. Kategorie Die Eltern erkennen grundsätzlich ihre elterliche Eigenverantwortung. Sie erkennen die Notwendigkeit weiterer, tiefer gehender Beratung, um künftig besser selbständig Lösungen finden zu können. Sie werden noch aus dem Termin heraus in eine Beratung vermittelt („gerichtlicher Termin als Schnittstelle zur erforderlichen Beratung“). Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

29 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
3. Kategorie Der Konflikt zwischen den Eltern ist hochgradig eskaliert. Durch eine einstweilige Anordnung wird eine Struktur vorgegeben. Eine Beratung (ggf. getrennt) wird empfohlen oder angeordnet. Ein Verfahrenspfleger wird für die Kinder eingesetzt. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

30 3. Kategorie - Fortsetzung
In vielen hoch eskalierten Fällen gelingt den Eltern mit Hilfe der Beratung oder des Verfahrenspflegers doch noch eine Einigung. In einem Fortsetzungstermin wird noch mal „drauf geschaut“. Was ist gut gelaufen? Wo kann nachjustiert werden? Ist die Einigung nicht gelungen, kann am Ende der „zweiten Runde“ ein lösungsorientiertes Sachverständigengutach-ten eingeholt werden. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

31 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
4. Kategorie Der Konflikt der Eltern ist von zusätzlichen Problemfeldern wie Gewalt, Alkohol, Drogen, Missbrauch etc. begleitet. Den Eltern wird eine besondere Lebensberatung angeboten/angeraten/auferlegt. Das Gericht holt ein lösungsorientiertes Sachverständigengutachten ein, das sich ggf. auch mit Fragen des §1666 BGB auseinandersetzt. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

32 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Weitere Entwicklung In 2/3 der Fälle sehen wir die Eltern nicht mehr wieder. Was ist, wenn die Eltern trotz Einigung und Beratung wiederkommen? Dann geht es in die „nächste Runde“ mit beschleunigten Abläufen verlangsamter Lösungssuche... Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

33 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Nur in Ausnahmefällen wird statt der Entscheidung der Eltern eine Entscheidung des Gerichts notwendig. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

34 Auch Rechtsmittel fallen damit nur ausnahmsweise an.
Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

35 Zwei Säulen des Beschleunigten Familienverfahrens
besondere Verfahrensweise Vernetzung in Arbeitskreisen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

36 Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Arbeitskreisen
Gemeinsame Handlungsweise Erarbeitung von Standards Interdiszipliärer Austausch Fortbildungsveranstaltungen Beispielhaft der Pankower Arbeitskreis trifft sich jeden letzten Mittwoch im Monat, Uhr bis Uhr, Straffe Tagesordnung und Protokolle Informationsveranstaltungen für Sachverständige, Jugendämter und Rechtsanwälte Als nächstes: Beratungsstellen Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

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38 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

39 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Rechtsgrundlagen § 50 e FGG (Vorrang- u. Beschleunigungsgebot) § 50 e FGG aktive Rolle des JA § 52 FGG (Einvernehmen / Beratung) § 12 FGG („dynamische Amtsermittlung“) § 1671 Abs. 2 BGB § 1684 Abs. 2 BGB § 1684 Abs. 3 BGB § 17 Abs. 2 SGB VIII § 52 Abs. 1 Satz 1 FGG In einem die Person eines Kindes betreffenden Verfahren soll das Gericht so früh wie möglich und in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken. Satz 2 Es soll die Beteiligten so früh wie möglich anhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und – dienste der Träger der Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hinweisen. § 1671 BGB Abs. 2 Satz 2 BGB Dem Antrag ist stattzugeben, soweit Zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB Das Familiengericht kann über Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regen. -> Amtsermittlung, ob Regelung dem Wohl des Kindes entspricht. § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum andere Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. -> Diese Pflicht zur positiven Unterstützung eines guten Verhältnisses zum anderen Elternteil kann nur durch die gerichtlich vermittelte Einigung, nicht aber durch eine gerichtliche Entscheidung durchgesetzt werden. § 17 SGB VIII Die Eltern sind bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen. Dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

40 Das Beschleunigte Familienverfahren entspricht geltendem Recht.
Bei allem Bemühen um eine einvernehmliche Lösung verweigern wir den Beteiligten nicht ihren Anspruch auf eine gerichtliche Entscheidung, wenn diese im Interesse des Kindes notwendig und geboten ist (Unterschied zur Cochemer Praxis!) vor einer Entscheidung wird das förmliche Verfahren durchlaufen. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

41 Das Beschleunigte Familienverfahren ist ein Vorgriff auf das FamFG.
Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

42 Das Beschleunigte Familienverfahren als Vorgriff auf das FamFG
Vorranggebot, §155 I 1 FamFG Beschleunigungsgebot, § 155 I 2 FamFG Hinwirken auf Einvernehmen, §156 FamFG Interdisziplinäre Vernetzung Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

43 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Welche Rolle kann Ihrer Profession in dem Beschleunigten Familienverfahren zukommen? Hilfreich wären eine positive / wohlwollende Begleitung ..... ...... eine Teilnahme an der interdisziplinären Diskussion in den Arbeitskreisen oder Fachtagungen Übereinstimmung in den Grundannahmen Keine Herleitung von Befangenheit PKH? OLG wendet auch beschleunigtes Familienverfahren an Grundannahme: Kinder brauchen zwei Eltern, Eltern können lernen wieder gemeinsam Eltern zu werden. Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren

44 Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren
Auf Wiedersehen in der interdisziplinären Zusammenarbeit und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren


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