Präsentation Betriebliche Personalvorsorge -

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Präsentation Betriebliche Personalvorsorge - Bedarfsgerechte Lösungen aus einer Hand! Firmenkunden Finanzdienstleistungen Nov. 2006

Kunden wollen eventuell ... Steuervorteile nutzen, Lohnnebenkosten sparen Firmengelder in Privatvermögen umwandeln Familienangehörige absichern betriebsfremde Risiken auslagern alternative Gehaltserhöhungen Mitarbeiter motivieren Durch die unterschiedlichen Ansätze in der betrieblichen Personalvorsorge können individuelle Kundenbedürfnisse gelöst werden.

Die Möglichkeiten ... Die betriebliche Vorsorge bietet durch den Effekt der „Veranlagung vor Steuern“ und den „verschobenen Steuereffekt“ Begünstigungen sowohl für die Firmen- inhaber als auch für deren Mitarbeiter. Und zusätzlich erreicht man durch aktives Kosten- management eine Optimierung der Personalkosten- struktur. Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Das Beziehungsdreieck ... Steuer Beratung Bedarf o Steuerberater, Unternehmens- berater o Maklerpartner, Zürich Versicherung o Kunde (Unternehmer, Mitarbeiter) Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Bedarf eines Unternehmers Für den Betrieb Abfertigungsvorsorge Für die Mitarbeiter steuerfreie Vorsorge alternative Gehaltszahlungen Für den Unternehmer steueroptimierte Entlohnungsmodelle

... wenn gutverdienende, langjährige Mitarbeiter Das Plus-Programm Für den Betrieb Abfertigungsvorsorge ... wenn gutverdienende, langjährige Mitarbeiter in Pension gehen Für die Mitarbeiter Pensionsvorsorge Für den Unternehmer Managervorsorge

Neue Regelung ab 01.01.2003 Abfertigung neu Übergangslösung Übertragung Übergangslösung Einfrieren Abfertigung neu mit ausgelagertem Vorsorgemodell Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Die Regelung gilt für ... Abfertigung neu neue privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ab 01.01.2003 (künftig sind auch Vertragsbedienstete miteinbezogen) Regelungen der Abfertigung bisher zu bestehenden Arbeits-verhältnissen (vor 01.01.2003) bleiben weiter aufrecht einvernehmlicher Übertritt (Teil- oder Vollübertritt) ins neue System ist möglich Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Die Abwicklung ... Abfertigung neu Beitragszahlungen erfolgen ab Beginn bis Ende des Arbeitsverhältnisses wird vom Arbeitgeber über Gebietskrankenkassen an die Mitarbeitervorsorge-Kasse (MV-Kasse) überwiesen Beitragshöhe: 1,53% des monatlichen Entgelts (bei Präsenz-, Zivildienst, Wochen-, Krankengeld => Arbeitgeber; bei Kinderbetreuung / Familienhospizkarenz => FLAF) Zürich neu aus „Nachrichten zum Transformationsprozess“ von Herrn Hüppi vom Oktober 2000 WACHSTUM UND INNOVATION Wir haben uns fünf ehrgeizige, aber wichtige Ziele gesetzt. So wollen wir in den nächsten drei bis fünf Jahren unsere Gruppe ganz wesentlich ausbauen, in dem wir: unsere Kundenbasis von gegenwärtig 35 Millionen auf 100 Millionen ausweiten; unsere Kundenbeziehungen weiter vertiefen; unsere Produktedichte pro Kunde mindestens verdoppeln; unsere bereits hohe nachhaltige Ertragsstärke weiterhin steigern; sowie auf der Ebene der Effizienz und Effektivität zu einem der führenden Anbieter von Finanzdienstleistungen werden. Für viele unserer Geschäftseinheiten wird dies bedeuten, dass sie ihren Kostensatz radikal senken müssen. So ist beispielsweise für manche Nichtlebenseinheiten eine Reduzierung des Kostensatzes von rund 10 Prozentpunkten erforderlich. Doch auch andere Geschäftssegmente sind angehalten, entsprechende Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen zu realisieren. Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Für vorhandene Mitarbeiter ... Abfertigung bisher Neu geregeltes Auslagerungsmodell Klassische Rückdeckung Abfertigung bisher für Dienstverhältnisse mit Beginn vor 01.01.2003 Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Eine Abfertigung wird fällig ... Abfertigung klassisch durch Arbeitgeberkündigung (auch einvernehmlich), Pensionierung, berechtigtem vorzeitigen Austritt im Falle des Ablebens des Arbeitnehmers (unterhaltspflichtige Erben erhalten 50 % des Anspruches) bei Betriebsübergabe bzw. bei Veräußerung des Unternehmens Mehrere Abfertigungen innerhalb eines Jahres führen zu erheblichen finanziellen Belastungen! Dies trifft besonders KMU´s!

Abfertigung klassisch Was ist im Unternehmen zu tun? Abfertigung klassisch Abfertigungsrückstellung als rein buchtechnische Vorsorge (= ein Muss für Vollkaufmann, der im Firmenbuch eingetragen ist) Wertpapierdepot gesetzliche Mindesterfordernis der Liquiditätsvorsorge; Abbau ab 2003 auf 40%, 30%, usw. bis 0% ab 2007 Abfertigungsrückdeckungsversicherung zur externen Abdeckung der Finanzierungslücke => Die Finanzierungslücke (jetzt bis zu 100%) können Sie über eine Rückdeckungsversicherung abfangen! Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

*) bzw. Speziallösung über die „Auslagerungsversicherung“ Vertragsgestaltung Abfertigung klassisch Rückdeckungs-versicherung *) Kapitalzahlung Abfertigung Wertpapierdeckung (Entfall ab 2007) *) bzw. Speziallösung über die „Auslagerungsversicherung“ Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Abfertigung Auslagerung Speziallösung, wo es passt ... Abfertigung Auslagerung Als Basis für diese Speziallösung der Auslagerung von Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung (laut letztem Erlass 12/2002) gelten die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie für die bisherige „Abfertigung Alt“. Durch Auslagerung (Einmalerlag anstelle der Rückstellung plus laufende Beiträge für Differenz) sind Prämienzahlungen an die Versicherung unter nachfolgenden Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Abfertigung Auslagerung Eine interessante Lösung ... Abfertigung Auslagerung Abfertigungsansprüche von allen oder einzelnen Mitarbeitern können an Versicherung übertragen werden Eine unwiderrufliche Zweckwidmung zugunsten des Arbeitnehmers bewirkt den Entfall der Abfertigungsrückstellungen der Wertpapierdeckung der Aktivierung der Versicherung (für Prämienteil bis zur Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung) Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Unwiderrufliche Zweckwidmung Spezielle Zweckwidmung ... Abfertigung Auslagerung Sonderkonstellation „Direktvertrag“ Versicherungsnehmer = das Unternehmen Versicherte Person = Arbeitnehmer Bezugsrecht Erleben = Arbeitnehmer, wenn Anspruch Bezugsrecht Ableben = Hinterbliebene, wenn Anspruch Bei Ausscheiden ohne Anspruch des Mitarbeiters (z.B. bei Selbstkündigung) geht Vertrag an das Unternehmen zurück und muss als außerordentlicher Ertrag versteuert werden. Unwiderrufliche Zweckwidmung Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Kapitalzahlung oder Verrentung bei Ablauf Versteuerung durch AG (!) Vertragsgestaltung Abfertigung Auslagerung Auflösung der Wertpapiere; die Rückstellungen werden fiktiv (Schatten) weitergeführt Auslagerungs-versicherung (EE+lfde Prämie) ~ 30 % Wertpapier- deckung Kapitalzahlung oder Verrentung bei Ablauf Versteuerung durch AG (!) weiterhin Anspruch gegen-über AG / Haftung AG bleibt Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

... als steuerfreie Pensionsvorsorge Das Plus-Programm ... als steuerfreie Pensionsvorsorge für die Mitarbeiter Für den Betrieb Abfertigungsvorsorge Für Ihre Mitarbeiter Zukunftssicherung Für den Unternehmer Managervorsorge

Steuerfreie Zukunftssicherung § 3 Z 15 EStG Steuerfreie Zukunftssicherung nach § 3 (1) Z15 EStG mit dem Zukunfts-Plus von Zürich Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen bis zu EUR 300,- p.a. je Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei oder Aktive freiwillige Umwandlung des Arbeitnehmers bis zu EUR 300,- p.a. je Arbeitnehmer steuerfrei Freibetrag kann für Alters-, Todesfall-, Invaliditäts- oder Krankenvorsorge aufgewendet werden.

Veranlagung vor Steuern!! Zahlen sagen mehr ... § 3 Z 15 EStG Abgaben ca. € Zahlungen pro Jahr an Mann Alter 30 Herkömmliche Gehaltserhöhung Zukunfts-Plus Das Unternehmen zahlt EUR 389,40 EUR 300,- Der Arbeitnehmer erhält EUR 151,71 Der Staat kassiert EUR 237,69 0,- 90,- + 148,29   Veranlagung vor Steuern!! Output nach 35 Jahren Vorsorge aus Gehaltserhöhung *) Vorsorge aus Zukunfts-Plus *) Pensionskapital zum Alter 65 EUR 12.840,- EUR 25.359,- Gewinn AN ca. € 12.519,- Ersparnis AG ca. € 3.129,- *) Die Angaben dienen ausschließlich zu Illustrationszwecken und basieren auf einer Fondsgebundenen Lebensversicherung mit einer angenommen Performance von 6%. Die Werte sind unverbindlich und können Änderungen unterliegen. Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Speziell für die Mitarbeiter § 3 Z 15 EStG Mitarbeiter unserer Kunden erhalten bei der Zürich für Eigenleistungen die selben Rahmenbedingungen, die auch für den „Firmenbeitrag“ gelten. Für jeden Teilnehmer an diesem Vorsorgemodell bei Zürich ist ein zusätzlicher Beitrag von bis zu EUR 75,- monatlich möglich. Auf Basis des vereinbarten Tarifs kann er sich bei Ablauf frei zwischen der Kapitalauszahlung oder einer Zusatzpension entscheiden. Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Vertragsgestaltung Zukunfts-sicherung § 3 Z 15 EStG Zukunfts-sicherung Vorsorge bis EUR 300,-p.a. je Mitarbeiter Keine Lohnneben-kosten und SV-Beiträge Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

... für eine steuerbegünstigte Pensionsvorsorge Das Plus-Programm Für den Betrieb ... für eine steuerbegünstigte Pensionsvorsorge Abfertigungsvorsorge Für Ihre Mitarbeiter Pensionskassenlösung Für den Unternehmer Managervorsorge

Mitarbeiter-Pensionsvorsorge Pensionskassen-Plus Steuerbegünstigte Pensionskassenbeiträge sind unter bestimmten betriebsbezogenen Voraussetzungen als Betriebsausgabe anerkannt max. 10 % der Jahresbruttolohnsumme aller am Vorsorgesystem teilnehmenden Arbeitnehmer mit Dienstnehmereigenschaft Sinnvolle Ergänzung zur Basisvorsorge aus der steuerfreien Zukunftssicherung (§3Z15 EStG)! => Für Betriebe mit angestellten Familienangehörigen durch Umschichtung von Firmen- in Privatvermögen besonders interessant!

Vertragsgestaltung Pensionskassen-vorsorge Pensionskassen-Plus Keine Lohnneben-kosten und SV-Beiträge Pensionskassen-vorsorge Vorsorge bis 10% der Bruttogehalts p.a. je Mitarbeiter oder Fixbetrag Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Das Plus-Programm Für den Betrieb ... als die flexibelste Pensionsvorsorge für das Management auf Basis einer Einzelzusage Abfertigungsvorsorge Für die Mitarbeiter Pensionsvorsorge Für den Unternehmer Direkte Leistungszusage

Eine Verpflichtung wird fällig... Manager-Plus Pensionszusagen über die „Direkte Leistungszusage“ Das Unternehmen verspricht (in einem Vertrag) - dem (Gesellschafter-)Geschäftsführer - dem Management oder - einem Spezialisten eine Pensionsleistung (= direkte Leistungszusage) und bezahlt die Pensionen in der Leistungsphase aus.

Rechtliche Rahmenbedingungen Manager-Plus Was ist zu beachten? Versorgungsgrad von bis zu max. 80 % des letzten Aktiveinkommens als oberste Grenze möglich die Firmenpension und die gesetzliche Rente dürfen 100 % des letzten Aktiveinkommens nicht überschreiten als Zeitraum zwischen Erteilung der Zusage und der Pensionierung mehr als 7 Jahre erforderlich bei Zusagen an Gesellschafter oder Familienangehörige ist auf einen Fremdvergleich (in Höhe und Art) Rücksicht zu nehmen

Rechtliche Rahmenbedingungen Manager-Plus Für Vollkaufleute gilt Gutachtensservice über Zürich Buchtechnische Rückstellung wird nach vers.math. Grundsätzen (§14 EStG 88) ermittelt Wertpapierdeckung von 50 % der Vorjahresrückstellung als Liquiditätsbasis Hinweis VfGH-Urteil Daraus ergibt sich eine beachtliche Finanzierungslücke von bis zu 65%, die durch eine Pensionsrückdeckungs-versicherung abgedeckt wird!

mit entsprechenden Leistungen Vertragsgestaltung Hinweis VfGH-Urteil Manager-Plus Rückdeckungs-versicherung Kapital- oder Rentenzahlung Pensionszusage mit entsprechenden Leistungen ~ 40 % Wertpapier- deckung Verpfändung zugunsten Vers. Person Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

Verpfändung zugunsten der Versicherten Person zu empfehlen!! Im Konkursfall Manager-Plus Bei Konkurs des Unternehmens ist das Wertpapierdepot als Sondervermögen (§ 11 BPG) für den Arbeitnehmer gesichert und die Rückdeckungsversicherung durch die Ausgliederung vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens unabhängig. Verpfändung zugunsten der Versicherten Person zu empfehlen!! Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Marktsegment Betriebliche Altersvorsorge