IDHEAP, 10. März 2011 Multi-level Governance und Kantone: Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Thomas Minger Leiter Bereich Innenpolitik.

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 Präsentation transkript:

IDHEAP, 10. März 2011 Multi-level Governance und Kantone: Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Thomas Minger Leiter Bereich Innenpolitik / Konferenz der Kantonsregierungen

Gliederung des Referats Ausgangslage Entstehung der TAK Organisation und Arbeitsweise der TAK Arbeitsschwerpunkte der TAK Fallbeispiele Bilanz und Ausblick

Ausgangslage heute leben ¾ der Schweizer Bevölkerung in urbanen Gebieten von den städtischen Zentren gehen wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Impulse aus starke Agglomerationen sind ein Schlüsselfaktor für die Zukunft des Landes die Dynamik in urbanen Räumen führt zu einer Reihe spezifischer Herausforderungen 3

Zentrale Herausforderungen fortschreitende Urbanisierung und Zersiedelung sowie funktionale Entmischung Konzentration der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Macht in den grossen Zentren zunehmende Diskrepanz zwischen funktionalen und politischen Räumen institutionelle Herausforderungen (governance without governement) 4

Einsetzung eines politischen Prozesses Ebene Kantone / Agglomerationen (z.B.): Bericht über die Zusammenarbeit in Agglomerationen von 1992 (Kanton BE) Gesetz über die Agglomerationen von 1997 (Kanton FR) Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) von 2002 (Kanton BE) Ebene Bund (z.B.): Grundzüge der Raumordnung Schweiz von 1996 Art. 50 Abs. 2 und 3 der Bundesverfassung von 1999 Bericht über die Kernstädte von 1999 Bericht Agglomerationspolitik des Bundes von 2001 5

Entstehung der TAK erste Annäherung zwischen SSV und KdK in der zweiten Hälfte der 1990er Jahren Gründung der Kommission Städte der KdK 1995 Gründung der Arbeitsgemeinschaft Kantone – Städte – Agglomerationen (AG KSA) 1998 Schlussbericht der AG KSA von 1999 Politische Aussprache Bundesrat – KdK – SSV von 2000 Gründung der TAK am 20. Februar 2001 6

Organisation und Arbeitsweise der TAK 7

Ziele und Stärken der TAK Verbesserung der gegenseitigen Information Stärkung der Zusammenarbeit in Agglomerationen Beitrag zur Lösung der Agglomerationsprobleme Bezeichnung und Priorisierung der Themen Entwicklung einer gemeinsamen Problemsicht Anstoss politischer Prozesse durch Empfehlungen partnerschaftlicher Ansatz schafft Vertrauen 8

Arbeitsschwerpunkte der TAK institutionelle Stärkung der Agglomerationen Ausländer- und Integrationspolitik ganzheitliche Agglomerationspolitik Stadt – Land – Beziehungen internationale Wettbewerbsfähigkeit weitere Themen (z.B. Umsetzung Art. 50 BV, Sozialpolitik, Asylpolitik, Raumkonzept Schweiz, Jugend und Gewalt etc.) 9

Zusammenarbeit in der Agglomeration Bericht über die horizontale und vertikale Zusammenarbeit in der Agglomeration (2004) Tagung Agglomerationspolitik als Chance (2005) Bericht über die Verstärkung der Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen (2006) Tagung Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen im Spannungsfeld zwischen Status quo und Gebietsreformen (2007) 10

Die wichtigsten analytischen Befunde bestehende horizontale und vertikale Verflechtungen sind komplex und intransparent traditionelle staatliche Strukturen erweisen sich zusehends als ungenügend bestehende Zusammenarbeit: informell und Einzelfallbezogen Handlungsbereitschaft - Verbal: bis hin zur Gebietsreform - Tatbeweis. Bis hin zum Status quo 11

Ziele und Kriterien der Zusammenarbeit Inhaltlich: nachhaltige Entwicklung in der Agglomeration sicherstellen Formal demokratische Strukturen Transparenz (einfache Verfahren, klare Zuständigkeiten) demokratische Mitbestimmung und Kontrolle Subsidiarität effiziente Strukturen rasche Verfahren verbindliche Entscheide koordinierte Entscheide 12

Das TAK-Modell zur interkommunalen Zusammenarbeit in Agglomerationen 13

Die Vorteile des TAK-Modells 14

Schritt für Schritt zum Ziel 15

Empfehlungen der TAK von 2004 Die Gemeinden und Städte sind die Hauptakteure. Sie ergreifen die Initiative und engagieren sich für eine verbindliche Zusammenarbeit in der Agglomeration. Sie beziehen die Bevölkerung in den Prozess ein und stärken so das Agglomerationsbewusstsein. Die Kantone schaffen Anreize und günstige Rahmenbedingungen. Bei Bedarf gleichen sie Interessengegensätze zwischen Gemeinden aus. Sie verankern die neuen Strukturen im kantonalen Recht. Der Bund unterstützt, fördert und vernetzt die Bestrebungen der Kantone und Gemeinden. Bei kantonsübergreifenden Agglomerationen setzt er sich über die kantonale Richtplanung für eine bessere Koordination ein. Auf Verlangen der Kantone nimmt er seine Vermittlerrolle wahr. 16

Fallbeispiel Kanton Bern 17

Die Perimeter der 6 Regionalkonferenzen 18

Die Organe der Regionalkonferenzen 19

Die Zuständigkeiten der RK Verkehrsentwicklung Siedlungsentwicklung Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Regionaler Richtplan Regionalpolitik 20

Die Zuständigkeiten der RK (2) Kulturförderung Regionale Überbauungsordnungen (in Ausnahmefällen) Sozialarbeit (freiwillig) Sportstätten (freiwillig) Wirtschaftsförderung (freiwillig) 21

Kantonale Volksabstimmung über SARZ Abstimmungsergebnisse vom 17. Juni 2007 Änderungen der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Bildung von Regionalkonferenzen rund 80 Prozent der Stimmberechtigten stimmen der Vorlage zu http://www.jgk.be.ch/site/agr_agglomeration_abst_ergebnisse.pdf

Regionale Abstimmungen über RK regionale Abstimmungen zur Einführung der Regionalkonferenz (Zustimmung der Mehrheit Stimmenden und der Mehrheit der Gemeinden erforderlich): Oberland-Ost: Ja am 24. Februar 2008 Bern-Mittelland: Ja am 17. Mai 2009 Thun Oberland-West: Nein am 26. Juni 2010, gescheitert am Gemeindemehr ausstehende Abstimmungen: Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois Emmental Oberaargau Total RKTWO Gemeinden: Ja 25 Nein 29 Bevölkerung: Ja12'241 Nein: 9'345

Kantonsübergreifende Agglomerationen 24

Handlungsoptionen der Kantone Zusammenarbeit in bisheriger Form fortsetzen: eher projektbezogen, erfordert Einstimmigkeit Gebietsreformen auf kantonaler Ebene: bisherigen Versuche (z.B. GE/VD) chancenlos aktive Rolle bei der Stärkung der Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen: strukturelle Hindernisse wie z.B. unterschiedliche Zuständigkeitsordnungen in den Kantonen 25

Mögliche Modelle … 26

… und deren Bewertung 27

Das Idealmodell … 28

… und dessen Bewertung 29

Organe der interkantonalen Struktur 30

Verhältnis zwischen Kantonen und IAP 31

Wie weiter? effizientes und demokratisches Modell innert nützlicher Frist = Kubatur der Kugel pragmatisches, schrittweises Vorgehen 32

Fallbeispiel: Metropolitanraum Zürich Metropolitanraum Zürich umfasst gemäss BFS: 11 Agglomerationen 221 Gemeinden aus 7 Kantonen (AG, TG, SH, SZ, SG, ZG und ZH) z.B. hohes Bedürfnis an Mobilität: 300‘000 Personen täglich am HB Zürich Stand 21. Jan 2010 Einwohner (inkl. ausländische Teile): 1‘678‘000 (2000) Anteil am nationalen BIP: 37.1% (2004) Pendlersaldo: 76‘441 (2001), 8.4% der im Metropolitanraum Erwerbstätigen 33

Metropolitanraum Zürich Kernbereich (ca. 2 Mio. EW) Ausstrahlungsbereich Metropolitanraum Zürich: Projekt Metropolitankonferenz Mai 2007: 1. Konferenz in Rapperswil-Jona Nov. 2007: 2. Konferenz in Zug Mai 2008: 3. Konferenz in Zürich Nov. 2008: 4. Konferenz in Schaffhausen Verein Metropolitanraum Zürich 3. Juli 2009: Gründung

Organisationsstruktur Der Verein bildet die Trägerschaft der Metropolitankonferenz: 116 stimmberechtigte Vollmitglieder, davon 8 Kantone, 18 Städte, 90 Gemeinden und Bezirke 11assoziierte Mitglieder ohne Stimmrecht Stand 1. Januar 2011 Vollmitglieder: - Kantone, Städte und Gemeinden des vom BFS definierten Metropolitanraum Zürich, welche den Beitritt zum Verein erklärt haben - Kantone, Städte und Gemeinden ausserhalb dieses Raums, welche einen funktional-räumlichen Bezug zum Metropolitanraum Zürich aufweisen. Kriterien für einen solchen funktional-räumlichen Bezug sind insbesondere die Gemeinsamkeit in Bezug auf den Identitäts- und Interessensraum, den Mobilitätsraum, den Bildungs- und Wirtschaftsraum, den Siedlungs- und Lebensraum sowie den Kulturraum. Assoziierte Mitglieder: Kantone, Städte, Gemeinden oder Organisationen mit einem nahen Bezug zum Verein Metropolitanraum Zürich Greater Zuerich Area ZH Region Zürcher Oberland ZH Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU) SZ Bezirk Schwyz SZ Gemeinde Rothenthurm SG Stadt St. Gallen LU Gemeinde Horw LU Suva GR Kanton Graubünden GL Kanton Glarus D Stadt Konstanz http://www.metropolitanraum-zuerich.ch/mitgliedschaft.html

Zielsetzungen und Handlungsfelder verstärkte Zusammenarbeit im gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum langfristige Sicherung der Lebensqualität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit Handlungsfelder Bündelung der strategischen Zusammenarbeit in den vier Handlungsfeldern Wirtschaft, Lebensraum, Verkehr und Gesellschaft aktives Lobbying für die Anliegen des Metropolitanraums auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene

Bilanz TAK TAK ist ein Gefäss der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Exekutiven der drei staatlichen Ebenen institutionalisierte Form der Multi-level Governance über die drei staatlichen Ebenen ist komplex und aufwändig TAK hat zu einem Bewusstseinsbildungsprozess beigetragen: Zunahme der tripartit diskutierten Herausforderungen partnerschaftlicher Ansatz schafft Vertrauen, ermöglicht ein gemeinsames Problemverständnis und trägt zu konstruktiven Lösungsansätzen bei 37

Ausblick Handlungsbedarf Multi-level Governance Stärkung des tripartiten Ansatzes (kurzfristig): Alle Prozesse, die funktionale Räume betreffen, sind umfassend tripartit anzugehen. Systematisierung der Multi-level Governance (mittelfristig): Umfassende Überprüfung der Aufgabenteilung und Finanzierungsverantwortung aus dem Blickwinkel einer optimalen Bewirtschaftung funktionaler Räume Gebietsreformen (langfristig): Auch wenn die Zeit (noch) nicht reif ist, ist das Thema im Sinne eines langfristigen Lösungsansatzes anzugehen, Vor- und Nachteile sind sachlich zu benennen und abzuwägen. Abstimmung der Agglomerationspolitik mit der Politik des ländlichen Raums verstärkte Partnerschaft zwischen Stadt und Land klare Strategie für die ländlichen Räume als Voraussetzung Regionen-Politik mit differenzierten Entwicklungsstrategien für urbane und ländliche Räume allfällige Anpassung der Finanz- und Lastenausgleichssysteme geeigneter Einbezug der ländlichen Räume in die tripartite Zusammenarbeit

2. Beurteilung Verlängerung der Projektphase Zukunft TAK Gründung der TAK 2001 2005 2009 2011 Projektphase 1. Beurteilung Fortführung der TAK 2. Beurteilung Verlängerung der Projektphase Bis Ende 2011 fällen die Träger der TAK (Bundesrat, KdK, SSV, SGV) einen Grundsatzentscheid über die Zukunft der TAK. Die TAK empfiehlt ein gestaffeltes Vorgehen: Fortsetzung als Agglomerationskonferenz, verbunden mit dem Auftrag aufzuzeigen, wie die ländlichen Räume geeignet in die tripartite Zusammenarbeit einbezogen werden können.

Weitere Infos unter www.kdk.ch Herzlichen Dank! Weitere Infos unter www.kdk.ch und www.tak-cta.ch 40