Quo vadis Heilpädagogik

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Quo vadis Heilpädagogik Quo vadis Heilpädagogik? Aufgaben, Herausforderungen und Perspektiven einer Fachdisziplin in Spannungsfeldern Vortrag im Rahmen des Internationalen Kongresses der IGhB I 49. Bundesfachtagung bhp e.v. am 15.11.2015 in Berlin Prof. Dr. Erik Weber, Ev. Hochschule Darmstadt, Studiengang Inclusive Education/Integrative Heilpädagogik; e.weber@eh-darmstadt.de

„Möglicherweise ist die Zeit nicht mehr fern, da die Pädagogik es als peinlich empfinden wird, von einem defektiven Kind zu sprechen, weil das ein Hinweis darauf sein kön­ne, es handele sich um einen unüberwindbaren Mangel seiner Natur“ (Vygotskij 1975, 72).

Quo vadis?

Quo vadis? „Wohin gehst du?“ (Joh. 13, 36) Dicit ei Simon Petrus: „Domine, quo vadis?” Respondit Iesus: „Quo vado, non potes me modo sequi, sequeris autem postea”. Simon Petrus sagte zu ihm: „Herr, wohin willst du gehen?” Jesus antwortete: „Wohin ich gehe, dorthin kannst du mir jetzt nicht folgen. Du wirst mir aber später folgen.”

…quo vadis Heilpädagogik? Die/der heilpädagogisch Tätige fragt: „Heilpädagogik, wohin willst du gehen?” Die Heilpädagogik antwortet: „Wohin ich gehe, dorthin kannst du mir jetzt nicht folgen. Du wirst mir aber später folgen.”

Woher bist du gekommen, Heilpädagogik? biologisch-medizinische Heilpädagogik religiös-theologische Heilpädagogik spirituell-deduktive Heilpädagogik soziologisch-heilpädagogische Heilpädagogik psychologisch-empiristische Heilpädagogik psychologisch-psychotherapeutische Heilpädagogik polit-ideologische Heilpädagogik personalistisch-kulturanthropologische Heilpädagogik (vgl. Kobi 2007, 347 ff.)

Aufgaben der Heilpädagogik…

Ausgangspunkt (beispielsweise bei Paul Moor) „…die terra incognta des Soseins dieses (behinderten) Kindes, das von Seiten der Regelpädagogik oft wegen seiner Nicht-Verstehbarkeit, seiner Unkultiviertheit/Verwahrlostheit, seiner Sprachlosigkeit/Dialogunfähigkeit, seiner stagnatiosbedingten Geschichtslosigkeit, seiner kaum fassbaren/brüchigen Identität, seiner scholastischen Untauglichkeit/beschränkten Bildsamkeit, seines – zumal geistig behinderten/behindernden – Behindertseins, seiner mangelhaften Wertempfänglichkeit/Gemeinschaftswidrigkeit und damit generell auf Grund unzureichend erfüllbarer Kernanliegen (…) geisteswissenschaftlicher Pädagogik der Heilpädagogik überantwortet wird“ (Kobi 2007, 352)

…im Fokus „…die besonderen Lern-, Verhaltens-, Erlebens- oder besonderen sozialen Situationen ‚der Behinderten‘…“ (Moser/Sasse 2008, 21) „Als Disziplin der Pädagogik befasst sich die Heilpädagogik mit der Beeinträchtigung von Teilhabemöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhtem Unterstützungs- und Förderbedarf aufgrund individueller, sozialer oder psychischer Beeinträchtigung und / oder Benachteiligung“ Gemeinsame Stellungnahme des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (BHP) e.V., der Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in der Bundesrepublik Deutschland (STK) und des Fachbereichstages Heilpädagogik bei der Hochschulrektorenkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2012).

…Behinderungsbegriff „…ein wandelndes heilpädagogisches Verständnis von Behinderung als ‚Perfektibilitätsbedrohung‘ (18. Jahrhundert), Versorgungsproblematik (19. Jahrhundert), moralisch-sittliches Problem (19./20. Jahrhundert) und Lernproblematik (20. Jahrhundert)…“ (Moser/Sasse 2008, 40)

Begleitung / Assistenz Veränderungsprozesse in der Heilpädagogik 1946- 1960er Jahre 1960 – 1990er Jahre ab Mitte 1990er Jahre Verwahrung Förderung Begleitung / Assistenz Vernichtung Separation/Hospitalisierung/ Leben in Anstalten und Psychiatrien Sondereinrichtungen/ Enthospitalisierung Deinstitutionalisierung Offene Hilfen medizinisch-kuratives Menschenbild pädagogisch-optimistisches Menschenbild integrierend-akzeptierendes Menschenbild Normalisierung Selbstbestimmung Empowerment Integration Inklusion Teilhabe angelehnt an und erweitert nach: Fornefeld, Barbara (2008). Menschen mit Komplexer Behinderung. Selbstverständnis und Aufgaben der Behindertenpädagogik. München: Reinhardt.

Herausforderungen…

…gibt es überhaupt (noch) die Heilpädagogik? an die Stelle normativer bzw. ideologischer Ausgangspositionen träte die Beachtung existentieller Bedürfnisse und Handlungsmöglichkeiten im hier und jetzt; der Heilpädagogik dränge sich verstärkt ein rechtfertigendes Mandat ins Bewusstsein; u.a. systemische und konstruktivistische Sichtweisen zeigten Komplexitätsgrade auf, die es verunmöglichten, ‚Behinderung‘ als negative Eigenschaft an der Person des Behinderten festzumachen (vgl. Kobi 2007, 353).

…das Besondere oder das Allgemeine? „Viele Handlungsfelder der Heilpädagogik richten sich an diesem Besonderen aus und in der deutschen Sozialgesetzgebung ist die Finanzierung vieler Leistungen an eben dieses Besondere gebunden. Geht nicht bei einer Begriffsbildung – so die Frage –, die nicht mehr dieses Besondere, sondern mehr ein Allgemeines betont, das spezifisch Heilpädagogische verloren?“ (Störmer 2007, 255).

…grundlegendes Dilemma …Heilpädagogik hat in der Vergangenheit (trotz ‚guter Absichten‘) immer auch zu gesellschaftlicher Exklusion beigetragen, indem sie durch besondere Methoden und eigene Institutionen die Besonderheit ihrer Klientel fortgeschrieben hat… (vgl. Moser/Sasse 2008, 51).

Kernproblem und Kernperspektive „…dass der Kern der gesamten Behindertenpädagogik, der Kern der Konstruktion von Behinderung direkt und indirekt die offene und strukturelle Gewalt ist“ (Jantzen & Feuser 2002, 11). „Die Kernperspektive des Faches wäre, (…), diesen Kern anzunehmen und dem erst einmal stand zu halten, dass das so ist und dass unsere besten Beteuerungen, Beziehungsarbeit o.ä. zu leisten, ständig von der Praxis ins Gegenteil verkehrt wird, ohne dass wir bemerken, dass das passiert“ (Jantzen & Feuser 2002, 11). „Wo (…) [über die Frage Quo vadis Heilpädagogik?; ew.] geredet wird, muss zunächst von Macht und Gewalt geredet werden und von unserer eigenen, untrennbaren Verflechtung in diesen Prozess“ (Jantzen 2009, 7).

Die Geschichte von Frau Franz

Die Dogmen der Heil- und Sonderpädagogik (Feuser 1995) Dogma der „Endogenität“ Dogma der „Chronizität“ und „Therapieresistenz“ Dogma der „Uneinfühlbarkeit“ und „Unverstehbarkeit“ Dogma der „Lern- und Bildungsunfähigkeit“ Dogma der „Irreversibilität“ Dogma der „Krankheits- und Behinderungsspezifität“ Das Dogma der „Normalität“ Behinderung liegt in der Person selbst begründet Behinderung ist letztlich nicht veränderbar In Behinderte kann man sich nicht einfühlen oder sie verstehen Behinderte können nichts lernen Einmal behindert, immer behindert Verhalten von Behinderten liegt in der Behinderung begründet Behinderte haben „normal“ zu werden

…frühe Einsichten… „Die Unterbringung von Behinderten, psychisch Kranken u.a. in geschlossenen Abteilungen (hier können Formen des Strafvollzugs nicht ausgeschlossen werden); isoliert die Betroffenen so hochgradig von einem Lebensumfeld, dessen der Mensch heute auf dem Hintergrund seiner phylogenetischen Entwicklung und der im Laufe seiner Ontogenese ausgebildeten Bedürfnisse zur Aufrechterhaltung seiner psychischen Funktionen unverzichtbar bedarf; konsolidiert durch inadäquate Unterbringung und unzureichend qualifizierte Behandlung und Therapie die eingetretenen Beeinträchtigungen; verhindert angemessene pädagogische Hilfen für die Betroffenen; und schafft schließlich neue Formen von Behinderung und psychischer Krankheit bzw. formt bestehende aus und fixiert sie (z.B. isolationsbedingte Stereotypien, Depressionen, Apathie, Aggressionen, Hyperaktivitäten, selbstverletzendes Verhalten, suizidale Tendenzen)“ (Feuser 1987, 104).

Herausforderung: Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Dreizehnte Tagung 25. März - 17. April 2015 zu Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft „Der Ausschuss ist besorgt über den hohen Grad der Institutionalisierung und den Mangel an alternativen Wohnformen beziehungsweise einer geeigneten Infrastruktur, durch den für Menschen mit Behinderungen zusätzliche finanzielle Barrieren entstehen. (…) “. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands_ENTWURF.pdf (Seite 7f.; [Abruf am 09.11.2015]

 empirischer Nachweis für die Nachwirkungen der vorgestellten „Dogmen“: Elemente des „Syndroms Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ vgl. Grau/Heitmeyer 2013

Exklusionsrisiko Behinderung Ökonomische Ausgrenzung Beschäftigung, Einkommen Ausgrenzung im Bildungssystem Soziale Isolation und Diskriminierung Barrieren im Zugang zur Umwelt und zu Dienstleistungen Zugang zu (Dienst-)Leistungen des Gesundheitssystems Zugang zum öffentlichen Verkehrssystem und Mobilität Zugang zu Information und Kommunikation (vgl. Wansing 2005, 78ff.)

Perspektiven der Heilpädagogik…

ein sich veränderndes Behinderungsverständnis bio-psycho-soziales Modell von Behinderung der ICF (DIMDI 2005, 23) Gesundheitsproblem (Gesundheitsstörung- oder Krankheit, ICD) „Geistige Behinderung als soziale Konstruktion bedeutet nicht, dass die Biologie keine Rolle spielen würde. Ganz im Gegenteil. Sie versetzt geistig behinderte Menschen in ein anderes Verhältnis zu den Menschen und zur Welt und damit zur Möglichkeit des Aufbaus von Sprache, Kultur und Identität. Und dieses Verhältnis dauert das ganze Leben. Allerdings ist es nicht mehr die Biologie, die in diesem Prozess die führenden Rolle spielt, sondern die Fähigkeit der jeweiligen Umgebung, ihre Ausdrucksweisen so zu normalisieren, dass jeder behinderte Mensch auf jedem Niveau und in jedem Lebensabschnitt besondere Möglichkeiten der Teilhabe entwickeln kann. Geschieht dies nicht, so entwickeln sich behinderte Menschen in kultureller, in sprachlicher und in dialogischer Isolation“ (JANTZEN 1999, 211). Partizipation / Teilhabe Körperstrukturen und -funktionen Aktivitäten Umweltfaktoren materiell, sozial, einstellungsbezogen Persönliche Faktoren Alter, Geschlecht, Bewältigungsstrategien

Perspektive ‚inklusives Gemeinwesen‘ staatliche und zivilgesellschaftliche Anstrengungen hin zur Eliminierung von institutioneller Ausgrenzung und Förderung von Teilhabe; Orientierung an Art. 19 der UN-BRK; Gestaltung einer örtlichen und individuellen Teilhabeplanung; Gestaltung von Barrierefreiheit, dann (u.U. nachranging) (Weiter-)Entwicklung der Dienste der Behindertenhilfe (ohne diese überflüssig zu machen). (vgl. Rohrmann & Schädler 2009)

Folgen Perspektive ‚inklusives Gemeinwesen‘ starke Rechtsposition von Menschen mit Behinderung und Schutz vor Diskriminierung; im Hilfeplanungsprozess: konkreter Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt Leistungsansprüche durch persönliches Budget; Beratung, Information und Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen; Gestaltungsauftrag an Politik und Sozialleistungsträger; Überwindung von stationären Angeboten zugunsten von offenen Hilfen; Überprüfung von SGB V, XI, XII und der Heimgesetzgebung auf die entsprechenden Ziele; Szenario benötigt die Finanzierung von Dienstleistungen und Strukturentwicklungsmaßnahmen. (vgl. Rohrmann & Schädler 2009)

Perspektive ‚inklusives Hilfesystem‘ …über die sog. ‚große Lösung‘ hinaus: Das Paradigma der Inklusion bedeutet, „…dass alle Leistungssysteme sich so verändern müssen, dass sie eine individuelle Förderung aller Personen ermöglichen – unabhängig von der Art der Beeinträchtigung (…). Herausforderung, „…ob bzw. wie die Regelsysteme qualitativ so umgestaltet werden, dass die Bedarfe aller Personen abgedeckt werden“ (Wiesner 2012, 261).

Perspektive: Sozialraumorientierung „Sozialraumorientierung – so heißt das Konzept, das analytisch den Blick auf grundlegendere soziale und räumliche Verursachung und Entstehungsbedingungen von Hilfsnotwendigkeit lenkt und das zugleich praktische Handlungsperspektiven anbietet, die an den Möglichkeiten und Ressourcen eines Quartiers ebenso wie der dort lebenden Menschen ansetzt“ (Kalter & Schrapper 2006, 11).

Der Soziale Raum – P. Bourdieu „Dies ist gemeint, wenn ich den gesamten sozialen Raum als Feld beschreibe, das heißt zugleich als ein Kraftfeld, (…), und als ein Feld von Kämpfen, in dem die Akteure mit je nach ihrer Position in der Struktur des Kraftfelds unterschiedlichen Mitteln und Zwecken miteinander rivalisieren und auf diese Weise zu Erhalt oder Veränderung seiner Struktur beitragen“ (Bourdieu 1998, 49f.).

negatives Szenario: …soziale Felder an Grenzsituationen… „…in denen das Feld mit dem Aufhören aller Kämpfe und allen Widerstands gegen die Herrschaft erstarrt“ (Bourdieu 1997, 43).

Heilpädagogik als Menschenrechtsprofession „Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind dazu auf Grund ihrer Kenntnis und Erfahrung in einer besonderen Verantwortung. Menschenrechtsbildung kann für sie ein Weg zur Veränderung und zum Abbau von Machtstrukturen sein“ (Welti 2010, 34).

…gegen Prozesse der Ausgrenzung

…was zu tun wäre… …den Raum der Exklusion betreten… …radikaler Kulturbruch, „…indem ich den oder die Ausgegrenzte(n) als meinesgleichen anerkenne (und das und nur das ist … Inklusion)…“ (Jantzen 2015, 249)

Philosophie der Befreiung (Enrique Dussel) „Wir müssen alle politischen Systeme, Handlungen und Institutionen als nicht zukunftsfähig kritisieren und verwerfen, unter deren negativen Auswirkungen Opfer als Unterdrückte und als Ausgeschlossene leiden!“ (Dussel 2013, 107).

… Erhalt oder Veränderung in sozialen Räumen (verstanden als Kraftfelder und Felder von Kämpfen) auf dem Weg zu einer ‚Heilpädagogik der Zukunft‘ ist letztlich nicht eine Frage des Zufalls, sondern der aktiven Ausgestaltung in einem manchmal auch kämpferisch zu führenden Diskurs…!