Vorgesehene Tagesordnung: Begrüßung

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Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Jugendamtes für Elternvereine am 28.10.2015 Vorgesehene Tagesordnung: Begrüßung Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweise (sowie Ermittlung der Rücklagen) Begrenzung der Rücklagen Wegfall des 10%-Korridors und Einführung der Planungsgarantie Verschiedenes (Flüchtlingssituation)

TOP 2: Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis Vorab: Wichtig ist eine getrennte Kassen- bzw. Kontenführung: Einnahmen und Ausgaben des eigentlichen Elternvereins (insbesondere Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie deren Verwendung) Einnahmen und Ausgaben bezogen auf die KiBiz-Mittel (KiBiz-Einnahmen sowie davon getätigte Ausgaben) Einnahmen und Ausgaben bezogen auf öffentlich geförderte Investitionsmaßnahmen (Zuschüsse und Eigenmittel sowie davon getätigte Ausgaben)

Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis Wesentliche Ertragsarten (I.): 1.1 Zuschuss des Jugendamtes nach § 20 KiBiz (Kindpauschalen, Pauschalen für Kinder mit Behinderung) Zuschuss Familienzentrum nach § 21 Abs. 5 und 6 KiBiz Zuschuss zusätzliche U 3-Pauschalen nach § 21 Abs. 3 KiBz 1.2 Trägeranteil (4 % freiwilliger Kreiszuschuss) 1.3b Zuführung aus der KiBiz-Rücklage 1.4 Zuführung aus anderen Einrichtungen (keine Bedeutung für EV) 1.5 Sonstige Erträge (z. B. Zinsen für KiBiz-Rücklage) 1.6 Mittel aus der Integrationsförderung nach dem SGB XII (Pauschalen für Kinder mit Behinderung vom LWL) 1.7 Kreditaufnahmen

Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis Wesentliche Aufwandsarten (II.): 2.1 Personalkosten, dazu zählen insbesondere - Lohnkosten (Arbeitgeberbrutto) - Umlageversicherungsbeiträge ( U 1 / U 2) - Berufsgenossenschaftsbeiträge - Personalbeschaffungskosten - Abfindungen - Fortbildungskosten 2.1.1 pädagogisches Personal (Personalkosten für die Betreuung, Förderung u. Bildung) 2.1.2 nicht pädagogisches Personal (Personalkosten für Beschäftigte, die nicht direkt in der Betreuung der Kinder eingesetzt sind, z. B. Hausmeister, Küchen- u. Reinigungskräfte) 2.1.3 sonstige Personalkosten (Personalkosten, die nicht 2.1.1 oder 2.1.2 zuzuordnen sind)

Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis Wesentliche Aufwandsarten (II.): 2.2 Investitionsaufwendungen (für Bau und Unterhaltung) 2.3 Miete (tatsächlich für die Kita gezahlte Kaltmiete) 2.4 Sachkosten, z. B. - päd. Material sowie Verbrauchsmaterial - Beiträge zu den Spitzenverbänden - Gebäude-Nebenkosten (u. a. Energie, Grundbesitz, Versicherung) 2.5 Verwaltungskosten (max. 2 % von 1.1 und 1.2 – 100 % KiBiz-Pauschalen) - Personal-, Finanz- und Betriebskostenverwaltung 2.6 Zinsen/Tilgung von Kreditverbindlichkeiten 2.7 Übertragung an andere Einrichtungen (keine Bedeutung für EV) 2.8 Zuführung zur KiBiz-Rücklage 2.9 Rückzahlung nicht verwendeter Mittel aus den zusätzlichen U 3- Pauschalen

Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis Auflistung des Einsatzes des päd. Personals (III.) - Fachkraftstunden: 3.1.1 Fachkraftstunden durch Fachkräfte (FK) - § 1 Personalvereinbarung (PV) = staatlich anerkannte Erzieherinnen u. Heilpädagogen 3.1.2 Fachkraftstunden durch Ergänzungskräfte (EK) - § 3 PV = Ergänzungskräfte mit folgenden Voraussetzungen: - am 15.03.2008 bereits in der Einrichtung beschäftigt, - an Fortbildungen im Umfang von 160 Std. teilnehmen, die insbes. die Anforderungen an die frühkindliche Bildung auch bei U 3-Kindern berücksichtigt. - Einsatz bis zur Hälfte der ausgewiesenen Fachkraftstunden der Kita in den GF I und II 3.1.3 Fachkraftstunden durch Berufspraktikanten (BP) - § 4 PV = Berufspraktikanten können mit 1/3 ihrer Arbeitszeit eingesetzt werden in den GF I und II)

Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis Auflistung des Einsatzes des päd. Personals (III.) - Ergänzungskräfte: 3.2.1 Ergänzungskraftstunden - § 2 PV = Kinderpflegerinnen 3.2.2 Ergänzungskraftstunden durch Berufspraktikanten (BP) - § 4 Abs. 2 PV BP können können anstelle der Ergänzungskraft eingesetzt werden, soweit sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Einrichtung tatsächlich präsent sind. 3.3 Berufspraktikanten (alternative Eintragungsmöglichkeit in KiBiz.web) 3.4 sonstiges Betreuungspersonal Auflistung des Einsatzes des päd. Personal für zusätzliche U 3-Pauschalen (IV.) Je 1.000 € für eine Wochenstunde (Ergänzungskraftstunde) Bei höherer Qualifikation (z. B. Fachkraft) kann die Summe der Stunden für zusätzliches Personal evtl. geringer ausfallen.

TOP 3: Begrenzung der Rücklagen (§ 20a KiBiz) Die Begrenzung der Höhe der Rücklagen besteht aus drei Elementen: Grundsätzlich 10 % des Kindpauschalenbudgets (Kindpauschalen + Pauschalen für KmB) je Einrichtung oder 15 % des Kindpauschalenbudgets, wenn in der Einrichtung Personal in vollem Umfang des 2. Personalkraftstundenwertes vorgehalten wird („Sonstige Fachkraftstunden“). Wenn die Einrichtung im Eigentum des Trägers steht oder bei der dem Träger das Erbbaurecht am Gebäude zusteht oder bei der der Träger wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt ist, darf der Höchstbetrag der Rücklage um das Sechsfache des Betrages nach § 20 Abs. 2 Satz 3 (2.840,10 EUR je Gruppe) = 17.040,60 EUR überschritten werden.

Begrenzung der Rücklagen (§ 20a KiBiz) Beispiel: Das Einrichtungsbudget 2015/2016 der Kita „B-Dorf“ beträgt 422.200 EUR. (Träger = Eigentümer, 3 Gruppen, 2. Perso- nalwert wird nicht vorgehalten) Errechnung Höhe der Rücklage: 10 % des Kindpauschalenbudgets = 42.220,00 EUR 15 %, wenn 2. Wert vorgehalten wird = 0,00 EUR Eigentümer (2.840,10 € x 6 x 3 Gruppen) = 51.121,80 EUR Höchstbetrag der Rücklage für 2015/2016 = 93.341,80 EUR Wichtig: Die Regelung gilt ab Kitajahr 2015/2016 (Stichtag 31.07.16). Höhere Rücklagenbestände sind an das Jugendamt zurückzuzahlen (auch freiwillige Kreiszuschüsse).

TOP 4: Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs TOP 4: Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs. 4, 21e KiBiz) Der bisherige 10%-Korridor, bei dessen Über- oder Unterschreitung es zur nachträglichen Neufestsetzung kommt, ist zum 31.07.2015 entfallen. Ab 01.08.2015 = „Spitzabrechnung“ der Kindpauschalen auf Grundlage der tatsächlichen Belegung der Kita Gleichzeitig Einführung einer Planungsgarantie, um die Träger vor zu starken Schwankungen zu schützen. Planungsgarantie (§ 21e) = Bei Unterschreitungen sinkt das Einrichtungsbudget nicht unter den Betrag, der sich nach der durchschnittlichen Ist-Belegung des Vorjahres zuzüglich der jährlichen prozentualen Steigerung von 1,5 % errechnet

Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie

Beispiel Planungsgarantie Kita „A-Dorf“: Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs. 4, 21e KiBiz) Beispiel Planungsgarantie Kita „A-Dorf“: Bewilligtes Budget 2014/2015 = 250.000 EUR (15.03.14) IST-Budget 2014/2015 = 243.847 EUR (15.10.15) Plan-Budget 2015/2016 = 230.000 EUR (15.03.15) zu bewilligendes Budget 2015/2016 = 243.847 EUR+1,5 % (15.10.15) Problem: Das IST-Budget 2014/2015 steht zum Zeitpunkt der Bewilligung für 2015/2016 (15.03.2015) noch nicht endgültig fest! Lösung: Auf Grundlage der IST-Zahlen für 08/2014 bis 01/2015 des lfd. Kitajahres 14/15 wird zunächst mit Abschlagszahlen gearbeitet. Sobald IST-Belegung des zurückliegenden Kitajahres feststeht = Anpassung der Abschlagszahlen an Planungsgarantie.

Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs. 4, 21e KiBiz) Berechnungsgrundlage Planungsgarantie: PG setzt sich zusammen aus Kindpauschalen und Pauschalen für Kinder mit Behinderung Keine Berücksichtigung der sonstigen Pauschalen (U 3, plusKITA, Sprachförderung, Verfügungspauschale, Familienzentren) Einflussfaktoren für die Planungsgarantie: Anzahl der betreuten Kinder sowie Betreuungsumfänge (25, 35, 45 Std.) Anzahl der Kinder mit Behinderung Zuordnung der Gruppenformen Wichtig: Zeitnahe Veränderungsmeldungen!!!

Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs. 4, 21e KiBiz) Intention der Planungsgarantie: Abfederung des Belegrisikos Absicherung der Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen Budgetgarantie für ein Jahr Folgen für den Träger der Einrichtung: Verpflichtung zur unterjährigen Aufnahme von Kindern bis zum Erreichen der Planungsgarantie. Keine direkte Verpflichtung die zusätzlichen Mittel im Rahmen der PG für Personal einzusetzen.

Betreuung von Flüchtlings- kindern im Primarbereich Möglichst Nutzung niederschwelliger Angebote vor Ort zur Vorbereitung auf späteren Kitabesuch, wie z. B. Spielkreise. Projektförderung durch Landesprogramm. Anmeldung bei Kindertageseinrichtung vor Ort. Gleiche Bedingungen wie für alle anderen Kinder. Kita klärt mit Jugendamt, ob weitere Aufnahmen möglich sind. KiBiz-Gruppenstärken sind zu beachten. Ggfls. Beantragung von Überschreitungen beim LWL-Landesjugendamt. Sofern in Kita kein Platz frei: Vermittlung durch Servicestelle Kindertagesbetreuung des Jugendamtes.

zu TOP 5: Anmeldeverfahren Kitas: Anmeldverfahren Kitas (§ 3b KiBiz): (Abs. 1:) Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige kann auch über elektronische Systeme, über Tageseinrichtungen oder über die örtlichen Fachvermittlungsstellen für Kindertagespflege erfolgen. Anzeige des Betreuungsbedarfs einschl. des Stundenumfangs in der Kita. 6-Monats-Frist: Meldung bis 01.02. d. J. erforderlich (6 Monate bis 01.08.)

Anmeldverfahren Kitas (§ 3b KiBiz): (Abs. 3:) Die Jugendämter müssen den Eltern den Eingang der Bedarfsanzeige spätestens nach einem Monat bestätigen und sie gleichzeitig über die örtlichen Kostenbeiträge nach § 90 SGB VIII informieren. Wenn nicht bereits ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde, erhalten in den Fällen des Absatzes 1 die Eltern vom Jugendamt in der Regel bis acht Wochen, spätestens aber sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, für den der Bedarf angemeldet wurde, eine Benachrichtigung über die Zuweisung eines Betreuungsplatzes. (Abs. 4:) Wenn und soweit die vor Ort eingesetzten Bedarfs-anzeigeverfahren auch vorsehen, dass die Eltern den Betreuungs- bedarf ihres Kindes in den Tageseinrichtungen oder…..persönlich anzeigen können, sind die Träger verpflichtet, an den Bedarfs-anzeigeverfahren mitzuwirken.