7. FSG-Novelle Vormerksystem
Punkteführerschein Mehrere Anläufe Anfang der 90er 1997: Gesetzwerdung des FSG 1998: neuerlicher Versuch 2003: Erstentwurf des Vormerksystems Gescheitert
2004: neuerlicher Anlauf Prämissen: Kein Punktesystem Erfassung schwerer Delikte Parameter VU-Statistik Einbindung WK und Autofahrerklubs Kombination mit Entziehungssystem Bereinigung der Entziehungstatbestände
Verwirklichung durch 7. FSG-Novelle, BGBl I Nr. 15/2005
System Deliktspool 1. Übertretung: Vormerkung 2. Übertretung: Besondere Maßnahme 3. Übertretung: Entziehung der LB Beobachtungszeitraum: 2 Jahre
Vormerksystem - Prinzipien Nur rechtskräftige Bestrafungen Vormerkung erst mit Rechtskraft Verständigung des Lenkers Auch ausländische Lenker betroffen Delikte in Tateinheit zählen als 1 Delikt Löschung unrichtiger Eintragungen
Vormerkdelikte Alkodelikte (0,5 Promille-Grenze) Alkodelikte (0,1 Promille für Klassen C und D) Schutzwegdelikte – Gefährdung Fußgänger Abstanddelikte (0,2 – 0,4 Sekunden) Vorrangverletzung – Nichtbeachten „Halt“ Rotlichtdelikte – „Vorrangverletzung“
Befahren von Pannenstreifen – Behinderung Gefahrgutbereich – Vorschriftswidriges Befahren von Tunnelanlagen Eisenbahnkreuzungen – schwere Delikte Mangelnder technischer Zustand oder mangelnde Beladungssicherung Verstöße gegen die Rückhaltepflicht (Kindersicherung)
Sonderfall: Mangelnde Beladungssicherung Überladung nicht erfasst Vor Fahrtantritt offensichtlich Standhalten gegenüber Kräften im normalen Fahrbetrieb Gefährdung der Verkehrssicherheit Sicherung durch Verstauen oder Sichern Sicherungsmittel: zB Zurrgurte, Klemmbalken, Schutzkissen, Rutschhemmung, Ausfüllen der gesamten Ladefläche
Besondere Maßnahmen - System Anordnung bei 2. Vormerkung Anordnung bei Delikten in Tateinheit Beobachtungszeitraum: 2 Jahre Bei Absolvierung: Mitarbeit erforderlich Bei Nichtabsolvierung: Entziehung der LB
Besondere Maßnahmen - Arten Nachschulungen Perfektionsfahrten Fahrsicherheitstraining Ladungssicherungsseminare „Erste Hilfe“-Kurse
Vormerksystem: Entziehung der LB 3 oder mehr Vormerkdelikte Neuerliches Vormerkdelikt, obwohl bereits besondere Maßnahme absolviert wurde Beobachtungszeitraum: 2 Jahre Mindestentziehung: 3 Monate
Begleitmaßnahmen 0,5 Promille-Delikt Mangelnder technischer Zustand Abstandsdelikt unter 0,2 Sekunden Schnellfahrdelikte Vormerkungen kein Entzugsdelikt sofortige Entziehung Nachschulung beim 2. Delikt Verlängern jede Entziehung um 2 Wochen
Tatzeitpunkt vor 1. Juli 2005: keine Berücksichtigung In-Kraft-Treten 1. Juli 2005 Tatzeitpunkt vor 1. Juli 2005: keine Berücksichtigung
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