Der rechtliche Rahmen für Elektroautos

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Energie- Infrastruktur
Advertisements

DESERTEC – Woher kommt der Strom der Zukunft ?
Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen
ZUSAMMENFASSUNG Funktionsweise einer Brennstoffzelle
Werkvertrag Raumplanung NEU. Werkvertrag Raumplanung Vergabe von Raumplanungsleistungen nach dem Bundesvergabegesetz 2002.
Projekttag Nachhaltigkeit
Allgemeine Einführung in die Wasserrahmenrichtlinie
22. Oktober 2009 Strengthening European SMEs in the defence sector Berlin Stärkung der europäischen kleinen und mittelständischen Unternehmen der Wehrtechnik.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Wettbewerbs-fähigkeit und Versorgungssicherheit: ohne Kernenergie möglich? Prof. Dr.-Ing. Alfred Voß Institut für Energiewirtschaft.
Kassel 2050 Löst die Brennstoffzelle das Energieproblem?
Energiewende – machbar ?
2050 Perspektiven der EU Energiepolitik
Diplomarbeit in Rahmen des Studiums
Stand der KWK-Förderung in Deutschland und das geplante KWK-Gesetz
Das Recht der Erneuerbaren Energien in Deutschland und der EU
Technische Universität Darmstadt Peter Engel Nr. 1 Institut für Elektrische Energiewandlung Der Smart Roadster.
Unsere Ziele: Stabile Eigenversorgung aller Rehfelder mit Energie und Wärme Eine sozialverträgliche, preisgünstige und unabhängige Alternative zu den.
Transportleistungen in der Sozialversicherung
Aktionsplan für Energieeffizienz
„Richtig investieren“
Energieeffizienz im Bauwesen, Wohnungsbau und Anwendung erneuerbarer Energien Daina Eberšteina Referatsleiterin der Abteilung ’’Erneuerbare Energien.
II.- Verkehrsnetze und Transportströme
Energieeffizienz Univ Prof Dr Bernhard Raschauer 11. April 2013.
Wirtschaftskammer Niederösterreich Ökologische Betriebsberatung
DI Dr. Konrad Blaas Abt. Tierhaltung und Tierschutz
Kriterien konkret Workshop
| Folie 1 Mobilität und Umwelt – Trends und Herausforderungen Mobil auf leichtem Fuß DI Günther Lichtblau.
Rat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche Sektion
Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven
Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Umstrukturierung der ÖBB Arbeitsausschuss für Verkehrsrecht Wien, 22. April 2005 a.Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl Universität.
Energie und Mobilität.
Europäische Dimension der Daseinsvorsorge
Industrieland Deutschland
MASTERSTUDIUM GLOBAL STUDIES Ein interdisziplinäres Studium Interdisziplinarität Berufspraktikum im In- oder Ausland Internationalität präsentiert von.
LKW-Roadpricing aus verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Sicht
Das Bundesvergabegesetz
Lebenswertes Ansfelden Lebensqualität im Zentralraum von Oberösterreich!
EnergyTransition.wifo.at Was bedeutet das Energie- und Klimapaket der EU für Österreich? Enquete des Vorarlberger Landtags 24. April 2009 Stefan P. Schleicher.
Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) Einführung.
„IST DIE GAP-REFORM RECHTSKONFORM?“
Bundesrepublik Deutschland
Ökostrom-Ausschreibungen
Klima-Bündnis Betriebe. Warum jetzt ein Projekt für Betriebe? Kommunale CO2-Bilanzen: über 35% durch Wirtschaft Staatliche Energieberatung vor allem für.
Die EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihre Verordnungen
W w w. c l e a n – d r i v e. e u Clean Drive E-Learning 1 / 19 Aktuelle Rahmenbedingungen Aktuelle Rahmenbedingungen.
Wärmeverbund Bottmingen AG (WVB)
Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203 Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG.
Schweizer Gesetzgebung und Richtlinien zur Zugänglichkeit von Websites www-Workshop 2004 – Accessibility ETHZ/Uni Zürich, 21. September 2004 Dr. A. Rieder,
Feinstaub Dr. Felix Geldsetzer, Januar 2007.
KV Österreichische und Internationale Energiepolitik SS07 An energy policy for Europe - the quantitative targets Florian Brence Thomas Schinko Mark Sommer.
REGIONAL POLICY EUROPEAN COMMISSION Überlegungen zur Zukunft städtischer Aktionen EU Kohäsionspolitik nach 2013 Dr. Alexander FERSTL, Europäische Kommission,
ENTWURF KWK-Potentialstudie Hemmnisse BMWA.
W w w. c l e a n – d r i v e. e u Clean Drive E-Learning 1 / 7 Projektvorstellung Clean Drive Eine Kampagne für grünere Autos in Europa.
TTIP UND DIE DEMOKRATIE – WO IST DAS PROBLEM?
Wirtschaftsperspektiven: Finanzkrise / Wirtschaftskrise: Wie sieht es wirklich für die Kärntner Wirtschaft aus? Ao.Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber.
Projektfinanzierung am Beispiel Karlovac
Auswirkungen auf die AkteurInnen
Tourismusmobilität und Umwelt
Erneuerbarer Energien
Versorgungssicherheit Herausforderung für die Regulierung Dipl.-Ing. Walter Boltz E – Control GmbH 27. April 2004.
5. Nationale Maritime Konferenz Workshop 1, Teil A Forschungs- und Innovationsverbund Maritime Wirtschaft Binnenschiffbau und –schifffahrt Maritimer Kern.
TranSust The Transition to Sustainable Economic Structures Versäumt Österreich die Weichenstellungen für eine.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
SO : FAIR „ Rechtliche Hintergrund zur sozial-fairen öffentlichen Beschaffung“
Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße Berlin Tel.: Fax: Stromkonzession Expertenanhörung.
Umweltinspektion Dr. Barbara Reiter-Tlapek. Entwicklungen auf EU Ebene 1997 Entschließungen des Europäischen Parlamentes bzw. des Rates 2001Empfehlung.
Energiewirtschaft 1.Stromanbieter in Mittelbaden 2.Die Entstehung des Strompreises 3.Rechtliche Grundlagen des Strommarktes 4.Grundelemente der Energiepolitik.
Das Laden des E-Autos Zu Hause, am Arbeitsplatz und Unterwegs.
Barrierefreiheit aus der Sicht des Mittelstands – Herausforderungen für das private Busgewerbe Anja Ludwig Leiterin Recht Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer.
E-Mobil-Förderung Programme und Konzepte. Gliederung 1 Förderprogramme des Bundes 2 Förderprogramme der Länder 3 Förderprogramme der Kommunen 4 Förderprogramme.
 Präsentation transkript:

Der rechtliche Rahmen für Elektroautos Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr

Erleichterungen im Beschaffungswesen Clean-Car-Richtlinie (RiL 2009/33/EG) Verpflichtung der Auftraggeber (nach RiL 2004/17/EG und 2004/18/EG) und der Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste beim Kauf von Straßenfahrzeugen die Energie- und Umweltauswirkungen, einschließlich des Energieverbrauchs, der CO2 -Emissionen und bestimmter Schadstoffemissionen während der gesamten Lebensdauer, zu berücksichtigen. Internalisierung externer Kosten

Erleichterungen im Beschaffungswesen Bei der Leistungsbeschreibung Festlegung technischer Spezifikationen ZB § 80 Abs. 3 BVergG „Bei der Festsetzung der technischen Spezifikationen gemäß Abs. 2 Z 1 hat der Auftraggeber die Höhe der CO2-Emissionen oder der Emissionen zumindest eines Schadstoffes gemäß Abs. 1 Z 3 so festzulegen, dass die zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden gesetzlichen Emissionsgrenzwerte unterschritten werden.“

Erleichterungen im Beschaffungswesen Beim Zuschlag Formel „Energiekosten“: Energieverbrauch/km x Kosten/Energieeinheit x Gesamtkilometerleistung Formel „Kosten CO2-Emissionen“: CO2-Emissionen/kg x Kosten/kg x Gesamtkilometerleistung Formel „Kosten Schadstoffemissionen“: [NOx-Emissionen g/km x Kosten/g] + NMHC-Emissionen g/km x Kosten/g + Partikel g/km x Kosten/g] x Gesamtkilometerleistung

Aufbau Infrastruktur Elektrotankstellen Strategie der Kommission für alternative Kraftstoffe (COM 2013/17): > Dekarbonisierung > Reduzierung der Abhängigkeit von der Ölversorgung > neue Marktchancen > Schaffung von Arbeitsplätzen Teufelskreis: Kommission: Verpflichtung zum Aufbau der Infrastruktur an E-Tankstellen Zu wenig E-Tankstellen Zu wenig Nachfrage nach E-Autos E-Autos zu teuer Verbraucher kaufen keine E-Autos

Aufbau Infrastruktur Elektrotankstellen Vorschlag für eine Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur (COM 2013/18/2) Nationaler Strategierahmen - in Österreich bis 2020: 116.000 Ladestationen 12.000 öffentliche Ladestationen 250.000 E-Autos Ladestationen: Langsamladestationen (< 22/kw); Schnellladestationen (> 22/kw); Anlagen für Austausch der Batterien eines E-Fahrzeugs einheitliche Kupplungen vertretbare Preise/keine Aufschläge, trotz Fehlens vertraglicher Beziehungen

Aufbau Infrastruktur Elektrotankstellen Investitionsverpflichtung Privater Errichtungspflicht und Betriebspflicht durch Bauvorschriften, Baugenehmigungen, Zertifizierungen, Konzessionen… Errichtungspflicht für den Eigengebrauch Kaum Bedarf Privater Berücksichtigung konkreter Kosten Bei mehreren Standplätzen: Nicht alle Standplätze müssen mit E-Tankstellen ausgestattet werden

Aufbau Infrastruktur Elektrotankstellen Errichtungspflicht für den Fremdgebrauch mehr Bedarf an Ladestationen Schnelladesystem Bezahlsysteme auch Betriebspflicht flächendeckende Infrastruktur („Reichweitenangst“) [P] Staat verpflichtet Privater zu Investitionen und überlässt das Risiko der Fehlinvestition Privaten [P] Staat muss Entwicklung von Konkurrenzsystemen zulassen [P] keine zu starke Verrechtlichung des Investitionsrahmens Grundrechtsschutz des Privaten (Art. 15 bis 17 GRC) Verhältnismäßigkeit Verantwortungsgemeinschaft Staat/Privater Vertrauensschutz Widerspruchsfreie Wirtschafts- und Energiepolitik

Aufbau Infrastruktur Elektrotankstellen Betrieb einer Ladestation Bestandteil des Verteilernetzes? Private Ladestation als Anlage des Kunden Öffentliche Ladestation als Teil des Netzes? aber Versorgung Verteilernetzbetreiber sind grds. nicht zur Versorgung berechtigt Ladestationenbetreiber als Stromhändler Intelligente Netzentlastung Deutschland: reduziertes Netzentgelt bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) Regulierung des Zugangs zu Ladesäulen?

Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr Universitätsstraße 15; ReSoWi-Zentrum C3; A-8010 Graz Tel.: 0316/380 6695; stefan.storr@uni-graz.at 10